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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-11
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d A«?»1g»r (LlbedlM mir Achrigrr). T-legramm«»^« S«Kr-chst»a« rag« la t «1s» Vst. so. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grüba. ^2 236. Montag, 11. Oktober 1L)1S, abends. 68. Jahrg. - >> » ——— » . Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezu»»pre«S, gegen BvrauS-ahlnng. durch unser« Träger srei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mart, monatlich 70 Pf. Ureigen für die Nummer des Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormrttagS aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pre>« fiir die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«. und BermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste 5«. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. lt I 1 - ! . ! i — Bekanntmachung. Sämtliche, im Jahre 1896 geborenen, ausgehobencn Militärpflichtige, welche im Besitze des Berechtigungsscheines für Einjährig-Freiwillige sind und als solche dienen wollen, haben sich bis Donnerstag, den 14. 1«. 15., beim BczirkSkommando, Zimmer Nr. 8 persönlich unter Vorlage dcS Berechtigungsscheines und Angabe des Truppenteils, wo sie dienen wollen, zu melden. Großenhain, 9. 10. 15. — Besirkskommando Krosienhatn. Die durch Landwirte usw. in der Königlichen AmtShanptmannschafl Großenhain vom Ersatz-Pfcrde-Depot Xll in Dresden-Seidnitz entliehenen Pferde sind Donnerstag, den 14. Oktober 1915, vorn». 19,10 in Groszenhatn auf dem Rahmenvlatz, zu einer Besichtigung vorzustellen. Die Pferde sind unter allen Umständen pünktlich vorznführcn und können Ausnahmen keineswegs zugclassen werden. Falls die Pferde nicht marschfähig feilt sollten, hat sich der Entleiher am Gestellungs platze cÜMfinden und ist die Krankheit der Pferde durch vctcrinürärztlichc Bescheinigung (aus nahmsweise durch eine behördliche Bescheinigung) nachzuweiscn. Unpünktliches oder Nichterscheinen kann die Wegnahme der Pferde nach sich ziehen. Großenhain, am 11. Oktober 1915. . 358661). Die Königliche Anttshauptmarmschaft, Wegen Reinigung der Dicnsträume können Freitag und Sonnabend, den 15. und 16. Oktober 1915, nur dringliche WcsÄaste erledigt merden. Königliches Amtsgericht Nieka. Spiritus-Mühlicht. Zur Milderung des PetrolcummangclS im kommenden Winter ist von der „Spiritus- Glühlicht-Kriegs-Gesellschaft m. b. H." ein Spiritus-Glühlichtbrcnner in Verkehr gebracht worden, dessen Einführung wir auch unserer Einwohnerschaft empfehlen können. Der Ver kaufspreis für den Brenner ist auf 4.— M., für die Zubehörteile auf 1 M. 25 Pfg. festgesetzt worden. Der Brenner kann mittelst der Zubehörteile auf jeder Petroleumlampe angebracht werden. Besichtigung des BtennerS kann in unserer Polizei-Wache erfolgen, daselbst können auch unter Bezahlung des Kaufpreises Bestellungen aufgcgeben werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Oktober 191S. Fnd. " Städtischer Fleischkonserven-Verkaus. Mit dem Verkaufe der von der Stadt ans der Fleischkonscrvenfabrik Ur. L. Nau mann in Dresden bezogenen Flcischkonscrven soll nunmehr begonnen werden. Der Ver kauf findet statt in dem früheren Brauereiwohuhanse hinter dem Rathause am Dienstag, Mittwoch und Sonnabend jeder Woche von vormtttags»8 bis 12 Uhr. Die Verkaufspreise betragen bis auf Weiteres a. für Rindflcischkonscrven: eine Dose mit 1000 gr Inhalt, 3 M. 20 Pf. 400 xr „ 1 Ak. 30 Pf. d. für Schweincfleischkonscrven: Schweinefleisch, Gulasch von Schweinefleisch, Mischgnlasch, Kümmelflcisch, eine Dose mit 1000 gr Inhalt, 3 M. 40 Pf. ., „ „ 400 xr „ 1 M. 40 Vf. а. für Flcischkloß, eine Dose nut 400 gr Inhalt, 1 Ak. 40 Pf. б. für Blut- und Leberwurst, eine Dose mit 400 gr Inhalt, 1 M. 50 Pf. Der Verkauf findet nur gegen Abgabe von Kouscrvcn-Ficisch-Markeu statt, die bei der nächsten Brotmarkcnkartenausgabe lauf jede Brotmarkcnkarte zu 4 Pfd. Brot eine 200 Zr Konserven-Fleischmarkc) mit zur Verteilung gelangen. Sämtliche zum Verkauf gelangenden Flcischkonscrven sind ans sehnen- und knochen freiem Fleisch hergestellt. , Es wird gebeten, die Büchsen nicht wcgzuwerfen, sondern sie an die Verkaufsstelle wieder abzuführen, da sie bei der Knappheit au Zinn weitere Verwendung finden sollen. Niesa, am 8. Oktober 1915. Der Rat der Stadt Niesa. Mittwoch, dr» 20. Oktober 15t5, von». 10 Uhr werden verdungen: Geräte von Holz, Eisen, Blech, Glas, Jndiafaser, Holzwolle, Polstcrarbcitcn und Gcräteanstrich. Die Bedingungen, Proben und Beschreibungen liegen im Geschäftszimmer 10 aus. Ver dingungsunterlagen werden nicht übersandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht rinae.s"b"n haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagefrist: 3 Wochen. Königlich^ Garuisonverwaltnng Tr. P. Zeithain. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 11. Oktober 1915. —* Am Sonnabend wurde von den Mädchenschulen zu Ehren des Herrn Kaltofen eine Gedächtnisfeier in der von amtsbrüderlichen Händen feierlich geschmückten Karola- turnhalle mit den gesamten Oberklassen abgehalten. Vater, Schwiegermutter, Schwager und Schwägerinnen des Ge fallenen waren dazu erschienen. Herr Schulrat Dr. Barthel, Herr Pfarrer Friedrich, Herr Stadtrat Dr. Dietzel »ahmen als Vertreter der Behörden daran teil. Eingeleitet wurde die Feier durch Mänuerchor: „Stumm ruht der Sänger". Anknüpfend an den Gesang der Amtsbrüder, erinnerte der Direktor zunächst daran, wie so oft die Mädchen, insbe sondere die Cborklasse unter der Leitung des Dahin geschiedenen in frischen, siegesfreudiqen Klängen Begeiste rung fiir Volk und Reich, für Fürst und Vaterland geweckt, in herben Tönen geklagt um die schweren Opfer und wiederum Trost ins Herz gegossen durch warme Klänge Gott ergebener Zuversicht. Nun ruht er, am 26. September durch ein Schrapnell an Kopf und Schulter getroffen, in Feindesland. Sein Leutnant schrieb: „Ter Gefallene hat sich in der kurzen Zeit, in der er bei der Kompagnie war, nicht nur die Achtung und das Vertrauen seines Vorgesetz ten, sondern auch die Liebe seiner Kameraden erworben, so daß die Trauer über seinen frühzeitigen Tod allgemein war. Gott hat ihn aus treuer Pflichterfüllung heraus zu sich abberufen.. Zu den Kindern gewendet, wurde so dann ausgeführt, daß er sie diese Zeit der furchtbaren, bluti gen Opfer zugleich hat erleben lassen als die große scknck- salsgewaltigste Zeit unseres Volkes, die, indem sie Un geheures von unferm Volke, indem sie unendlich Schweres von jedem einzelnen unter uns fordert, Kräfte in unfern» Volle, in jedem von uns lebendig macht, die sonst vielleicht schlummernd vergraben blieben: und er hat diese wieder erwachenden, neu sich gestaltenden Kräfte in den Herzen feiner Schülerinnen lebendig erstehen lassen, indem er die alten Weisen uud Lieder des Volkes auffriscbte und die aus den neuerwachten Kräften entsprungenen Lieder moderner Meister singen ließ. Wenn die Lieder und Weisen unseres Volkes, die, echten Quellen seines Lebens entsprungen, fingen und sagen