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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-18
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1916
- Autor
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> > s r r e e für die Königs. Dienstag, 18. April W16, aNendS iN). ^a»'ra 90 2-3 t ^a« Riesaer Tageblatt erscheint irden Tag abends '/,? Mir mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S.IO Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen Mr die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen: eine tScwähr sür da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Pläi-en wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit- Grundschrlfl-Zeile (/ Silben» 20 Pf., OrtsgrciS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent. dreckend höher. SinchweisunoS» und LermittelungSgebühr 20 Pf. Fest- Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g-r L W i n t e r l i cl, Ri-sa Geschäftsstelle: t«oetk,esn'l-stc 5»i>. Verantwortlich kür Reda'Uon: ^'rtbvr Hähnel. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm DIttrich, Riesa. und Anzeiger Meblatt vnd AuMgcr» Amtsblatt ' Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt bUesa, sowie den Gemeinderat Gröba. OerMches und Göchfisches. Niesa, den 18. April 1916. —Der Unteroffizier Robert Roßberg im Infanterie- Regiment Nr. 103, Sohn des Herrn Reinhold 'Roßberg, Gocthcstraße 17, hier, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. —* Zur Abkürzung der Beförderung der Privat- Pakete und Fracht st ücke an Heeresangehörige im Felde treten vom 20. April ab folgende Neuerungen in Kraft: Statt der bisher in den einzelnen Korpsbezirken für Truppenteile des KorpSverbanbeS bestehenden Mii är- Pakctdepots werden in der Richtung zur Front Sammel- paketämter eingerichtet. Damit fallen die bisher in zahl reichen Fällen entstandenen Umwege weg. Soweit nach Bestimmung der Heeresverwaltung diese Sammcipakct- ämter den Truppen und von da nach der Heimat milgc- teilt werden, ist außer der Feldadresse des Empfängers auch das Sammelpaietaint in der Aufschrift ancugcben. Ist das zuständige Sammclpakctamt nicht zuverlässig be kannt, so sind a) Privatpakete (bis zn 10 Kilogramm» an Heeresangchörige ohne Angabe eines militärischen Palet- amts bei den Postanstalten abzuliefern, die sür Weiter sendung sorgen- b) Die Frachtbriefe zu Eisenbahngütern (von mehr als 10—50 Kilogramm) bis aus die Zeile „Be- BLitMHsMzMerN Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 23. April 1916 nach 8 22 der Bekanntmachung dcS Kominnnalverdandes vom 2. September 1915 zu erstattenden Bestandsanzeigcn find hier eingegangen und im Natbause, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Wir weisen nochmals darauf hin, daß die Bestands anzeigen nicht zugctraaen werden. Der 3Lat der Stadt Riesa, am 17. April 1916. Fud. auf der Bestimmungsstation die Aushändigung des Gepäcks durch den Zugführer erfolgt. Weiter sei darauf hin gewiesen, daß es sich empfiehlt, die Gepäckstücke fest zn verpacken, gut zu verschnüren und mit Namen und Woh nung dcS Versenders sowie Namen des Empsängcrs und der Bestimmungsstation deutlich zu beschreiben, auch im inneren Raum des Gepäckstückes einen Zettel mit gleicher Aufschrift beiznlcgen, damit bei Abhandenkommen der äußeren Vereitelung und amtlicher Oefstinng des Gepäck stückes sofort ein Nachweis dcS Eigentümers gefunden und das Gepäck unverzüglich nachgesandt werden kann. — Nach Einführung der Fleischkarten im Königreich Sachsen wird zum