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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-01
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1915
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- 7' Riesaer D Tageblatt ..' >. ««v AMrrisrr («bebM m» AWÄ«-. / F / rüegrauun-Ldwff« FeruspwchfkL, V / V'> .r-g«»l°tt-.m«s<u ^MH-SKßH,tzU Donnerstag, 1. Juli ISIS, abends «8. Jahrg 149 t- Nach einer Bekanntmachung des Vorsitzenden der RelchSoerteilungSstell« in Berlin hat dieser den Herrn RetchSkommissar ermächtigt, de» Kommunaloerbänden auf Antrag über ihren festgesetzten Bedarf a.iteik hinan» Mehl zu einer höheren BrotVersvrgNNg -er körperlich schwer arbeitenden erwerbstätige» Bevölkerung zu überweisen. Die unterzeichnete Königliche Amlkhauptmannschaft hat unter der Voraussetzung, daß der Herr ReichSkom-iissar das erforderliche Mehl bewilligt, für -en hiesigen Zkom- mnnalverbaud eine Erhöhung der Brotration der schwer arbeitenden Bevölkerung in Aussicht genommen. Zur Vorbereitung der späteren beschleunigten Durchführung der geplanten Maßregel wird deshalb folgende» bekanntgegeben: Die Brotzulage wird nur solchen Personen, die nachweislich körperlich schwere Arbeit za leisten habe» aud deren Einkommen 250V M. nicht übersteigt und über dies nur aus Antrag gewährt. Die Zulage beträgt 1 Pfund wöchentlich. Der Satz von 5 Pfund wöchentlich pro Person darf hierbei nicht überschritten werden. Zur schwer arbeitenden Bevölkerung sind auch Erntearveiter zu rechnen. Schwer arbeitende Franen können ebenfalls bedacht werden. Es macht weiter auch keinen Unterschied, ob die betr. Personen zu den sogenannten Selbstversorgern oder zu den Bersorguugss berechtigten zählen. Diejenigen im amtshauptmanuschaftlicheu Bezirk Grotzevhain eiuschliesjlich der Städte mit rev. Städteordnnng — Großenhain und Riesa — wohnhaften Personen, welche sich nach Vorstehendem zur schwer arbeitenden Bevölkerung gehörig betrachten und Anspruch auf die Brotzulage erheben wollen, werden hiermit aufgefordert, die» spä- testens bis zum 7. Juli dieses Jahres bet der Gemeindebehörde ihres Wohnorts ans zumeldeu. Hierbei' ist der Nachweis zu führen, daß die vorstehenden Voraussetzungen vor- Händen sind. Die Gemeindebehörden wollen auf rorsteheude Bekanntmachung noch besonders in ortsüblicher Weise Hinweisen, die eingehenden Anträge eo. nach vorheriger Erörterung ge nau daraus prüfen, ob die vorstehenden Voraussetzungen zutreffen, die sich meldenden Personen in eine nach dem unten angegebenen Muster anzulegende Liste eintragen und die Frage in Spalte 7 derselben durch »Ja" oder „Nein" beantworten. Die Liste ist für die König!. AmtShcmptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. am 8. Juli diese» Jahres abzuschließen und au demselben Tage au die Königliche AmtShauPlmaNUschast abzusenden. Großenhain, am 28. Juni 1915. 1294 ä§. Die Königliche AmtShanptmanuschaft. Muster. Gemeinde (einschl. Gutsbezirk) Nr. 12—13 de« Gesetz- und Verordnungsblattes für da» Königreich Sachsen vom Jahre 1915, sowie Nr. 73—82 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1915 sind hier ein- gegangen und können in der Ratshauptkanzlei elngesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur deS Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Juli 1915. Fnd. Gemeinde Gröba. Am Sonnabend, den 3. Jnli 1915 von nachmittag» 3—7 Uhr findet wieder Verkauf von Fleisch-Dauerware, im Grundstück Altrockstraße 32, statt. Zum Verkauf kommt Rauchfleisch und Schinken. Rauchfleisch wird in mindestens 1 bis höchstens 5 Pfund-Stücken zum Preis« von 1,60 Mark für da» Pfund, Schinken nur in Teilstücken von */z Schinken zum Preise von 1,80 Mark da» Pfund verkauft. Die Abgabe von Fleisch-Dauerware erfolgt nur an hiesige Einwohner gegen Vor lage der Brotmarken-AuSweiSkarte. Gröba, am 1. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Da» MIesarr Tageblatt rrschMU jede« T«, abend» mit «»«nahm, der Sonn- und Festtag«, «iertchährltchrr BeenaSpeei» bet Abholung tn der Expedition in Riesa 1 Mark SV Psg., durch unsere Träger frei Ms Hau» 1 Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch de« Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnement» werden angenommen. A»»«igr»A«mchme für dir Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die «leingespaltrn, 43 mm breite KorpuSzeil« 18 Psg. (Lokalprri» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische, Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthestrab« ÜL — Für die Redaktion derantwortlichi Arthur Hähurl tu Riesa. I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Lfd. Nr. Nam« Stand Beträgt Ein kommen über 2500 M.? Name deS Arbeitgebers Art der Beschäftigung Wird der An spruch von der Gemeinde behörde anerkannt? Oertliches «ud Sächsisches. Riesa, den 1. Juli 1915. —* Ge. Kgl. Hoheit der Herzog von Sachsen-Alten burg hat allergnädigst geruht, den Wachtmeister Krähahn, 4. Baltr. F. A. R. 68, die Tapferkeitsmedaille zu verleihen. —* Inder sächsischen Verlustliste Nr. 165 (auSgegebku am 80. Juni 1915), die tn unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi menter Nr. 100, 101, 102, 103, 139, 179; Reserve-Jn- fanterie-Regimenter Nr. 103, 107, 244, 245; Reserve- Jäger-Bataillon Nr. 26. Feld ar 1 i l l e ri e: Regimenter Nr. 12, 28, 32, 64, 68, 78, 115; Reserve-Regtment Nr. Nr. 53; Ersatz-Abteilung, Regiment Nr. 48. Fuß- artillerie: Regimenter Nr. 12, 19; Reserve-Bataillone Nr. 12, 19; Landwehr-Bataillon Nr. 19. Verkehr»- truppen: Leichte Funkenstation Nr. 16. Eisenbahn- Formationen: Reserve - Eisenbahn - Bau - Kompagnien Nr. 7, 8. Munition«. Kolonnen: Staffel-Stab 158. ArmierungS-Bataillon Nr. 23. SanitätS- Formationen: Reserve - Feldlazarett 7, LII. A.-K. Train: Lrsatz-Pferde-Depot, XII. A.-K. — Preußische Verlustlisten Nr. 256, 257, 258; Bayerische Verlustliste Nr. 198; Württembergische Verlustlisten Nr. 209, 210, 211. Unter „Truppenteil und Name unbekannt" ist in der Verlustliste weiter angegeben: Der Verstorbene war nur mit dem Hemd bekleidet, welche» eins Fabrikmarke: „William Janssen, Chemnitz i. Sa." trug. Etngeliefert ist der Unbekannte am 15. 11. 14 in bewußtlosem Zustand, am 18. 11.14 gestorben und auf dem Friedhof zu Isoxdow beerdigt. Angehörige, Behörden usw., die über den Be schriebenen nähere Angaben machen können, werden ge- betrn, diese dem Nachweisebüro de» Königl. Sächs. Krieg». Ministerium», Dre»den-N., Königstraße 15, zukommen zu lassen. * * Die Benutzung des sächsischen Staatsschuld buchs zur Eintragung dreiprozentiger sächsischer Rente macht stetige Fort schritte. Eingetragen waren je am 30. Juni ISll: 128 Millionen, 1912: 142 Millionen, 1913: 165 Millionen, 1914: 199 Millionen und 1915: 215 Millionen Mark, sonach jetzt rund 26,39 v. H. der eintragsfähigen Staatsschuld. Immerhin scheinen di e großen Vor teile oe» Staatsschuldbuchs noch zu. wenig bekannt zu sein oder nicht gebührend gewürdigt zu werden. Wer da» Staatsschuldbuch benützt, ist gesichert gegen Verluste durch Verbrennen, Diebstahl ober sonstige» Abhandenkommen der Schuldverschreibungen oder ZinSbogen. Staatsschuldbuchforderungen werden erworben: a. durch Einlieferung von Staatsschuldverschreibungen über dreiprozentige sächsische Rente nebst Zubehör bei der Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden oder in den am Schlüsse bezeichneten Zahlstellen sür Buchschuldzinsen; b. durch