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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-14
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1915
- Autor
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Riesaer G Tageblatt »Ad KM»1g»r (ElbedlM W-Zsttzchch. .--R»,. Amtsökatt De die Königl. AmtShcmptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. . 187. Sonnabend, 14. Arrgnft ISIS, abends. 68. Jährst. La» Riesaer Tageblatt «scheiat jede» Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition i» Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei i»S HauS 1 Mark SS Pfg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postaustalten 1 Mark SS Pfg., durch dm Bneskäger frei in» Hau« L Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzeigen-Annahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die klemgespaltme 43 nun breit« LorpuSzrile 18 Pfg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarische« Satz nach besonderem Tarts. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße Vit. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl iu Riesa. Meldepflicht über Oelfriichte. Wer im Bezirke der Königlichen Slmtshanpimannschaft je bei Beginn eine» Kalender vierteljahre» Oelfriichte (au« Raps, Rübsxrr, Hederich und Ravison, Dotter, Mohu, Lei» und Hanf gewonnene Früchte) a) an» der inländischen Ernte, i>) die vor dem 15. Juli 1915 in da» Reichsgebiet eingeführt sind, o) künftig au» dem besetzten Gebiet des Auslandes eingeführt werden, in Gewahrsam hat, hat die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der letzeren spätestens bis zum 5, Tage eines jeden Kalendervierteljahre» hier dnzuzeigen. Die erstmalige Anzeige hat sofort nach Erlaß dieser Bekanntmachung, spätestens binnen 3 Tagen schriftlich zu erfolgen. Mit der Anzeige ist gleichzeitig anzugeben, welche Dorräte vom Anzeigenden als solche beansprucht werden, die nicht dem KriegSauSschnsse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zu liefern sind. ES können als solche beansprucht werden: a) bei Leinsamen Vorräte, die vom 17. Juli 1915 an in der Hand desselben Eigentümer» fünf Doppelzentner nicht übersteigen. Betragen die Vorräte mehr c!S fünf Doppelzentner, so dürfen davon bi» zu fünf Doppelzentnern zurück behalten werden; k) die zur Bestellung de» Landwirtschaftsbetriebes des LisfernngSpflichtigen er forderlichen Vorräte (Saatgut); o) die Oelfriichte, die in anerkannten Saatgutwirtschasten zu Saatzwecken ge wonnen werden; ä) Mohnvorräte, die zur Herstellung von Nahrungsmitteln in der Hauswirtschaft de» Lieferungspflichtigen erforderlich sind. Vorräte, dis vom 17. Juli 1915 an in der Hand desselben Eigentümers insgesamt 10 Kilogramm nicht übersteigen, sind nicht anzeigepflichtig. Bei der Anzeige ist mit anzugebe», von welchem Zeitpunkte ab der Inhaber zur Lieferung bereit ist. (tz 4 der Bekanntmachung des BundeSrateS vom 15. Juli 1915, Reichsgesetzblatt S. 439.) Wer die Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvoll ständige oder unrichtige Angaben macht, wird nach Z 10 der Bekanntmachung des Bundes rates vom 15. Juli 1915 mit 6 Monaten Gefängnis oder mit Geldstrafe bis ZN 1500 Mk. bestraft. Großenhain, am 13. August 1915. 21b § II. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Herr Gnstav Adolf Leidhold, WtrtschaftSbesitzer in Gohlis, ist als OrtSrichter sür Gohlis verpflichtet worden. Riesa, den 13. August 1915. Königliches Amtsgericht. Städtischer Berkans von Fleischdanerware. Der Verkauf findet nächste Woche Montag I von 8—12 Uhr vormittag» und 2—6 Uhr Dienstag i nachmittags und Freitag von 8—12 Uhr vormittags stat,t. