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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950122019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895012201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895012201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-22
- Monat1895-01
- Jahr1895
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Bez«gS.PrelS ft» te» Hauptexpeditton oder den im Stad-» bezirk nad den Bororlen errichteten AuS- aavestellen abgeholt: vierteljährlich^ «.SO. bei zweimaliger täglicher Zustellung tu» Laus 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährttch 6.—. Direkte tägliche Kreuzbandiroduag iu» Ausland: monatlich 7.VV. DftMorgea-Ausgabr erscheint täglich V,?Uhr. dt« Abend-Ausgab« Wochentag» 5 Uhr. Rtdaclilm und Lrveditiou: Johanue-gafle 8. Die Expedition ist Wochentag» ununterbroche» -rösfuet vv» früh 8 bÄ Abend» 7 Uhr. Mortten-Nusgltbe Filialen: vtt« Kle««'» Lortim. (Alfret Haha)» UniversitätSslrak» 1, L-ut» Lösche. Kathartneustr. 14. Part, und SönigSplatz 7. KiMgcrTagcljM Anzeiger. Drgan für Politik,Localgeschichteltzandels^ndGeM^Ä^----- AnzeigeN-Prei- die Sgrspaltme Petitzeile SO Wg. Reklamen unter demRedactionsstrich (4ae- spalten) b0>4, vor den Familieuuachrfttzku (Sgespalten) «VH. Größere Schriften laut uujerem ^ »erzeuhniß. 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Mittweida, Mylau, Oelsnitz (Vogtl.), Oelsnitz (Erzgeb.), Oibernhau, Oschatz, Plauen (Vogtl.), Reichenbach (Vogtl.), Schwarzen berg (Sa.), Siegmar, Stollberg (Erzgeb.), Treuen, Waldheim, Werdau, Wurzen (Sa.), Zschopau, Zwickau (Sa.) sind jetzt sämnttlich ZUM Sprechvcrkchr mit einander zugelasjen. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Tauer von drei Minuten beträgt auf Entfernungen bis 30 icm 50 Psg.» aus weitere Entfernungen 1 Mark. Leipzig, den 19. Januar 1895. Der Kaiserliche Lber-Postdirector, Geheime Lber-Postrath. Walter. Bekanntmachung. Das 1. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen ist bei uns eingrgangen und wird bis zum 8. Februar dsS. Jrs. auf dem Rathhaussaale zur Einsicht nahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 1. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für > Erweiterung der Bahnhossanlagen in Mittweida betreffend; vom 17. December 1894. » L. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Besugniß zu Ausnahme von Pro tokollen und zu Beglaubigungen bei den Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 19. December 1894. <- 3. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Glauchau! betreffend; vom 22. December 1894. » 4. Verordnung, eine Abänderung des Regulativs für die theologischen Prüfungen in Leipzig betreffend; vom з. Januar 1895. - 5. Verordnung, die Erhebung eines Zuschlags zur Ein kommensteuer im Jahre 1895 betreffend; vom 3. Januar! 1895. - 6. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1895 zu ge währenden Vergütung betreffend; vom 3. Januar 1895. ! - 7. Bekanntmachung, eine Anleihe des Steinkohlenbau-BerrinS Concordia zu Oelsnitz im Erzgebirge betreffend; vom 29. December 1894. Leipzig, den 18. Januar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgt. Krumbiegel. Ausschreibung. Am Nenbaue der XIII. Bürgerschule in L.