Zwecke einer gleichmäßigen Fleifchvcrsorgung der Bevölkerung Sachsen in 6 Bezirke eingetcilt und zwar: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Plauen, Zwickau, Bautzen und Zittau, woselbst die Sammlung des von Vertrauensmännern des ViehhandelSverbanoes König reich Sachsen angckauslen VichcS erfolgt, das dann an die einzelnen Kommunalverbände und FlcischvcrteilungSstellen abgegeben wird, die eS dann ihrerseits den einzelnen Fleischern zu überweisen haben. Jeder Fleischer bekommt gewisse Zu.eilnngSscheine, bis zn deren Menge er Vieh zu- gewic'sen erhält oder aus Grund einer Answei'iarte des VichhaudelSvcrbanoes beim Master selbst erwerben kann. — Bon amtlicher Seite wird daraus hingewiefen daß die unlängst vom Dolssjchcn Bureau als Mitteilung des Ueber den Verkehr jugendlicher Personen wird hiermit für den Bezirk der 'Amts- haufltmannschaft Großenhain einschließlich dec Städte Großenhain und Niesa bis auf weiteres folgendes angeordnet: 8 1- Jugendliche Personen beiderlei Geschlechts, die da? 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich, soweit sie sich nicht in Begleitung ihrer Eltern, Erziehern, Lehrer oder Lehrherren befinden, nicht in Gast- und Schankwirtschaften, Kaffeeschankstätten, Antomaten- fchankstättcn und Kinematographentheatern aufhaltcn. Ausgenommen von diesem Vcrvote sind ») der Aufenthalt in als solchen besonders genehmigten Kinder- und Jnciend- vorsteltungeu von Theatern und Kinematographentheatern, wenn sie nicht langer als bis abends 7 Ubr dauern, und l>) die Beteiligung an Veranstaltungen bildenden Charakters, namentlich soweit sie von Kirche und Schule und diesen nahestehenden oder sonst auf diesem Ge biete sich betätigenden Vereinigungen (zum Beispiel Jünglingsvereinen, Jung frauenvereinen) ansgehen. Neberdies kann in einzelnen Fällen bei besonderen Gelegenheiten, z. B. bei Vorträgen, Aufführungen usw., von der Ortspolizeibchörde Befreiung von dem Verbote erteilt werden. 2. Den unter 8 1 bezeichneten Personen ist ferner, soweit sie sich nicht in Begleitung ihrer Eltern, Erzieher, Lehrer oder Lchrherrcn befinden, jeder Aufenthalt ohne recht fertigenden Zweck auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in den Monaten Mai bis mit September nach 10 Uhr abends, in den Monaten Oktober bis mit April an den Sonn abenden nach V-10 Uhr, an den übrigen Tagen nach 9 Uhr abends untersagt. 8 L. Das Rauchen von Zigarren, Zigaretten und TabaL ist Jugendlichen, die nach nicht das 17. Lebensjahr erfüllt haben, verboten. - 8 4. Die Inhaber der unter 8 1 genannten Betriebs sind für die Beachtung der vorersicht lichen Verbote in ihren Räumlichkeiten mir verantwortlich. 8 5. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zn 60 Mar? oder mit Haft bestraft. Gegenüber Sckanlitätteninhabern, welche die Einhaltung dieser Bestimmungen unter 8 1 und 8 3 in ihren Räumen ungenügend überwachen, kann überdies Festsetzung der Polizei stunde auf einen früheren Zeitpunkt verfügt werden. K 8 6. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Großenhain und Riesa, den 18. April 1916. Königliche Nmrshauptmannfchaft Großenhain und vie Eta'sträte zn Großenhain und Nies«. EüMm-Mr'Msi ketrcffezM. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt einquartierten Militarpersonen aucp im Monat Mac 1916 cm Quartiere behalten wollen, werden aufgefordert, Meldung darüber bis Dienstag, den 25. dieses Monats bei unserem Quartieramt zu erstatten. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. April 1916. Str. 1800-1880 „ 1881-1980 „ 1981-2100 . 