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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-01
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1915
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49. - Montag, 1. Miirz 191S, abends. 68. Jabrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme dec Sonn- und Festtage. Biertchährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition t» Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere Träger frei i»S Hau» 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postaiistalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatsabonnemenlS werden angenommen. Anzeigeu-Ammhme siir tie Rümmer deS Ausgabetage« bi» vonnittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm br.ile Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähn-l in Riesa. - « Herr Gutsbesitzer Friedrich Franz Klinger in Wülknitz ist für diesen Ort als Gemeindevorstand in Pflicht genommen wmden. Grossenhain, am 27. Februar 1915. 255 <1 k Tic Köninlickc Amlshanptmannschaft. Dlrjeuigeu Lauowulr, nach oer iLrisebung vom I. Icniisuvsti llllvnaiS Gctteidl auSgedroschen haben oder anSdreschen, werden aufgesordert, e:via sich ergebende Mehr» oder auch Fehl-Erträge gegen die Anzeige vom 1. laufenden MvuatS sofort und zwar in den selbständigen GulSbezirkcn unmittelbar an die unterzeichnete Auuehauptmannschaft, in den Landgemeinden an den Gcmeindeoorstand, der dies sogleich hierher anzuzeigen hat, zu melden. Großenhain, am 25. Februar 1915. 567 ä v. Tic Königliche Amtshatrptmannschaft. Bon der KriegSvetreidegeleUichait-Berlltt sind die Fa. H. W. Tcnrisi in Riesa und die Fa. C. W. Zschätzsch in Priestewitz , — lrtziere gemeinschaftlich mit der Fa. E. F. Schnljk ill GtosZenhaitt — als Kommissionäre zum Einkauf des beschlngucchmten Brotgetreides bestellt worden. Personen, die Getreide zum Verkaufen haben, wollen sich an die genannten Firmen wenden, Großenhain, am 25. Februar 1915. 392 1 I'. Tie Königliche Amtshauptmannschnft. ,, Erloschen m die Mauls und Kiaucnienchc uiner veu rlt ndineyvestltnden 1. des GlllSbesitzcrs Max Möbius in Heyda Nr. 12, 2. des Gutsbesitzers Max Kühne in Heyda Nr, 31. 3. des Gutsbesitzers Klemens Zenker rn Mehltheuer Nr. 39, 4. des Gutsbesitzers Oswin Fiedler in Mehltheuer Nr. 45, 5. deS Gutsbesitzers Hermann Reittiüe in Mehltheuer Nr. 49, 3. des Gutsbesitzers Eduard Käseberg in Mehltheuer Nr. 68, Es verbleibt bei den getroffenen Anordnungen. Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbestande l. des Gutsbesitzers Hermann Gautzsch in Gröba, Steinstratze Nr. 1, 2. des Ritter gutes Boberseu. Zu 1 w rd als Sperrbezirk der nördlich des Hafens Uttd der Döllnitz gelegene Ortsteil von Gröba mit Ausnahme des Ritterguts Gröba und als Beobachtungsgebiet der südlich des Hafens gelegene Teil von Gröba sowie das Rittergutsgehöft Gröba mit Au-niabme des Bahnhofs Riesa und deS Orlsieils Neu-Gröba benimmt. Zu 2 wird als Sperrbezirk der Ort Boberseu mit Rittergut und als BeobachtuugSgebict der Ort Lessa bestimmt Fsti d u Sperrbezirk geueii die Vorschriften in 88 161—164 und 168 und für das Bevbachtuvgsgrbiet 88 166—168 der BnndeSratSvorschriften zum Viehseuchengesetze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Sette 83 folgende —. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafoorschriften deS ViehsenchengesetzeS vom 26. Lunt 1909 bez. wetteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Viehseuchengesetz mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bi» zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, den 27. Februar 1915. Tie Königliche Amtshauptmanuschaft. 617-L. Einquartierung in Riesa. Vom 1. Mürz an sind rund 1050 Mannschaften in der Stadt zu verquartiere». Es werden die Quartierpflichtigen belegt werden, die in den letzten Wochen von Ein quartierung verschont waren, eS müssen aber auch ein Teil der Quarlierwirle belegt bleiben, die bisher schon Einquartierung hatten. Ein regelmäßiger monatlicher Wechsel der Einquartierung ist bei dem jetzigen Umfange der die Stabt treffenden Einquartierungs pflicht nicht möglich. