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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-20
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1915
- Autor
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und Anzeiger (Elbeblatt und Anzeiger). LÄrgramm-Adrefl« 6 Fern sprech stell» r-v.vlan »t.s», vlrr.-°. für die Könlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 165. Dienstag, 26. Jnli 1615, abends. 68. Aahrg. «scheint abend« mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. LierteljShrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Nies» 1 Mark bi) Psg., durch unsere Träger frei in- Hau» IMan W Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaitcn 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabounement» werden angenommen. Aujeigen-Aunahme siir die Nummer de» Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kmngespaltrne 43 ww breite LorpuSzeiie 18 Psg. (Lokalprel» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Gap uach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethrftraste VL - Für die Redaktion verantwoAlich: Arthur Hähnrl in Riesa. Die Herren Tierärzte 1. Schlachthofdirektor Gänsehals in Großenhain, 2. Schlachthofdirektor Meißner in Riesa, 3. vr. HÜben er in Gröditz sind al» Stellvertreter des Königlichen BezirkStierarzteS für den Fall dessen Behindern»- gemäß Z 12 Absatz 3 der sächsischen Ausführungsverordnung zum Biehseuchengesctze vom 7. April 1912 — Gesetz- nud Verordnungsblatt Seite 56 — (Vornahme der bezirkStier» ärztlichen Geschäfte bei der Untersuchung des nach Sachsen eingeführten KlattenvieheS und Geflügels, sowie bei der Beaufsichtigung kleinerer Wiehmärkte und Viehausstellungen) in Pflicht genommen worden. Großenhain, den 19. Juli 1915. 1569 dL. Die Königliche Amlsüauvtmannschaft. Wegen der tn der Gemeinde Gröba ausgedrochenen Maul- und Klauenseuche wird für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut GöhliS die Wirkung dcS 8 168 der BundeSratSvorschriften zum NeichSniehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 in dem in unseren Bekanntmachungen vom 30. Oktober, 2. und 3. November 1914 angegebenen Umfange ausgesprochen. Zitwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Stafbestimmungen verwirkt sind, gemäß 8 57 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum ReichSviehseuchengesetze vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bi« zu 150 M. oder mit Haft bi» zu 6 Wochen bestraft. . Der Rat der Stadt Riesa, am 20. Juli 1915. Gßm. Die für die Gemeinde Gröba ausgestellte Heberolle der Landwirtschaftliche» Bes rrrfsgenossenschaft für das Königreich Sachse» für das Jahr 1914 liegt vom 21. Juli bis mit 3. August 1915 im Gemeindeamte, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme der Be teiligten auS. Gröba, am 20. Juli 1915. Der Bemeindevorstand. Ovstverpachtmig. Sonntag, de» 25. Juli, nachmittag 3 Uhr, sollen die diesjährigen gutanstehenden Birnen der Gemeinde Mehltheuer in KretzschmarS Gasthose an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung verauktioniert werden. Mehltheuer, 19 Juli 19l5. Der Kemeiudevorstand. Oertliches mrd Sächsisches. Niesa, den 20. Juli 1915. —* Am 17. Juli 1915 sind an Offiziere, Unteroffi ziere und Mannschaften im 6. Feldartillerie-Regiment Nr. 68 verliehen worden: da« Ritterkreuz 1. Klasse deS AlbrechtSordenS mit Schwertern dem Stabsarzt vr. Meyer, da« Ritterkreuz 2. Klasse des AlbrechtSordenS mit Schwer tern dem Oberleutnant d. Res. Hausse, dem Leutnant d. Res. Schulze, dem