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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Arbeitskammern und das Handwerk (Fortsetzung)
- Autor
- Krause, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 185
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 186
- ArtikelDie Arbeitskammern und das Handwerk (Fortsetzung) 186
- ArtikelDie Befestigung der Aufziehwelle 188
- ArtikelDie Berechnung der Durchschnittszeiten für Reparaturen (Schluß) 190
- Artikel17. Verbandstag der deutschen Uhrengrossisten in Friedrichroda ... 192
- ArtikelPatentrundschau 193
- ArtikelVorstehende Futter? 194
- ArtikelZu unseren Abbildungen 196
- ArtikelDas unbekannte Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft von Lucan ... 196
- ArtikelVereinsnachrichten 197
- ArtikelPersonalien 197
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 197
- ArtikelGeschäftsnachrichten 198
- ArtikelVermischtes 198
- ArtikelFragekasten 199
- ArtikelExport-Verbindungen 200
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 200
- ArtikelPatente 200
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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186 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 12 kurrenz die Kosten zu bezahlen hat. Freilich sind die Taschen uhrengrossisten in gleicher Weise beteiligt, sie können, wenn dem Uhrmacher durch das Versandgeschäft der Absatz immer mehr erschwert wird, auch nichts verkaufen, und sie haben die Gefahr wohl erkannt. Der Verband deutscher Uhrengrossisten hat in Friedrichroda beschlossen, alle Maßnahmen gegen die Nomos zu unterstützen und auch zu versuchen, die anderen Uhr macherverbände zu einer energischen gemeinsamen Verfolgung zu veranlassen. Wer dabei helfen kann, tue es. In der vorigen Nummer unseres Organs wurde der Vorschlag gemacht, im Sommer einen Gehilfen-Austausch einzurichten. Aus der Großstadt möchten diejenigen Gehilfen, die dort nicht genügend zu tun haben, nach den Bade- oder Sommerfrischenorten gehen, um sich körperlich zu erholen. Im Winter würden sie dann gekräftigt wieder in die Großstadt zurück kehren. Es sind dazu schon einige Zustimmungen von Gehilfen sowohl wie von selbständigen Kollegen eingegangen, in denen der Vorschlag sehr begrüßt wird. Ein Gehilfe schreibt, daß er schon seit drei Jahren im Sommer zur Erholung eine Stellung in kleinen Landstädtchen annehme und im Winter nach der Haupt stadt zurückeile. Er empfiehlt dies seinen Kollegen. Ein anderer Gehilfe schreibt dagegen, daß bei dem Vorschlag der Gehilfe am schlechtesten wegkommen würde, denn an Erholung sei für ihn nicht zu denken, weil er in der neuen Stellung die angehäufte Arbeit zu erledigen und schließlich mehr zu schaffen hätte, als ihm dienlich wäre. Er meint, daß acht bis vierzehn Tage Er holungsurlaub der Großstadtgehilfe bewilligt erhalten müßte. Wäre dies bei den heutigen Reparaturpreisen nicht möglich, so sei dies ein weiterer Ansporn dafür, diese zu erhöhen. Wir sind bereit, noch weiteren Zuschriften Raum zu geben, glauben aber, daß eine Organisation des Gehilfen-Austausches nicht möglich ist, sondern die Ausführung den Interessenten selbst überlassen bleiben muß. Mit kollegial. Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, Vorsitzender. H. Wildner, Schriftführer. Garantiegemeinfdjaft Deutfd)er ül)rmad)er (€. V.). Zur Aufnahme hat sich gemeldet: Zum zweiten Male wird veröffentlicht: Willi Giese in Kray Nord. \y Skoraczewski in Wongrowitz. Die Arbeitshammern und das ßandwerk (Nachdruck verboten.) .. Von OD. Daß die Arbeitgebervertreter zu den Arbeitskammern von den Berufsgenossenschaftsvorständen gewählt werden, ist in diesem Artikel schon erwähnt worden; die Arbeitnehmervertreter werden zur einen Hälfte von den Mitgliedern der ständigen Arbeiteraus schüsse (§ 134 h G.