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Februar 1915. R. Klitsche UrlWckiht. Anmeldungen zu Originalbedingungcn nimmt spesenfrei entgegen Gemkiudesparkasse Gröba. Das Schulgeld und FortbilduugSschulgeld für das 1. Vierteljahr 1915 ist am 1. März d. Js. fällig nnd zur Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis spätestens den 14. März d. Js. an die hiesige Schulkasse, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 4, zu bezahlen. Gröba, am 27. Februar 1915. Ter Schulvorstand. Oertliches nnd Sächsisches. Niesa, den 1. März 1915. —* Die Ausgabe der Brotkarte», welche heute stattfand, hatte naturgemäß die ganze Bewohnerschaft unserer Stadt auf die Beine gebracht. In den einzelnen Ausgabestellen wurden nach Nennung von Straße, HauS> uummer und Name die bei der Haushaltszählung sestge- stellten Brotkarten auSgchändigl, und nachdem die Ver abfolgung der Karten in den Liste» vermerkt worden war, verlieb der Empfänger in dem beruhigenden Bewußtsein, aufdieZeitvom1.bis28 März einen sicheren Ausweis sür dieLic- ferung von Brot und Mehl zu haben, die Ausgabestelle. ES sei nochmalS daraus ausmerlsam gcmacht, daß vom I. bis mit 14. März 1915 nur die blauen Marken Gültigkeit haben und vom 15. bis mit 28. März nur die roten Marken gelte». Die Ausweiskarte, die heute mit ausgehändigt worden ist, möge jeder sorgfältig aufbewahren, da später Brotmarken nur gegen Vorzeigen der AusweiSkarte abge geben werden. —* Auf den Vortrag mit Lichtbildern, den am 4. März der Deutsche Floltenverein mit Herrn Konter-Admi ral z. D. Recke als Redner Über „Seekrieg einst und jetzt" im Hotel Höpfner veranstaltet, sei nochmals aufmerksam gemacht. —* Der Turnverein Riesa veranstaltete gestern abend im Saale deS Hotel Höpfner einen Familien- abend, der sehr gut besucht war. Der Vorsitzende deS Verein», Herr Amtsgerichtssekretär Hugo, begrüßte die Er schienenen. Au» seinen Ausführungen ging hervor, daß 140 Mitglieder d«S Turnverein» Riesa am Kriege teil nehmen, von denen einige den Heldentod gefunden haben; der Verein wird ihnen ein gute» Gedenken bewahren. Die vortrag»folge bot Turnen der Schüler, von denen die Dien»1agS-Abteilung Freiübungen und die Freitags-Abteilung Eisenstabübungen vorführten, die exakt und ansprechend dargeboten wurden. Die Turnerinnen führten Freiübungen nach den Liedern: „Vater, ich rufe dich" und „ES braust ein Ruf" au», die sehr gut gefielen. Die Mitglieder end- ltch erfreuten durch rin hübsch und gewandt durchgefüh^teS vockspringen. Den turnerischen Vorführungen ging jedes- mal der Vortrag einer oder mehrerer Dichtungen voraus, die auf die gegenwärtige große Zett Bezug hatten, wobei die Vortragenden sich ihrer Aufgabe mit gutem Gelingen entledigten, von einem Schüler wurde außerdem da» „Flottenlied" -um Vortrag gebracht. Im Mittelpunkte de» Abend» stand die Vorführung von Lichtbildern über den Krieg im Osten und Westen. Den Bildern, ebenso den von Herrn Handelsschullehrer Gürtler hierzu gegebenen Erläuterungen wurde mit Interesse gefolgt. Neben An sprachen verzeichnete die VortragSfolge noch die allgemeinen Gesänge „O Deutschland hoch in Ehren" und „Deutschland, Deutschland über allkS", von denen das letztere den wohl gelungenen Abend beschloß. —* Wie in vielen anderen Orten, so hat sich auch in unserer Stadt ein Kriegsstrickabend gebildet und fleißig das Seine dazu beigetragen, unsere braven Kämpfer mit Strümpfen, Kniewärmern, Kopfschützeru rc. versorgen zu helfen. Leider hat er bisher nicht aus allen Kreisen der Bevölkerung die Unterstützung gefunden, deren er be durft hätte. Angesichts der immer neuen dringen den Bitten aus dem Felde um Wollsachen wäre es sehr zu wünschen, daß dieser „Kriegsstrickabend" mehr «IS bisher durch rege Mitarbeit allseitig unterstützt würde. Die nächste Versammlung findet Frei tag, den 5. März d. I. abends 8 Uhr im Saale der „Elbteraffe" statt. — Die 70. Hauptversammlung de» Konzessio nierten Sächsischen SchisfervereinS, die Sonn abend vormittag in den Drei Raben in Dresden stattfand, wurde vom Vo> sitzenden deS Vereins Direktor Kurt Fischer von der Sächsisch-Böhmischen Dawpfschiffahrtsgesellschast