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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150922
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-22
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «Md A«r»ig»r MrblM Md Aiychky. Awtsölatt für d!e Kvnigl. AmtShaupLmarmschaf: Großenhain, das Kvnigl. Amtsgericht und den Rat der SüSt Ri^a, sowie den Gemeinderat Grvba. 22». Mittwoch, 22. September ISIS, abends. 68. Jahr-. La« Messer Tageblatt «schatt« jeb«, La, abend« mit «»«nähme der Som» und Festtage. «iertelMrllcher <va«ach«t» 'bei «bbolmm dl der «Edition in Mesa 1 vtart VS Ps^, durch unsere Trüge, frei in» Hau« I Mark « Psg., bei «bholimg am Schatt« der laiserl. Postanftatten 1 Mart «S Psg-, durch de» Briefträger frei w« Hau» 2 Mart 7 Psg. *uch Monat«abonneme»t« werden auaenomm«. »N»»i««»«»aah«r sitr di, irmmn« de« Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Bewahr. Prei» für die Netngespaltene LS mm breite LorpuLzeile 18 Psg. <Lo«Uprri» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz «ich besondere« Taris, «lotation-druck und vrrlag von Langer t winterlich in «liesa. — «eschast»stüle: »,,t-«ßraß« 5L — Mir di« «edattion «rantwortltchr «rthnr Hilhnal i» «tiesa. Freitag, dm 24. und Sonnabend, -en 25. September ISIS finden bei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch -er Sparkasse) nur unaufschieb bare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen StandeSamte werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. Der Rat -er Stadt Riesa, am 20. September 1918. Fnd. Am 21. September 1915 ist hier ein deutscher Schäferhund (mit über 40 om Schulterhöhe) eingefaugen worden, da er ohne Steuermarke betroffen worden ist. Der rechtmäßige Eigentümer dieses TiereS wird hiermit aufgefordert, es binnen 3 Tagen hier abzuholen, andernfalls über dasselbe nach den bestehenden gesetzlichen Vor schriften verfügt werden wird. Der Rat -er Stadt Ries«, am 22. September 1915. 'Schdr. Tie KkitBltWM in her Statt M betreffend. Zur Durchführung der Vorschriften in 8 6 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 (N. G. Bl. für 1873 S. 129) haben die städtischen Kollegien zu Niesa folgende Bestimmungen getroffen: Zu den Leistungen für das Militär nach der bezeichneten Gesetzesvorschrift, insbeson dere zur Gewährung von Naturalquartier und Naturalverpflegung, sind Alle — natürliche wie juristische Personen — heranzuziehen, die in der Stadt Riesa zu dett Gemeindelasten beizutragcn haben oder sonst nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür in Anspruch genom men werden können. Befreit sollen bleiben Pflichtige, deren Jahreseinkommen nach der Veranlagung zu dm Steuern 1200 M. nicht übersteigt. Die Verteilung der Leistungen erfolgt unter analoger Anwendung der Bestimmungen in 88 3 bis 5 des Ortsgesetzes der Stadt Riesa vom 23. Mai 1893, die Ouartierleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes betreffend. Bei der Verteilung der Qnartierlast ist, soweit dies aus militärischen Rücksichten statt haft erscheint, derart zu verfahren, daß alle Ouartierpflichtigen möglichst gleichmäßig in An spruch genommen werden. Quartierpflichtige, denen gegenüber es nach dem Ermessen des Rates untunlich er scheint, von ihnen Naturalquartierleistung z. B. wegen ungenügender Räume, größerer Ent fernung der Wohnung von den Quartieren der übrigen Ünterzubringenden, Mangel einer eingerichteten Haushaltung, namentlich bei unverheirateten Personen oder aus anderen Gründen .zu verlangen, können von Naturalleistungen freigelassen werden. M. 28 62 Pf. 86 04 89 39 80 20 60 80 46 84 Pf- Pf- Pf. - Pf. 1 Pf. - Pf. - Pf. - M. M. 42 