-Plagwitz an der Elisabeth-Allee sollen vergeben werden и. die Tchloffcrärbeiten» d. die Maler- und Anttreicherarbeiten. Die Bedingungen und Arbeitsverzcichnisse können von unserer Hochbau-Verwaltung, Rathhaus, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 7 gegen porto- und bestellgeldfreie Einsendung von je 1 ^ 50 /H, die auch in Briefmarken erlegt werden können, bezogen, bez. nebst den etwaigen Plänen dort eiugeschen werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „XIII. Bürgerschule — Schlosserarbeiten, bczw. Maler- und Anstrcicherarbeitcn" versehen, bis zum 28. Januar d. I.. Bormittags 10 Uhr, an obengenannter Stelle portofrei einzureichen. Ter Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, bez. die Theilung der Arbeiten und die Ablehnung sämmtlicher An- geböte vor. Leipzig, den 19. Januar 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. Id. 268. vr. Georgi. vr.Seetzen. Diebstahls-Bekanntmachung. Gestohlen wurde laut hier erstatteter Anzeige: 1) eine goldene Damen - Remontoiruhr mit Monogramm „A. und kurzer unechter Kette mit Quaste, vom 6. bis 12. dieses Monats; 2) eine silberne Herren - Remontoiruhr mit Nr. 69833, Secunde und Blumenverzierung auf dem Zifferblatte, sowie lang» gliedriger Rickclkette mit Kaiser-Medaillon, eine goldene Damen- Remontoiruhr mit Stahlzeigern und Nickelkette mit 2 Quasten und einer Kugel, am 2. dieses Monats; 3) L weifte Billardbälle und ein rother öcrgl., von Masse, am 1. dieses Monats; 4) ein Fernrohr, braun polirt, ca. 75 cm lang, 4 weift leinene Taschentücher mit bunter Kante und dem Zeichen „X. und e>» weift leinenes MannShcmd mit demselben Zeichen, am 3. dieses Monats; 5) ein Männcrjacket von blauem Stoff, mit dunklem Futter und einer Reihe Steinnußknöpfe, vom 9. bis 10. dieses Monats; 6) ein Damenmantel von schwarzem Stoff mit schwarzem Pelzbesatz; ein Paar hohe Damen-Knopfstiefcl und ein Paar geloe Glacehandschuhe mit Pelzbesatz, am 17. dieses Monats; 7) ein Herbstüberzieher von dunkelblauem Kammgarn, mit schwarzem geriesten Futter, einer Reibe schwarzer Steinnußknöpfe und gelbem Kettchenhenkel, am 17. dieses Monats; 8) ein Wtnternberzteher, hellbraun, glatt, mit hellcarirrtem Futter, einer verdeckten Reihe braunen Knöpfen, Sammetkragen und Krttchrnhenkcl, am 17. dieses MonatS; 9) ein Winterüberzieher, neu, von stahlblauem, glattem Stoff mit hellblauem, carrirtem Futter, blauem Eammetkragen, einer ver deckten Reihe Steinnußknöpfe und Stoffhenkel, unter letzterem die Bezeichnung „Carl Loose Nachf. Leipzig", vom 19. bis 20. dieses Monat»; 10) 18 Stück grauleinene Handtücher mit rother und blauer Kante und eine seidene gelbgeblumte Weste, im vorigen Monat; 11) ein Packet in grauem Papier, mit bunten Möbelstoffen, am 14. dieses MonatS: 12) ein Bällchen, sianirt: 411", enthaltend 2 Stück Stoff, schwarz- und graugestrefft, je 6,90 m lang, am 18. dieses Monats; 13) ein Handwagen, klein, vierrädrig, gelb gestrichen, auf dem Boden „U. X." gezeichnet, am 5. diese» MonatS; 14) ein Ballen, in Leinwand verpackt, gezeichnet „0. st. H. Nr. 2", enthaltend 080 Stück weifte Schaflcder mit dem Zeichen „8. g;.", am 4. diese« MonatS. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der gestohlenen Gegenstände oder über den Thäter sind ungesäumt bet unserer Criminal-Abtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, am 21. Januar 1895. Da» Polizeiamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml. ar nicht, finden,. Aachen ^besüß?