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Elbeblatt und Anzeiger : 18.09.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187709181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18770918
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18770918
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-09
- Tag1877-09-18
- Monat1877-09
- Jahr1877
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 18.09.1877
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Eibcbiall und Anzeiger. Amtsblatt der Lönigl. Amtshaoptmannschast Großenhain, -er Söuigl. GerichtsSmtrr Mesa and Strehla, sowie des Stadtraths )u Niesa «nd Stadtgemeinderaths M Strehla. Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redaetem: L. Mader in Riesa. Dienstag, den 18. September 1877.. Getcheinr in Ntiesa wöckientüch dreimal: Dienttaa, Dvnner-tag und Lvnnabeud. — ilbonnemeneprei« vicneljährlich l Mark 2L Pfg. — Bestellungen nehmen alle Herl. Post-Nlnstalten, die ikrrkdilioiun in -tiesa und Ltrrbla, sowie alle Baien entgegen. Inserate, welche bei dem audgebrciteten Veserkretse eine wkksame Verbreitung finden, erbitten wir uns bis Lag» vorder Vormittags IO Uhr. - JnsertionSbetrSge von unbekannten auSwürttgen Austtaggebern werden, wenn dieselben nicht in Postmarken beiliegen, per Vostvorschuh erhoben. Verordnung, die Landestrauer für Ihre Majestät die Köniain-Wittwe betr. In Folge des am gestrigen Tage eingetretencn Ablebens weiland Ihrer Majestät der Kömgin-Wittwe Maria werden sämmtliche Obrigkeiten hierdurch noch besonders angewiesen, innerhalb des Bereiches ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Mandat vom 13. April 1831 für den Fall des Ablebens einer verwittweten Königin getroffenen Bestimmungen über die Landestrauer alsbald in Vollzug gesetzt werden, und zwar Allerhöchster Anordnung gemäß mit der Maaßgabe, daß die vorgeschriebene Einstellung der Musik und der öffentlichen Lustbarkeiten mit dem 15. laufenden Monats zu beginnen und bis mit dem 19. September anzudauern hat. Dresden, am 14. September 1877. Ministerium des Innern. Für den Staatsminister des Innern. Körner. Mutze. Das Königliche Ministerium des Innern hat in Gemäßheit 8 6 der Verordnung vom 16. Juli 1868, die Handels- und Gewerbekammern betr., auf Vorschlag des Vorsitzenden -der Handels- und Gcwerbekammcr zu Dresden, behufs Vornahme der Ergänzungswahlen für die Handelskammer daselbst, die Wahlabtheilungen und die Zahl der in jeder Abtheilung zu wählenden Mahlmänner dahin festgesetzt, daß die aus den Gerichtsamtsbezirken Großenhain, Radeburg und Riesa bestehende 10. Wahlabtheilung 5 Wahlmänner zu wählen hat. Es werden daher alle nach 8 1? sud 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 betr., im Bezirke des Gerichtsamts Riesa wohnenden Stimmberechtigten geladen, den 21. September 1877, von Vormittags il bis Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe zum sächsischen Hof in Riesa in Person zu erscheinen, sich bei dem die Wahl leitenden Herrn Regierungsassessor von Witzleben anzumelden, über ihre Stimmberechtigung durch Production der Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im zuletzt vorher gegangenen Termine und sonst nach 8 10 der Verordnung vom 26. Juli 1868 auszuweisen und ihre Stimmen auf den ihnen hiernach zuzustellenden Stimmzettel abzugeben. Großenhain, am 31. August 1877. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Das Königliche Ministerium des Innern hat in Gemäßheit 8 6 der Verordnung vom 16. Juli 1868, die Handels- und Gewerbekammer betr., auf Vorschlag des Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden behufs Vornahme der Ergänzungswahlen für die Gewerbekammer daselbst die Wahlabtheilungen sowie die Zahl der in jeder Abtheilung zu wählenden Wahlmänner dahin festgesetzt, daß die aus dem Gerichtsamtsbezirk Riesa bestehende 16. Wahlabtheilung 2 Wahlmänner zu wählen hat. Es werden daher alle nach 8 1? sud 3 des "Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 betr., Stimmberechtigten geladen den S1. September 1877, von Vormittags 11 bis Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe zum sächsischen Hof in Riesa in Person zu erscheinen, bei dem die Wahl leitenden Herrn Regierungs assessor von Witzleben sich anzumelden, über ihre Stimmberechtigung durch Production der Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im zuletzt vorher gegangenen Termine und sonst nach 8 10 der Verordnung vom 26. Juli 1868 auszuweisen und ihre Stimmen auf den ihnen hiernach zuzustellenden Stimm zettel abzugeben. Großenhain, am 31. August 1877. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Pechmann. Die Gemeindevorstände werden mit Hinweis auf Seite 18 der ihnen zugetheilten Schrift über Bedeutung und Einrichtung der Volksbibliotehken darauf aufmerksam gemacht, daß Unterstützungsgesuche für Bolksbibliotheken spätestens im Laufe des Monats Oktober bei der unterzeichneten Amtshauptmann schaft einzureichen und zu begründen sind. Großenhain, am 14. September 1877. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Pechmann. Bekanntmachung. Die Gewerbe, und Personalste«« pro 2. Termin ist nach '/-> des Jahresbetrages bis zum SV. September dieses JahreS in unserer Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Riesa, am 15. September 1877. D e r T t a - t r a t h. Steger. Pilz. te b« betätigte Inhänglichkeft glücklichere August war erschütternden 18K4 m Tiroy k Zurück» auf derA Taaesaeschichte. : Dresden, 14. September. DaS „Dresdner Journal" begleitet die Meldung von dem Ableben der . verwittweten Königin Maria mit folgenden Worten: ,M«ich begabt mit Kenntnissen, der Frucht ernster Studien im Gebiet« der Wssruschaft« und Künste, ausgerüstet Mit Energie und einer säten« Willenskraft waren doch Religiosität «ud die Tugenden deS Herzens Ihr stet» der schönste Schmuck. Mit rührender Lieb Sie zu all« Zeit« eine treue, warme A m« Sr. Majemit dem König Friedrich fanden in Ihr stets eine opferwillige Protectorin, Kranke, Arme und Bedrängte eine theilnehmende Trösterin und werkthätige Helferin. Ihr Andenken wird ein gesegnetes bleiben." — Bezüglich der Landestrauer in Sachsen ist, wie der „Dresdner Anzeiger" schreibt, FblgeudrS zu bemerk«: „Nach dem hierüber erlassenen «nd noch geltenden Mandat vom 16. April 1831 dauert die allgemeine Landestrauer beim Ableben des Königs zwölf Wochen, bei dem der Königin, einer verwittweten Königin uud deS Kronprinz« sechs Wochen. Dabei findet statt: tügliche» Tranerläuten iw ganz« Lande vo» 12 bis 1 Uhr beim Könige drei Wochen, 'außer- dem s Wochen; die Abkündigung de» Lrauerfalle» von d« Kanzeln, solaUge da« Tnmerläuteu datzert; die Einstellung der Mufil und vfsenMch« ÄrflbnMt« iw ganz« Lüche: beim Köüige drei Wochen, tu den übrq«V»m «ine Bwche (me bet dew' Ablab« da» Königs Johann ist auch in dem jetzig« Trauerfalle in Bezug auf dies« Punkt der Termin verkürzt und auf fünf Tage festgesetzt Word«); der Gebrauch d«S ge rändert« Trauerpapiers von den Dberbehvrdm und all« Hosclassm, solange das Trauerläuten dauert; der Gebrauch schwarzer Siegel von all« Behörden und Hoftlafs«." Berlin, 13. Sept. vr. StrouSberg ist gestern hier eingetrvfsm. Wie der,Mrs.-Cour." zu meld« «eiß, bat er in seiner Gefangenschaft nicht» von seiner körperlich« und geistig« Frische eingebüßt und trotz der physisch« und psychisch« Leid«, die er während zweier Kahre auSgestand«, ist er au Körper uud Geist ungebrochen in seine HeimaH zurücktzekehrt. Nur Bahnhof hatte sich ein« größere Anzahl von Frrmch« vr. StnwSbevP eingefunden, um denselben »ach ft laug« unfreiwilliger Abwesenheit zu begrüßen. ^verliu, 18. Eeptbr, ^«Mch-tchckische Krieg
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