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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 173
- ArtikelKostbare Uhren und Automatenwerke im Grünen Gewölbe zu Dresden 176
- ArtikelDie Tagespresse im Dienste unserer Interessen 179
- ArtikelDie Fehler, welche einer guten Reglage hinderlich sind 180
- ArtikelDie Bestimmung des Strompreises für Licht und Kraft 181
- ArtikelFestlegung des Osterfestes und Kalenderreform (Schluß) 183
- ArtikelDie Reparaturen der Fahrradrahmen (Schluß) 183
- ArtikelBericht über den 19. Verbandstag des Verbandes Deutscher ... 185
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 186
- ArtikelFachschulnachrichten 187
- ArtikelVereinsnachrichten 187
- ArtikelPersonalien 187
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 188
- ArtikelGeschäftsnachrichten 188
- ArtikelRundschau 189
- ArtikelFragekasten 189
- ArtikelNeue Exportverbindungen 191
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 191
- ArtikelBüchertisch 191
- ArtikelPatente 191
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 192
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 11 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 175 in dem Falle zu fassen, daß auch in ragesblättern irgendwelche Berichte über den Aus gang des Prozesses bekannt gegeben werden, die den Tages blättern von dritter Seite zugegangen sein sollten. Sollte nach Bekanntgabe des Ausgangs des Prozesses an die Uhrmacher an Lange & Söhne von seiten eines Uhr machers die Anfrage gerichtet werden, ob er diese Bekannt gabe weitergeben könne, so hätten Lange & Söhne auf diese Anfrage zu antworten, daß sie dem Uhrmacher die Entschließung überlassen müssen. IV. Die Nomos-Gesellschaft verpflichtet sich, jede Angabe zu unterlassen, die den Anschein erwecken könnte, daß die Nomos- Uhr von ihr oder in Glashütte hergestellt werde, insbesondere auch es zu unterlassen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder auf den Zifferblättern, auf der Küvette, dem Gehäuse, oder dem Werke ihrer Uhren den Aufdruck „Neues System Glashütte“ anzubringen; sie verpflichtet sich vielmehr in allen ihren Veröffentlichungen und Inseraten klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Uhren, die sie zum Verkaufe bringt, Schweizer Fabrikat sind, und, wenn Chaux de Fonds als Herstellungsort angeführt wird, den Ort genau als „Chaux de Fonds in der Schweiz“ zu bezeichnen. In diesem Sinne hat die Nomos-Gesellschaft ihre Veröffent lichungen und Inserate auch sie neben denSchweizer-Uhren auch echte Glashütter Uhren in den Handel bringt. Lange & Söhne haben da von Kenntnis genommen, daß die Nomos-Gesellschaft am 7. April 1910 noch 330 Uhren mit dem Aufdruck „Neues System Glashütte“ auf Lager gehabt hat, und daß sich diese Be zeichnung bei diesen Uhren auf der Küvette befindet. Lange & Söhne lassen der Nomos-Gesellschaft nach,diese 330 Uhren noch bis zum 31. De zember 1910 weiter zu ver treiben unter der Voraus- seßung, daß seit dem 7. April 1910 ein weiterer Bezug solcher Uhren mit der Bezeichnung „Neues System Glashütte“ aus der Schweiz unterblieben ist. V. Die Nomos - Gesellschaft verpflichtet sich, die Veröffentlichung und Verbreitung einer Erklärung des Inhalts zu unterlassen, wie sie in der von ihr verschickten Druckschrift „Neue Stimmen“ in einem an sie gerichteten Brief des Professors Denner in Nürnberg enthalten und abgedruckt ist, in welchem es heißt: „Daß übrigens der Temperatureinfluß, durch den selbst j! aA kompensierten Taschenuhren Glashütter Fabrikats Ganp'- differenzen von über 60 Sekunden pro Tag hervorgerufen werden, bei ihren Uhren so geringfügig ist, troßdem die Unruhe nicht aufgeschmften ist, betrachte ich als ganz be sonderen Vorteil.