^e^*er von unken Verständniß luc . hätte, und wenn er emen der Tribüne des Re.chstag.s b^d ^ ^tte, dann würde er die Erledigt hat sich die unterm 16. November vorigen Jahres erlassene Bekannt-. v» - - vn-s-in-ui ^eive pane, »»»» machuna, den am 10. Mai 1865 hier geborenen Vergolder Friedrich I Funken von Chrgnuhl , * .genehmen. Es mußte also völlig Earl Gustav Biller betreffend. schweren An chuldigungen zuru-neyw ^ sich in so unqua . Leipzig, den 10. Januar 1895. ' Abaeoronr ,. . . Ter Rath der Stadt Leipzig. Armen-Amt, Abth. 11. R. II. 11/46. Hentschel. Röber. Die städtische Lparcajse beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Die Sparcaffen-Deputation. A.6i'2t1iek6r L62L1 Irsverein I^eipri^-Ktaät. VersrrimnItinL Dienstag, cken 22. Eanuar 189», ^denäs 0 Udr lm 8»ulv cker Lrsten vllrxerselnrle. Daxesorcknunx: I. StauckesLNKel^euIieitell (ek. Xiuiaäuii^slcarte). II. Vorrrax «los llerrn vr. Otto. vr. lleioro. Die Disciplin im Reichstage. i,7m Ermessen d-s Abge°^ hatte, ficirbarer Weise gegen die ^""^jderrufen wollte oder nicht, andeimgestellt werden, " nicht einfallen, seine Hand- Aber der Abgeordnete ließ eS sich g . ^ sich noch, daß er von lungsweise zu widerrufen, son .. ^ ritterlich bekämpft würde, einem Theile des Houles nicht ehn ch u w ^ ^1, breiten L >L °»>.. di.s-n CU°>-° Der Reichstag kann unmöglich dulden, datz m s i z LÄnduL bedrE ewma!' «inttetel s LI» ereigne haben Es stnd 'cy°n ° ^ ^ Eg, wenn ciplinarbefugnisie bestritten hat. Seit ie 6 häusiacr vor- Verletzung Bundesf Äst?"GefähVd"un'g"der öfs°entlichen Ordnuug grobe.Beleidigungen, Verleumdung-n, I^ogarMa lestats^ * Unter diesem Titel halber Schriftsteller Gustav Kukutsch im Verlage der Moeser'schen Hofbuchhandlung in Berlin eine Broschüre herausgegeben, in der an eine dankenswerthe, grove.Deieio,ganuc«, . ^erreckst. Zusammenstellung der DiSciplinarmittel, über welche deri beleidigungen.diezuglcichelnegrui V ch V 6 ^ Reichstag verfügt, ein Ueberblick über die Erfahrungen lichenGrundlagen desR-,ch^ geknüpft wird, die man mit diesen Mitteln gemacht aus den mehnach^ ^„6^^ si^ geblieben sind, deutlich bat. Zunächst geht der Verfasser auf den ß. 46 der Geschäfts- Nun mag * das Sitzenbleiben bet einer Huldigung für ordnung des Reichstags ein, der dem Präsidenten das Recht I ? Lst ' juristisch als Majestätsbeleidigung angesehen werden ertheilt, die Redner auf einen Gegenstand der Verhandlung I nicht: das Volk in seiner weit überwiegenden Mehrheit zurückzurufen und zur Ordnung zu rufen. Dieser Paragraph I ^nipsindet sie als solche und ist dadurch in seinen monarchnchen wird bisweilen dabin interpretirt, daß der Ruf zur Ord-! Gefühlen verletzt: der Reichstag aber ist mcht einmal m der r.ag , nung eine bestimmte Form haben müsse. Der Verfasser ! dem Rechtsbewußtsein des Volkes Genüge zu thun, wei h z weist jedoch nach, daß dies nirgends vorgrschrieben ist und ! die Mittel fehlen." .cm - ^ » ar baß die GeschäftSordnunascommlssion bereits im Jahre 1871 I Diesen groben Uebelständen kann nach Meinung des erklärt hat, die «uSdrüaliche Anwendung der Formel: „Ich! fasser» auf zweifache Weise abgebolfen werden: einmal durch rufe Sie zur Ordnmig", ke' nicht erforderlich. Dazu bemerkt l «ne V- rschärsung der bestehenden O.7dnungsvor' der Verfasser: i schriften und sodann durch die mit jenkr Beijcharsung „Obgleich man die bestimmtere Regelung der Vorschriften über I gleichzeitig eintretende Erweiterung der Discipnnar» die Ertheilung des Ordnungsrufes unterlassen hatte, ist seither stets I mjttel Zunächst müßte dem Ordnungsruf ein großere» an dem auch früher gewöhnlich geübten Brauche festgehalten