von Luft und Leid, von Liebe und Tod, von seliger Freude und nagendem Schmerz, von Helden kampf und Heldentod, von allem Gewaltigen und allen» Geheimen, das Menschenbrust bewegt, in diesen seinen Schülerinnen fortklingen und verscheuchen die lockenden, süßlichen Klänge, die nur den Sinnen schmeicheln und die Kräfte des Menschen, des Volles nicht stärken, sondern zer setzen, dann lebt der Sänger fort, „dessen Ohr gelauschet hat an anderer Welten Tor". Auch in seinen Amtsge- noffen und Kameraden lebt er unvergessen fort, nicht allein als angenehmer Geselle heiterer Stunden, dem niemand gram war, wenn er auch im Gesänge humoristisch kleine Schwächen geißelte, mehr als Vermittler erhebender Kunst genüsse, als ein Mitarbeiter, der Zusammenhang und Einigkeit um sich wirkte, als ein vorwans strebender AmtS- genoffe. An der Hand einiger Karten und Briefe, die so recht seinen echten Humor selbst in schweren Lagen, sein heißes Bemühen, inneren Gewinn für sich auch m feind licher Fremde zu erzielen, seine reine Begeisterung fürs Vaterland widerspiegeln, wurde über seine Soldatenlauf- bahu berichtet bis zu ihrem jähen Abschluß. Als der auch ihm besonders nahestehende Herr Walter L-chmidt gefallen war, da muhte er ihm zu Ehren kein besseres Trostlied als das altdeutsche Schlachtlicd: „Kein schönrer Tod ist in der Welt, als wer vom Feind erschlagen auf grüner Heid im freien Feld, darf nicht hör'n groh Wehklagen"; so wurde cü auch ihm zu Ehren von der Cborklasse gesungen. — Er ist nicht nur wie die fünf Herren der hiesigen Burgerschul- lehrerschaft, die ihm im Heldentods vorangcgangen sind, aus dein Kreise von Eltern und Geschwistern gerissen wor den ; er läßt eine Gattin mit zwei Kinderchen in tiefstem Schmerze zurück. Was Julius Sturm „Trauernden Mutter zum Tröste" gesungen, hat er selbst seine Cborklasse bei einer Gedächtnisfeier für jüngere Amtsbrüder vortragen lassen; dieselben Schülerinnen sangen cs jetzt seinen Ange hörigen zum Trost. Was aber den Zurückbleibenden die Kraft gibt, blutenden Herzens die Zähne zusammenzubeitzen und schweigend weiter ihre Pflicht zu tun an den Lebenden, an den Kindern, an der Zukunft des Volkes, das sagt uns der 90. Psalm: die Feier klang aus mit dem gemeinsamen Gesänge des Liedes: „Was Gott tut, das ist wohlgetttn" (Str. 1 und 5). —* Viele Spaziergänger nahmen gestern den Weg nach der Elbi- die infolge des Hoch wassers einen gewaltigen Anblick bot. Der Elbkai, der Niederlags- und der SchissS- bauplatz standen hoch unter Wasser. Auf Promnitzer Seite reichte das Wasser bis zur Ufermaucr des Rittergutes. Durch das Stauwasser der Jahna waren auch im Park weite Flächen überschwemmt. Wie anderwärts dürfte auch hier das Hochwasser mancherlei Schaden verursacht haben. Ihren höchsten Stand erreichte die Hochflut am hiesigen Pegel vorige -Nacht mit 449 Zentimeter über Normal. Heute mittag zeigte der hiesige Pegel einen Stand von 439 Zentimeter über Normal, mithin 10 Zentimeter Fall. —* Festgenommen wurde der Stellmachcrgehilfc Karl Vogel aus Bühlau bei Dresden, der sich bei einem hiesigen Stellmachermeister des schweren Diebstahls schuldig gemacht hatte, sowie der Arbeiter Reinhold Gerasch aus Meißen, der vom Stadtrat zu Meißen wegen Entweichens aus den: Armenhaus steckbrieflich gesucht wurde. —* Die hiesigen öffentlichen Gebäude trugen gestern aus Anlaß der Besetzung Belgrads durch deütscheund österreichisch-ungarische Truppen Flaagenschmuck. —* Da auch im kommenden Winter die so beliebten Familien-Abende des GewcrbevereinS