-O.), zur ändern Hälfte von den nach § 114 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes den Berufsgenossenschaften beigegebenen Arbeitnehmervertretern gewählt. Die Mitglieder der Arbeitskammer und die gleichzeitig zu wählenden Ersatzmänner werden auf 6 Jahre gewählt. Wählbar sind Deutsche, welche 1. das 30. Lebensjahr vollendet haben; 2. im Bezirke der Arbeitskammer tätig sind; 3. seit mindestens einem Jahre denjenigen Gewerbezweigen oder Gewerbegruppen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angehören, für welche die Arbeitskammer oder die Abteilungen errichtet sind; 4. in dem der Wahl voraufgegangenen Jahre für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Unterstützung zurückerstattet haben. Nicht wählbar ist, wer gemäß § 32 des Gerichtsverfassungs gesetzes zum Amte eines Schöffen unfähig ist. Als Arbeitnehmer gelten nach § 7 Abs. 1. des Gesetzentwurfes die gewerblichen Arbeiter (Titel VII G.-O.) einschließlich derjenigen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb von deren Arbeitsstätten mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen. Als Arbeitgeber gelten Unternehmer von gewerblichen Betrieben im Sinne der Gewerbeordnung, sofern sie mindestens einen Arbeitnehmer im Jahre oder zu gewissen Zeiten beschäftigen; die gesetzlichen Vertreter der Unternehmer und bevollmächigten Leiter der Betriebe zählen nicht als Arbeit nehmer. Die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in Apotheken, Handelsgeschäften und den Organisationen des Handwerks angehörenden Betrieben (Titel VI G.-O.), ebenso die Unter nehmer solcher Betriebe (also die selbständigen Handwerker) werden in Abs. 3 des § 7 ausdrücklich als den Arbeitskammern nicht zugehörig bezeichnet. — Das ist der wesentliche Inhalt des Rraufe. (Fortsetzung.) Gesetzentwurfs; was sonst noch darin enthalten ist, behandelt die engere Organisation und die Geschäftsführung oder kommt für diesen Artikel nicht in Betracht. Was ist nun vom Standpunkte des Handwerkes aus dazu zu sagen? Sind die solchergestalt eingerichteten Arbeitskammern als etwas Besseres, Vollkommeneres zu betrachten, als die Gehilfen- bez. Gesellenausschüsse in Verbindung mit den Innuungen im Handwerk, und im Hinblick auf den gleichen Zweck, die Herbei führung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern? Es muß dabei allerdings betont werden, daß die Gehilfen- bez. Gesellenausschüsse noch den Zweck haben, den Gehilfen einen gewissen Einfluß auf diejenigen Innungseinrichtungen zu gewähren, die sie mit angehen oder zu denen sie beisteuern. Insoweit können die Gesellenausschüsse von den Arbeitskammern niemals ersetzt werden. Im ganzen ge nommen ist nun der Entwurf eines Gesetzes über Arbeitskammern, so wie er jetzt gestaltet ist, sehr wohl geeignet, die Verbindung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Denken und Wollen herzustellen. Dadurch, daß Vertreter der Arbeitgeber gemeinsam mit Vertretern der Arbeitnehmer unter unparteiischem Vorsitz über Angelegenheiten beraten, die das Arbeitsverhältnis betreffen oder doch damit einen Zusammenhang haben, werden beide Teile ein ander näher gebracht und sich besser verstehen lernen, als es jetzt der Fall war; sie werden durch das Miteinanderarbeiten und durch gegenseitige leidenschaftslose Aussprache oft in die Lage kommen, sich gegenseitig in dem oder jenem Streitpunkt, der sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt, entgegenzukommen und es wird dadurch das Allgemeinverhältnis der Arbeitgeber zu den Arbeitnehmern unbestritten sich bessern, wenn auch nicht alle Gegensätze und Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch die Arbeitskammern beseitigt werden können. Die wichtigsten Punkte, die sich bei einem Gesetzentwurf über Arbeitskammern ergeben müssen, lassen sich, wenn man sich über die Zusammensetzung der Kammern selbst einig ist, in die Fragen zusammenfassen: 1. Wie sollen die Arbeitskammern gebildet werden, territorial (nach Orten, Bezirken, Provinzen) oder fachlich (nach Ge schäftszweigen)?
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