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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-24
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1915
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2 M. 09 Pfg. In der Zeit 552 sL 493 äL. v. I. und mit Bezug auf 8 12 Abs. 2 der Städtcvrdnung für mittlere und kleine Städte, svmie auf 8 62 Abs. 2 der Lanö- gemeindcordnung die Bürgermeister der Mittel- und Klein städte und die Gcmeindcvorstände der Landgemeinden er mächtigt, auf Ansuchen die Prüfung und Bescheinigung der nach befreundeten oder neutralen Ländern bestimmten An S sn h r se n d n n g c n und der ihnen beizufügcnden Rechnungsauszüge für die im Gcmeindcbezirke liegenden Gewerbebetriebe gemäss Ziffer -1 der Gcneralvcrvrdnung der Königlichen Generalzolldirektion vom 15. September 1914 uorzunchmcn. Kür diese Amtshandlungen können (müßige) Gebühren erhoben werden. — Ziffer 8 der genannten Gcneralverordnung, Erleichterungen bei der Ausfuhr abfertigung betreffend, hat folgenden Wortlaut: Neber jede Sendung, für die Befreiung von der Sonderbcschau in An spruch genommen wird, ist ein Auszug aus der Faktura an- zufcrtigen, der den Namen der absendcndcn Firma, Tag der Ausstellung, Gattung und Menge der Waren und daS Be stimmungsland sowie die Versicherung enthält, daft keine verbotenen Waren und — außer Faktura oder Bordereau — keinerlei schriftliche Mitteilungen bcigepaclt sind. Der Aus zug ist zusammen mit dem Erlaubnisschein der Handels kammer oder einem zur Führung des Handelskammer siegels berechtigten Vertrauensmann dec Handelskammer, oder in Orten, wo keine Vertretung der Handelskammer vor handen ist, der OrtSpolizciüehörüe vorznlegen: kaufmännische Korporationen stehen derHandclSkammer gleich. Die prüfende Stelle kann die Vorführung und Offenlegung der Sendung verlangen, ist aber hierzu nicht verpflichtet. Wenn sie die Manl- und Klauenseuche betr. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Gustav Hänsel in Riesa, Meißner Straße 6, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen. Sperrbezirk ist auch wegen dieses Seuchenfalles gemäß 8 161 der BnndeSralS- Vorschriften zum Reichsviehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 der östlich -er Kirchs «u- Schützenstrnsze gelegene bewohnte Teil der Stadt Riesa und Beobachtungsgebiet gemäß 8 168 der gleichen Vorschriften der gesamte Bezirk der Stadt Riesa mit Einschluß deS Rittergutes GöhliS. Im übrigen gelten die in den Bekanntmachungen vom 3. November 1914 und 13. Januar 19l5 getroffenen Anordnungen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des ReichSviehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. anderweit höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen AuSführungSvorschrtsten vom 7. April 1912 zum Reichsvtehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 24. Februar 19l5. vom 28. Februar bis 7. Marz findet im hiesige« qmtshauvtmaimschaftlichen Bezirke uov in der Stadt Großenhain eine Vaterländische Metallfammlnng statt, wie sie über ganz Deutschland voigenomweu wird. Zerbrochene oder altmodische Gol-s und Silberschmucksachen, verbeulte Silberlöffel und anderes unbrauchbares Silbcrgerär, alte Münze«» und Medaillen, fremdländisches Geld, Aluminium, Zinns und Kupferhausrat, beschädigtes Spielzeug unc> andere Dinge aus Messing, Bronze, Nensilber, Nickel, Zink und Blei, Klaschenkapsel», Staniol lind Zinntnben usw. finden sich wohl in jedem Haushalte und sollen gesammelt werden. Alle diese kleinen Gegenstände von meist geringem oder oft nur eingebildetem Werte nützen dem Einzelnen nichts, in großen Mengen gesammelt aber stellen sie einen Schatz dar, der ebensowohl weil das Vaterland -es Metalls für Heereszwccke dringend nötig bedarf, al- auch weil der beim Verkaufe au die staatlichen Hüttenwerke erzielte Erlös -er hiesigen Kriegshilfe bezw. dem Rote»» Kren; znfließt, nicht ungehobcn bleiben darf. Nachdem England nns die Metallznfuhr abzuschneiden sucht, gilt eS, diese