ausfallen, wird der Verein eine Reihe von Lichtbildervorträgen mit „Kriegs bildern" bieten. Er beginnt nächsten Donnerstag mit einer Reibe Aufnahmen von den Kriegsschauplätzen im Westen, die 98 schwarze und gemalte Bilder zeigen. Das Material stammt von der Gesellschaft fiir Verbreitung von Volks bildung in Berlin. Die Bilder wird Herr Photograph Werner mit seinem eigenen Apparat vorfuhren. Es sollen weitere Bilder folgen von den Kriegsschauplätzen im Osten, aus Belgien uud vom belgischen Kriegsschauplatz, ferner von der Kriegs- und LiebeSarbcit daheim. Auf den Besuch dieser Vorträge sei auch an dieser Stelle hingewiescn. —* In der sächsischen Verlu st li st e Nr. 206 (aus gegeben am 9. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 103, 106, 108, 177, 182; Reserve-Regimenter Nr. 101, 103, 104, 107, 245; Landwehr-Regimenter Nr. 101, 104, 107; Ersatz-Regiment Nr. 40; Ersatz-Bataillone: Landwehr- Regiment Nr. 101; Regiment Runge, Bataillon Nordost, Landwehr-Regiment Nr. 107; Maschinengewehr-Zug Nr. 134; Fcld-Maschinen-Gcwehr-Züge Nr. 68,72, 73. Ka vallerie: Garderciter; Karabinier-Regiment; Husaren Nr. 20. Felda rtillerie: Regimenter Nr. 48, 64, 245. Armierungs-Bataillon Nr. 85. — Preußische Verlustliste» Nr. 344, 845; Württembcrgische Verlustigsten Nr. 279, 280. —* Der Bundesrat hat am 9. Oktober 1915 eine am 10. November 1915 in Kraft tretende Verordnung betr. die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette erlassen. Die Verordnung will den Verbrauch von tierischen und pflanzlichen Oclen und Fetten zu Schmier zwecken, zu Brennzwecken sowie zum Einfetten oder sonstigen! Behandeln von Metall, Werkzeugen, Maschinenteilen und Metallgegenständen beschränken. Sie verbietet deshalb grundsätzlich die Verwendung nnoermischter tierischer und pflanzlicher Oele und Fette zu genannten Zwecken und ver langt, daß bei Herstellung gemischter Oele, konsistenter Fette oder anderer Schmierfette nicht mehr als 25. v. H. des Ge wichtes des anderen Erzeugnisses von tierischen und pflanz lichen Oelen und Fetten zugesetzt werden. — Für die Her stellung von Schmiermitteln ist der vorgesehene Fettgehalt als eine ausreichend hohe Grenze anzusehen. Der unmittel bare Verbrauch tierischer und pflanzlicher Oele und Fette kann aber durch Mineralölprodukte ersetzt werden, ohne daß die Verbraucher in eine Notlage geraten. Die bei Kriegs- beaiun drohende Schmicrölnot kann jetzt als beseitigt an gesehen werden. Im übrigen läßt die Verordnung für solche Fälle, in denen die Verwendung rein pflanzlicher Oele und Fette oder von Schmiermitteln mit einem höheren Fettgehalt als 25. v. H. unmngnngltch erscheint, auf gründ besonderer Bewilligung des Reichskanzlers Ausnahme zu. Eine Ausdehnung der Verbotsvorschrift für Hartungs- und KühlungSzwecke kann auf besondere Anordnung des Reichs kanzlers erfolgen. —* Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Sonn abend eine Bekanntmachung über die Kartoffelver- forgung erlassen. Darnach wird eine Äeichskartoffelstelle mit einer behördlichen DerwaltungSabtetlung und einer kaufmännisch geleiteten GeschäftSabteiluna errichtet. Die GeschäftSaoteilung ist eine G. m. b. H. Insoweit die zur Ernährung der Bevölkerung eines Kommunalverbandes für Herbst und Winter erforderlichen Kartoffeln nicht ander weitig beschafft sind oder zu angemessenen Preisen beschafft werden können, meldet der Kommunalverband den Fehlbe trag bei der Reichskartoffelstelle an. Dieser deckt den an-
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