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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189410259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-10
- Tag1894-10-25
- Monat1894-10
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1894
- Autor
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Ujesaer D Tageblatt und Anzeiger Metlatl Md Ayti-er). m 4 4 4 Femsprechstesi, r ,.r »t « .,« AH, «» -« der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 24S. Donnerstag, SS. Oetover 1894, AbeadS. 47. Jahrg. Da« »tiejaer Tageblatt ertchriai irden Ta« Abends mit Ausnahme der Sonn- uno Festtage. Vierteljährlicher Br-ngsprri» bei Abholung tn den Expeditionen in Riesa und Strehla, d« AeMDMWWh sowie am Schalter der lauert. Postanstaltrn 1 Mart US Pf., durch die Träger tret ins Haus t Mart SO Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Marl SS Pf. Anzrigln Annah« flr Na M«M» de» Ausgabetage« bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich iu Riela. — Geschästssteüe: Kastauieostraße SS. — Für die Redaettou nerauvvortlich: Han« Gchmlb» l» Nias«. Freiwillige Grundstttcksversteigerung. . Die zum Nachlasse des Kunst- und Handelsgärtners August Wilhelm Horneman« in Pahrenz gehörigen Grundstücke: 1. das HauSgruudstükk, No. 25 des Brandcatasters, Fol. 24 des Grundbuchs, No. 14 und 188 des Flurbuchs für Pahrenz, 57 s groß, mit 47,10 Steuereinheiten belegt, auf 20110 Mark geschätzt, 2. Das Feldgrundftütk, No. 193 s des Flurbuchs für Mehltheuer, 27,4 s groß, mit 11,54 Steuereinheiten belegt, auf 900 Mark geschätzt sollen an Ort und Stelle in dem unter 1 bezeichneten Grundstücke einzeln oder zusammen Dienstag, den 13. November 1894 Nachmittags 3 Uhr öffentlich versteigert werden. Das Grundstück unter I, in welchem Kunst- und Handelsgärtnerei betrieben wird, ist 7 Minuten vom Bahnhof Prausitz entfernt, besteht aus Wohngebäude mit Stall, Blitzableitung, angebautem Backofen und massivem Scheuncngebäude. Es besitzt 3 große, vollständig mit Pflanzen, hauptsächlich gut cultivirten Palmen besetzte Gewächshäuser, über 100 Frühbeetfenster mit Deckladen, schöne Rosen-, Gehölz- und Obstbaumschule, Weinanlage und aushaltendes Wasser. Nach Angabe der Erben ist die Kundschaft in Landschaftsgärtnerei und Binderei gut. Erstehungslustige können Näheres, namentlich über die Versteigerungsbedingungen an Ort und Stelle, sowie beim unterzeichneten Amtsgerichte erfahren. Riesa, am 18. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. Helduer. Sch. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Anna Marie Schuster, alleiniger Inhaberin der Firma I. G. Schuster in Riesa wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 25. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. Aff R-ichelt. Bekannt gemacht durch: Sänger, G.-S. Bekanntmachung. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden Einschätzung zur Eim kommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens an diejenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1S00M. bleibt, ausgesendet. ES steht jedoch auch Denjenigen, welche« eine solche Aufforderung nicht zugehe« wird, frei, eine Deklaration Über ihr Einkommen bis zum 6. November laufenden Jahres anher einzureichen. Formulare zu diesen Deklarationen können bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme unent geltlich in Empfang genommen werden. Gleichzeitig werden aber auch alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögens erwerbs ausgestatteten Bermögensmaffen aufgefordert, für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w. soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, 1u de» oben NU- gegebene« Frist Deklarationen bei dem unterzeichneten Stadtrathe auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Riesa, am 24. Oktober 1894. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. Rdl. Verdingung. Die Ausführung der Klempner-Arbeiten für das Verwaltungsgebäude der hiesigen Schlachthofanlage soll an einen in Riesa wohnhaften leistungsfähigen Gewerken vergeben werden. Verdingungsunterlagen sind auf hiesigem Stadtbauamte, woselbst auch hierauf bezügliche Auskünfte ertheilt werden, in Empfang zu nehmen. Verschlossene Angebote, mit der Aufschrift „Klempnerarbeiten für das Schlachthof-Berwaltungsgebüude" sind bis zum 2. November a. e., Vormittags 10 Uhr an das unterzeichnete Stadtbauamt einzureichen. Die Auswahl unter den Angeboten, bezw. die Ablehnung sämmtlicher Angebote, bleibt Vorbehalten. ' Stadtbauamt Riesa, den 25. Oktober 1894. Zscha«, Stadtbaumeister. Wlthr. Oertliches uns Sächsisches. Riesa, 25. October 1894. — Zur Einlieferung von Packeten ohne Werthangabe ist auch durch die Packetbestelleinrichtung der Post, soweit dieselbe unter Verwendung von Pferdeiraft stattfindet, Ge legenheit geboten. Die im Dienst befindlichen Packetbesteller nehmen die Packele entweder innerhalb der Häuser selbst, welche sie zum Zweck der Bestellung bez. Abholung betreten, oder an denjenigen Stellen entgegen, wo ihr Fuhrwerk jeweilig hält. Auch kann bei der Postanstalt die Abholung von Packeten aus der Wohnung schriftlich bestellt werden. Für derartige Bestcllschreiben oder Bestellkarten wird eine Gebühr nicht erhoben. Für die von den Packetbestellern auf ihren Be stellungsfahrten eingesammelten gewöhnlichen Packete kommt außer dem Porto eir e Nebengebühr von 10 Pf. zur Erhebung, welche im Voraus zu entrichten ist. — Das königl. Polizei-Präsidium Berlin hat neuerdings vor dem Ankäufe zweier von dem Besitzer der Löwenapotheke daselbst, Lewinsohn, in den Handel gebrachten Geheimmittel gegen Fußschweiß, bezw. Sommersprossen, benannt „Anti- hydroticon und Sommersprossen-Cream", weil beide Mittel ohne die angepriesene Wirkungskraft sind, gewarnt;-desgleichen der OrtsgesundheitSrath zu Karlsruhe vor dem von einem gewissen I. B. Molfenter, Buchhalter in Ulm, zur gründ lichen Entfernung von Balggeschwulsten, Warzen, Linsen und sonstigen Hautauswüchsen angebotenen Geheimmitte!. Letzteres ist ein chemisches Präparat, das aus roher, unreiner Salz säure besteht und welches von dem Verfertiger bei nur einigen Pfennigen Herstellungskosten zum Preise von 6 Mark ver kauft wird. — Die Bauarbeiten an unserer Schlachthofsanlage werden nach Möglichkeit gefördert. Jetzt kann nunmehr die Vergebung der Klemp »erarbeit en für das Verwal tungsgebäude erfolgen und werden dieselben vom Stadtbau amte in heutiger Nummer ausgeschrieben. Angebote von hiesigen, leistungsfähigen Gewerken find bi» zum 2. November beim Stadtdauamte einzureichen. — Die Reichsschulden-Verwaltung macht anläßlich de» Vorkommen» falscher Zin»scheine und Schuldverschreibungen 3 prozentiger deutscher Anleihe darauf aufmerksam, daß für falsche Schuldscheine in keinem Falle von der Reicksschulden- Verwaltung Ersatz gewährt wird. Da derartige Zinsscheine al- öffentliches Zahlungsmittel überhaupt nicht gelten können, so empfiehlt sich Vorsicht bei ihrer Vereinnahmung. * Oschatz, 25. Oktober. Am Reformationsfeste Nach mittags 5 Uhr findet in der hiesigen Kirche ein größeres geistliches Konzert statt. Zur Aufführung kommt „Der Lob gesang", Symphoniekantate von Mendelssohn-Bartholdy für Orchester, Chor, Solostimmen und Orgel, ein Werk, welches in seiner Gesammtheit und Größe hier noch nicht dargeboten worden ist. Der städtische Krrchenchor ist auf ca. 120 Sän ger, das Orchester auf 34 Mann verstärkt. Zur Ausführung