worden, (Z-wicht gegeben werden, damit er von seiner früheren die schärfste Rüge lediglich unter Anwendung der unzweideutigen ^orität wenigstens etwas wieder znrückgewänne. Dieser dichtet, daß thatsächlich nur die so ertheilte Rüge, nicht aber die! die Berechtigung erhielte, gleich nach dem ersten forn mildere Zurückweisung von Verstößen gegen die parlamentarische l Ordnungsruf dem Redner bas Wort zu entziehen, unv vap Schicklichkeit, als Ordnungsruf betrachtet wird. Die gewohnheits-1 hei der Wiederholung der gerügten Ungebühr durch denselben rechtliche Einschränkung war nothwendig, damit sich die schärfste Rüge I oder durch einen anderen Abgeordneten eine schärfere Strafe nicht verbrauche. Wenn sie diesem Schicksal trotzdem nur allzubald einträte" Als Maßregeln zur Verschärfung der Disciplin verfallen ist so erklärt sich dies zum Theil aus der Zunahme der ^ vorgeschlagen worden: Verweis, Widerruf oder Ordnungswidrtgketten, aber nur zum genügen Theile. denn „nd AuSsckliekuna 2u diesen Vor wenn irgendwo, dann muß man im Parlamente die Verletzungen! ^-""Huldigung und A ich fl 8> Ä I der Ordnung nach dem Grundsätze beurtheilen: nicht zählen, sondern ! schlagen schreibt der Verfasser: wägen. Der Hauptgrund liegt vielmehr in der bedauerlichen That-! „Der Verweis ist indessen im Grunde genommen nichts anderes fache, daß bei den Verletzungen der Disciplin im Laufe der Jahre I als ein verschärfter Ordnungsruf, und nach den bisherigen Ersah- so schwere Fälle vorgekommen sind, daß für diese selbst das letzte I rungen ist zu befürchten, daß auch er mit der Zeit an Kraft ein- DiSciplinarmittel, welches dem Präsidenten zu Gebote steht, nicht I büßen, daß sich einzelne Mitglieder des Reichstags über diese Maß mehr ausreichte." I reget ebenso wie über den Ordnungsruf hinwrgsetzen werden, weil An einer Reihe solcher Fälle wird dann nachgewiesen, I sie für den Redner keine wesentlich schweren Consequenzrn nach sich daß die Voraussage Mohl's aus dem Jahre 1875:' L'eht. °ls der Ordnungsruf. Selbst die Berichärfung, daß der ^ ^ ^ - r I Abgeordnete nach einem gegen rhn ausgesprochenen Verweis de» „Es gehört nicht eben Prophetengabe dazu, um vorauszusagen, > -- . , . ...» daß Fälle eintreten können, in welchen ernstlich zur Erwägung kommen muß, ob nicht das wiederholt in unleidlicher Weise miß brauchte Wort kurzer Hand zu entziehen sei; vielleicht selbst, ob nicht der Ausschluß eines Mitgliedes wegen einer groben Ungebühr oder wegen grundsätzlicher Leugnung der rechtlichen Grundlagen des Reichs und des Reichstages als geboten erscheine." sich völlig bewahrheitete. Infolge dieser Erfahrungen wurde Sitzungssaal sosort verlassen müsse, dürste sich bald abnutzen Ein weit kräftigeres DiSciplinarmittel ist die Verpflichtung zum Widerruf oder zur Entschuldigung in einer ent sprechend festgesetzten Form. Diese Strafe setzt aber voraus, das der Reichstag für den Fall der Verweigerung des Widerrufs noch schärfer vorzuqehen in die Lage gesetzt wird, und es würde sich für diesen Fall als schwerere Strafe vielleicht die Wortentziehung auf angemessene Zeit und die amtliche im Jahre 1879 der erste ernsthafte Versuch zu einer Eorrectur I Verlautbarung der Maßregel durch öffentlichen An der unzulänglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung vor genommen; die Broschüre berichtet darüber: ,Diese Vorfälle, insbesondere die Provokation zum Aufruhr, gaben im Jahre 1879 die Veranlassung zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Strafgewalt des Reichstags über seine Mitglieder. Die Strafgewalt sollte nach dem Entwurf von einer Commission schlag in allen Gemeinden jenes Wahlkreises empfehlen, in welchem der gemaßregelte Abgeordnete gewählt ist. Als letztes und schärfstes DiSciplinarmittel ist die völlige Ausschließung auf bestimmte Zeit in Vorschlag gebracht und zwar nicht ohne Grund, denn die beiden schwersten Fälle von Ordnungsverietzungen, die sich der Reichstag mußte gefallen lassen, haben die Nothwendigkeit dieser ausgeübt werden, und als Ahndungen waren in Aussicht genommen: s ^gen die es trotz ihrer Schwere gegen Verweis vor versammeltem Hause, Verpflichtung zur Entschuldigung ! «»rase gievr. oder zum Widerruf vor versammeltem Hause in der von! Man darf erwarten, daß die Geschästsordnungscommission der Commission dafür vorgeschriedenen Form, Ausschließung! des Reichstags, die freilich selbst ein starkes Stimulations aus dem Reichstage auf eine unbestimmte Zeitdauer, unter I mittel nölhig hat, die Ausführungen und Vorschläge der Umstanden bis zum Ende der Legislaturperiode. Die Wirk-1 Broschüre einer gründlichen Prüt'una unteriiekt und dann samkeit der Commission wäre eingetrelen, wenn der Präsident sie die rewten Mittel si .d i da« ^ 7"" ungeordnet oder mindestens zwanzig Mitglieder sie beantragt hätten. I Hausrecht des Reichstags so Der Präsident sollte berechtigt sein, ungebührliche Aeußerungen der! b ^ zur Wahrung seiner Wurde nothlg ist, Mitglieder vorläufig von der Aufnahme in den stenographischen! m den Fehler zu verfallen, dte Mitglieder zur Bericht auszuschließen, sowie jede andere Veröffentlichung derselben ! Heuchelei zu zwingen, durch die Presse vorläufig zu untersagen. Die definitive Entscheidung hierüber wäre der Commission vorbebaitrn gewesen." Dieser Gesetzentwurf stieß indessen im Reichstage auf > großen Widerstand. Die RegierungSvolage wurde am 7. März! VTeily. 1879 adgrlehnt, I * Dresden, 21. Januar. Der „Köln. Ztg.» wird von „mit einer Resolution, welche der Geschästsordnungscommission! hier gemeldet: „Der Chef des sächsischen Generalstabes den Auftrag gab, unter Vorsitz des Präsidenten des Reichstags s Generalmajor v. Hausen, ist zur Wahrnehmung der Ober- s ?°mm°nd?n«--«n Haus zu bringen. Indessen, selbst die Resolution wurde nicht! ansgeführt, und man hat mit der Ausführung auch in den! * Leipzig, 21. Januar. Der Centralvorstank v,« nächsten Legislaturperioden gezögert, obscho» sich das Bedürsniß > Evangelischen Bundes erläßt folgende uach einer entschiedenen Abhilfe immer mehr fühlbar machte." ! «taat und Den Beweis für letztere Behauptung führt der Verfasser Kam^ aeaen ^ schweren inneren d„ E,.r .u° U',n U^lassm'- ^w° e ^ V einander ruhen und dark ibn vermieden werden kann U..^> nicht unnöthig zu verschärfen Indessen !" Berufe, die deutsch - protestantischen An!."? »" wahren, sind un» dieser Pflicht bewußt iekt W November 1883 da» Andenken Lutbe?». so Gustav Adott's Aschen Protestanten geheiligte Andenken müde wird Wir^^ "nd zu schmähen nicht „inntnn» c- * ^ven kein Wort verloren an jene ultra- aus sslchss B-schimpsung-n ein Beschs, mach, und d-mi, sich ,->d„ d»/u„h.u wieder wir nur da» folgende hervorheben: „Erinnert sei an daS Austreten des Abg. AHIwardt, welcher in der Zeit vom 18. März bis 2. Mai 1893 nicht weniger als sieben Mal zur Ordnung gerufen werden mußte; derselbe hatte die schwersten Anschuldigungen gegen