193 technisch brauchbare Regulative für ihre Werbearbeit zur Ver fügung stellen. Ansätze in dieser Hinsicht hat der durch seine viel seitige roerbekundliche Tätigkeit bekannte Werbeanwalt Weiden müller in seiner Schrift „Werbelehre für Verwaltungen und Be hörden" (Berlin 1918) niedergelegt. Er beschäftigt sich mit den stilistischen und psychologischen Akten, die bei der Formulierung und Verbreitung der amtlichen Nachricht usw. im Interesse der möglichst günstigen „Streuwirkung" anzuwenden sind. Das sind zwar nur Einzelzüge aus der Fülle der Probleme, aber sie zeigen schon an, daß es auf diesen Gebieten viel zu tun gibt. Neben die Regierungen, die als Träger der Staatsautorität und des Staatswillens fungieren, treten in den modernen Staaten die politischen Parteien, die die Volkssouveränität und den Staatsbürgerwillen verkörpern. Durch die den Parteien überantwortete legislative Macht ist der Einfluß der alten diktatorischen Staatsallmacht erheblich zurückgedrängt, obwohl ihre Abhängigkeit von den Berufsständen gerade heutzutage wieder in vielen sichtbaren und unsichtbaren Kämpfen zum Ausdruck kommt. Zn parlamentarisch regierten Staaten bilden die Parteiführer und die hinter ihnen stehenden Fraktionen für jedes staatliche Schicksal die fachlich ausschlaggebende Instanz. Da aber der Partei die Exekutive fehlt, so kann sie auch keinen behördlichen Charakter annehmen, den der Staat durch Übertragung von Exekutivrechten auch anderen Organen, wie etwa den Kommunalverwaltungen, zu verleihen pflegt. Die Funktionäre der Partei können also keine amtlichen Akte vornehmen, und wenn man von „parteiamtlichen" Auslassungen spricht, so ist damit nur gemeint, daß diese Kund gebung von der maßgebenden Zentralstelle der Partei voll ge deckt wird. Das Wesen der Partei besteht zu einem wesentlichen Teil in der Durchführung von Werbeaufgaben. Auch die Art, wie die Parteien ihrer legislativen Pflicht nachkommen, ist immer dadurch bestimmt, was die öffentliche Meinung der die Partei bildenden Volkskreise dazu sagt. Gewiß ist die Partei infolge der verfassungsmäßigen Unver antwortlichkeit ihrer Abgeordneten auch in der Lage, gegen den Willen der Wähler ein Gesetz zu schaffen. Aber die Wühler können am Wahltag der Partei abtrünnig werden und durch die Wahl anderer Volksdelegierter das Gesetz wieder umstohen. Eine vr. Schultze pfaelzer, Propaganda, Agitation, Reklame. 1Z