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. August 1915. Polizeiliche An- nnd Avmeldnng der österreichisch- «ngarischen nnd türkischen Staatsangehörige«. Die Verordnung der stellvertretenden Kommandierenden Generale des XII. und XIX. Armeekorps vom 22. Juni 1915, betreffend die polizeiliche An» und Abmeldung der dort genannten Ausländer, ist durch Verordnung der stellvertretenden Kommandierenden Generale vom 28. Juli 1915 auf die österreichisch,ungarischen und die türkischen Staatsangehörige« ausgedehnt worden. Auf Grund dieser Verordnung, die am IO. August 1915 in Kraft tritt, hat sich daher auch jeder über 15 Jahre alte österreichischruagarische nnd türkische Staats angehörige binnen 24 Stunden nach seiner Ankunft persönlich unter Vorlegung seine» mit einer Photographie versehenen Passes oder des an dessen Stelle tretenden behördlichen Ausweises auzumeldeu und binnen 24 Stunden vor einer Abreise unter Angabe des Reiseziele» persönlich abZNMklderr. Die Meldungen haben zu erfolgen im RathauS, Einwohnermeldeamt — Zimmer 14 — vormittags von 8 bis 1 Nhr. Diejenigen österreichisch-ungarischen und türkischen StaatSangrhörigen, die am 10. August 1915 hier bereits anwesend sind, haben sich spätestens bi» zum 2V. Au gust 1915 an obengenannter Stelle vormittag» von 8 bis 1 Uhr unter Vorlegung ihrer Pässe oder sonstigen behördlichen Ausweise auzumelden. Die WohnUttgSgtber sind sür die pünktliche Meldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlnugen werden mit Haft bi- zn 6 Wochen oder mit Geldstrafe vis zu 150 Ml^ bestraft. Riesa, am 9. August 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Erdm. Brotmarkenansgavc. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 16. bis mit 29. August 1915 gültigen Brot marken (von hellgrünem Papier hergestellt) erfolgt Montag, den 16. August 1915 von Vormittags 8 biS nachmittags 1 Uhr in den ans der AuSweiSkatte angegebenen Aus gabestellen. Die ungültig gewordenen Brotmarken sind, soweit sie nicht verbraucht worben sind, bei der Empfangnahme der neuen Marken zurttckzugeben; sie werden von uns an die erwerbstätige Bevölkerung verteilt. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. August 1915. Kr. Brotumrkenausgave i« Gröva. Die Brot- und Mehlmarken auf die Zeit vom 16. bis 29. August 1915 sind Sonn tag, den 15. August, vormittags von Veil bis r/zl Uhr in den bekanntgemachten und auf den AnSweiSkarte« verzeichneten Ausgabestellen abzuholen. Die Ausgabe der Brotmarken erfolgt nur gegen Vorlegung der Ausweiskarten. Gröba, am 14. August 1915. Der Gemeittdevorstand. Mchm ttk Gckeidt' md WmM ms Wm Wen in M,. Auf Verordnung des BundeSrateS hat am 16. August 1915 eine Aufnahme der Ge» treibe» und Mehloorräte aus früheren Ernten stattzufinden. Zu diesem Zwecks ist heute jedem Haushalt, Händler, Bäcker, Müller usw. ein Vordruck zugestellt wordeu. Die Vor drucke sind am 16. August wahrheitsgemäß auszufüllen und am 17. August zur Ab holung bereit zu halten. Die auf der Rückseite de» Vordruckes enthaltene Anweisung ist genau zu beachten. Auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmaunschaft vom 7. August 1915 und die darin enthaltene Strafbestimmung wird Bezug genommen. Gröba, am 14. August 1915. Der Gemeittdevorstand. Tpanbcass« Gi'Vds- Unter Garantie der Gemeinde. Geschäftsstelle: II « Gemeindeamt. fs 0 Verzinsung der Einlagen vom Tage -er Eirrzahlnng ab bis znm Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebcrtragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montags — Freitags 8—1 u. 3—5 Uhr. SonnabendS8—1 Uhr u.2—3Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Pflsrtrnerwerpachtrmg. Die diesjährige Pflaumennutznng der Gemeinde Moritz soll Sonntag, 4en 