Leutnant d. Res. Hempel, dem Leutnant d. Res. Melchior, dem Leutnant d. Res. Hempel, komman- diert zum Feld-Artillerie-Regiment Nr. 32. Ferner hat Seine Hoheit der Großherzog von Mccklenburg-Strelitz das .Kreuz für Auszeichnung im Kriege" dem Kanonier der Reserve Wilhelm Seidel, 1. Batterie, zu verleihen geruht. —* Dem Unteroffizier Waldemar Kresse im 3. Feld- artillerie-Rcgt. 32 (Negimentsstab) wurde die Silberne Friedrich-August-Medaille verliehen. —* In der Nacht zum 18. Jnli sind in Gröditz au» einem Geschäftsladen 17 Paar Schuhs im Gesamt wert von 90 Mark gestohlen worden. In Frage kommen 12 Paar braune rindlederne Sandalen sür Kinder Nr. 25—32, ein Paar schwarze boxkalslederne Herrenschuhe Nr. 40, ein Paar lacklederne Damenhalbschuhe Nr. 38 und drei Paar rindlederne Kinderschnürschuhe. Sachdienliche Wahrnehmungen über den Verbleib dieser Schuhe wolle man zur Kenntnis der Polizei bringen. —* Fe st genommen wurde der Dienstjunge Msx Alfred Oehmtg, der von der AmtShquptmannschast Oschatz wegen Entlaufens au« seinem Dienst steckbrieflich gesucht wurde. — Die Zeitverhältnisse haben eS mit sich gebracht, daß in Sachsen binnen Jahresfrist nicht weniger al« drei Tagungen de« Landtage» abgehalten werden. Zu Ende vorigen Jahre» sand der erste Kriegslandtag, vom 22. Juni ab der zweite außerordentliche Landtäg statt und Mitte November d. I. wird die Eröffnung des normalen ordent lichen Landtags erfolgen. Ihm fällt als Hauptaufgabe die Beratung und Verabschiedung deS Staatshaushaltsetats für 1916/17 zu, doch werden auch andere Vorlagen ihm zu gehen. Wie verlautet, besteht auch die Absicht, einen neuen Antrag über die Sicherung der VolkSernährung im Kriege einzubringen, da bekanntlich die Erste Kammer in dem eben geschlossenen Kriegslandtage zu dem Anträge über die gleiche Materie nicht Stellung genommen und eine ver fassungsmäßige Erledigung nicht herbeigesührt hat. Die Dauer de» nächsten Landtage» ist auf 3 bl» 4 Monate be messen. — Den Feld^ostanstalten gehen au» Sammel- kreisen vielfach Briefmarken oder mkt Wertzeichen beklebte Sendungen zu, mit der Bitte um Entwertung mit dem Stempel der Feldpostexpedition. Dieses Verfahren ist un zulässig und wird von der Postbehörde untersagt. — Da» eoang.-lutherische Landerkonsistorium gibt be kannt: In Ueberetnstimmunz mit einem ausdrücklichen Wunsche Sr. Majestät deS König» haben die in LvavZoliois beauftragten Herren StaatSminister für den Jahrestag des Krieg»anfang«S, den 1. August d. I. — 9. Sonntag nach Trinitatis — die Abhaltung einer kirchlichen Gedenk feier angeordnet, bei welcher der demütige Dank unsere« Volke» für Gotte» wunderbare Hilfe und unser gemein, same» Flehen um seinen ferneren Beistand, um entschei denden Sieg über unsere Feinde, um gnädige Behütung unsere» Wirtschaftlichen Leben» und um treue Durchhtlfe zu einem ehrenvollen Frieden zum Ausdruck kommen soll, aber auch der tiefe Ton der Buße im Blick auf den oft noch mangelnden Ernst in unserem Volksleben nicht fehlen darf. Die Pfarrämter werden veranlaßt, die Gottesdienste an diesem Tage in entsprechender Weise auSzugestaltsn. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 173 (auSgegeben am 19. Juli 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ansliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regt- menter Nr. 101, 105, 108; Landwehr-Jnsanterie-Regi- menter Nr. 102, 107; Landwehr-Ersatz-Negiment Nr. 5, Landwehr.Brigade-Ersatz-BataillonNr.47; Ersatz-Bataillone: Ersatz-Regiment Nr. 6, Reserve-Regiment Nr. 102; Ersatz- Regiment Leimbach-Zerener, Reserve-Regiment Nr. 104; Regiment Runge, Bataillon Nordost, Landwehr-Regiment Nr. 107; Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 25. — Preußische Verlustlisten Nr. 273, 274; Bayerische Verlustliste Nr. 202; Württembergische Verlustlisten Nr. 220, 221; Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 37 und Unermittclte. —* Zuckerfuttcrmittel. Von zuständiger Seite wird uns folgendes mitgeteilt: Die Erfahrung hat gezeigt, daß zuckerhaltige Futtermittel von den Tierhaltern nicht gern gekauft werden, woraus hervorgcht, daß die Tierhalter von der Brauchbarkeit und dem Wert der zuckerhaltigen Futter mittel, nicht genügend unterrichtet sind. Auch über die Ver- fütterung selbst scheint noch Unklarheit zu herrschen, haupt sächlich wird unterlassen, den zuckerhaltigen Futtermitteln Schlemmkreide zuzufügen, die die Durchfälligkeit des Tieres und andere Störungen verhütet. Es wird deshalb auf folgendes hingewiesen: Melasse, vergällter Zucker und andere zuckerhaltige Futtermittel (Schnitzel usw.) haben sich als wert volles Futtermittel für Milch- und Mastvieh, sowie sür Pferde und Schweine erwiesen. Unbedingte Voraussetzung ist jedoch, daß bei der Verfüttcrung für den Tag und Kopf 80—100 Gramm Schlcmmkreidc mit verabreicht werden, weil andernfalls der im Futter vorhandene leicht lösliche Zucker im Magen und Darm Säuren bildet, die zu einer Störung der Verdauung und des Wohlbefindens der Tiere führen. Durch Beigabe von Schlemmkrcide wird dieser Uebelstand be seitigt. Bei der Aschenarmut der Zuckermischung kommt übrigens auch noch die Nährwirkung der Kreide in Betracht. Allgemein werden folgende Mengen täglich pro Kopf zur Verfüttcrung verwendet: Bei Melasse 150—200 Gramm an Schweine, 750—1000 Gramm an Mastvieh, 650—1000 Gramm an Zugochsen, 650—1000 Gramm an Pferde, 400—600 Gramm an Milchvieh, 150—300 Gramm an Zugvieh, bei vergälltem Zucker: 4—6 Pf. an 1 ausgewachsenes Rind von 10 Ztr. Le bendgewicht, 6 Pf. au schwere Arbeitspferde, 3—4 Pf. an Pferde leichteren Schlags, an Mastschweine, bei denen sich die Verfüttcrung von Zucker als be sonders lohnend erwiesen hat, 1—3 Pf. vom 6. Lebcusmonat ab. Bei Schweinen wird mit 1 Pf. Zucker >/, Pfund Lc- bcudgewichtszunahme erreicht; cs ergibt sich bei einem Preise von 50—60 Mk. für einen Ztr. Lebendgewicht eine Ver wertung des Zuckers, die dessen Preis sehr beträchtlich über steigt. —* Vorgestern hielten die christlichen Gewerk schaften im Königreich Sachsen in Dresden eine Vertreter versammlung ab. Ans dem Bericht des Sekretärs des GefamtvcrbändcS, Voigt-Dresden, war zu entnehmen, daß von den 342000 Mitgliedern rund 150000 und außerdem 200 Sekretäre im Felde stehen. Neber die ins Leben ge rufene Stiftung „Hcimatdank" fand eine Aussprache statt, nach deren Beendigung folgende Entschließung einstimmig Annahme fand: „Die christlichen Gewerkschaften betrachten die Mitarbeit in den Hcimatdantvcrcincn als eine Ehrenpflicht und werden die zu leistende Hilfe an die KricgSinvalidcn und Kriegshinterbliebenen uach Kräften unterstützen. Die Zahl stellen und Ortskartelle im Lande werden zum korporativen Anschluß anfgcfordert. Ebenso ist es unabweisbare Pflicht aller christlich-nationalen Arbeiter und Arbeiterinnen, allerorts den Vereinen „Heimatdank" als Einzclmitglied beizutrcten." Behandelt wurden weiter Verufssragcn, besonders Arbeitsver mittlung und Bekämpfung der Teuerung. Auch die Not wendigkeit scharfer Maßnahmen gegen den LcbcnSmittelwucher wurde hervorgehoben. — Mit