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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-28
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1915
- Autor
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Riesaer GTageblM u«d Auxrlgrr («tchlatt ma Ayckzer). Amtsblatt fi!r Lte KSnkgl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 19S. Sonnkvend, 28. Augnst IMS, adends. 68. Jahr-. Da» Riesaer Tageblatt «schrivt je»« Da, abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher vesngSprri» bet Abholung in der Erpedttion in Mesa 1 Mark SO Psg., durch Misere Trüg« srei in» Hau» I Mark 68 Psg , bei Abholung am Schalter der katserl. Postansialten 1 Mark 68 Psg-, durch de« BriesbcLger frei m» Hau» S Mark 7 Pfa. Auch MonatSabonnementS iverden ai^enonimen. Anseigen-Annahme für die Rümmer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis silr die kleiugespaltene 43 mm breite Sorpuszeil« 18 Psg. fLokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische, Sah nach besonderem Larff. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrahe S!). — Für die «edakttou verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. laufenden Monat« — Nr. 186 de« Riesaer Amtsblatt»« «— werden die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe darauf htngewiesen, daß sie von der ihnen überlassenen rrstk« Hölste -er Gerstevorröte auch zu anderen al« den in Z 7 der BunbeSratSoerordnung gedachten Zwecken insbesondere al« Futtermittel verkaufe»» dürfen. ES ist jedoch vor jeder Beränßerung schriftlich um Genehmigung hier nachzusuchen. Eine Entfernung von Gerste zu solchen Zwecken über die Grenzen de« unterzeich neten Kommunaloerband» ist jedoch nicht zulässig. Großenhain, am 26. August 1915. 58 k 2II. Der Kommuualverbaud der Königlichen AmtShauptmannschast. Auf den Schießplätzen Gohrisch und Heidchiiuser dcS Truppenübungsplatzes Zeithain werden vom 30. Attgnst diese« Jahre« ab werktößlich bis auf weitere» in der Zeit von 7 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittag« Scharfschießen abgehalten. Die bisherige dauernde Absperrung dieser Schießplätze wird vom 30. dieses Monats ab aufgehoben. Dagegen wird die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche vom 30. dieses MonatS ab an jedem Schiebtage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Be ginn des Schießens durchgeführt und die Gohrischer Straße und der Wülknitzer Weg während des Schießens gesperrt ist. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 26. Mai 1914 — Nr. 370 k O —, abgedruckt in Nr. 95 de« Riesaer Amtsblatt«», wird die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach § 366,10 bez. 868,9 de« Reich«- flrafgesetzbucheS bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. * Großenhain, am 27. August 1915. 3608 0. Königliche AmtShauptmannschast. Dienstag, den 31. August ISIS, nachmittags V-4 Uhr, wird im Sitzungssaale der unterzeichneten AmtShauptmannschast öffentliche Bezirksausschußsitzung abgrhalten. Großenhain, am 27. August 1915. Die Königliche AmtShauptmannschast. Die Ratnralverpslegstattoneu in Großenhain nn- Riesa werden vom 1. September dieses Jahres an geöffnet. Großenhain, am 27. August 1915. 1888 L. Die Königliche AmtShauptmannschast. Der LandesauSschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen ist be strebt, die Bermitztennachforschungen und die Gefangenenfürsvrge zu vervollkommenen und sich die Nachrichten nutzbar zu machen, die von Gefangenen an Angehörige und Freunde gelangen. Welter ist der Landesausschuß bereit, helfend einzugreifen in Fällen, in Lenen An gehörige deutscher Kriegsgefangener Kenntnis erhalten von dringenden Le-ürf»liffeu Ge fangener, die sie wegen eigener Bedürftigkeit nicht selbst befriedigen können. Die An- gehörigen und Freunde von Gefangenen, die von dem Anerbieten de« LandeSauSschusseS Gebrauch machen wollen, werden daher aufgefordert 1. nach Empfang von Briefen Gefangener .den Namen des Gefangenen, womöglich auch von Mitgefangenen, Truppenteilen, den Ort und der näheren Bezeichnung des Ge fangenenlager« und sonstige Mitteilungen bet den Ort-behörden anzugeben und — im Falle der Bedürftigkeit de« Gefangenen — 2. sich bei den OrtSbehörden persönlich einzufinden und die dort ausliegenden Bor druckbogen ausfüllen zu lassen. Großenhain, am 21. August 1915. 1608 o L. Die Königliche Amtshauptmaünschaft. In nächster Zett soll die Aufnahme der Elbstromqnerschnitte innerhalb Sachsen« wiederholt werden. Die Grundstücksbesitzer an der Elbe werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, den mit diesen Arbeiten beauftragten Beamten und Arbeitern da« Betreten ihrer Grundstücke jederzeit zu gestatten. Auf tunlichste Schonung der Grundstücke wird Rück sicht genommen werden. Meißen, den 23. August 1915. N. 156 X V. Die Königliche AmlShanpImauuschaft al- Elbstromamt. — Brotmarkenausgabe. Die Ausgabe der auf die Zett vom 80. August bi» 12. September 1915 gültigen Brotmarken (von rotem Papier hergestellt) erfolgt Montag, -en 30. Augnst 1915 von vormittag» 8 bi» nachmittag» 1 Uhr in den auf der «uSweiSkarte angegebenen Au», gabestellen. Di« ungültig gewordenen Brotmarken sind, soweit sie nicht verbraucht worden sind, bei der Empfangnahme der neuen Marken zurückzugeben; sie werden von un« an die erwerbstätige Bevölkerung verteilt. . Der Rat der Stadt Riesa, am 27. August 1915. Nachstehende Verordnung de« Königlichen Ministerium« de« Innern bringen wir hiermit znr öffentlichen Kenntnis und Nachachtung. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. August 1915. Schdr, Verordnung betreffend den Ausschank uud verkauf vou vrauutwei« oder Spiritus. Auf Grund der Verordnung de« Bundesrat«, betreffend den VuSschank und Verkauf von Branntwein oder Spiritu», vom 26. März 1915 (RetchSgesetzblatt E. 183) und in Ergänzung dieser Verordnung wird zur Einschränkung de» übermäßigen Branntwein genüsse» und zur Verhütung der von ihm namentlich in der Krieg«zeit drohenden ge sundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden folgende» bestimmt: 8 1- Verboten ist der «ulschank von Branntwein ober Spiritu» an Kinder und an jugendliche Personen bi» zum vollendeten 16. Leben»jahr. Die Abgabe von Branntwein oder Spiritu» im Kleinhandel an Kinder und an jugendliche Personen bi« zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur in versiegelten oder verkapselten Flaschen zulässig. 8 2. verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein ob« Spiritu» an Betrunkene. 8 8. verboten ist ber An-fchank und die Abgabe von Branntwein ober Spiritu» in Automaten-Restaurant». 8 Verboten ist der Au»schank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritu» an den Vormittagen vor 11 Uhr, an den Nachmittagen nach 8 Uhr, an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage sowie der ihnen vorausgehenden Werktag« aber schon nach 6 Uhr. Die Kresshauptmannschaften sind ermächtigt, nach Gehör der KreiSauSschüfle für einzelne Orte, Schank- oder verkauf»stätten Su»nahmen zuzulafsen. 8 S. Al» Kleinhandel im Sinne von §8 1, 2, 4 gilt der Verkauf in Mengen nut« 33V, Liter. Ausgenommen von dem verbot« de» Kleinhandel« ist ». der Handel mit vergälltem Branntwein (ß 15 der Branntweinsteuer — ve freiung«ordnung vom 9. September 1909 — Zentralbl. für da» Deutsche Reich S. 1091 ff.); d. die Abgabe von Branntwein und Spiritu« zu Heilzwecken au« Apotheken. 8 6. Weitergehende Beschränkungen, welche von den MilitärbesehlShabern angeordnet worden sind oder angeordnet werden, bleiben unberührt. 8 7. Polizeibehörde im Sinne der etngangSbezeichaeten Verordnung de« BundeSratS ist in Städten reo. Siädteordnung der Etadtrat, sonst die AmtShauptmannschast. 8 8. Nach Z 2 derselben Verordnung müssen AuSschank- und Verkaufsräumlichkeiten, die ausschließlich dem AuSschank oder Verkaufe von Branntwein oder Spiritu» dienen, in Zetten, in denen der Ausschank oder die Abgabe nach 8 4 verboten ist, geschlossen ge- halten werden. Räumlichkeiten, die vorzugsweise diesem Ausschank oder Verkaufe dienen, können durch Anordnung der Polizeibehörde für die Zeiten de« Verbot» geschlossen werden. Mit Gefängnis bi« zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bi« zu 10000 Mark wird nach 8 3 derselben Verordnung bestraft, wer der Vorschrift in Absatz I oder den Be stimmungen in 88 1—4 zuwiderhandelt. Soweit diese Bestimmungen über die etngangSbezeichnete BundeSratSverordnung hinaulgehen, hat der Zuwiderhandelnde nur Haftstrafe bi» zu 6 Wochen oder Geldstrafe bi« zu 150 Mark zu gewärtigen. 8 9- vorstehende Verordnung tritt am 1. September diese« Jahre» in Kraft. Dre»den, den 18. August 1915. Nr. 202 II I-. Ministerium de» Innern. SMislher LttkNf »eil WWmrume. Der Verkauf findet nächste Woche Dienstag» ) von 8—12 Uhr vormittag» und 2—6 Uhr nachmittag«, Freitags von 8—12 Uhr vormittag» statt. RSchste FleischmarkenauSgabe Montag, den 30. Augnst gelegentlich der Brot- markenauSgabe. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. August 1915. Gßm. Oertltchrs und Sächsisches. Riesa, den 28. August 1915. —* Ihr« Kvnigl. Hoheit Prinzeß Johann Georg mit Freifrau von Fink und Exz. Mangolb-Reibold trafen gestern nachmittag mit dem Zuge 12.56 Uhr hier ein. Nachdem die hohen Herrschaften im Gpeisesaal der Bahn hofswirtschaft da» von Herrn Müller hergertchtete Mittag- mahl eingenommen hatten, fuhren die hohen Herrschaften um V,2 Uhr nach Zeithain zum Besuche de« Lazarett». Abend» 7.40 Uhr, nach nochmalig kurzer Einkehr in der Bahnhofswirtschaft, traien die hohen Herrschaften die Rück- reise an. —* Prinz Johann Georg reiste gestern nach. mittag 5.15 Minuten in Begleitung de» Hosmarschall» Frhrn. v. Berlepsch nach Brüssel, um dort an der Tagung für Denkmalspflege trilznnehmen. Bet dieser Gelegenheit wird der Prinz Audenarde, Thielt und Gent besuchen und in Gent auch sächsische» Pflegepersonal begrüßen. Am 2. September mittag» gedenkt der Prinz wieder in Dresden einzutreffen.
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