15. Avgust, «achm. 2 Nhr im hiesigen Gasthofe meistbietend verpachtet werden. Moritz, den 13. August 1915. Der Gemeindevorstand. Oertliches »ad Siichfisches. Niesa, den 14. August 1915. —* Bei dem gestern abend hier aufgetretenen Ge witter traf ein Blitzstrahl eine zum Rittergut Oppitzsch gehörige Feldscheune, die größere Vorräte Getreide barg. Die Scheune wurde samt ihrem Inhalt ein Raub der Flammen. Au der Brandstelle waren die Wehren von Grvbä-Ort und Oppitzsch erschienen, die jedoch, da jede Hilfe auSstchtloS war, nicht in Tätigkeit traten. * —* Die großen Schulferien gehen mit heute zu Ende. Am Montag beginnt der Unterricht wieder. —* Der ElektrtzitätSverband Gröba hielt am 13. August tn Riesa seine Verbandsversammlung ab, in welcher der Rechenschaftsbericht der Verwaltung entgegen genommen und di« Jahresrechnung für' 1914 richtig ge sprochen wurde. Nach dem Geschäftsberichte hatte der Verband am Jahresschlüsse 15126 Anschließer zu versorgen, welche 5395661 Kilowattstunden abnahmeu. Das Ge» schäft»«rgebniS ist ein günstiges, da der Verband die laufen den «uSgaben diese» ersten Geschäftsjahre» an Verwal- tungSaufwanb. Stromeinkauf, Verzinsung der Anleihen deckte und für die erforderlichen Abschreibungen die Mittel zur Verfügung hatte. —LV. Der Ausfall überseeischer Einfuhr macht sich im Handel mit Felten und Oelen in Deutschland jetzt besonders fühlbar. Dem Mangel abzuhelfen, soweit dies möglich ist, müssen wir die »einheimischen Produkte zu Rate ziehen. Sehr fettreich sind die Kerne unseres Steinobstes; das daraus gewonnene Oel ist wohlschmeckend und bisher nur in verhältnismäßig geringen Mengen anSgenutzt. Die Berstreutheit de» Material» dürste der Hauptgrund sein. In dieser Zeit der Hilfsbereitschaft jede» einzelnen für da» Wohl des Ganzen muß aber dieses Hindernis wegfallen, und eS müssen Mittel und Wege gefunden werden, um das so wichtige Material in großen Mengen zu sammeln und zu verwerten, In jeder Stadt unsere» sächsischen Vater landes, groß oder klein, in jedem Dorf oder Marktflecken sollten Sammelstellen für diese ölretchen K:rne und für an- dere ölreiche Samen, die sonst unbenutzt bleiben, eingerichtet werden. Frauenvereiue oder einzelne sozialgestnnte Per sönlichkeiten lassen sich in jedem Orte finden; sie werden gewiß, sofort bereit sein, im Interesse der Allgemeinheit diese »pichtige Sammlung in die Wege zu leiten. Die Landesauskunft sür Volksernährung, DreSden-A., Lüttichau- straße 3, wird die gesammelten Mengen gern entgegen- nehmen, für zweckmäßige Oelgewinnnng Sorge tragen und den erzielten Gewinn dem Roten Kreuz und dem Heimat- dank zur Verfügung stellen. Welche Kerne sollen nun ge sammelt werden, und wie werden sie behandelt, um bei längerer Lagerung nicht zu verderben? — Kerne von Kirschen, Aprikosen, Pfirsichen, Pflaumen und Weintrauben, ferner Früchte von Sonnenblumen und Bucheckern, und schließlich die sehr fettreichen KürbiSkörner sind für die Sammlung geeignet, wenn sie in gutem Zustande an die Sammelstelle abgeliefert werden. Die Kerne müssen daher zur Reinigung von den anhaftenden Fruchifleischresten mehrere Stunden in Wasser eingeweicht, ans einem Durch schlag abgerieben, abgespült und getrocknet werden; wenn diese Behandlung nicht vorgenommen wird, so entsteht eine sehr übelriechende Zersetzung. Die Sonnenblumen müssen schon geschnitten werden, sobcld die inneren Kerne anfangen schwarz zu werden, und dann lasse man sie Nachreifen. ES sollten also schleunigst überall Sammslstellen eingerichtet werden, denn wir befinden un» bereit» in der Reifezeit der Früchte mit ölhaltigem Kerninhalt. So möge denn unsere —... ...... .....
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