“ VI. Die Nomos-Gesellschaft verpflichtet sich, sich in Zukunft aller unmittelbaren und mittelbaren Angriffe gegen Lange Sohne, aller abfälligen Urteile über deren Inhaber, deren Ware und gewerblichen Leistungen in öffentlichen Ankündi gungen, m Schriftstücken oder Druckschriften zu enthalten r ’ lr £fnds, auch nicht in einer Polemik, den Namen von Lange « Sohne zu nennen oder anzudeuten. Desgleichen verpflichten sich Lange & Söhne, sich in Zu kunft aller unmittelbaren und mittelbaren Angriffe gegen die Nomos-Gesellschaft, aller abfälligen Urteile über deren In haber, deren Ware und gewerblichen Leistungen in öffent lichen Ankündigungen, in Schriftstücken oder Druckschriften zu enthalten nirgends, amb nicht in einer Polemik, den Namen «er Nomos-Gesellschaft zu nennen oder anzudeuten. Hierunter fallen nicht die Mitteilungen, die Lange & Söhne Unser Geschäftslokal befindet sich jetzt Leipzig, Talstraße 2, Ecke der Johannisgasse, 2 Treppen hoch. Da die bisherigen Räume zu klein geworden waren, mußten wir die jetzigen, bedeutend vergrößerten, be ziehen und hoffen, daß diese nun endgültig - ausreichen. Das neue Geschäftslokal befindet sich direkt am Johannis platz, in nächster Nähe der inneren Stadt, und ist zu Fuß wie durch die Elektrische schnell zu erreichen. Es soll uns freuen, wenn unsere Freunde bei einem Be suche von Leipzig den Weg zu uns recht oft finden. über den Ausgang des Prozesses und den Inhalt des abge schlossenen Vergleichs dritten Personen, die hieran ein Inter esse haben, sowie Fachzeitschriften und Uhrmachern machen würden; auch nicht Antworten auf Anfragen von Personen, welche sich über die Preise und Qualitätsunterschiede von Uhren von Lange & Söhne und von der Nomos-Gesellschaft bei Lange & Söhne erkundigen oder sich hierüber äußern. Ebenso fällt hierunter nicht der Weitervertrieb der dem An denken des Herrn Ferdinand Adolf Lange gewidmeten Fest druckschrift, welche deshalb neu aufgelegt werden darf Ferner verpflichtet sich die Nomos-Gesellschaft, abfällige Beurteilungen der Glashütter Uhren-Industrie und Angriffe gegen leßtere in öffentlichen Ankündigungen, in Schriftstücken oder Druckschriften zu unterlassen. Unter diese Verpflichtung fällt auch der Hinweis darauf, daß die Glashütter Uhren fabriken Teile aus der Schweiz bezögen oder die Schweiz mitarbeiten ließen. Sollte die Nomos-Gesellschaft von einer anderen in Glas hütte ansässigen Firma zuerst angegriffen werden, so ist auch sie berechtigt, ihrerseits die gewerblichen Leistungen der an greifenden Firma öffentlich zu kritisieren. Sie muß jedoch ihre Abwehrmaßnahmen ausschließlich gegen die angreifende Firma richten und darf auch in diesem Falle nicht etwa die Glashütter Uhrenfabrikation allgemein einer abfälligen Beur teilung unterziehen. VII. Die Nomos - Gesellschaft unterwirft sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen unter IV, V und VI einer Vertragsstrafe in Höhe von Mark 1500.— (Eintausendfünfhundert Mark). Diese Vertragsstrafe ist in barem Gelde an den Stadtrat zu Glashütte zugunsten der dortigen Armenkasse zu be zahlen. Der gleichen Vertragsstrafe unterwerfen sich Lange&Söhne für jeden Fall der Zuwider handlung gegen die ihnen unter III und IV auferlegten Verpflichtungen. VIII. Lange & Söhne und die Nomos-Gesellschaft verpflich ten sich, die gegen das Urteil der erster Kammer für Handelssachen des Königlichen Land gerichtes Dresden vom 1. Oktober 1909 (Aktenzeichen erster Instanz: 1 Hg. 89/08) eingelegten Berufungen zurückzuziehen. Die Nomos - Gesellschaft verpflichtet sich weiter, in der gegen Lange & Söhne erhobenen und bei dem Amtsgericht Lauenstein anhängigen Privatklagesache, die Privatklage und den Strafantrag zurückzuziehen. IX. Die Gerichtskosten in der Sache Lange & Söhne gegen Nomos-Gesellschaft (Aktenzeichen erster Instanz: 1 Hg. 18/08, zweiter Instanz: 30, 173/09) übernimmt leßtere allein, in den beiden anderen Prozessen trägt jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte, die außergerichtlichen Kosten werden in allen drei Prozessen gegeneinander aufgerechnet. X. Die Parteien unterwerfen sich den Bestimmungen dieses Vergleichs für sich und ihre Rechtsnachfolger und für die derzeitigen Inhaber für ihre Person. Dresden, den 10. Mai 1910. Für A. Lange & Söhne: Referendar Dr. Löser, als In st, Vertreter für Hrn. i.-Rt. I)r. I Honill. Für die Nomos-Uhr-tiosellschaft. James Breit, Rechtsanwalt.
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