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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950420018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895042001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895042001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-20
- Monat1895-04
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Morgen-Ausgabe: Nachmittag« 4Uhr. Bet den Filialen und Annahmestellen je «ine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. ktts Slcmm'S Sortim. (Alfred Hahn), Universitätsstraße 1, LottiS Lösche, Kathariuenftr. 14, part. und Königsplatz 7. Organfiir Politik,Localgeschichte,Handels-nndGesMMMY^^ Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Sonnabend den 20. April 1895. 89. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, die An- und Abmeldung der Fremden betreffend. Mit Rücksicht aus die bevorstehende Lstermessc bringt das Unterzeichnete Polizeiamt die nachstehenden Bestimmungen des Meldc- regulattvs mit dem Bemerken in Erinnerung, dag jede Vernach lässigung dieser Vorschriften Geldstrafe bis zu 50 oder ent sprechende Haftstrase nach sich zieht. Die An- und Abmeldung der Fremden kann sowohl auf dem Haupt meldeamt, Abth. II, Polizeigebäude, Wächterstratze 5, II. Etage, und zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Vonnittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen i» der Zeit von '/,11 bis 12 Uhr Vormittags, wie auch auf sämmtlichen Be- zirkSmeldestellen (Polizeiwachen), und zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mittags und von 4 bis 7 Uhr Nachmittags und an Sonntagen in der Zeit von '/«H bis 12 Uhr Vormittags erfolgen. Leipzig, am 17. April 1885. Das Polijeiamt der Stadt Leipzig, v. L. 1705. Bretschneidrr. Sailenmacher. Auszug aus dem Melderegulativ der Stadt Leipzig vom 4. December 1890. §. 12. Jeder in einem Gasthofe oder in einem mit Hcrbcrgs- berechttgung versehenen ähnlichen Hause einkehrende und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Quartiergeber, und zwar, falls er vor 3 Uhr Nachmittags ankommt, noch am Tage der Ankunft, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bis 10 Uhr beim Meldeamt des Polizeiamts Abth. II oder der Polizeiwache des betreffenden Bezirks schriftlich mittelst des vorgejchriebenen und für jeden Fremden besonders auszufüllen den Formulars anzumelden. Befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Per>onen, so sind dieselben auf dem nämlichen Zettel mit zu verzeichnen. Zu gleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldung der inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. 8.14. Die in Privathäusern absteigenden Fremden, sogenannte BesuchSfrem-e, sind, sobald sie länger als 8 Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von erfolgter Ankunft an, vom Quartierwirth beim Meldeamt Abth. II oder der betreffenden Polizeibezirkswache mündlich oder schriftlich mittelst des vorgeschriebenen Formulars anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Wohnung nehmenden Metzfremden jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier blieben, und zwar binnen 24k Stunden von der Ankunft an. beim Meldeamt Abth. II, als auch in jeder der Polizeibezirkswacheu zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Metzfremden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise des Fremden oder etwa erfolgter Wohnungsänderung an zu bewirken. 