Wochenschrift Belehr««g ««- Unterhaltung. Uedacteur: A-v Siegel. Verleger: HevM. Wohlleben. »4^ 61.» Riesa, Sonnabend, den 11. November. L848. Vom Landtage. Dresden, den 8. November. DaKvGesetz über die Auflösung der jetzigen Stadtverordneten - Kolle gien und Bürgcrausschüsse und die Wahl neuer mittelst direkter Wahlen ist unverändert ange nommen worden, da — wenn man auf die son stigen, hier und da noch nöthigen, Reformen der Städteordnung hätte eingehen wollen — das Ge setz in der gegebenen kurzen Zeit nicht hätte durch gebracht werden können. Deshalb wurde auch ein, übrigens vielfach unterstützter, Antrag des Abg. Wehner, wornach auch den Schutzverwandten Stimmrecht und Wahlfähigkeit ertheilt werden sollte, abgelehnt, vielmehr soll eine völlige Revision der Städteordnung den künftigen Ständen Vorbehalten bleiben. Die Nutzlosigkeit der Bürgerausschüffe wurde bet der Debatte allgemein anerkannt und deren völlige Aufhebung — jedoch (wie sich von selbst versteht) unter Vermehrung der Stadtverord neten-Zahl — in bestimmte Aussicht gestellt. Auch der Wunsch wach neuen StadtrathSwahlen wurde laut, weil ja die jetzigen Stadträthe auch nicht direct durch die Bürgerschaft, sondern durch den Bürgerausschuß, also gewissermaßen ebenfalls durch Wahlmänner, gewählt worden seien. Jeden falls wird sich in Zukunft auch in dieser Beziehung Manche- ändern nnd, da der GeschästskretS der Stadträthe in Zukunft ein viel beschränkterer sein wird, ändern müssen; denn bekanntlich sott die Administrativ »Justiz und Polizei ans die Gerichte übergehen. Die Kommunen werden daher mit der Zeit nicht unbedeutende Ersparnisse machen kSnnen. Ich sage mit der Zeit, denn wohlerworbene Rechte wird man — nach meiner Ansicht wenig stens — nicht beeinträchtigen können. Täusche ich mich nicht: so beabsichtigt man auch die Anstellung der RathSmitglieder auf Lebenszeit in Wegfall zu bringen. Außer der Reform der Städteordnung und der^ Gemeindeordnung, welche letztere ebenfalls im Sinne des jetzigen Systems verbessert werden soll, wird den nächsten Ständen eine Re form des Kirchen- undSchulwesenS, die neue Organisation der Justiz- und Ver waltungsbehörden, die bereits angebahnte Civil- und Criminalproceßordnung, ja wahrscheinlich sogar ein Theil des Civilge- setzbuchs, so wie eine Reform des Abgaben wesens vorgelegt werden. Die Rcgulirung de- Gewerbswesens wird von der Arbeiter-Com mission ausgchen. — Der jetzige Landtag ist übrigens noch bis zum IS. verlängert worden, die feierliche Entlassung durch den König wird am 17, Statt finden. Gewiß viele scheiden — auf immer! Mjt Recht bemerkte übrigens neulich unser Braun (dessen Gesundheit leider! sehr angegriffen ist) iw einer Privatgesellschaft, daß man dem jetzigen Landtage — trotz mancher Verunglimpfung — dennoch — wenn auch vielleicht erst später — die gebührende Gerechtigkeit widerfahren lassen und daß die. Geschichte einst ihm einen sehr wichtigen Platz «inräume» werde. Unter den, durch die Zeit und die einmal gegebenen Stemmt, mschwmtm