Mitglieder des Bunde«, raths und des Reichstages erhoben, sur dir er auch nicht den ge« ringsten Beweis zu erbringen vermochte. Obgleich er trotz aller Widerlegungen seine haltlosen Anschuldigungen sortsetzte, konnte auf dem Wege brr Disciptin nicht ringeschritten werden, es blieb dem- noch nicht« anderes übrig, als daß di« Eommission durch ihren Berichterstatter erklären ließ, eS lasse sich eine Quali- fication für diese Anschuldigungen innerhalb der Schranken der Ordnung und der Würde des Hause» spicht. Aber wir können nicht schweigen, wenn ein Mitglied des Reichstages von der Tribüne desselben unter dem Miß brauch der Parlamentarischen Redefreiheit von den „Mordbrennereien eines schwedischen Er- orberes, des Königs Gustav Adolf", spricht. Man mag es nachsichtig beurtheilen, wenn römische Katholiken sich gegen Thatsachen verschließen, welche schon bei Lebzeiten dieses edlen Fürsten selbst entschiedenen Gegnern Achtung vor ihm ab- genötbigt haben. Unentschuldbar dagegen ist die Rücksichts losigkeit, mit der man öffentlich und bei einer der Abwehr jener Gefahren geltenden Verhandlung die Gefühle von nahezu zwei Dritteln der eigenen Nation und mit ihuen die eines stammverwandten Volkes unbedenklich verletzt. Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers, als des Königs von Preußen, und der anderen protestantischen Fürsten ist in allen evangelischen Kirchen und Schulen des Reiche- des großen schwedischen Herrschers ehrend gedacht worden, und das ganze evangelische Deutschland ist diesem Rufe freudig gefolgt. An der Gedächtnißfeier in Stock holm aber haben sich nicht allein die Abgesandten großer deutsch-evangelischer Vereine, — es hat sich an ihr der erlauchte Bruder Sr. kaiserl. und königl. Majestät an der Spitze deutscher Marineofficiere betheiligl. Und angesichts dessen wagt ein Abgeordneter des deutschen Volks den gefeierten Herrscher „der Mordbrennerei" zu bezichtigen? Im Namen aller Glieder unseres Bundes und der Hunderttausende, welche den 9. December mitgefeiert haben, erbeben wir gegen diese Aeußerung ultramontaner Ge hässigkeit Protest und weisen sie als eine Beschimpfung nicht allein des großen Schmedenkönigs und seines Volkes, sondern des deutsch-evangelischen Volkes zurück. Aber wir können und dürfen nicht unterlassen, noch ein anderes Wort an die Oeffentlichkeit zu richten. Mit Recht hat ein Redner unseres Bundes in Barmen gefragt: „Wird dieses unter dem Beifall des Centrums — und wir fügen hinzu: der Socialdemokratie — klar und deutlich gesprochene Wort von dem Mordbrenner Gustav Adolf' nicht wie ein Blitz hinein- sahren in die Herzen aller jener sorglosen Protestanten, nach Lenen es,ja so schlimm noch nicht sein wird'?" Wir erhoffen noch mehr. Wir wollen gegen jene gottlose und vaterlandslose rothe Internationale, welche ihre Schaaren auf deutschem Boden zum Entscheidungskampfe sammelt, treu zusammenstehen auch mit allen katholischen Volksgenoffen, welche nächst Gott da- Vaterland über Alles lieben. Aber nicht minder ist es Pflicht für alle deutschen Evangelischen, dem unheilvollen Treiben diese- römischen Ultramontanismu« geschlossen entgegenzutreten, und ebenso Pflicht für solche deutsche Katholiken, endlich einmal auch hiergegen ihre Stimmen laut zu erheben, damit man erkenne, daß es nock, Glieder der römisch-katholischen Kirche unter un- giebt, welche des deutschen Namens würdig sind." ö. 6. Berlin, 20. Januar. Während des Jahres 1893 waren