Pf. — M. 30 M. M. für die volle TageSkost „ - „ Mittagsrost „ „ Abmdkost „ „ Morgenkost Soweit der entstehende Aufwand nicht durch die vom Reiche zu gewährende Ent schädigung gedeckt wird, ist er von sämtlichen Quartierpflichtigen zu tragen. Die Umlegung auf den Einzelnen erfolgt am Jahresschlüsse in einem aufzustellenden Kataster nach der Zahl der auf einen jeden entfallenden Militäreinheiten. (8 3 des OrtsgesetzeS über die Friedensmilitärleistungen.) Die den Einzelnen treffende Beitragsleistung wird seiner Zeit in einer besondere« Zufertigung bekannt gegeben werden. Der Rat -er Sta-t Riesa, am 21. September 1918. R. Tag: ohne Brot IM."' — Dk! 68 Pf. — M. 30 Pf. vom Reiche zu gewährende Ent« Kommt ein Quartierpfiichtiger, der nach dem Ermessen de- StadtratS Einquartierung aufzunchmm in der Lage ist, seinen Obliegenheiten nicht nach, so hat er für Stellung von Ersatzquartier pro Mann und Tag 40 Pfg. Entschädigung an die Stadtkasse zu vergüten. Durch die'Weigerung der Quartierleistung erlischt für den Pflichtigen der Anspruch auf Quartierentschädigung. Dieselbe Verpflichtung trifft Ouartierpflichtige, die abwesend oder sonst behindert find, die Obliegenheiten selbst zu erfüllen oder die wegen Unterbringung der ihnen zugeteiltm Einquartierung keine Vorkehrung getroffen haben. An Entschädigungen werden, rückwirkend vom 1. J«lt -tese- Jahres an, gewährte a. für Quartiere in Privatwohnungen für den Tag: im Sommer: im Winter: für einen Oberst, Regimentskomman ¬ deur und Offizier im Range desselben 1 M. für einen Hauptmann, Rittmeister, Oberlentnant, Leutnant, Oberarzt usw. 1 M. für einen Feldwebel oder Wachtmeister — M. für einen Fähnrich, Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister — M. für einen Sergeant oder Unteroffizier — M. für einen Gefreiten oder Gemeinen — M. . »» Die Vergütung für die Quartierleistung in Mafseuqnartteren unterliegt besonder« Vereinbarung mit den Quartierwirten; dk für die Raturalverpflegung für den Kopf und mit Brot: 1 M. 80 Pf. - M. SO Pf. - M. 78 Pf. - M. 35 Pf. Lertliches imS Sächsisches. Riesa, den 22. September 1915. —* Mit der Friedrich-August-Medaille in Silber aus gezeichnet wurde der Einj.-Freiw.-Unteroffizier d. R. Alfred Marr, Sohn des Zugführers Robert Marx, hier. —* Gestohlen wurde heute mittag gegen "^1 Uhr einem hiesigen Geschäftsinhaber ein ziemlich hoher Geldbe trag, der in dessen Ladenkasse aufbewahrt gewesen war. Als Täter kommt ein ungefähr 17 Jahre alter Bursche in Frage, der sich zweifellos schon seit längerer Zeit in hiesiger Stadt und deren Umgebung zweck- und ziellos umherge trieben bat. Der Unbekannte ist bekleidet gewesen mit blauer Waschbluse, dunkler Hose und dergleichen Mütze. Sachdienliche Wahrnehmungen wolle man zur Kenntnis der Polizei bringen. —* Von den Schülern im hiesigen Realproqymna- sium mit Realschule sind 2800 Mk. zur dritten Kricgsan^ leihe aufgebracht worden. — Die sächsischen Regierungsblätter veröffentlichen folgenden dritten Nachtrag zu der Urkunde über die Stif tung einer Friedrich-August-Medaille: „Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen nsw. usw. Haven beschlossen, die Urkunde über die Stiftung der Friedrich-August-Medaille vom I3. April 1905 in Ziffer 4 dahin abzuändern, daß den mit der Friedrich- August-Medaille Beliehener, an Stelle eines besonderen, von Uns gezeichneten Dekretes ein Besitzzengnis ausgehändigt wird. — ZurErmittelungder Kartoffelernte wird aus dem Königlichen Statistischen Landesamt mitge- tetlt: Durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 23. August d. I. ist im Interesse der Sicherstellung der Volksernährung eine möglichst genaue