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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-26
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1915
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Riesaer H Tageblatt Montag, Z«. Inti ISIS, abends «8. Jahrg 17» Sßm. Femsprrchstell» vir. sa. Die Lieferung verschiedeuer Kaseruengerüte au« Hol,, Eisen u. s. w., sowie von gläs. und steingutenem Geschirr, soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen u. s. w. sind im Geschäftszimmer — Pionterkaserne, StabSgebändr, Zimmer 61 — ein zusehen und'Angebote bi« 9. August dS. Ihrs., 10 Uhr vorm. verschlossen etnzusenden. Verdingungsunterlagen werden nicht versandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist 2 Wochen. Königliche Garuisouverwaltuug Riesa. Im Konkursverfahren über das Vermögen der Tischlerriinhaberin Marie Valerie Paula Tamme geb. von Kessinger in Ztithai» soll die Schlußoerteilung erfolgen. Der- fügbar sind 822 M. 57 Pf., wovon die Kosten des Verfahrens noch zu kürzen sind. Zu berücksichtigen sind 5.19 M. bevorrechtigte und 2618.36 M. nichtbeoorrechtigte Forderungen. Das SchluhverzeichniS liegt bei der Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Riesa auS. Riesa, den 26. Juli 1915. Lokalrichter Pietschmauu, Konkursverwalter. Stationen der Königlich Preußischen Staatsbahnen und Stationen der Königlich Sächsischen Staatsciscnbahncn. Näheres ist bei den Güterabfertigungen zu erfahren. —* Das stellvertretende Generalkommando deS 12. Ar meekorps erläßt folgendes Verbot. Wer eS unternimmt, aus dem Bereiche des stellvertretenden Generalkommando deS 12. Armeekorps Pferde auszuführen, ohne im Besitze einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde (Amtshauptmannschaft, Stadt rat) zu sein, wird auf Grund von § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu drei Mo- naten bestraft. Der Bereich des stellvertretenden General kommandos deS 12. Armeekorps umfaßt die Kreishaupt- Mannschaften Dresden nnd Bautzen sowie die AmtShaupt- Mannschaften Flöha und Marienberg. Die den gleichen Gegenstand betreffende Bekanntmachung vom 19. März 1915 wird aufgehoben. — MI. Die Landwirts werden auf daS Flugblatt Nr. 5 der Gesellschaft zur Förderung des Baues und der wirtschaftlich zweck mäßigenVerwen düng der Kartoffeln aufmerksam gemacht. DaS Flugblatt bringt wertvolle Winke über die Einsäuerung von Kar toffeln und ist, wie auch die übrigen Flugblätter, durch die Geschäftsstelle der B. V. K. in Berlin-W. 9, Eichhorn straße 6 II zu beziehen. — — MI. Bei den Kraftfahrtruppen werden nur solche Leute eingestellt, die eine längere Tätigkeit als Kraflfahr- zeugführer Nachweisen können, ferner Schlaffer, Monteure usw., die infolge ihrer technischen Vorbildung besonders geeignet erscheinen; für letztere sind bei den Ersatzabteilungen des KraftfahrbataillonS Fahrschulen eingerichtet, die für das vorhandene Bedürfnis genügen. Die viel fach in Tageszeitungen erscheinenden Anpreisungen eines kurzen Lehrknrsus bei Fahrschulen, durch den die Ein stellung bei den Kraftfahrtruppen erzielt werden soll, sind nicht zutreffend. Leute, die erst seit kurzem einen Führer schein besitzen, werden bei der Einstellung nicht bevorzugt. — Dem Jahresbericht des Königlich Süchsi - sch en Militär Vereins-Bundes, der aus Anlaß der am Sonntag in Dresden abgeyaltencn 42. Bundesver sammlung erstattet wurde, ist zu entnehmen: Aus dem Prä sidium geschieden sind Siadtarzt Dr. Vremme infolge seiner Ernennung zum Königlichen Bezirksarzte der Amtshaupt mannschaft Stollberg und Oberinspektor Knauthe infolge eines schweren Augenleidens. Infolge seiner vielfachen Verdienste wurde Oberinspektor Knauthe zum außerordent lichen Präsidialmitglied ernannt. Der Tod hat unter den Bundesmitglicdcrn im Jahre 1914 reiche Ernte gehalten. Die Zusammenstellung weist die Zahl 5723 auf, das sind 2152 mehr als 1918. Ein großer Teil ist auf die Mitglieder zu rechnen, die im Kampfe ums Vaterland den Heldentod auf den Schlachtfeldern gefunden haben oder an den Folgen von Verwundungen und Krankheiten verstorben sind. In