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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190105028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-02
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1901
- Autor
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uni» Anzeiger (Wrtlatt «ü Telegramm-Adreffe: »Lage blatt", Riesa. Amtsötatt Fernsprechstelle Nr. 2V. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Donnerstag, 2. Mai 1901, AdeudS. 54. Jahr,. H INI Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mit «»«nähme d« Sonn, und Festtag«. vierteljährlich« Bezugspreis bei «bhokung ta d« Drpeditio» «n Riesa 1 Mari SO Ps., durch «ns«« Trilger srri in» Hau» 1 Mart VS Pf., btt Abholung am Schalter der taisrrl. Postanstatten 1 Mari 65 Ps., durch den Briefträger srtt in» Hau» 2 Mart 7 Pf. Auch Monattabonuemvtt» werben angenommen. « Anzttgrn-Annahme für die Nummer de« Ausgabetag«» bi» vormittag 9 Uhr ohn« Gewähr. Druck und vrrlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrast« öS. — Für die Rwattio« verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa. »- v. 516. Barth. Am 7. 8. s. 10. 11. 13. 14. 15. 17. und 18. Mai d. I. von V Uhr Bormittags Lis 6 Uhr Nachmittags sowie am 28. 29. 30. und 31. Mai von V Uhr Bormittags bi- 1 Uhr Nachmittags werden aus dem Artillerie schießplätze bei Zeithain und am 6. 7. 8 9. 10. 11. 13. 14. 15. 17. 18. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 28. 29. 30. und 31. Mai von 7 Uhr Vormittag- bi- « Uhr Nachmittags aus dem Infanterie» Schießplätze bei Haidrhänser Scharfschießen abgehaltrn und werden die Schießplätze rinschl. der Gefahrenbereiche an jedem dieser Schießtage etwa 2 Stunden vor Beginn de» Schießens gesperrt. Der von Haltestelle Jakobsthal nach Wülknitz führende sog. Wülknitzer-Weg bleibt bis 18. Mai sür den Verkehr überhaupt srei; vom 28. Mai ab wird derselbe an den Schießtagen * von 1 Uhr Nachmittags ab sür den Verkehr freigegeben. Hierzu wird Folgendes bemerkt: 1. Alle öffentlichen Wege, welche den Gefahrenbereich der Schießplätze schneiden, werden an den Schießtogen für jeden Verkehr durch Schlagbäume gesperrt werden. 2. Als weithin sichtbares Zechen, daß geschaffen wird, werden bei JacobSthal, Kleln- trebnitz, NieSka, Haidehäuser, Lichtens« und am Südende des Barackenlagers Zeithain roth- weiß-rothe Flaggen gehißt. 3. DaS Suchen und Aufnehme« von Sprengstücken und MunittonSthrilen auf dem Truppenübungsplätze außerhalb der öffentlichen Wege ist Zivilpersonen verboten und wird nach 88 242 und 291 deS R.-Str.-G.-Buch» unter Umständen auch nach § 1—4 deS Gesetzes gegen den Berrath militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893 bestraft. Sprengstücke u. s. w., die von Zivilpersonen auf öffentlichen Wegen gefunden und ausgenommen werden, sind im Artillerie-Scheiben-Depot des Barackenlagers Zeithain gegen Geldvergütung abzngeben. Wer sich Sprengstücke oder MunitionStheile aneignrt, macht sich deS Funddiebstahls schuldig. Jedes ganz« Geschoß, gleichviel, ob Granate oder Schrapnrl, ob mit oder ohne Zünder, ferner Zünder mit Zündladungrn, einzelne Zündladungen (kleine cylindrische Kapseln aus Messing) , und Sprengladungen (Pappbüchsrn oder Letnwandbeutel mit Füllung) dürfen vom Finder unter keinen Umständen berührt oder gar ausgenommen werden, weil dies mit Lebensgefahr verbunden ist und wird hiervor eindringlichst gewarnt. Sieht jemand ein derartiges Geschoß bez. Geschoßtheil, so hat derselbe weiter nicht- zu thun, als die Fundstelle kenntlich zu machen und dieselbe im Geschäftszimmer der Kommandantur zu melden. Für jedes auf dem Truppen übungsplatz« nachgewiesene blindgrgangrne Geschoß bezw. Zünder wird eine Vergütung gewährt. DaS Findegeld für Blindgänger wird nicht auSgezahlt, wenn den Umständen nach an zunehmen ist, daß der Finder das Geschoß bewegt hat. 4. Außerdem wird erneut bekannt gegeben, duß Theile deS Truppenübungsplatzes außer« Halb der öffentlichen Wege nicht betreten werden dürfen. Uebertretungen der vorstehend unter 1 und 4 angeführten Verbote werden, soweit nach dem ReichSstrasgesetzbuche nicht härtere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bestraft. p Die Herren Gemrindevorstände bez. Guisvorstrher der umliegenden Ort« werden ver anlaßt, den OrtSrinwohnern bez. Bewohnern der GutSbezirke von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntniß zu geben. Großenhain, am 27. April 1901. Königliche Arntshavptmannschaft. J A : Schmidt. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen und Jmpsrevlfionru deS hiesigen Jmpfbezirk» (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk Göhlir) werden an nachgevannten Tagen und zwar- die Erstimpfungen «» «. 8., 10. m» 1». »«I diese. I-»«« »«»Iw»» » «Hk -°d d„ Wiederimpfungen am 1V" 12" 14., 17., 1». «nd »1. Juni dieses Jahres vorgrnommen werden. Die Erstimpfungen finden im Saale deS die Wiederimpfungen in den Schulen statt. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpflichtigen Kinder werden hiermit auf gefordert, di« Impflinge zu den festgesetzten Terminen in den genannten Jmpflocalen vorzustellen. Befreiungen von der Impfung find durch in den Impfterminen vorzulegende ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Für alle zu den öffentlichen Impftermine« nicht vorgrstellten Kinder ist der J»q»f- «achwriS, sofort nach Empfang desselben, im Rathhans Zimmer No. 2 vorzalegen. Für die Erstimpfungen werden befondere Borladmege» ergehen. Sollten jedoch in Riesa nen zugszogene Personen bis zum letzten Impftermin« am 13. Mat keine Vorladung zur Vorstellung ihrer zum ersten Male impspflichtigen Kinder erhallen habe«, so find die Kinder zu diesem Termin vorzustellea. Ao» einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, -Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder di« natürlichen Pocken herrsche», dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden. Die Impflinge müssen mit rein gewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, andernfalls sie zurückgewiese« werden. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. * DaS Jmpfgrsetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: «Ellern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen ge blieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen bestraft." Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Der Rath der Stadt Riesa, am 30. April 1901. Boeters, Brgrmstr. Fud. Die Lieferung von hölzernen, eiserne« und blechernen pp. Kasernengerätherr soll öffentlich verdungen werden. Bedingungen, Proben und Beschreibung der zu liefernden Gegen stände liegen bei der unterzeichneten Verwaltung auS und sind Angebote bi- 1». Mai er. Bornrittags 1V Uhr dahin rinzusrndrn. . Königliche Garnisorr-Berwaltung Riesa. Der Haferankauf ist geschloffen und der Henankauf auf circa 4 Wochen eingestellt. Riesa, den 1. Mai 1901. Königl. Proviantamt. Anzeige« für das »Riesaer Sagevtatt« erbitten uns bis spätestens Borwittags S Uhr de« jeweiligen Ausgabetages. Die «-<chäll»«k>k. vettlicheS »nd Sächsisches. Riesa, 2. Mai 1901. — Zu der am Dienstag Nachmittag 6 Uhr abgehaltenen öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten hatten sich eingefunden 16 Mitglieder deS Kollegiums und zwar die Herren Donath, Eisenreich, Heldner, Koschel, Kretzschmar, Müller, Nöth- lich, Oehmichen, Romberg, Schneider, Schönherr, Schütze, Starke, Thalheim, Thost und Träger; entschuldigt waren auSgeblieben die Herren Braune und Hammitzsch. Als Rathsdeputirter wohnte '' Herr Bürgermeister Boeters der Sitzung bei, zu Punkt 1 der Tagesordnung auch Herr Schuldirektor vr. Michel; auch Herr Stadtrath vr. Dehne war anwesend. Unter Leitung des Vor sitzenden de- Kollegiums, Herrn Amtsgericht-- Rendant Thost, gelangte Nachstehendes zur Berathung und resp. Beschlußfassung: 1. Zu einem vom Schulausschusse in seiner Sitzung vom 25. April cr. in gleichem Sinne gefaßten Beschlüsse, betreffend dir Wiederbesetzung des SchuldtrektoratS, hat der Rath beschloffen: a. das Direktoriat in den hiesigen Schulen in der Weise zu theilen, daß die Knaben und Mädchen je einem Direktor unter stellt sind; d. jede der neuen Stellen mit einem AnfangSgehalt von 4200 Mark, steigend nach je sünf Jahren um je 300 M. bis zu einem Endgehalt von 5100 Mark auSzustatten; e. in der Ausschreibung hinsichtlich der Vorbildung der Bewerber dieselben Forderungen zu stellen, die in der Bekanntmachung vom 9. Feb ruar 1897 enthalten find; ä. bei der Ausschreibung zu erwähnen, , daß man sich das Recht Vorbehalte, diejenigen Jahre bei der 'GehaltSberechnung ganz oder theilwrise in Anrechnung zu bringen, die die Bewerber als Direktoren anderwärts verbracht