8- 16. Bei den nur einen Monat oder weniger sich hier auf haltenden Fremden bedarf es in der Regel der Vorzeigung oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder- zeit verpflichtet, sich auf amtliches Erfordern über seine Persönlich- keit auszuweisen. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Weise zu legitimiren, wie dies in 8- I bezüglich der Einwohner vorgeschrieben ist. 8. 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden haften nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Quartierwirlhe, welche Fremde bei sich aufnehmen. Gefunden oder als herrenlos angemeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom l. bi« l5. April 1895 folgende, zum Theil auch schon früher gefundene Gegenstände: ein Geldbetrag von 10 .6, Portemonnaies mit 7 15 /H, «i 33 4 3 «0 und 3 .« 8 sowie ein Beutel mit div. Inhalt, darunter ein Portemonnaie mit und ReacNonaire, wen »o » Revolution ab- " ' Die wahren band, eine silb. Ehl.-Uhr» 3 goldene Ringe, darunter ei» gravirter Trauring, rin silberner Annreis, ein Granatarm reif, ein Kreuz mit Kette, 2 Broschen, ein gold. Ohrring, eine neue goldene Shlipsnadel mit Etui, ein silberner Anhänger, zwei einreihige Corallenketten, 2 goldene Klemmer, 1 neusilb. Klemmer, mehrere Brillen, ein Violinbogen, ein Singebuch, 2 Leihhausscheine, ein Spitzen- shawi, 6 neue Shliple, 3 gezeichnete Taschentücher, ein Mantelkragen, eine Frauenjackr, Schürze und Taschentücher, zwei Eorsettschoner, Shlipje rc., 1 Filzhut, eine schwarze Weste, ein Paar Segeltuchschuht, ein Paar Lederschuhtheile, ein Kopfkissen, ein Bettüberzug und Betttuch, 2 Spazierstöcke, mehrere Schirme, 2 Metall-Notenblätter zu einem Musik werk, 4 Küchenmesser und eine Partie Schlüssrlhaken, eine Anzahl Schlüssel, ein Puppenwagen, eine neue Vogelfalle, 3 verschiedene Wagen-Stemmleisien, 2 Pferdedecken, ein 2rä»riger Handwagen, ein Säckchen Reis, rin ab geschlachteter Truthahn und rin zugeflogener Goldfasan, ferner ein im September vor. Jahres gestohlenes Fahr rad mit verschied. Zubehör. Zur Ermittelung der Eigenthümer wird dies hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche im ersten Viertel jahre vor. Jahres Fundgegenstände bei uns abgegeben haben, auf, dieselben zurückzufordern, andernfalls darüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, am 19. April 1895. Las Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Bretschneidrr. Ml. Bekanntmachung. Zur Ausführung der von der trigonometrischen Abtheilung der königlich preußischen Landesaufnahme vorzunehmenden Vermessungen, weiche innerhalb deS diesseitigen Staatsgebietes im Besonderen in Beobachtungen auf den Punkten I. Ordnung in Leipzig bestehen werden, wird von dem mit der Leitung dieser Arbeiten beauftragten königlich preußischen Oberstlieutenant L la suito des großen General- stabeS der Armee Herrn von Schmidt und von dem demselben unterstehenden Personale das Gebiet deS Königreichs Sachsen be- treten werden, wo mit den betreffenden Arbeiten etwa Mitte April begonnen werden soll. Gemäß anher ergangener Verordnung bringen wir dieS zur öffentlichen Kenntniß mit dem Ersuchen, die Hilfeleistungen, welche seiten» gedachter Personen beanspruch! werden und wofür Vergütung erfolgt, bereitwillig zu gewähren und überhaupt die Ausführung bereuter Arbeiten thunlichst fördern zu helfen. Die betreffenden Personen werden durch offene Ordre legiti« inirt sein. Leipzig, am 18. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig, x/ll. 8898. vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Vom Montag, den 22. dss. Monats ab wird zur Vertilgung der Ratten in den städtischen Schleusten Gift ausgestellt werden. Wir fordern deshalb die Besitzer, bezw. Verwalter aller im Stadtbezirke gelegenen Grundstücke hierdurch auf, in ihren Grund slacken, namentlich aber in Len Privatschleußen, auf gleichzeitige Vertilgung der Raiten bedacht zu sein. Leipzig, am 17. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Io. 1569. vr. Georgi. Etz II. Realschule Leipzig-Reu-nitz. (Kohlgartenftratze 58). Montag, den 22. April, Vormittags 8 Uhr: II. Aufnahmeprüfung. Nachmittag» 3 Uhr: Einführung aller Schüler in die Classen Leipzig-Reudnitz, den 18. April 1895. H. Ad. ». Brause, Director. III. Realschule. Montag, den 22. April findet früh 8 Uhr die zweite Auf nahmeprüfung und Nachmittags 5 Uhr die Einweisung aller neu aufgenommenen Schüler, auch der früher geprüften, in ihre Elasten statt. Leipzig, am 18. April 1895. k. klsober. 4. Fortbildungsschule für Knaben. Die Anmeldung der neu etntretenden Schüler erfolgt Mon tag, den 22. April, bis Mittwoch, den 24. April, vormit tag» von 8—12 Uhr in der Expedition des Unterzeichneten Directors (Merseburger Straße Nr. 58, 2. Etage). Der Bezirk der Anstalt umfaßt alle westlich der Weststrabe ge legenen Straßen von Alt-Leipzig und die Stadtthrilr Lindenau, Plagwitz. Kleinzschocher und Schleußig. Bei der Anmeldung ist da» AbgangSzeugniß derjenigen Schule vorzulrgen, welche der betr. Schüler bisher besucht hat. p«ot>« Am, °°d m °°» R-§,n-b^ab-,ich>->.d-- d°-I cm? -M-- s>rmu-g»r- - I" ^ WIL°"l „NLr,° »war. d!°»" "- «w.» M-'u-, M-r °°- d-m b- I-Iiaten sieben Heugen, daß der Bischof wirklich so ge s,d<° d-,un,-r M ft-- Schwandorf, dem dies Zeugn.ß sehr ^wer siel, der aber schließlich erklärte: „Ich kann nicht ander», .ch habe e.nen E'Ä «7,2 Lg"Ä K-!A"-dig.g-°>°ße°b-- deS heilige/Thomas von Aquino vor, daß der Kaiser oder die Könige blos über den Leib des Menschen ju gebieten haben dke Kirche aber habe das Recht über den Le.b und die Seele und könne auch, wenn d,e weltlichen Oberhäupter die Schranken in religiösen machen übertraten, d,e Volker von ihrem Eid entbinden und gegen diese Obrigkeiten »»freizen. Während so bis dahin die Priester auf der Kanzel und vor der Gemeinde völlig unantastbar waren, war ihnen sogar noch ein besonderes Ausnahmerecht, wie eS keme andere Körperschaft im Staat, nicht emmal ^r Reichstag, besaß, zugrstanden durch den tz. 167 des Re.chSstrasges-tzbuches weicher mit Gefängniß bis zu drei Jahren Jeden bedroht, der in einer Kirche ober an einem anderen zu religiösen Ver sammlungen bestimmten Orte durch Erregung von Lärm oder Unordnung den Gottesdienst oder einzelne gottesdienstliche Verrichtungen einer im Staate bestehenden Religionögcsell- schaft vorsätzlich hindert oder stört. Dem Staat» sollte nun dasselbe Vorrecht auf Schutz zu Theil werden wie der Geist lichkeit. , Natürlich eiferten die Ultramoatanen Peter Ne,chensperger und von Mallingrodt über die» „Ausnahmegesetz" als eine „Knechtung und Knebelung" der Kirche, aber mit Recht betonte vr. Gneist: „als man in Preußen und im größten Theile Deutschlands im Jahre 1848 die mächtigste Körperschaft der Welt, die römisch-katholische Kirche, jeder Staatsaufsicht ent bunden hat, als man sie mit einem Schlage befreit hat von aller wirksamen Ueberwachung, Aussicht, Mitverwaltung, Bevormundung des Staates, da