Ehem- nitz verzichtete Herr Kaufmann Schwenke infolge andauern der Krankheit auf die Wiederwahl in daö Amt eines Ve- ztrksvvrstehers, das er in 27jähriger reger nnd ersprießlicher Tätigkeit verwaltet hat. An die Spihe des Bezirkes Chem nitz wurde Herr Kaufmann Arnhold gewählt. Nach der Tei lung des Bezirkes Dresden besteht der Bund jetzt auö 81 Bezirken. Die Zahl der RundcSvercine hat sich 1914 um 11 vermehrt und betrügt jetzt 1763. Die Mitglicdcrzahl belief sich am Schlüsse des Jahres 1914 auf 21SV28 ordentliche und außerordentliche nnd 0692 Ehrenmitglieder. Gegen daS Vor jahr sind diese Zahlen um 1916 bzw. 64 zurnckgegangen. Neu eingetrcten sind in die Vereine 9831 Mitglieder. Eine Ver minderung haben die Einnahmen an Jahresbeiträgen ge sunden, ebenso auch die Ausgaben in Krankheitsfällen. Da gegen sind die Ausgaben für Beihilfen in Sterbcfüllen ge stiegen und ganz besonders diejenigen für Unterstützungen in besonderen Fällen. Dieser Posten weist die Summe von 626614,66 Mark aus, das sind gegen 1913 insgesamt 563 046,34 Mark mehr. Die 4. BundcLlotteric isi unter erschwerenden Umstüisden glücklich dnrchgcsührt worden. Der Neingewinn beträgt 54 56» Mark. Die NnndcSkasse schließt in Einnahme nnd Ausgabe mit 109 258,61 Mark und daS Gewinn- und Verlustkonto mit 140 826,10 Mark ab. Die VcrmögenSübcr- sicht verzeichnet an Anlagen und Bc.rbindlichkesteu aleichlatt^ rrrrd A-rzMgrr (Llbeblatt rmd AyMer) ..NrnL» Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La» abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher SeengSprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger srrl in» Hau» 1 Mart SS Psg-, bei Abholm« am Schalter der kaiserl. Postcmstalten 1 Mark 65 Psg-, durch den Briefträger frei m» Hau» 2 Mack 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Aiyrigen-Auaahmr für die Nummer dr» Ausgabetage» oi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis fltr die kleingrfpaltene 43 uw» breite LorpuSzeilr 18 Pjg. (Lokalprrl» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag vor» Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Goetheftraße VS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl in Riesa. tend 285 767,69 Mark, während sich bas VunbeSvermögen auf 72 068,87 Mark beläuft. Die VermögeuSbeständc sämtlicher BuudesstiftungeU beliefen sich am 31. Dezember 1914 auf 483 612,65 Mark. Der Haushaltsplan für 1915 schließt in Ein nahme und Ausgabe mit 79146 Mark ab. — Während des letzten Aufenthaltes auf dem westlichen Kriegsschauplatz besuchte der König, wie Leipziger Blätter melden, das 107. Regiment, das seit 10. Mai fast ununter brochen im Gefecht gestanden hatte. In einem großen Garten des Dorfes B . . . . hatte das Regiment im Viereck Aufstellung genommen. Der König traf mit größerem Gefolge um 11 Uhr vormittags ein, schritt die Fronten der Bataillone ab und zeichnete Offiziere und viele Mann schaften durch gnädige Worte aus. Alsdann hielt der König folgende Ansprache: „Zu meiner großen Freude konnte ich gleich nach den schweren Kümpfen bei N nach dein Kriegsschauplatz eilen. Als ich von Ihnen hörte, drängte eS mich, selbst meine braven Soldaten zu sehen. Das Regiment blickt auf eine lauge, glorreiche Vergangen heit zurück. In vielen Füllen ist es den Franzosen gefähr lich geworden. Den alten Taten von 1870 reihe» sich die neuen würdig an. Das Menschenmögliche, das von einer Truppe zu verlangen ist, ist von ihm geleistet worden. Ich spreche allen, die au den Kämpfen beteiligt waren, meine volle Anerkennung und meinen Dank dafür aus, daß sie dem alten sächsischen Waffenruhm neue Taten hinzu fügten." — Se. Majestät teilte hieraus eine größere Anzahl Dekorationen aus. Nachdem der Regimentssühier dem Kö nig für den Besuch rind die Gnadcubeweise gedankt nnd versichert hatte, daß das Regiment allezeit bemüht sein werde, sich auch ferner die allerhöchste Zufriedenheit nnd Anerkennung zu verdienen, erneuerte das Regiment die Versicherung der Treue durch ein dreifaches Hurra auf den König. — Gegen das wucherische Treiben im Groß- und Kleinhandel erlassen die kommandieren den