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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-11
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««dl A«§rtzg»r (LlbtblM Md Ächtiger). rüegeawmckldress«: ßH vemspwchstell» r-s lat «r r» «L SL für Lle Künkgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. > 184. Mittwoch, 11. August ISIS, abends. 68. Ialirg. La« Ntesarr Tageblatt «scheint j»ai Tu, abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher Beaagsprel» Lei «Lhol>mg tu d« «rpedltlan in Mesa l Mart 60 Psg., durch unsere Träger srri in« Hau« I Marl SS Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstaltrn 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei m» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzrigen-Annahme siir die Nummer des Ausgabetage» bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die Nciiigespaltene 43 mm breite SorpuSzeile 18 Psg. (Lvialprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische. Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Soethrstrast, VL — Fllr di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Nach Z 6t der BundeSratSoerordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl au« dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 sReichSgesetzblatt Seite 363) ist jeder, der mit Beginn de» 16. August 1915 Vorräte früherer Ernten an Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen) sowie Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemischt, ferner an Roggen« und Weizenmehl (auch Dunst) allein oder mit anderem Mehle gemischt, in Gewahrsam hat, verpflichtet, sie dem Kommunaloerbande de« Lagerungsorte« bi« zum 20. August 1915 getrennt nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Vorräte, die sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, find von dem Empfänger unverzüg lich nach dem Empfange dem Kommunaloerband anzuzeigen. Für diese Anzeigen werden den in Frage kommenden Personen durch die OrtSbe« Hörden am 15. lausenden Monat« Vordrucke zugehen, die wahrheitsgemäß am 16. Au gust auSzufülle» und zur Abholung bereitzuhalte» find. Die auf den Vordrucken enthaltene Anweisung ist bei der Ausfüllung genau zu be achten. Wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer wissentlich unrichtige ober unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Großenhain, am 7. August 1915. 1779 s p. Komutunalverbaud der Köuiglicheu Amtshau-tmanuschast. Die Grundsteuer auf len 2. Termin dfs. IS. ist am 1. August fällig und spätestens bis zum 14. August 1915 an unsere Steuerkasss abzuführen. Sofortige Erledigung schriftlicher Aufträge. Kaffevstuutzen ( Zugleich ist zur Deckung -es Bedarfs des LaudeSkulturratS von denjenigen Grundstückletgentllmern, auf deren Besitztum nach Abrechnung der ans Gebäude und Hof. raum entfallenden Steuereinheiten 120 Steuereinheiten haften, eiu Beitrag von 1 Pf. auf jede Steuereinheit zu entrichten. Der Rat der Statzt Riesa, am 31. Füll ISib. Spwi*!««»»»» Riss«. Rathaus Fernruf Nr. 89. Etnlagenbestand: 14 Millionen Mark. — . Verzinsung »er Einlage« vom S*2 PVKIkUI. Tage »er Einzahlung ab vis " z«m Lage »er Rückzahlung. Mitndelfichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen hastenden Stadtgemeinde. Gewährung von Darlehen auf Grundstücke, Wertpapiere «ad Sparkassen» «inlagebücher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle TeschäftSoor- kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber, Montag« bm. Freitag«: 10—12 und 2—4 Uhr Sonnabends 10—2 Uhr. Vina-R«»,» de- Verbandes sSchs. Gemeinde«. Kostenlose Ueberweisnugkü. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 11. August 1915. —* Festgen ommsn wurden ein hiesiger Geschirr führer, der von dem AmtSanwdlt Leipzig wegen Beleidigung steckbrieflich gesucht wurde und ein Schlosserlehrling aus Chemnitz, der sich dort ans der elterlichen Mahnung heim lich entfernt und außerdem seinem Vater eine größere Summe Geld unterschlagen hat. —* Inder sächsischen Verlustliste Nr. 181 (auSgegebcu am 10. August 1915), die in unserer Geschäfts- stelle zur Einsichtnahme auSliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi menter Nr. 102, 103, 107, 108, 133, 139, 181; Reserve- Infanterie-Regimenter Nr. 101, 133; Ersatz-Bataillon: In fanterie-Regiment Nr. 