nach den Mittheilungen der „Zeitschrift für Berg-, Hütten- und Salinenwesen" in Preußen 74 Knappschafts vereine in Wirksamkeit. Sie umfaßten 1948 Berg-, Hütten- und Salzwerke, gegen 1971 im Vorjahre. E» be theiligten sich 3 Steinkohlenbergwerke, 4 Braunkohlenberg werke, 4 Erzbergwerke (außer E.senerz), 1 Steinsalzbergwerk, 4 Theer- und Paraffinwerke mehr, dagegen 33 Eijenerz- bergwerke, 5 Steinbrüche und 1 Eisenhütte weniger als 1892. Die Anzahl der auf den Verrinswerken durchschnittlich beschäftigten KnappschaftSmitglieder belief sich auf 252 778 ständige und 162 755 unständige, zusammen 415 533 Mit glieder, gegen 249 020 ständige und 170 211 unständige, zu sammen 419 231 Mitglieder im Jahre 1892. Invaliden waren am Anfänge de- Jahres 39 307 und zwar 37 255 Ganz- invaliden unv 2052 Halbinvaliden vorhanden. Zu den Ganz- invaliden kamen 5355 Mann, zu den Halbinvaliden 562 Mann. Dagegen schieden aus: durch Tod 2296 Ganz- und 8l Halb inval,den, durch Reactivirung und Wechsel der Invalidität 520 Ganz- und 425 Halbinvaliden. Am Jahresschlüsse ver blieben demnach 39 794 Ganz- und 2108 Halbinvaliden, zusammen 41 902. Das durchschnittliche Lebensalter beim Eintritt der Ganz in Validität stellte sich im Jahre 1893 auf 49,9 Jahre, gegenüber 50,0 Jahren im Jahre 1892 und 48,85 Jahren im Durchschnitt der letzten 10 Vorjahre. Das Durchschnittsalter bei Eintritt der Halbinvaliditat betrug 45,5 Jahre,gegen 46,l Jahre im Jahre 1892. Unterstützungs berechtigt waren am Schluß deS JabreS 41902 Invaliden (gegen 39 307 am Jahresanfang), 39 660 (38 380) Wittwen und 57 157 (56 406) Waisen, zusammen 138 719 (134 093) Personen. Von den Unterstützung-berechtigten bezogen Un faltrenten auS der Caffe der betreffenden BerusSgenoffen- schaft 8267 Invaliden oder 19,78 Proc., 2672 Wittwen oder 6,74Proc. und 7600Waisen oder 13,30 Proc.,zusammen 18 539 Personen oder 13,36Proc. Das schuldenfreie Vermögen der Knappschaftsvereine belief sich am Schluffe de- Jahre-1893 auf 52 119 611 47 ^s, gegen 48 271 522 ^ 20 am Jahresanfänge; eS ist mithin um 3 848 092 27 Z oder 7,97 Proc. gestiegen. Die Activa betrugen am Jahres schlüsse 52 555 622 ^ 23 ^s, die Passiva 436 00? ^ 86 am Jahresanfänge hatten sie 48 360 089 50 und 88 567 30 betragen. Die etat-mäßigen Einnahmen betrugen 29 792 484 45 ^k, oder 669 137 19 mehr als im Jahre 1892. Die Ausgaben sämmtlicher Knappschafts- Vereine beliefen sich auf 26 648 071 46 ^s, oder 1 526 400 »E 40 ^ mehr als im Jahre 1892. DaS schuldenfreie Ver mögen betrug auf je ein- der ständigen Mitglieder (ohne die beurlaubten) am Schluffe de- Jahres 1893 203 59 gegen 194 -Xk 40 am Schluffe des Jahre- 1892; e» ist mithin um 9 19 oder 4,73 Proc. gestiegen. V. Berlin. 21. Januar. (Telegramm.) Da-Kafferpair machte heute früh einen Spaziergang durch den Thiergarten. Nach dem Schlosse zurückgekehrt, nahm der Kaiser den Vor trag des Chefs deS Geheimen Civil-CabinetS unv die Marine- Vorträge entgegen. — Am Mittwoch, den 23. d. Mts., Vor mittags 9 Uhr, wird er in Potsdam die Recruten des 1. Garde-Regiments z. F. besichtigen. — Berlin, 21. Januar. (Telegramm.) Die „Nordd. Allgem. Ztg." vernimmt auS guter Quelle, daß zu den Er örterungen einiger Blätter, ob der Wechsel t« »er Grtff»e«t- schaft in Frankreich eine Veränderung der diploma tischen Vertretung der Republik in Deutschland her- beiführrn könne, kein Anlaß vorlirge. Gleichzeitig erklärt
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