feindlichen Maßnahmen durch deutsche Sparsamkeit, deutsche Gewissenhaftig keit, deutschen Opfersinn wirkungslos zu machen. Ein jeder suche daher dieses ernste «nd wichtige Werk nach Kräften zu unterstützen. Mit Ausweis versehene Sammler und Sammlerinnen, immer zu zweien, werden ln der obengenannten Zeit non Haus zu Haus nehon und um das alte Metall bitten; a. ri. zrmewunour narre, abermals 1000 Mark zu überweisen. Ferner wurden für die Konfirmandcn-Bcscheruna 400 Mark bewilligt, wahrend der städtischen Süiiglingsfürsorge 150 Mark uns der Gcmcinde- oiakonie 50 Mark als Beihilfen zuflicfzen sollen. — Der Verein Sächsischer Schuldirek toren hat aus seinen Mitteln 5000 Mark als erste Rate für Kricgsbcihilfc zur Verfügung gestellt und dein Roten Kreuz für das Königreich Sachsen überwiesen. — Das Ministerium des Innern erläßt in der „Sächs. Staatsztg." Nr. 44 eine Verordnung, betreffend Bewilligung von Ausnahmen von der Vorschrift über die Mischung von Weizenmehl; ferner 1s die Bekanntmachung des Stell vertreters des Reichskanzlers vom 18. Februar 1915, be treffend das Verbot der Verwendung von Mehl jeder Art zur Herstellung von Seife, und 2) die Bekanntmachung deS Stellvertreters -cs Reichskanzlers vom 19. Februar 1915 über die Verwendung von Rohzucker (Erstprodukt). — Das Königliche Ministerium -cs Innern hat mit Ver ordnung an die Krcishauptmannschaftcn vom 17. Februar d. I. in Eroänzuug der Verordnung vom 25. September Ucberzcugung erlangt, daß der Auszug mit dem Inhalt de» Sendung übereinstimmt, so bescheinigt sie auf dem Auszug, daß gegen dessen Nichtigkeit leine Bedenken bestehen und daß die Firma den Erlaubnisschein über die Befreiung ihrer Ausfuhrsendungen von der Sonderbcschau vorgclcgt hat; das Hanptzollamt, Ausstellungstag und Nummer des Er laubnisscheins sind in der Bescheinigung zu vermerken. Der bescheinigte Fakturenauszug und der Erlaubnisschein sind der Firma znrückzugebcn. — KM. Als Armeefeldstcchcr ungeeignet. Eine Münchener Firma bietet in mehreren Zeitschriften den Angehörigen der Armee und Marine einen „Armec-Feld- stcchcr" zum Preise von 7M Mark an, der sich durch gute Optik ch^mal Vergrößerung) und solide Mctallausftthrung auözcichncn soll. Das Fernglas entspricht in keiner Weise diesen Angaben und ist für militärische Zwecke unbrauchbar. — Der Verein ftt r Wohlfahrtspflege in den im amtdhauptmannschaftlichcn Bezirke Großenhain ge legenen Städten, Landgemeinden und selbständigen Gütern hat: Mittwoch, den 10. März d. I., nachmittags 4 Uhr im Saale deS „Sachsenhofcs" in Großenhain seine Generalver sammlung ab. Auf der Tagesordnung steht ein Vortrag des Herrn Geheimen Hvfrats Dr. Kirchner, ordentlicher Professor der Landwirtschaft und Direktor des landwirtschaftlichen In stituts an der Universität Leipzig, über das Thema „Dir heimische Landwirtschaft, ihre Entwickelung und ihre heutige Bedeutung". Dieser Vortrag findet in öffentlicher Sitzung statt und wird ungefähr 165 Uhr beginnen. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Ank diese» »citgemästen Vortrag sei mit für kostbare Gegenstände leisten sie Empfangsbescheinigung. Außerdem werden Gabelt im Rathanse zu Großenhain und von jedem Gemeindevorstande im Bezirk angenommen: im Großenhainer Rathaus beim Rat«oollzieher Uhlig, Eingang Apothekergasse 2. Auch die bekannten Sammelstellen des roten KrenzeS nehmen Gaben entgegen. Hausfrauen, Schulen, Vereine! Helft sammel»! Ei»» jeder helfe nach Kräfte»» znm Gelinge»» des Unternehmens! Eise»» wird »richt gesammelt! Großenhain, am 19. Februar 1915. Königliche Amtshauptmaunschast. Der Stadtrat. Vr. Uhlemann, Bürgermeister Ho top. zugleich Vorsitzender deS Zweigverelns vom Roten Kreuz nach Einvernehmen mit dem Albertverein. 