Die Landgemeinde Freibergsdors, die aus Hintersassen des ehemals wahr scheinlich auch zum Stadtbezirke gehörigen Rittergutes entstanden ist, wird säst vollständig von der Stadtflur umsaßt. Diese räumliche Lage bat unausgesetzt zu Schwierigkeiten in der Verwaltung beider Gemeinden und zu Meinuugsverschie deuheiten zwischen Freibergsdors und Freiberg Anlaß gegeben. Die Tatsache, daß der diesseits der StaatSbabnliuie gelegene Teil von Freibergsdors fast voll stündig bebaut ist, und daß Freiberg und Freibergsdorf in einander übergehen, erforderte eine gegenseitige Rücksichtnahme beim Erlasse baurechtlicher Vorschriften, die in sachlich befriedigender Weise nicht erreicht worden ist. Ein weiterer Ilbel- stand war, daß die Grcnzstraßen von Freibergsdors auf Freiberger Flur lagen, und daß eine ordnungsmäßige Herstellung dieser Straßen ohne Heranziehung der Freibergsdorser Mitanlieger sich nicht empfahl, während andrerseits zu einer Vereinbarung über die Grundsätze dieser Heranziehung nicht zu gelangen war. Ferner hatte die Hercinleitung der Freibergsdorser Abwässer in die auf Stadt flur fließende, von der Stadtverwaltung kanalisierte Sanbach und die Erbauung einer gemeinsamen Kaualanlage unterhalb der Stadt gleichfalls vielfach zu wenig erguicklichen Verhandlungen Anlaß gegeben. Tie seit langem vorbereitete Bauordnung von Freibergsdors war nicht zur Verabschiedung gekommen, weil die beiderseitigen Verwaltungen sich in wesentlichen Punkten nicht einigen konnten. Tas Jueiuandergreisen der Interessen würde noch mehr zu Tage getreten sein, sobald die im Bau begriffene Jnfanteriekaserne, die in der Nähe des Rittergutes Frei bergsdorf zu stehen kommt, sertiggestellt und in Benutzung genommen worden wäre; andererseits bestand schon zeither eine gewisse Gemeinsamkeit der Vermal langen, sofern die besseren Schulen Freibergs vielfach auch von Freibergsdorfern benutzt wurden, und sofern die öffentliche Beleuchtung Freibcrgsdorfs feiten der Stadt Freiberg mit versorgt wurde und dergleichen. Es erschien erwünscht, daß sich diese Gemeinsamkeit noch weiter ausdehnte, daß namentlich die hoher gelegenen Teile von Freibergsdors, die an die "dortige Wasserleitung nicht an geschlossen werden können, Anschluß au diejenige der Stadt Freiberg erhielten. Alle diese Gründe ließen eine Einverleibung der Gemeinde Freibergsdors mit Freiberg als notwendig und im wohlverstandenen Interesse beider Gemeinden liegend, erscheinen. Die Grundlage für die Eingemeindnngsverhandlungen, die, nachdem sie vor mehreren Jahren zu keinem Abschlüsse geführt hatten, im Sommer 1906 wieder ausgenommen wurden und dann rasch zum Ziele führten, bildete folgende Zusammenstellung der Verhältnisse der Gemeinde Freibergsdors: 1. Flächeninhalt des Flurbezirks: 3l1 Ina 29 a (einschließlich 240 da 34,5 a Rittergutsflur); ^2. Einwohnerzahl nach der Volkszählung 1905: 2742: 3. Grundsteuereinhciten: 27510; 4. Beitragspflichtige zur Stnatseinkommensteuer 1906: 790; 5. Steuerpflichtiges Einkommen: 1032530 --///: 6. Steuersoll: 15406 <-//; 7. Beitragspflichtige zur Ergänzuugssteuer: 67; 8. Ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen: 3421140 <-//; 9. Ausgebrachte Gemeinde-, Schul-, Kirchen und Armeuanlagen 1905: 28667 13 10. Aufzubriugcude Gemeinde :c. Anlagen 1906: 23856 <-// gg 11. Vermögen der Gemeinde: a. Barvcrmögen Ende 1905 10336 85 Z, d. Ausgeliehene Kapitale 40148 „ o. Wert der Gebäude 48950 „ ",