Feststellung des Ertrages der Kartoffelernte im Jahre 1915 angeordnet worden. Danach hat jeder Unternehmer oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes, in dem mindestens 1 Hektar Kartoffelland angebaut ist, den Ertrag seiner Kartoffelernte sogleich während der Erntearbeiten genau festzustellen und der Gemeindebehörde anzuzeigen. Dagegen ist für die Erträge der Betriebe, in denen weniger als 1 Hektar Kartoffelland anaebaut und abgeerntet worden ist, auf Grund einer sachverständigen Schätzung ein Durch schnittsertrag auf den Hektar festzustellen, und zwar seitens der Gemeindebehörden. Es scheinen nun mancherorts Zwei fel »u bestehen, wie diese Schätzung am besten ausgeführt wird. Da auch bei diesen weniger umfangreichen Kartoffel ländereien wegen ihrer großen Anzahl eine möglichst ge naue Erfassung der Ertrage von Wert ist, so sei nachstehend eine kurze Anleitung gegeben, wie man bei diesen Er mittlungen zweckmäßig verfahren wird. Anr einsachsten würde es sein, für die Gemeinde den Durchschnittser- traa der unter 1 Hektar großen Kartoffelländereien in der Weis« festzustellen, daß eine größere Anzahl von Besitzern solcher Ländereien nach dem Durchschnittsertrag der von ihnen auf 1 Hektar erbauten Kartoffeln befragt wird. Aus den so ermittelten Durchschnittserträgen ist dann wieder der mittlere Durchschnitt zu berechnen und dieser auf die Ortsliste zu übertragen. Wenn beispielsweise vom Besitzer A. mitgeteilt wird, daß er von semem 0,5 Hektar großen Kartoffelland etwa 60 Doppelzentner Kartoffeln geerntet habe, so ergibt das auf 1 Hektar einen Ertrag von 120 Doppel zentner Kartoffeln. In derselben Weise sei für einen an deren Besitzer B. ein Ertrag von 97 Doppelzentner Kar toffeln auf 1 Hektar, vom Besitzer C. ein solcher von 143 Doppelzentner und vom Besitzer D. endlich ein solcher von 112 Doppelzentner ermittelt. Dann findet man den Gc- samtdurchschnitt, indem man die von den einzelnen Besitzern an gegebenen Erträge auf 1 Hektar znsammenzählt und durch die Zahl der befragten Besitzer dividiert; also nach den an geführten Beispielen: 120 -l- 97 4- 143 4- 112 -- 472 - 118 Doppelzentner. 4 4 Hierbei wird das berechnete Durchschnittsergebnis der Wirklichkeit um so näher kommen, je größer die Zahl der befragten Besitzer gewählt wird. In Fluren mit stark unterschiedlichen Bodenverhältnissen ist es zweckmäßiger, zur Berechnung des Durchschnittsertraaes auch die Anbaufläche mit in Rücksicht zu ziehen. Zu diesem Zweck wird eine größere Zahl von Besitzern nach der Kartoffelanbaufläche und nach dem Ertrag befragt, wobei besonders Wert darauf zu legen ist, daß möglichst in gleichem Umfange, guter, mitt lerer und geringer Boden erfaßt wird. Ergibt sich auf diese Weise zum Beispiel, daß der Besitzer A. aus seinem 0,3 Hek tar großen Kartoffelland 40 Doppelzentner Kartoffeln ge erntet hat, ein anderer Besitzer B. von 0,7 Hektar 98 Doppel zentner, Besitzer C. von 0,7 Hektar 116 Doppelzentner und Besitzer D. von 0,5 Hektar 30 Doppelzentner, so addiert inan einmal die einzelnen Anbauflächen (also 0,3 4- 0,7 4- 0,7 4- 0,5 Hektar -- 2,2 Hektar) und zweitens die bei den einzelnen Besitzern festgestellten Erträge (40 4- 98 4- 116 4- 30 Doppelzentner --- 284 Doppelzentner). Wenn so auf 2,2 Hektar 284 Doppelzentner Kartoffeln geerntet worden sind, dann stellt sich der Ertrag für 1 Hektar aus -- 129 Doppelzentner. Dieser Ertrag stellt dann den Durchschnittsertrag der Gemeinde dar. Auch hier wird zur Erzielung eines möglichst genauen Ergebnisses eine größere Zahl von Besitzern, als im obigen Beispiel angenommen ist, zu befragen sein. —* In der sächsischenVerlustliste Nr. 198 (auS- gegeben am 21. September 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 101, 103, 105, 107, 108, 133; Reserve-Regimenter Nr. 104, 106, 107; Landwehr-Regiment Nr. 102; Ersatz- Regiment Nr. 23, 24; Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 13, 25, 26; Jeldmaschinengewehr-Zug Nr. 176. — Preußische Verlustlisten Nr. 326, 327, 328, 329; Bayerische Verlust liste Nr. 221; Württembergische Verlustlisten Nr. 264. 