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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 15. Juli 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des Uhrmachers (Fortsetzung)
- Untertitel
- Praktischer Lehrgang der Wechsellehre
- Autor
- Volger, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- ArtikelDas kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des ... 175
- ArtikelEinfluss der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruhe 177
- ArtikelGesellen-Prüfungsordnung für das Elektrotechniker-Handwerk im ... 178
- ArtikelTorpedo-Bügelfutter und Bügelbefestigungen 180
- ArtikelLohnzahlungssystem in Amerika 180
- ArtikelPatent-Liste 181
- ArtikelLiteratur 181
- ArtikelAusschluss 182
- ArtikelVereinsnachrichten 182
- ArtikelBriefkasten 185
- ArtikelFragekasten 185
- ArtikelNeue Mitglieder 185
- ArtikelDomizilwechsel 185
- ArtikelEtablierungen 186
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 186
- ArtikelAllgemeine Rundschau 186
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband 188
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Hllgemeine Uhrmacher- (? Internationales Fariijournal für Uhrmacherei und uer- r wandte Berufszweige r Uerbands- trsohelnt am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis halbjährlich Mk. 3,— für Deutschland bei allen Post anstalten u. Buchhandlungen. Für das Ausland Mk. 4,— bei direkter Zusendung unter Kreuzband durch die Post. Post-Zeitungsliste: Seite 7 der Zeltungspreisliste für 1905. Zeitung ~ ~ Zeitschrift für die Fortschritte im Uhrmachergewerbe, In dustrie und Wissenschaft fl .. Preis der Anzeigen:.. Die viergespaltene Nonpa reille-Zelle 30 Pf. unter Ra battgewährung bei Wieder- holungen. — Beilegung von Prospekten unterliegt besonderer :rr~r Vereinbarung. . Offizielles Organ des Deutschen Uhrmacher Gehilfen-Verbandes. Redaktion: C. Sohulte, Berlin SW., Koohstr. 25. Telephon Amt IV, 7791. Berlin, den 15. Juli 1906. Expedition: Arthur Krüger, Görlitz, Jakobstrasse 10 Fernspreoher 234 W. Lehmann, I. Vorsitzender Berlin S. 42 Brandenburgstrasse 18, I. Central-Gesohäftsstelle: Carl Sohulte Berlin S.W., Kochstrasse 25. A. Horn I.Cassierer des Deutsch. Uhrm.-Gehilfen-Verbandes Berlin SO. 16., Schmidstrasse 9 a. Das kaufmännische und handelswissen schaftliche Wissen des Uhrmachers. Praktischer Lehrgang der Wechsel lehre.*) Von Bruno Volger, Dozent für Handelswissenschaften. (Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) 2. Blankoindossament (Blankogiro) ist, wie kurz vermerkt, die einfache Angabe des Namens oder Firma, ohne die Worte „Für mich . . .“ usw., die sogenannte Ordreklausel, und ohne die Valutaklausel. Das Blankoindossament würde also lauten: „Hartmann & Seifert.“ Doch sei gemerkt Artikel 13 der Wechselordnung: „Jeder Inhaber eines Wechsels ist befugt, die auf demselben befind lichen Blankoindossamente auszufüllen, er kann den Wechsel aber auch oihne diese Ausfüllung weiter in dossieren.“ Dieser Bestimmung sollte man bei Gebung eines Blankoindossamentes Rechnung tragen und stets so viel Raum vor der nackten Namensunterschrift lassen, wie das eventuell nachzusetzende Indossament notig haben würde. 3. Indossamente ohne Obligo befreien den In dossanten — aber nur diesen! -- von der Verpflichtung des Indossamentes. Ist z. B. der Imhwsant auch Aussteller, mo kann er sich durch e u Indossament ohne Obligo nicht von seiner Verpflichtung als Aussteller in-freien. Die Befreiung von der NX echselhaituug wird im Indossament durch ver schiedene Ausdrücke gekcmizeuhnel, so besonders durch die NX orte: „ohne Obligo“. „ohne Garantie“, „ohne Gewähr leistung“, — „ohne Riaiufj/“, „ohne mein (unser) Ihd- *) Au&: Yolger-Mer11g: .Gewerbliche Burhtührung und WcchkcHehrc* (Bd. III von Volger * Bücherei tur den Gewetbe- und Handwerkerstand Verlag Alt>ert Guldschmidt, Berlin i. kredere“, — „ohne Risiko“ — usw. Der „ohne Obiago-Indos sant“ befreit sich für alle Fälle, ohne dass dessen Befreiung einen Vor- oder Nach-Indossanten zu gute käme oder dessen Wechselhaft minderte. 4. Indossamente „nicht an Ordre“: Artikel 15 der Wechselordnung lautet: „Ist in dem Indossamente die Weiterbegebung durch die Worte „nicht an Ordre“ oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben die jenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossators gelangt, gegen den Indossanten keinen Re gress (Rückanspruch auf Schadloshaltung).“ Solche Indos samente heissen auch Rektaindossament. F.s ist nicht ausge schlossen, dass ein mit Rektaindossament versehener Wechsel von dem, der ihn mit dem „N i c h t au Ordre-Indolssa- m e n t“ erhielt, weiter indossiert werden kann, nur haben m diesem Falle die späteren Inhaber kein Wechsel recht an den Indossanten, der die Weiterbegebung des Wechsels ausdrück lieh verboten hatte. 5. Inkasso- oder P r o k u r a i u d o s s a m e n t : Artikel 17 der Wechselordnung: „Ist in dem Indossamente die Bemerkung „zur Pinkassierung“, „in Prokura“ oder eine an dere die Bevollmächtigung ausdrückende I ormel be- gefügt worden, so überträgt das Indossament das I igentum an dem Wechsel nicht, ermächtigt a!>er den Indossalor zur Piu- /iehung der Wechselforderung, Protesterhebung und Benach richtigung des Vormannes seines Indossanten von der unter bliebenen Zahlung sowie zur Pinklagung der nicht bezahlten und zur l.rhebung der deponierten Wechselschnld. Pin solcher ludossator ist auch berechtigt, diese Befugnis durch ein weite ies Prokura Indossament einem andeieu zu übcr.iageti. Da gegen ist derselbe zur weiteren Begebung durch eigentliche.- In dossament selbst dann nicht befugt, wenn dem Pn» kura-Indos amrule der /matz „odei < hdie“ huizugetug! ist." Duich diese Art Indossament wud also dei Wechsel sedeu-
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