hätte man sich sagen müssen und würde sich in ruhigerer Stimmung gesagt haben, daß es gewisser regelnder Gesetze bedarf, um den äußeren Frieden zu erhalten in einem Staat, in dem zwei mächtige Kirchen in Jahrhunderte altem Kampf, Streit und Eifersucht einander aegenüberstanden. DaSWunderbare an diesem Gesetz ist nicht, daß eS erscheint, sondern daß eS nach drei undzwanzig Jahren erscheint, daß eS dreiundzwanzig Jahre bedurft bat, um die Regierungen an die Nothwendig- keit solcher Gesetze ernstlich zu erinnern, uno daß sie mit diesem Anfang ihrer Pflichterfüllung erst heute vor diesem Hause erscheinen." Am 28. November 1871 wurde daS Ge setzt mit allen Stimmrn gegen das Centrum und elf Fort schrittler unter Eugen Richter'» Führung angenommen. Ob wir daS nicht minder Wunderbare erleben, daß e» nach kaum 23 Jaliren wieder abgeschafft und somit, um den Umstur von oben und von unten zu „beseitigen", dem ultra mon tauen Umsturz der freieste Spielraum gestattet wird? Zur Geschichte des Kanzelparagraphen. Daß eS dem Centrum bei der Umgestaltung, die seine Mitglieder in der „Umsturzcommission" an dem Gesetzentwürfe zur Bekämpfung der Umsturzbestrrbungen vorgenommen haben, nicht um Ausstattung deS Staate» mit Mitteln zur Niedrrhaltung dieser Bestrebungen, sondern um 3efreiung der ultramontanen Agitationen von lästigen Be- euchtungen und gesetzlichen Schranken zu thun war, ergiebt ich am schlagendsten auS der Abschwächung der Straf androhnngen gegen revolutionaire Verhetzung, au- der Anfügung von Bestimmungen, welche die Freiheit der Wissenschaft in bedenklicher Weise einschränken und auS der Streichung des Kanzelparagraphen. Dieser, so behauptet die ultramontane Presse, sei niemals nöthig gewesen und jetzt weniger nöthig als je, da die völlige Freiheit des auf der kanzet gesprochenen Wortes den Sieg über die wirklichen Imstürzler am sichersten verbürge. Ein Blick auf die Geschichte des Kanzelparagraphen wird lehren, daß er mindesten» nicht iberflüssig war; aus der nicht hinwegzuteugnenden Thatsache, daß an Stelle der milder gesinnten katholischen Geistlichkeit, die noch vor 1870 allgemein zu finden war, aber allmählich ausstirbt, vielfach Männer getreten sind, die den von jesui tischem Geiste erfüllten CentrumSsührern an Fanatismus nicht nachstehen, ergiebt sich dann von selbst, daß er heute erst recht nicht überflüssig ist. Der Kanzelparagraph lautet: „Ein Geistlicher oder anderer ReligionSdieuer, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufe» öffentlich vor einer Menschenmenge oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen, zu religiösen Versammlungen bestimmten Ort» vor Mehreren Angelegenheiten des Staate» in einer den öfsent- lichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstände einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft." Es ist beachtenswertb, daß dieser Kanzelparagraph von dem Minister des katholischen Bayern beantragt wurde. Es ist auch gewiß nicht zufällig, daß in den meisten katho lischen Ländern (Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien) und in drei deutschen Ländern gemischter Bevölke rung (Württemberg, Braunschweig, Baden) schon vor 1870 der Mißbrauch deS geistlichen Amtes zu staatsgefährlichen Handlungen mit besondere» Strafen bedroht war. Dagegen hatte daS Strafgesetzbuch für daS deulsche Reich nur als einzigen Schutz die tztz- 130 und 131, in welchen einerseits die öffentliche Anreizung verschiedener