Generale des 12. und 19. Armeekorps folgende Be kanntmachung: „Um einem wucherischen Treiben im Groß- und Kleinhandel nnt Gegenständen des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, sowie mit rohen Natnrerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen entgegenzutreten, wird für die Bezirke der stellvertreten den Generalkommandos des 12. nnd 19. Armeekorps, so weit nicht reichsrcchtliche Bestiminnngeu entgegenstehen, verfügt: Mit Gefängnis bis zu 1 Jahre wird bestraft: 1. wer beim gewerbsmäßigen Verkauf für Gegenstände des täglichen Bedarfes unverhältnismäßig hohe Preise fordert, annimmt oder sich versprechen läßt, 2. wer für den ge werbsmäßigen Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfes unverhältnismäßig hohe Preise bietet oder bei dem gewerbsmäßigen Einkauf solcher Gegenstände unver hältnismäßig hohe Preise gewährt, 3. wer Vorräte an Gegenständen des täglichen Bedarfes, die an sich zum Verkaufe bestimmt sind, aus dem Verkehr zurückhült, um eine Preissteigerung herbeizuführen, 4. wer als Verkäu fer von Gegenständen des täglichen Bedarfes ohne hin reichenden Grund einem Kauflustigen die Abgabe gegen Bezahlung verweigert. Die Verfügung tritt mit der Be kanntmachung in Kraft. Dresden nnd Leipzig, 22. Juli 1915. Die stellvertretenden kommandierenden Generale des 12. Armeekorps (gcz.) von Broizem, des 19. Armeekorps (gez.) von Schweinitz. — Die Wildschonzeit en haben für dieses Jahr durch die Königl. Verordnung vom 7. Mai für das König reich Sachsen eine Abänderung erfahren. Nach dieser Kgl. Verordnung ist der Abschuß von weiblichem Edel- und Damwild, sowie von Kälbern beider Wildarten vom 1. An glist an, der Abschuß von Rehböcken schon vom 1. Juni an, der von Fasanen vom 1. September an gestattet. Die AmtShanplmannschasicn können auf begründete Beschwer den der Grundbesitzer hin den Abschuß vou Fasanen schon vor dem I. September gestatten. Bezüglich des männ lichen Edel- und Damwilds, deS weiblichen Rehwilds, der Hasen, der Rebhühner und Wachteln, sowie der wilden Enten ist keine Ausnahme vom Jagdgesetz gemacht wor den. Die Jagd des männlichen Edel- und Damwilds be gann also am 1. Juli, die des weiblichen Rehwildes be ginnt mit dem 16. Oktober, die der Hasen am I. Oktober, die Jagd ans Wildenten begann am l. Juli, die auf Reb hühner beginnt am 1. September. Die Kgl. Verordnung vom 7. Mai ermächtigt aber Grundbesitzer, die auf ihren Grundstücken nnstretcuden wilden Kauinclicn selbst zn er legen oder zuverlässige Personell mit ihrer Erlegung zn beauftragen. Die Verwendung von Gift bleibt dabei ver- botcn. Zur BLNuhuLsi VM .Schießgewehren bedarf es. der Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 26. Juli 1915. — Der Lorenzkirchner Markt, der voriges Jahr des Krieges wegen ausfiel, soll in diesem Jahre abgehalten werden. Es dürfen jedoch Schaukeln usw. nur ohne Musik i» Betrieb ge setzt werden, auch Schaustellungen werden nur der KricgSzeit ent sprechend zugelasscn. —y. Die zweite Feriensirafkammcr des Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gegen den 22 Jahre alten Schneider Ernst Hermann Feodorow aus Oschatz wegen Nückfalldlebstahls. Der bereits vorbestrafte Angeklagte stahl mährend der Nacht zum Mittwoch in Riesa seinen» Schlasgenossen eins Nhr nebst Kette und Kleidungsstücke iin Gesamtwert von 18 Mark. Feodorow ver kaufte die Uhr für 3 Mark und verioendete den Erlös zu seinem Lebensunterhalt. Die Sachen hat er getragen. Der Angeklagte war damals arbeitslos. DaS Urteil lautete auf eine 5 monatige Gefängnisstrafe; 6 Wochen gelten als verbüßt. — Der Deutsche Luftflottcuverein Berlin versendet Postkarten und der ostpreußische Untersti'itzungsosrein Berlin versendet ein Liederbuch mit dem Ersuchen, dafür eine Mark für Unterstützungs zwecke den Vereinen übermitteln zu wollen. Sowohl in dem Post kartenoertrieb des Deutschen Luftslottenvereius, wie in dem Ver trieb von „Unser Liederbuch" des ostpreußischen Unterstützungs vereins in Berlin sind öffentliche Geldianimlungen zu erblicken, zu denen durch das Ministerium des Innern zu Dresden Genehmi gung für das