der Solopartien sind namhafte künstlerische Kräfte gewonnen worden. Lommatzsch. Aus dem Königlichen Justizministerium erhalten die „Dresdner Nachrichten" folgendes Schreiben: „In Nr. 293 der Dresdner Nachrichten vom 20. Oktober dieses Jahres findet sich unter der Rubrik „Oertliches und Sächsisches" folgende Mittheilung: „Dem Armenaufseher Bachmann in Lommatzsch, welcher seinerzeit in Gemeinschaft mit dem dortigen Bürgermeister vr. Zahn wegen Miß- brauch- der Amtsgewalt, begangen durch körperliche Züchtigung einer 64jährigen ArmenhäuSlerin, zu einer Geldstrafe ver- urtheilt wurde, ist diese Strafe auf mehrfache Bittgesuche hin im Gnadenwege erlassen worden." Diese Mittheilung ist unrichtig. Vielmehr ist ein von Bachmann angebrachtes Gesuch um Erlaß jener Geldstrafe von Sr. Majestät dem Könige abgeschlagen worden." s- Dresden. Prinz Friedrich August reist Sonnabend nach Berlin, um sich am Sonntag beim Kaiser als General- major zu melden. Dresden, 23. October. Gegen die Wucherer wird jetzt hier in energischer Weise vorgegangen. Ein in weiteren Kreisen bekannter, in der Johannstadt wohnender Agent wurde vorgestern in Hast genommen. Derselbe wird be schuldigt, schon seit Jahren umfangreiche Wucherergeschäfte betrieben zu haben. Wie wir hören, wird der Prozeß größere» Aufsehen erregen, da die Opfer zum Theil in hoch stehenden Kreisen sich befinden sollen. — Die königl. Schul- insprcticn für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt erläßt eine Bekanntmachung, das Auffetzen von Kegeln durch schulpflichtige Kinder betreffend. In dieser Bekanntmachung heißt eS: In neuerer Zeit sind lebhaft Klagen darüber geführt worden, daß Kinder in den späten Abend- und Nachtstunden mit dem Aufsetzen von Kegeln beschäftigt werden und infolge der durch den hiermit ver bundenen Mangel genügenden Schlafes eintretenden Ueber- müdung dtm Schulunterrichte in den Morgenstunden nicht mit der erforderlichen Aufmerksamkeit beizuwohnen vermögen. Die genannte Schulaufsichtsbehörde sieht sich daher veranlaßt, die Verwendung sLulpflichtiger Kinder vor erfülltem 14. Lebensjahre zum Aufsetzen von Kegeln in öffentlichen Gast- und Schankwirthschaften über die neunte Abendstunde hinaus zu untersagen. Zuwiderhandlungen werden an den Gast- und Schankwirthen mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder ent sprechender Haft, an den Eltern, sonstigen gesetzlichen Ver tretern und Erziehern der betreffenden Kinder aber, sofern ihnen eine Verschuldung zur Last fällt, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Gegen die Kinder selbst wird nach Befinden mit den der Schule zu Gebote stehenden Strafmitteln eingeschritten. Zittau, 23. Oktober. Beim Umbau der sogenannten Ritterbrücke am Berge Oybin wurde ein werthvoller Münz fund gemacht. Beim Aufreiben des einen Pfeilers der alten Brücke fand Bauzeichner Feurich eine Rolle in Leder, welche 90 Stück Silbermünzen enthielt. Dieselben waren theilweise stark oxydirt und man konnte erst nach sorgfältiger Säuberung einige Schriftzeichen entdecken. Die Münzen, welche aus dem 14. und 15. Jahrhundert zu stammen scheinen, sind dem hiesigen Stadtrathe für das städtische Museum übergeben worden. Pirna. Die von Herrn BezirkSarzt Or. Sra» in Gemeinschaft mit dem stellvertretenden Seminararzt ange- strllten Erörterungen im Betreff der Erkrankung einer größeren Anzahl von Zöglingen de- hiesigen Suckinars haben ergeben, daß e« sich um eine völlig harmlose, ungefährliche und nicht ansteckende Hautaffektion handelt, welche sich in der Hauptsache durch da» Auftreten oberflächlicher Bläschen an mehreren Stellen de» Besicht» charakterifirt und rasch in
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