BevölkerungSclassen zu Gewaltlhätigkeiten gegen einander und andererseits die öffent liche Behauptung oder Verbreitung wissentlich erdichteter oder entstellter Thatsachen zum Zweck der Verächtlichmachung von staatlichen Einrichtungen oder obrigkeitlichen Anord nungen unter Strafe gestellt wird. An jene Art von „Ocffentlichkeit", über welche der Geistliche in seiner Kirche oder vor sonstwo versammelter Gemeinde verfügt und die gleichfalls zu sehr ernster Gefährdung der Staatsordnung gemißbraucht werden kann, war dabei gar nicht gedacht worden. Gerade in Bayern hatte sich diese Lücke de» Gesetz buche» besonderS schmerzlich fühlbar gemacht. DaS durch Rohheit deS Tones und Niedrigkeit der Gesinnung bekanmr Sigl'sche „Vaterland" batte am 20. Juli 1871 den besonvereu Segen des PapsteS PiuS IX. wegen seiner Verdienste „um die Ehre Gottes und da» Hell der Gläubigen" em pfangen. Gegenüber einem von der bayerischen Regierung im Lande amtlich verbreiteten Schriftstück ließ daS Stadtpfarr amt Deggendorf und sogar der Erzbischof von Bamberg von der Kanzel herab die Warnung ergeben: „Die Gläubigen werden aufmerksam gemacht, dasi sie solche Schriften ohne Ge fahr für ihr Seelenheil weder lesen noch verbreiten dürfen, und daß, wer sie geflissentlich verbreitet, in dir schwere Kirchen- strase der Excvinmunication verfällt." Im Jahre 1868 batte »r« «vcncrv rur in in ^ v .m M,nr i» »»,, »-d,i «i-b'- °bn 7». AM. »«l-urg-- Staatsminister Fürst Hohenlohe (der jetzige Reichskanzler) ist welcke« 63, < »o ein preußisckier Spitzbube, und dir Mitglieder der (bayerischen) Abgeordnetenkammer sind LandeSverralber." Ein anderer hatte die Minister öffentlich „Tropfen und Luder" genannt und gegen den König Schmähungen auSgestoßen, die sich gar nicht wievergeben lassen. Kaum Glaubliche» aber wurde von dem noch heute im Deutsches Reich. ^ Berlin, 19. April. Die Novelle zum Branntwein steuergesey, deren erste Lesung im Reichstage für die zweite Hälfte der nächsten Woche bevorsteht, hat sich drei Ziele au einmal gesteckt. Als eine lediglich vorübergehende Maß regel ist wohl die beabsichtigte Gewährung einer Ausfuhr Prämie zu verstehen, wiewohl sie voraussichtlich den heftigsten Streit erregen und als Schlagwort auch über die Zeit der parlamentarischen Entscheidungen hinaus eine gewichtig- Rolle spielen wird. Die Regierungsvorlage bringt eine Ausfuhr prämie zum Satze von 6 .«e in Vorschlag; doch soll der Bunvesrathbefugt sein, dieselbe entsprechend herabzusetzen wenn die Einnahmen auS der hierzu dienenden neuen Brenn steuer nickt auSreichen sollten. Daß die „Begründung" zu der Regierungsvorlage betreff- der Ausfuhrprämie eine de sonders glückliche wäre, wird nicht gerade zu sagen sein. Die in den Tabellen beigegebenen Berechnungen der Pro- ductionökosten erfahren namhafte Anfechtungen, sind aber auch an sich nicht das Entscheidende. Wäre dies der Fall, so wäre in der Thal nicht einzusehen, welchen Nutzen der Kartoffelbau von der Ausfuhrprämie haben sollte. Denn in diesem Falle wäre tbatsächlich die Prämie von 6 nicht etwa eine Maßnahme zur Entlastung des inneren Marktes von überschüssigen, durch ihre Massen den Preis empfindlich drückenden Vorräthen. Noch viel weniger wäre es eine gegen Rußland und Oesterreich-Ungarn gerichtete Kampfesmaßnahnie, die unserer Exportindustrie ermöglichen konnte, verloren gegangene Märkte wieder zu erobern also dauernd eine größere Menge rur AuSsuhr verwenden zu 'vnn-n. Wenn