268. — MI. In letzter Zeit sind trotz Schärfen Vorsichts maßregeln immer noch hie und da Brände in Fabriken, Speichern, Scheunen usw. ausgebrochen, deren Entstehungs ursache zum Teil nicht zu ermitteln war. Es liegt bei die sen unaufgeklärt gebliebenen Bränden die Befürchtung sehr nahe, daß von feindlicher Seite den durch die Eisenbahn oder die Binnenschiffahrt beförderten Sendungen zuweilen verborgene Zündkörper beigepackt werden, oder daß solche auch durch feindliche Agenten in den Gebäuden und Vor ratsräumen der Landwirte in irgend einem unbewachten Augenblick angebracht werden und dann durch ihre Selbst entzündung Brände Hervorrufen. Daher ist in allen sol chen Betrieben größte Anfmerksamkeit geboten. Eisenbahn oder Schiffsfendnngen, bei denen nach Art der Verpackung nnd Herkunft irgendwie die Möglichkeit vorhanden ist, daß in ihnen Zündkörper versteckt fern könnten, müssen tunlichst vor der Einspeicherung daraufhin untersucht werden. Ebenso möchten die Landwirte mit verdoppelter Aufmerk samkeit auf verdächtige Personen, die sich unbefugt in der Nähe ihrer Vorratsräume zu schaffen machen, acht geben und auch öfters, soweit es eben irgend möglich ist, die Scheunen usw. daraufhin nachzuprüfen, ob etwa außen oder innen Zündrörper angebracht sind. Die genaue Befolgung dieser Vorsichtsmaßregeln wird voraussichtlich Brandstifl tnngen verhindern oder wenigstens auf ein Mindestmaß einschränken könne». —* Ein von der Zeptral-Einkaufs-Ecsellschaft m. b. H. in Berlin herauSaegebenes Hest, enthaltend Anleitun gen über das Ernten, Aufbewahren und Trocknen von Früchten, sowie zur Gelee-, Marmeladen- und Frnchtsaft- bereitung, wird an hiesige Einwohner unentgeltlich im Einwohnermeldeamt abgegeben. — Neber ein Zeichen deutschfreundlicher Ge sinnung aus R u m ä n i e n berichten die „Dresd. Nachr." In einer losen Maisladung aus Rumänien, die am ver gangenen Sonnabend bei einer Getreidehandlung in der Amtshauptmannschaft Großenhain eintraf, wurde ein ge- schlossener Briefumschlag mit der Aufschrift: „Dem Unbe kannte,»" entdeckt. Darin befand sich eine Karte eines Herrn aus Craiova in Rumänien, auf deren Rückseite dir folgen den Worte KN lesen waren: „Ein von Herzen kommendes Hoch an das österreichisch-deutsche Militär! Ein Craiovaner". — Mit Beginn des Herbstes steht zahlreiches Auf treten des Frost span ners, eines bedeutenden Schädlings unserer Obstbäume, zu erwarten. Seine Be kämpfung ist dringend nötig. Wird sie nicht allgemein und sorgsam durchgeführt, so wird unsere ganze sächsische Obst zucht — für die man seit 40 Jahren unendliche Mühe nnd nach Millionen von Mark zählende Opfer gebracht hat — in Frage gestellt sein. Schon jetzt im September, dann Anfang Oktober hat man die Bäume und Pfähle mit Kleb ringen z» versehen, damit das in die Höhe kletternde Weib chen, das in den Knospe» die Eier ableaen will, gehindert und getötet wird. Tie Ringe sind auf ihre Klebfähigkeit zu prüfen und zu erneuern. Die auf dein Baumstamm lie genden Eier entferne man und verbrenne sie; die Lagerstätten bürste man mit dreiprozentiaec Schmierseifenlösung nach. Hühner im Garten sind gute Helfer bei diesem Polizeidienst
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