329, Laxdwehr-Regiment Nr. 100; Feld-Maschinengewehr-Zug Nr. 100. Kavallerie: Ulanen Nr. 18, 21. — Der am 24. Februar 1915 verstorbene Oberstleut nant a. D. Artur v. Hangk hat der seit 1909 bestehenden JubiläumSstiftung des OsfizierkorpS des Schützen-Regiments Nr. 108 ein Vermächtnis oon 2000 Mk. hinterlassen. Dem Feldartillerle-Regiment Nr. 48 sind von Frau Pauline Kohl zur Erinnerung an ihren gefallenen Enkel, den Leutnant Kohl im Feldartillerie-Regiment Nr. 48, 1500 Mk. überwiesen worden. Die ZlnSerträgnisse davon sollen an hilfsbedürftige, in erster Linie verheiratete Unteroffiziere verteilt werden. Der auf dem Felde der Ehre gebliebene Major Wiedenbrüghat letziwillig überwiesen: 1000 Mk. dem Feldartillerie-Regiment Nr. 32, deren Zinsen zur Unterstützung von hilfsbedürftigen Angehörigen des Regi ment- Verwendung finden sollen, und 1000 Mk. dem Feld- artillerie-Regiment Nr. 68, über deren Zinsen alljährlich der Regimentskommandeur frei verfügen soll. —* Von den von der Zentral-EtnkaufSgesellschast mit beschränkter Haftung herausgegebenen Flugschriften zur VolkSernährung ist das Heft 2 über die Eiweiß» er- sorg ung des Deutschen Reiches beim hiesigen Rat in einer Anzahl Stücken eingegangen. Interessenten können das Heftchen im Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14, un- entgeltlich entnehmen. Auch das Flugblatt »Käse statt Fletsch", das von obiger Gesellschaft herauSgegeben worden ist, liegt daselbst zur Entnahme bereit. — M.J. In Sachsen ist zu Gunsten der Kriegs, bltndenstiftnng in Berlin weder eine öffentlich« Samm- lung noch der Vertrieb von WohlfahrtSkarten zugelassen, weil die für die Kriegsblinden gebotene besondere Fürsorge in Sachsen im Rahmen der allgemeinen KriegSinoaliden- sürsorge bereit« geleistet wird. — M.J. Da« Gesuch von Bünbert L LettrS in Ver- lin, Pforzheim und Schwäbisch-Gmünd, zu Gunsten de« .Jnvalidendank" in Berlin kchmucksachen von Gold und Silber im Königreich Sachsen vertreiben zu dürfen, ist vom Ministerium deS Innern abfällig bcschieden worden, da der KriegSinvalidensürsorge in Sachsen bereits die Stts- lung mit den Vereinen Heimatdank dient. — M.J. Die oon dem Architekten HanS Jakober in Nürnberg neuerdings unter dem Namen .Hindenburg. S t tftun g" betriebene Sammlung zum Vesten de« Au«. bauS der Burg Hartenstein in Mtttelfranken zu einem „Kriegerheim" oder »Erholungsheim für deutsche Helden" ist in Sachsen — wie in Bayern selbst — nach wie vor verboten. Die wiederholte Behauptung, r« sei dem Unternehmen sächstscherselt« eine Förderung in Aussicht ge stellt, entspricht nicht der Wahrheit. — K.M. Die stellvertretenden Generalkommando« de« XII. und XIX. Armeekorps erlassen eine Bekannt machung über die Verwendung von Benzol und Soloentnaphtha, sowie über Höchstpreise für die Stoffe. Die Verordnung tritt am 15. August 1915 in Kraft. — Wer bei AuSbruch de« Kriege« tn dem nunmehr der deutschen Zirilverwaltung unterstehenden Gebiet Po- len« link« der Weisel seinen Wohnsitz hatte, ist auf Grund einer Verordnung de» Oberbefehlshabers Ost ver pflichtet, unverzüglich zurück-»kehren. Diese Berard- nung bezieht sich auf alle Staatsangehörige, also sowohl auf geflüchtete Deutsche al« auf Ruffen, selbst wenn sie militärpflichtig find. Ausgenommen sind jedoch Personen, die hier in einem ArbeitS- oder Dienstverhältnis stehen. Selbstverständlich haben feindliche Ausländer, die nach Polen zurückkehren, die Ausreiseerlaubnis wie bisher nach- zuholen. — Zur Regelung de« Petroleumv er- brauchS im nächsten Herbst und Winter hat der Deutsche Städtetag in einer Eingabe an den Reichs kanzler Stellung genommen. Nachdem über den Petroleum- verbrauch durch die BundeSratSSekanntmachuiig vom 8.Jult Bestimmungen getroffen worden sind, bittet der Vorstand de« Städtetages, diese Regelung für Stadt und Land gleichmäßig vorznnehmen. Eine Reihe früherer Bemer kungen in der Press« ließ darauf schließen, daß eine Be- vorzugung de» platten Landes vielleicht in Aussicht ge- nommen sei. Es sei nicht zu verkennen, daß vielfach auf dem Lande ein besonders großer Bedarf an geeignet«! Brennstoffen besteht. Aber auch in den Städten ist vielfach ein gleich starkes Bedürfnis vorhanden. ES ist durchaus nicht möglich, durch Vermehrung Ker Anschlüffe an die Elektrizitätswerke und die Gasanstalten