Einzahlung baren Geldes bei einer dieser Dienststellen oder bei der Finanzhauptkasse in Dresden, der man Geld aber auch auf ihr Postscheckkonto (Leipzig Str. 5295) oder auf ihre Girokonten bet der Reichsbank, der Sächsischen Bank zu Dresden und beim Giroverbande sächsischer Gemeinden über weisen kann. Durch Barkauf können aber nur Buchforderungen mit März/September-Zinsen begründet werden. Die Eintragung von Forderungen und deren Verwaltung erfolgt gebührenfrei, nahe zu kostenlos ist der Zinsenbezug im Giro-, Postüberweisungs- und Scheckverkehre, ebenso genießen die in Schuldbuchangelegenhciten vorkommenden Rechtsgeschäfte weitgehende Stempel- und Gebühren freiheit. Staatsschuldbuchforderungen können auch ganz oder teil weise im Lombardverkehre verpfändet werden. Außerordentlich er- erleichtert wird die Verfügung über Buchforderungen in Todes fällen, wenn mau eine zweite Person neben dem Gläubiger ein tragen läßt, die nach dessen Tode der Staatsschuldbuchverwaltung gegenüber die Gläubigerrechte auSzuüben befugt ist. Vereinfacht ist auch der Nachweis der Erbberechtigung. Besonders eignet sich das sächsische Staatsschuldbuch zu solchen Vermögensanlagen, bei denen es auf Sicherheit, Bequemlichkeit und Billigkeit ankommt. Daher ist namentlich Vormündern, Verwaltern von Stiftungen und sonstigen Vcrmögensmassen, ferner solchen Verwaltungen, die einen stetigen Charakter tragen, oder bei denen gewisse Dcrmvgensteile eine feste Anlage bilden, z. B. Sparkassen und Versicherungsan stalten öffentlicher nnd privater Art die Benutzung des Staats- schuldbuchs zu empfehlen. Auskunft in bezug auf das Staatsschuld buch erteilen bereitwillig die Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden, Ständehaus, Augustusstraße (Geschäftszeit werktags von 8—3 Uhr), sowie außerhalb Dresdens die Zahlstellen für Buchschuldzinsen (Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, Hauptzollämter in Chemnitz, Plauen und Zwickau, sowie die Stationskassen der Sächs. Staatseisenbahnen niit Ausnahme derjenigen in den genannten 5 Städten). Diese Dienststellen verabfolgen nnentgeltlich ein Merkblatt, das alles Wissenswerte über das Staatsschuldbuch und den Zinsenbezug ent hält, ferner ausführliche Amtliche Nachrichten hierüber, sowie Vor drucke nebst Mustern zu Anträgen und füllen auf Wunsch Anträge aus. Das Merkblatt und Vordrucke nebst Mustern zu Anträgen können auch bei den Reichspostanstalten in Sachsen unentgeltlich bezogen werden. — Die Vereinigung zur Förderung des WeinbaueS der Lößnitz und Umgebung teilt mit: Seit den guten Weinjahren 1880 und 1893 hatten wir keine so günstige und schnellverlaufene Blüte der Reben wie in diesem Jahre; auch an den Gartenspa-, liercn ist sie so gut wie beendet. Durch das heiße, sonnige Wetter und die in den letzten Tagen niedergcaangenen ergiebigen Gewitter regen sind die Trauben in ihrem Wachstum so weit gefördert worden, daß sie anfangen zu hängen. Die feuchtwarme Luft be günstigt aber auch die Pilzkrankheiten der Reben ungemein, und jeder Weinberg- und Rebspalierbesitzer sollte daran denken, das bis jetzt etwa versäumte Spritzen und Schwefeln nachzuholcn. — Der Wehrdeitrag wird bekanntlich vom Vermögen und vom Einkommen erhoben und ist in drei Teilen 1914, 1915 «nd 1916 zu entrichten. Der Beitrag vom Vermögen wurde für alle drei Teile nach dem Stande vom 31. Dezember 1913 berechnet. Die Höhe dieses Beitrages bleibt unberührt, auch wenn der Bei tragspflichtige nach dem 31. Dezember 1913 erhebliche Einbuße am Vermögen erlitten haben sollte. ES kann nur Stundung oder Entrichtung in Teilbeträgen bewilligt werden. Anders beim Wehr beitrag vom Einkommen. Hier ist wegen Rückganges deS Ein kommens unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigung sür das 2. und da» 3. Drittel zu gewähren. Die Ermäßigung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist in einer Frist von drei Monaten zu stellen. Diese Frist ist gegenwärtig bezüglich de« 2. Drittel« im Laufen begriffen. — Der Beginn deS Austausches der schwerverwun deten Deutschen und Franzosen ist für den 10. Juli von Konstanz oder Lyon ausgehend in Aussicht genommen. Die Züge der zurückkehrenden Deutschen werden von: 11. Juli ab täglich 8 Uhr vormittags in Konstanz eintreffen und etwa 24 Stunden später Karlsruhe erreichen. Die Unterbringung der Schwervcr- wundeten erfolgt in den Reservelazaretten in Karlsruhe und, wenn diese nicht ausreichen, in Mannheim. Sämtliche zurückkchrcnden deutschen Heeresangehörigen werden Anweisungen erhalten, bereit« von Konstanz aus ihren Angehörigen Nachricht von ihrem Ein treffen in Deutschland zu geben und dabei mitzutcilcn, in welchem Nescrvelazarett sie liegen. Vor dem Eintreffen dieser Benachrich tigung haben Anfragen an irgendwelche militärischen Stellen keinen Zweck. (Amtlich.) —* Hütet die Feldpostbriefe! Das Stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps veröffentlicht folgende Warnung: „Es hat sich die Tatsache herauSaestellt, daß Beauf tragte feindlicher Staaten zu dem Zwecke sich im Lande umher treiben, Angehörige von Kriegsteilnehmern zur Auslieferung von Feldpostbriefen oder Abschriften von solchen zu veranlassen. Unter dem Vorgehen, es handle sich um vaterländische Werke, in denen die Briefe zum Abdruck gelangen sollen, oder durch andere Vor spiegelungen, auch Geldanerbieten, suchen sie ihren verräterischen Zweck zu erreichen. Die Briefe werden von ihnen besonders dazu benutzt, um die Standorte der einzelne», zu bestimmten Korps ge hörenden Regimenter festzustcllcn, sowie die Höhe der Einzelverluste, Truppenverschiebungcn und dergleichen daraus zu berechnen. Die Bevölkerung wird demnach aufs dringendste davor gewarnt, Feld postbriefe an dritte Personen auSzuliesern oder 'Aufzeichnungen aus solchen zu gestatten. Von verdächtigen Anträgen solcher Art ist der nächsten Militär- oder Polizeibehörde schleunigst Kenntnis zu geben." * Gröba. Gestern Mittag trafen 90 Mann ge fangene Russen von Königsbrück hier ein, um im Eisen werk untergebracht zu werden, wo sie in verschiedenen Be- trieben beschäftigt werden sollen. Der Einmarsch der Russen erregte begreifliche» Aussehen und hatte ein zahl reiches Publikum angelockt. Großenhain. Ein Pistolen-Schießeu hielt Dienstag die Gendarmerie des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Großenhain im Schützenhaus hier ab. Dem Schießen wohnten bei die Herren Gendarmerie-Major Klahre-Dresden, Regierungsassessor von Schönberg-Großenhain Gendarmerie- Oberinspektor Berger-Dresden. Den ersten Preis erhielt Gendarm Uhlisch-Schönfeld, den zweiten Preis Gendarm Lohse-Radeburg und dritte Preise erhielten Gendarm Schubert- Gröditz und Gendarm Winkler-Großenhain. Dresden. Sven Hedin ist auf der Durchreise vor gestern hier eingetroffen und im „Europäischen Hof" ab- gestiegen. Sr hat Dresden bereit» wieder verlassen. — Die wegen Morde» zum Tode verurteilte Näherin verw. Müller, deren Revision vom Reichsgericht verworfen wurde, hat nunmehr ein Gnadengesuch an den Landesherrn ein gereicht. Bei ihrer vorgestrigen Vorführung zur Gericht«, schreib»«» unternahm sie im Justizgebäude am Münchner Platz einen Fluchtversuch, der jedoch mißlang. - Pirna. Für den Natur- und Heimatschutz wird im hiesigen Bezirke sehr viel getan. Nicht« geschieht dagegen sür die Erhaltung de» Großsedlitz» Schloßgarten», diese»
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