unter starker Beteiligung der Mitglieder eröffnet. Der Jahresbericht wurde lt. Bericht im „Dr. Anz." ohne De batte genehmigt; ebenso wurde die JahreSrechnung ge nehmigt und der Schatzmeister entlastet. Drei langjährigen Mitgliedern, darunter Kaufmann Fritzsche (Riesa) wurde die Ehrennadel deS Vereins vom Vorsitzenden überreicht. In den Vereinsversammlungen 1914 ist die Verleihung von Ehrenzeugnisseu u. a. an folgende Herren beschlossen worden: an Bade- und Fischermeister Wilhelm Eduard Starke-Meißen, seit 1890 im Dienste der Firma C. G. KroegiS-Metßen nnd Steuermann Hermann Beier-Neu- Seußlitz, seit 1888 in Diensten der Firma Geibhaar (Neu hirschstein). Der Vorsitzende gab alsdann der Versammlung Kenntnis von einer Mitteilung deS Königl. Finanz ministeriums über den Hafenbau in Wendischsähre, wonach die Vorarbeiten und die Pläne bereits im vorigen Jahre fertiggestellt woiden sind. Jetzt werden die Bauentwürfe nebst Kostenanschlägen aufgestellt, sodaß voraussichtlich im kommenden Frühjahr mit dem Bau begonnen werden kann. Hinsichtlich der Entrichtung von Hafengebühren während der Kriegs zeit hat das Königl. Finanz ministerium aus Eingaben de» Vereins geantwortet, 1) daß auf die Entrichtung von Hafengebühren für Ueberivinterung in staatlichen Häfen nur in den Fällen verzichtet werden könne, in denen Schiffe durch Einberufung ihrer Besatzungen znm Stilliegen genötigt seien, 2) daß diese Ausnahme be treffs der Häfen zu Copitz, Königstein und Pratzschwitz nur dann eintreten könne, wenn die Grundstücksbesitzer aus ihren Gebührenanteil verzichten, worüber die Verhand lungen noch schweben; 3) daß außer der Winterszeit in den staatlichen Häfen ohne Rücksicht auf die Gründe deS Ver bleibens in den Häfen dann kein Hafengeld erhoben werden würde, wenn die Fahzcuge den sonstigen Verkehr im Hafen weder stören noch behindern, 4) daß für den Meißner Hafen die gleiche Vergünstigung nicht cintreten könne, daß aber dort sür die Sommerszeit nur ein Drittel des tarif mäßigen Hafengeldes erhoben werden soll. In der letzten außerordentlichen Hauptversammlung war beschlossen wor den, das Kgl. Finanzministerium zu ersuchen, daß sür die Kriegedauer die Seehafen-AuSnahmetarife auch auf die Binnen Umschlagsplätze ausgedehnt würden. Darauf hat die Generaldirektion der sächsischen StaatS- eisenbahnen mitgeteilt, daß sür den Verkehr der sächsischen ElbumschlagSplätze seit Jahren mannigfache Ermäßigungen der Frachten und Gebühren gewährt werden, daß dagegen noch weitergehende Frachtermäßigungen zugunsten des Um schlagsverkehrs schon deshalb nicht befürwortet werden könnten, weil unter den gegenwärtigen Verhältnissen keine der beteiligten Eisenbahnverwaltungen die Frage mit der nötigen Gründlichkeit prüfen könnte. AuS diesem Grunde schlügt der Vorstand vor, die Sache zur Zeit »richt weiter zu verfolgen, auch sich einer Eingabe deS SchiffahrtSvereiu» Magdeburg nicht anzuschließen, die für die BinnenumschlagS- Plätze Sondertarife fordert. Zum nächsten Punkte der Tagesordnung, Passieren der Eisenbahn-Elbbrücken mit Schleppziigen zur Nachtzeit, teil» der Vorsitzende mit, daß nach den kürzlich eingetroffenen amtlichen Bescheiden die Sache folgendermaßen liegt: Ju Sachsen dürfen die Eisenbahn-Elbbrücken nachlS passiert werden. Im Bereiche deS 4. Armeekorps (Magdeburg) und ebenso in Wittenberge ist ungehinderte Passage von 5 Uhr früh bis 9 Uhr abend» zulässig, während im Bereich deS 9. Armeekorps (Altona) die Brücken in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends passiert werden können, in der Dunkelheit und bei Nacht jedoch nur dann, wenn sich der SchiffSflihrer vor dem Passieren der Brücks bei der betreffenden Brückenwache meldet. Dagegen darf die Brücke in RoSlau nur durch fahren werden in der Zett von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bi» eine halbe Stunde nach Sonnenunter- Riesaer W Tageblatt rrnd Arrzrlgrr (Llbeblatt und Anzeiger». Telegramm-Adresse: ßH »H I Fernsprechstell, „Tageblatt". Rtesa. *Nr. 2L für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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