der in Fakultätskreisen hervorgctretcnen Absicht, da» Andenken von Doktoranden, welche nach Erfüllung aller Voraussetzungen sür die Promotion in: Felde gefallen oder ihren Wunden erlegen sind, dadurch zu ehren, daß das Doktor diplom für sie auSgefcrtigt und den Angehörigen zugesandt wird, hat sich der NntcrrichtSminister einverstanden erklärt und seinerseits die Fakultäten ermächtigt, in Fällen dieser Art ausnahmsweise in bezug auf die Drucklegung der Dissertation Erleichterungen zu bewilligen oder auch ganz davon abzusehen. Auch dagegen hat der Minister nichts einzumcnden, daß in solchen Fällen die Medi zinische Fakultät von dem Nachweis der Approbation al» Arzt Abstand nimmt. Es wird sich dabei empfehlen, in dem Doktor diplom zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um die Ehrung eine« im Felde Gefallenen handelt. — Die sächsischen Minister werden, mit Ausnahme des stellvertretenden KriegsministcrS, sämtlich einen kurzen Er holungsurlaub antreten. Den Anfang hatte der Justizminister I)r Nagel bereits zu Beginn deS laufenden Monats gemacht, doch mußte er seine Sommerfrische mehrmals verlassen, um sein Ressort in der Ständeversammlung zu vertreten. Vor einigen Tagen hat Finanzminister vr von Seydewitz einen kurzen Urlaub angetretcn. Weiter beabsichtigt der Minister des Innern und der äußeren An gelegenheiten, Graf Vitzthum von Eckstädt, einen kürzeren Aufent halt auf seinen schlesischen Besitzungen zu nehmen. Auch Kultus minister v. vr Beck wird einen kurzen Urlaub nehmen, wenn auch noch nicht bekannt ist, wann er ihn anzutreten gedenkt. — Ern t e n rl a u b er, als solche kommen aber nur Mann schaften nicht mobiler Truppcnkörper in Betracht, erhalten unter Belassung der Löhnung freie Eisenbahnfahrt auf Kosten des Reiche» gemährt, wie dies schon bei den Beurlaubungen zur Frühjahrsbe stellung der Fall war. Der Urlauber erhält für die Reise einen Militärfahrschcin, der neben anderen Angaben auch den Vermerk: „Fahrkosten sind zu stunden" enthält. Hieraus ist vielfach ge schlossen worden, daß der Beurlaubte nur vorläufig frei fahre und die Fahrkosten später von ihm bezahlt werden müßten. Da» trifft nicht zu. Jeder, der einen solchen Schein in Händen hat, fährt tatsächlich frei. Der Vermerk regelt nur das Abrechnungs verhältnis zwischen dem Reich, das die Fahrkostcn trägt, und der Eisenbahnvcrwaltung, auf deren Linie der Beurlaubte fährt. — Die Leichen Überführung aus dem Felde wird vorläufig nicht mehr möglich sein. Wie die „Franks. Ztg." meldet, hat die Oberste Heeresleitung jegliche LeichciiauSgrabung und Uebcrsiihrnng ans dem gesamten OpcralionS- und Etappengebiet für die Monate Juli, August und September aus hygienischen Gründen verboten und die bereits erteilten Genehmigungen zurück gezogen. —y. Die fünfte Ferienstraskammer bc» Dresdner Kgl. Land gerichts vcmrteilte nach nichtöffentlicher Beweisaufnahme den au» Obergruna gebürtigen, in Pröda wohnenden Dienstknecht Max Albin Pctzol'd wegen Sittlichkeitsverbrechens und Beleidigung zu 8 Monaten 8 Tage Gefängnis. Der Angeklagte nahm in Dob - s ch ii h mit einem kleinen Mädchen unzüchtige Handlungen vor und beleidigte in Pröda die Ehefrau des dortigen Lehrers. — Der in Zeithain aufhältliche jugendliche Arbeiter Mar Hentschel stieg daselbst am 6. vorigen Monat» in da» Haus des Sattlers Peschke und stahl ihm eine Taschenuhr nebst Kette. Diesen schweren Dieb stahl muß Hentschel nut einer 8 tägigen Gefängnisstrafe büßen.
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