die Beleuchtungs frage der Städte zu lösen. Namentlich fehle das «rforder- liche JnstallationSpersonal für den vermehrten Bedarf. Sehr wesentlich ist auch, daß die in KriegSzetten besonder» wichtige Heimarbeit der Bevölkerung in größerem Umfange nur bet ausreichender und wohlfeiler Pctroleumversorgung möglich ist. Welter handelt rS sich in den Städten vielfach nicht nur um die Beleuchtung, sondern bei einzelstehenden Personen usw. auch um Beschaffung de» nötigen Brenn- stoffe» für kleine Kochapparate. Endlich kommt die Ver wendung deS Petroleums zu gewerblichen Zwecken und zu Hcizzweckcn iu Betracht. Alle diese Tatsachen lassen e« erwägenswert erscheinen, ob nicht «ine Verteilung de» Pe troleum» auf der Grundlage nachgcwiescnen Bedarfs an gezeigt ist. Der Vorstand macht den Vorschlag, vor dem Erlaß von AuSführunzSbestimmnngen auch den Deutschen Städtelag zu hören. —" Der .Bote vom Geising" bringt tn seiner Nummer vom 10. August über den diesjährigen Aufenthalt der Riesaer Ferienkolonie in Altenberg folgende Mit ¬ teilungen: In dankenswerter Weise hat der Ttadtrat zu Riesa auch tn diesem Jahre, trotz schwerer Krieg«zett, «tu« frohe Schar erholungsbedürftiger Kinder nach Altenberg entsandt. Mittwoch, den 15. Juli, hielt die Riesaer Ferien» kolonte in ihrem alten Heim, dem Schützenhause, ihren Einzug. Alle« war zum Gmpsang bereit und bald fühlte« sich die Kinder in der neuen Umgebung heimisch. Der wackere Herbergsvater und seine Töchter Haden alle« aus» geboten, um der Kolonie den Aufenthalt angenehm zu ge stalten und die allezeit hungrig» Schar zu sättigen, und da« war in diesem Jahr keine leichte Aufgabe. Ansehnliche Zuwendungen von befreundeter Seite ermöglichten e«, den Kindern mancherlei Genüsse zu verschaffen, die ihnen sonst versagt geblieben wären. Das Wetter war mit wenig Ausnahmen günstig, und so konnten sie sich fleißig in Altenberg« herrlicher Umgebung tummeln. Besondere Freude bereitete das Heidelbeersuchen. Reich mit Beute beladen kehrte die frohe Kinderschar gar oft au» dem Walde zurück, und Mittags- oder Abendbrot schmeckten nach ge taner Arbeit vortrefflich. An warmen, sonnigen Tagen fanden Spiele vor dem Hanse den ungeteilten Beifall der Kinder. Bon den Knaben wurde das Fußballspiel gan- besonder» bevorzugt. Gewaltigen Eindruck machte die Kunde von der Einnahme Warschau». SiegeSgeläut und Jlaggenschmuck verkündeten die herrlichen Erfolge unserer tapferen Truppen. Groß mar der Jubel der Kinderschar, und bald erklangen wie an» einem Munde die alten vater ländischen Weisen. Ain folgenden Tage wurde eine Jubel feier veranstaltet, bei der namentlich der Magen zu seinem Rechte kam; denn bei Kindern find bekanntlich derartige Eindrücke die nachhalligsten und wirksamsten. Bald sind die schönen Ferientage vorüber. Die Kolonie rüstet sich zum Aufbruch und kehrt nach kräftiger körperlicher Er holung morgen Mittwoch in die Heimat zurück und ruft der gastlichen Stadt Altenberg ein »Auf frohes Wiedersehen im nächsten Jahre I" zu. k. X. — Um den sächsischen Truppen im Felde den Verlauf deS 1915 abgeyaltenen außerordentl. sächsisch. Landtages und dadurch zugleich zur Kenntnis zu bringen, mit weicher tiefen Dankbarkeit Regierung und LandcSvertretung die unvergleichlichen Verdienste und Erfolg- unseres tapferen Heere» würdigen und anerkennen, wird auf Anregung deS Gesamtministeriums der heutigen Nummer des Militär- Verordnungsblattes ein Auszug auSden LaudtagSmitteiluugcn für die Truppen im Felde beigefügt. — Die Kreishauptmannschaft Dresden erlaßt in der Nummer der StaatSzeitung vom 10. August eine Verord nung. der wir folgendes entnehmen: Sämtliche bis- herigen Zulassungen von Motorbooten er löschen mit dem 15. August 1915. Die wirkungslos gewordenen ZulassungSbescheinigungen sind unverzüglich bei der KrciShauptmannschast Dresden unmittelbar oder durch die unten genannten Behörden riuzureichcn. Ausnahme- weise können Motorboote für die Zeit nach dem 15. August erneut zugelassen werden, abcr nur auf j-derzeitigen Widerruf und sofern für den Verkehr ein öffentliches Be dürfnis besteht. Diese Anträge auf erneute Zulassung sind von den Eigentümern der Motorboote — soweit erstere,im RetzieruugSbezirk der KreiShauptmannschast Dresden
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