Königreich Sachsen nicht gegeben worden ist. Der Wert des angebotenen Gegenstandes steht in keinem Verhält nis zu dem geforderten Betrag, so daß dieser nicht als Kaufpreis, sondern als Spende, der Gegenstand nicht als Ware, sondern als Quittung für die Spende, Gcdenkzeichcn oder dergleichen anzusehen ist. Vor einer höchst nachteiligen Zersplitterung des SammelwesenS, wie sie in den vorliegenden Fällen herbei geführt wird, muß dringend gewarnt werden. — Die Heeresverwaltung teilt mit, daß. für einen etwa kom menden Winterfeldzug der Bedarf an warmer Unterklei dung, namentlich an Handschuhen, Pulswärmern und Kops schützern, schon jetzt re ich li ch g e d e ck t ist. — Die Bahnhofswirts ch asten zu Gößnitz, Grimma ob. Bf., Großpostwitz, Kamenz (Sa.) und Lohmen sollen vom 1. Ok tober 1915 ab anderweit 6 Jahre verpachtet werden. Die hier für in Betracht kommenden allgemeinen Pachtbedingungen liegen auf den sächsischen Bahnhöfen zur Einsichtnahme aus. Pachtangs- bote sind bis zum 6. August 1915 an die Königliche General birektion der Sächsischen Staatseisenbahnen in Dresden etnzusenden. Persönliche Vorstellung hat nur nach Aufforderung zu erfolgen. Die Bewerber bleiben bis Mitte September 1915 an ihre Gebote gebunden. Wer bis dahin keinen Bescheid erhält, hat seine Be werbung als abgelehnt zu betrachten. —MI. Aus einer Bekanntmachung des Preußischen Landwirt schaftsministers entnehmen wir, daß sich Stroh mehl zur Ver wendung beim Trocknen feuchten Materials besonders eignet. Wenn man rohe Kartoffeln mit den bekannten Kartoffel-Reiben oder auf an dere Weise zu einem Brei verarbeitet und mit 3 GewichtLteilen Kartoffelbrei einen Gewichtsieil Strohmehl vermischt, und die Mischung in nicht zu dicker Schicht in einein Raume mit guter Lüftung ausbreitet, so erhält inan binnen 24—30 Stunden ein versandfähiges Produkt von großer Haltbarkeit; der Trocknungs prozeß wird beschleunigt, wenn man den Strohmshlzusatz erhöht oder die Mischung während des Trocknens umschanfeit. Die so getrockneten Kartoffeln können unmittelbar verfüttert, oder zur Stärkefabrikation und namentlich zur Spiritusbereitung benutzt Werden. Das Strohmehl wirkt als Läuterungsmaterial beim Maisch- vrozeffe. Die dabei gewonnene Schlempe läßt sich ebenfalls leicht trocknen. Für dje Verarbeitung der noch vorhandenen Neste alter Kartoffel» dürfte das Verfahren gute Dienste leisten. Das ver wendete Strohmchl braucht nicht besonders fein zu sein. Wenn Strohmehl an der betreffenden Oertiichkeit nicht hcrgestellt werden kann, so sind die Deutsche Pflaiizenmehlgesettschast m. b. H., Ber lin 5V 8, Kronenstraße 12/13, und die Firma M. Töpfer, Lrockeu- milchwerke G. m. b. H., Böhlen b. Rötha i. Sa., bereit, den Be zug zu vermitteln. Die letztere Firma kann auch als Beratungs stelle in allen das neue Verfahren betreffenden Fragen empfohlen werden. —* Im Verkehre von bestimmten preußischen Stationen nach bestimmten sächsischen Stationen und von den Stationen der säch sischen Staatsbahnen nach bestimmten preußischen Stationen sind am IS. Juli für die Dauer des Krieges neue Ausnahme- tarifr für Milch, Magermilch, Molken nnd Buttermilch eingestthrt worden. Der Ausnahmetarif für Milch sicht Frachtermäßigungen von 161 Kilvnieter an vor, während der AuSnahmclarif für Magermilch, Molken und Buttermilch schon bei den niedrigsten Entfernungen Ermäßigungen gewährt. Für die nach diesen Tarife» abgefertigten Sendungen gelten im Verkehre mit Sachsen die Be- düuumarn M Pie.«gelmsbiae NckisrdMmg von MH zwischen Polizeistunde betr. Wir geben hiermit bekannt, daß über die Schankränme de» Schankwirtes Robert Otto Müller in Riesa, BiSmarckstraße Nr. 65 (Gasthof „Gute Duelle"), von heute ab btS Ende September 1915 Polizeistunde auf abends 11 Nhr festgesetzt worden ist. Wer in den SchankrSumen über die gebotene Polizeistunde hinaus verwelkt, un geachtet der Wirt, sein Vertreter oder ein Polizeibeamter ihn zum Fortgehen aufgesordert hat, wird mit Geldstrafe bi» zu 15 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. Juli 1915.
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