d.e Product,vnSiosten richtig berechnet sind, zu medna, um den Kampf mit dem russischen Sp.r,tus zu ermöglichen. Der letztere notirt im Fr-.hafcnbeb,et Hamburg m,t 13-14 nach Abzug der llllistiasten"'Falle"« ^ kn* ^ die deutsche Concurrenzwaarr 16-18 ^ an den Hamburger Brennst^ b"gt. .daß die Prämie vom Ertrag der ^ ^ Ihrerseits nicht steigerung-fähig ist, Mmderertrag stet» nur die Prämie ent- Tbatsächlich darf nach alle- kübra. W' """'.n, °d eine Prämie dieser Ar! dem Aus- ob n. "tuen Aufschwünge verhelfen könnte, cd n, nicht vielmehr, wie da« »,n Jntereffent in der „Post" rückhaltlos darlezt, nur eine Extra-Prämie für den noch vorhandenen Absatz nach dem Auslande bedeuten würde. Eine solche Extraprämie zu bezahlen, wäre .aber um o unvernünftiger, als dieser uns verbliebene Rest von Ausfuhr durch die besondere Qualität der Waare oder sonst durch besondere Verhältnisse ohnehin ge- ichert sein mag. Wenn dagegen von anderer iuteressirtcr Seite für die Gewähr einer AuSsnhrxrämie von 10 Stim mung gemacht wird, so ist dabei vergessen, daß eine Prämie in dieser zweifellos wirksamsten Höhe die Ausfuhr nicht um Iwei-, sondern rasch um sechs- bis achtmalhunderttausend .Hektoliter vermehren würde; dazu wären daun Einnahmen aus der Brennsteuer von 7—9 Millionen Mark nöthig, während sic in der Vorlage auf 2—2^/, Millionen geschätzt ist und schon hierbei vielfach im Voraus al- harter Druck empfunden wird. (D Berlin, 19. April. Die ArbeiterbilduugSschule, die eine Arbeiterakademie werden sollte und auf der alle „Ge nossen" zu Gelehrten herangebildet werden sollten, wurde vor einigen Jahren auf daS besondere Betreiben Liebknecht'» ge kündet. Daß das Unternehmen in der gedachten und aus- eführten Art ein völlig verfehltes war, zeigte sich sehr bald; die meisten Schüler vermochten den Lehrgegenständen, die in wenig geregelter Weise vorgeführt wurden, keinen Geschmack ab- i ngewinnen, die Lehrkräfte wechselten allzu oft und die Zahl der Schüler nahm nicht zu, sondern ab. Da wandte sich der Vorstand wiederholt an die socialdemokratische Parteileitung um inanzielle Unterstützung, doch da kam er bei dem Parleisecretair äuer übel an. Dieser, der schon längst das Unternehmen mit cheelenAugen angesehen hatte, daß der ParteiGelder und Agita- tionSkräfte entzog, setzte eS durch, daß der Schule nichts bewilligt wurde, auch erklärte er dieselbe für zwecklos und überflüssig. DaS Institut ging, obgleich es in jedem Jahr einige Volks este arrangirte, die ihm auch ein Stück Geld einbrachten, immer mehr bergab und es ist, wie in der letzten General versammlung durch den Vorsitzenden constatirt wurde, zweifellos, daß es in absehbarer Zeit eingehen wird. Die Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahr von 270 auf 191 jurückgegangen und die Ausgaben überstiegen die 5525,72 ^ betragenden Einnahmen um 87,71 ^ Ebenso schlechte Er fahrungen bat man auch in Hamburg mit den sociatdemo- kratischcn Bilduugsvereinen gemacht, von denen die Partei führer behaupten, daß durch sie nichts erzielt, sondern nur. Zeit und Geld vergeudet, werde. Berlin, 19. April. (Telegramm.) Der Kaiser conferirte gestern nach der Frühstückstafel mit dem Staats- secretair des Auswärtigen, Frhrn. Marschall v. Bieberstein, und dem Chef des Marine-CabinetS, Frhrn. v. Senden- Bibran, unternahm dann einen Spazierritt nach der Colonie Grunewald und erledigte nach der Rückkehr Regierungs- geschäfte. Zur Abendtafel waren geladen: Der stellver tretende commandirende Admiral Knorr, ver Staatssecretair Frhr. Marschall v. Bieberstein, der Obrrstallmeister Graf v. Wedel. Heute machte der Kaiser von 8 Uhr ab einen Spazierritt nach dem Grunewald, gewährte nach seiner Rückkehr dem englischen Maler Cope eine Portrait-Sitzung und trat Mittags um t Uhr 15 Min. vom Anhalter Bahnhofe aus mittels Sondrrzuzes die Reise nach Weimar und Eisenach an. Die Ankunft in Weimar erfolgt Nachmittags um 5 Uhr 15 Minuten; der Kaiser gedenkt alsbald der Frau Groß- herrogin einen mehrstündigen Besuch abzustatten uuv um 8 Uhr Abends nach Eisenach, be»w. Wasungen weiterzureisen, wo die Ankunft gegen 10*/« Uhr Abends erfolgen dürfte. Der Kaiser ist von dem Hosmarschall Freiherrn von und zu Egloffstein, dem Generalarzt Professor vr. Leuthold, sowie den dienftthuenden Flügel-Adjutanten Major Graf v. Moltke und Major v. Jacodi begleitet. S Berlin, 19. April. (Telegramm.) Wie wir ver nehmen, hat S. M. Kreuzer „Alexandrtne", welcher sich auf dem Rückwege von Ostasien im Mittelländischen Meere be findet, Befehl erhalten, sofort nach Tanger zu gehen. (Zweifellos ist diese Maßregel durch die Ermordung des Kaufmanns Rockstroh veranlaßt worden. Red. d. „8. T.") 2--Berlin, 19. Avril. (Telegramm.) Wie der „Reichs anzeiger" meldet, ist dem Generalauditeur Ittenbach der Cbarakter eine» Wirklichen Geh. Raths mit dem Prädicat „Excellenz" verliehen worden. r-- Berlin, 19. April. (Telegramm.) Graf Hcrtz- berg-Lottin theilt m der „Kreuzztg." mit, er beabsichtige, im Herrenhause folgende Interpellation einzubrinaen: Welche Proarammpuncte der StaarSrathSbeschlllsse gedenkt die Staatsregierung noch in dieser Tagung durch die Gesetzgebung zu erledigen, und beabsichtigt dieselbe, die Maß nahmen :m Programme des StaatSrathS zur Hebung des Nolhstande« der Landwirthschaft, welche ohne Hilfe der Parlamente durchgrführt werden können, sofort auSzusühren? L. Berlin, 19. April. (Privattelaramm.) Am 26. April werden 25 Jahre verflossen sein, seit der Staats sekretär de- Reichs-Postamt» Vr. van Stephan die oberste Leitung der deutschen Post übernahm. Basen, 18. April. Die heute Abend von der polnischen Volk-partei rinberufene Wählerversammlung war von etwa 250 Personen besucht. Zum Antrag Kanitz wurde eine Resolution angenommen, worin die polnischen Abgeordneten ersucht werden, gegen den Antrag zu stimmen. Eine zweite Resolution protestirt gegen die Umsturzvorlage und fordert die polnischen Abgeordneten auf, unter keiner Bedingung für die Vorlage zu stimmen. In einer dritten Resolution wird da- bisherige Verhalten der beiden parlamentarischen polnischen Fractionen getadelt uud die Erwartung ausgesprochen, daß die polnischen Abgeordneten künftig ihre bisherigen Praktiken den Wählern gegenüber ändern und vor Allem die bisherige Geheimnißkrämerei aufgeben. Zum Schluß wurde dem ReichStagSabgeordneten vr. KrzyminSki für seiuru be kannten „offenen Brief" gedankt. * Detmalb, 19. April. DaS von dem verstorbenen Cabinet«, minister von Wvlffgramm binterlassene Vermögen tm Betrage von 150 000 ist testamentarisch abzüglich kleiner Legate für eine ..Wolffgramm^ttftung" bestimmt. Die Zinsen derselben sollen für bedürftige erst» Beamte Lippe» verwendet werden. -s- Haie a. S., 18. April. Die gestern hierselbst abge haltene Evangelisch-Sociale Co n^erenz war von etwa 200 Theilnrhmern au» der Provinz Dachsen, Anhalt, thü»
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