184IIV 837 Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Viehbeständen 1) des Gutsbesitzers Gustav Lommatzsch in Heyda Nr. 32, 2) deS Gutsbesitzers Kurt Bruno Steuer in Oelsitz Nr. 18< TS verbleibt bet den getroffenen Anordnungen. Großenhain, am 24. Februar 1915. Tic Königliche AmtShauptmannschaft. tSIvlaUnnvvks. Die Lieferung von rd. 250 obw Brennholz, 16 t Petroleum, 500 Haarbesen, 270 Piassaoabesen, ferner die Anfuhr von Steinkohlen, Briketts und daS Räumen der Elioern-, Asche- und Müllgruben für 1915 soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen sind im Geschäftszimmer der Garnisonverwaltung — Pionier kaserne, Stabsgebäude, Zimmer 61 — einzuschen und Angebote, verschlossen, bis 12. März 1915, vorm. 10 Uhr einzusenden. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist: 2 Wochen. " Königl. Garuisonverwaltung Riesa. , Wasserwerk Gröba. Die jetzige Kriegslage macht eS der WasserwerkSverwaltung unmöglich, das zum Betriebe der Maschinenanlage deS hiesigen Gemeindewasserwerks erforderliche Treiböl zu beschaffen. Wiewohl in der Wasserfassungsanlage deS Werkes genüge»»- Grnndwasser Vor» einwandfreier Beschaffenheit vorhanden ist, wird das Ausbleiben der Zufuhr des ausländischen Treiböls zum Antrieb der Dieselmotoren eine Einschränkung deS Betriebes deS Wasserwerks sür die Dauer deS Krieges bedingen. Um mit dem vorhandenen Vorrat an Treiböl möglichst bis zum Eintreffen weiterer Sendungen auSzukommen, ergeht an die Einwohnerschaft der Gemeinden Gröba und Weida die ernste Mahnung, mit dem Leitnngswasser äußerst sparsam «mzngehen, denn jedes Liter Leitungswasser erfordert zur Hebung nach dem Hochbehälter eine be stimmte Treibölmenge. Sollte hierdurch nicht erreicht werden, den seit dem Jahre 1912 trotz deS Krieges um das Doppelte gestiegenen Wasserverbrauch wesentlich einzuschränken, so wird zur Absperrung der Leitungen für Spülaborte und Badeanlagen, oder auch zur stundenweisen Abgabe von LeitungSwaffer geschritten werden müssen. Besonders wird darauf hingewiesen, zur Spülung der Aborte nur gebrauchte» WtrtschaflSwasser zu verwenden. Jede Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnung wird unnachsichtlich bestraft Gröba, am 18. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1914 bestrittenen Verläge a) an Biehsencheu-Entschädignngen (Verordnung vom 6. April 1912, Gesetz- und VeroldmiiiaSblatt Seile 51 slO, b) an Entschädigungen für nichtgewervliche Schlachtungen (Gesetz vom -5,-55775- und Ausführungs-Verordnung vom 2. November 1906, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74 und 364 fl.), sind nach der Viehaufzeichnung vom 1. Dezember 1914 zu leisten für jedes im Privat besitz befindliche Pferd zu «: 1 M. 57 Pfg., Rind unter 3 Monaten ZI» «: 43 Pfg., Rin- von 3 Monaten und darüber ZN «: 43 Pfg., zu t»t 1 M. 66 Pfg., zusammen: - — sowie sür jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu b: 1 M. 66 Pfg. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörde». Wegen der Einhebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt eS bei dem seitherigen Verfahren. Dresden, am 19. Februar 1915. Ministerium des Innern Oertlichcs miS Sächsisches. Niesa, den 24. Februar 1915. —* In seiner letzthin abgehaltenen Generalversamm lung hat der Stammtisch zum Kreuz Nr. 77 u. a. beschlossen, dem Fonds zur Unterstützung Riesaer Ein wohner, dem er bereits 1914 1000 Mart zugewcndet hatte, Koufirmanden-Bcschecung 400 Mark bewilligt, während der Mittwoch, 24. Februar 1915. abends. «8. Fahr«. 45 Da» Riesaer Tageblatt «scheint jeden Lag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch de» Briefträger frei in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Nnuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis sür dir kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzelle 18 Pfg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeiiraubcnder und tabellarische, Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 5L — Für die Redaktion vcranlwaulich: Arthur Hähne! in Riesa. Riesaer G Tageblatt «nd Anzeiger (LtbeblaN Ml- Alyeiger). Telegramm-Adresser O SH I Fernsprrch stell» ,rag«blatt Rt,s^ Nr. so. für die Königl. AnrtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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