Allgem. Mesner Anzeiger. Beisegel zum Elbeblatt 61. Bekanntmachung. Nachdem nunmehr der Umbau unserer Kirche und der Neubau der Orgel vollendet ist, so soll d'«n feierliche Einweihung auf nächsten erfolgeif* Sonntag, den ,12. November o. Hierbei beabsichtigen die hiesigen Behörden früh 8 Uhr auf dem Marktplatze sich zu versammeln und ersuchen zugleich die hiesige Bürgerschaft und Eingepfarrten, sich dabei zahlreich einzufinden um von da aus nach vorher erfolgtem Vortrage einer Hymne vom hiesigen Gesang - Vereine, »ach der Kirche unter Gesang des Liedes No. 49'», V. 10, 11 und 12 sich zu begeben, wo sodann Herr Superint. r. Hering die feierliche Einweihung der Letztem vollziehen, und hierauf der gewöhnliche Gottesdienst beginnen wird. Nachmittags 2 Uhr wird vom Herrn Hoforganist Schneider auS Dresden ein Orgelcon- cert ausgeführt werden, und laden wir zu diesem seltenen Genüsse gegen 21 Ngr. Eintrittsgeld, hiermit besonders ein. Zum. Beschluß der Tagesfcicr werden Mehrere sich zu einem gemeinschaftlichen Abendessen ver sammeln. Riesa, den 6. November 1848. Der Stadtrath. Grnhl, Bürgermeister. 3n Bezug auf obige Bekanntmachung erlaube ich mir alle Freunde dieses Festes ergebenst einzula- den und mir gefälligst die Zahl der Couverts bis spätestens Sonnabends Mittag mitzutheilen. lim zahl reichen Besuch bittet B. Schubert. Freiwillige Subhastation. Von dem Unterzeichneten Gericht soll Erbtheilungshalber das zum Nachlasse weil. Mstr. Carl Gottlob Hennigs zu Riesa gehörige unter Nr. 125». des Brand-Versicherungs-Catastcrs gelegene, von den verpflichteten Gewerken jedoch ohne Rücksicht auf die Oblasten auf 2921 Thlr. 18 Ngr. 6 Pf. gewürderte Wohnhaus sammt Gärtchen, ingleichen eine Backgerechtigkeit den 23. November d. I. auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Kauflustige werde» dahe§ hiermit eingeladen, gerächten Tages Vormittags vor uns zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen, um 12 Uhr Mittags aber der Licitation, sowie daß dem Meistbietenden das gedachte Grundstück, sowohl die Backgerechtigkeit, nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zugeschlagen werden wird, gewärtig zu sein. Eine Abschrift der von den Baugewerken bewirkten Beschreibung und Würderung des Grundstücks und ein Abgaben - Verzetchniß ist dem allhier gewöhnlichen öffentlichen Orts aushängenden Subhasta- tionspatente beigefügt. Riesa, am 31. August 1848. Freiherrlich von Wclcksche Gerichte. Moritz Hammer. An -re Kirchengemernde Gröba. Ehe wir uns den feierlichen Eintritt in unser erneutes GotteShauS gestatten, drängt eS unS, Dir, D« liebe Kirchengemeinde Gröba, die Du uns während der sieben Monate, in welchen uns