haben. DaS WohnungSgrld ist in den angegebenen GehaltSziffern ent halten, wird also nicht besonders gewährt; v. die Beschlußfassung wegen der Leitung der Fortbildungsschulen und wegen Aenderung der Schulordnung mlSzusetzen. (In der unter o. erwähnten Bee kanntmachung lautet der bezügliche Satz: Wir wünschen für die selben möglichst einen seminaristisch gebildeten Schulmann in mittleren Jahren, der dir Kandidatur für das höhere Schul amt an der Universität Leipzig erlangt, sich reiche und vielseitige Erfahrung auf dem Gebiete der Vorschule erworben, bereits ein größeres Schulwesen mit Erfolg geleitet hat und Kenntniß der lateinischen, französischen und englischen Sprache besitzt. Der Grad der in diesen Sprachen erlangten Kenntnisse muß in den Bewerbungsschreiben, beziehentlich durch Zeugnisse nachgewiesen werden.) Bürgermeister BoeterS begründet vorerst in Kurzem diesen nach dem Vorschläge deS SchulausschufseS vom Rathe ge faßten Beschluß. Stadtv. Müller hält diese Angelegenheit nicht für so pressant, «ine so schwer wiegende Einrichtung bedürfe der Ueberlegung. Wenn auch die Stelle jetzt im Sommerhalbjahre unbesetzt bleibe, so könne das doch nicht schlimm sein. Erst müsse man doch wissen, ob wir nicht doch «ine Realschule bekommen. Wenn diese Frage erledigt sei, dann möge man da» Direktoriat entsprechend besetzen. ES werde sich empfehlen, die Sache heute von der Beschlußfassung auSzuschließen. Bürgermeister BoeterS: Die Frage der Besetzung de» Direktorat- sei wohl eine sehr wesentliche, «» würde der Schule nicht zum Vortheil gereichen, wenn dir Stelle längere Zelt unbesetzt bleibe. Redner verweist in seiner Ausführung weiter auf die Versuche, die gemacht wor- den sind, um ein StaatSgymnasium zu bekommen und auf die noch zu erhoffende Antwort de» königl. Ministerium» auf «ine Eingabe betreff! der Errichtung eine» Realgymnasium». Stadtv. Nöthlich erklärt sich mit Anstellung zweier Direktoren zwar ein- verstanden, doch möchte der eine davon die Fähigkeiten besitzen, eine höhere Schule zu leiten. Da» Bedürfniß eine» Gymnasiums sri in Riesa nicht nachzuweisen, man möge sich deshalb mit einer Realschule begnügen. Wenn die Sache nicht vertagt werden solle, dann schlage er vor, außer einem Direktor der oben bezeichneten Oualification einen Boll-Akademiker anzustellrn, letzteren aber darauf hinzuweisrn, daß er aus Erlangung einer höheren Schple hinzuwirken habe. Bürgermeister BoeterS: Wenn in Riesa ein« höhere Schule errichtet würde, dann würden auch Knaben, die jetzt de» Seminar oder die Realschule besuchen, diese besuchen. Real schulen seien viele in der Nähe, im ganzen Bezirke aber kein Realgymnasium. Stadtv. Starke erklärt sich im Prinzip mit der Ansicht de» Stadtv. Müller einverftand«. Die Sache müsse reiflich überlegt werden, die Stadtverordneten trüge« auch die Verantwortung gegenüber den Bürgern. Etnsw AerwgnngSan- trage würde er betstimmen. Bürgermeister BvettrS E» gDbe keine brennendere Frage, al» die vorliegend«. Am 1. IM gche der Direktor weg, die Wahl könne nicht ausgesetzt werd«. As Schule würde ohne Führung bleiben. Stadtv. Heldner frügß. bi» wann Stadtv. Müller sich die Vertagung denke. Stadtv. Müller erwidert darauf, er habe sich gedacht, bi» die Frage der Errichtung einer Realschule erledigt sei. Da nun, wie er hier vernommen, bi» zur Errichtung einer höheren Schule noch längere Zeit vergehen werde, nehme er seinen vorhin ausge sprochenen Vertagung-Wunsch zurück. Nach weiterer kurzer De batte, an der sich Bürgermeister Boeter», Stadtv. Nöthlich und Schönherr, sowie Herr Schuldirektor vr. Michel, der insbesondere versichert, für Errichtung «ine» Gymnasium» alles Mögliche ge- than zu haben, bethelligten, beschließt Kollegium einstimmig, den Rathsbeschluß in vollem Umsange zu genehmigen. 2. Ein Raturalisationsgesuch de» Buchbinder» Herrn Gustav Arno Hampel findet einstimmig Annahme gleich dem Beschlüsse de» Rathe». 3. Einem mit der Hausbesitzerin Johanne Wilhelmine verw. Reudler geb. Klemm abgeschloflenen Vertrage über Erwerbung de» derselben gehörigen, in der Straße An der Gasanstalt ge legenen HauSgrundstückS Nr. 8, Flurstück Nr. 75, selten» der Stadtgrmeiudr zum Preise von 6000 Mark ist der BauanS« schuß belgetrrten, hat den Ankauf empfohlen und beschloffen. die
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