2101-2200 „ 2201-2300 „ 2301-2395 und die Karteninhaber 8 „ I—4 „ - Der Preis beträgt 1 M. 30 Pf. für 1 Pfund Fleisch, 1 M. 65 Pf. für 1 Pfund Speck, Schmeer und Wurst. Es werden abgegeben an 1 Familie bis zn 2 Personen nicht mehr als 1 Pfund Fleisch, V- Pfund Wurst und V- Pfund Speck oder Schmeer, bis zu 4 Personen nicht mehr als IV, Pfund Fleisch, V- Pfund Wurst und V- Pfund Speck oder Schmeer, von mehr als 4 Personen nicht mehr als 2 Pfund Fleisch, 1 Pfund Wurst und 1 Pfund Speck oder Schmeer. Die auf der Butterkarte angegebene Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen ist hierbei maßgebend. Die Buttervor.zngskarte ist bei der Fleischentnabme vorzulegen. L'leischmarken für die entsprechenden Gewichtsmengen sind bercitznhaltcn. Ter Nat der Stadt Riesa, am 18. April 1916. Fnd. Nr. 3 und 4 des Gesetz- und Verordnungsblattes vorn Jahre 1916 sowie Nr. 63 bis 72 des Neicstsaesctzblattes vom Jahre 1916 sind hier Angegangen und können in der RatLhauptkanzlci ' mgcieben werden. Der Inhalt Ke: Blätter ist ans dem Anschläge im Flnr des Rathauses ersichtlich, er Rat der Stadt Riesa, am 17. April 1916.Fnd. GeWrfLSLN'kehr im NatWuft. Wir weisen erneut darauf hin, daß unsere Geschäftsstellen im Rathause infolge der immer großer werdenden Arbectslast, die von der durch Einziehungen stark verminderten ! Beamtenschaft ohnehin kaum mehr zu bewältigen ist, nur uoch an den Vormittagen -wischen 8 uns 1 Uhr für den öffentlichen Verkehr geöffnet gehalten werden können. > Ta auf diese Tatsache von einem großen Teile der Einwohnerschaft bislang leider ' gar keine Rücksicht genommen worden ist, festen wir uns — auch um vergebliche Wege nach dem Nathausc zn »rspciren — zu der Mitteilung veranlaßt, daß wir von jetzt ab grund sätzlich und ausnahmslos die Erledigung aller bis zum nächsten Tage anfschiebbarcn Sachen außerhalb dieser Zeiten g':weise» zn müssen. Lediglich die Sparkasse bleibt wie seither auch nachmittags zwischen 2 und 4 Ubr geöffnet mit Ausnahme der Sonnabende, an welchen sie von vormittags 10 bis nach mittags 2 Uhr unnnierbrocben geöffnet ist. Der Rat Lee Stadt Riesa, am 18. Avril 1916. Fnd. Lchwernifltisch-Vn'kauf. Ter städtische Schweinelleischverkauf (Fleisch, Speck, Schmeer, Blut- und Leberwurst) wird DonncrZtzg, den SV. April 1910 im städtischen Schlachthose fortgesetzt. Abgcfertiat werdcn die Inhaber der VnttervorzngSkartcn -1 (die oben vor dem Buch staben 4 angegebene Nr. ist maßgebend) von Nr. 1890 bis 2395 und der Butterv. rzugL- karten 9, soweit sie.bisher Fleisch psw. noch nicht erhalten haben und soweit der 'Vorrat ansrcichk. (Die betreffenden Karteninhaber sind von der Verkaufsstelle notierr wordcn.) T'.e Abfertigung erfolgt für die Karteninhaber . . von 10—11 Uhr vorm. . 11-12 . „ 12—1 „ nachm. Höchstpreise für EMlartoffeln. § s der Bekanntmachung über den Handel mit Saatkartoffeln vom 4. März 1916 wird aufgehoben. Für Saatkartoffeln gelten somit die nach 8 2 der Bekanntmachung zulässigen Zu schläge und Ausnahmen von der Preisbcschränkuna bis zum 15. Mai 1916 weiter. Mct dem 16. Mai fallen alle Sondervorschriften über Saatkartoffeln nach 8 1 der BundcSratS- verordnung vom 6. Januar 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 5) fort. Dresden, am 15. April 1916. 533ULIV 1897. Ministerium deS Innern. Futtermittel für Fische. Seiten der NeichSfuttermittelstelle in Berlin sind dem Verein Deutscher Teichwirte, Nortorf (Schleswig-Holstein) Futtermittel für Fische (Lupinen, später vielleicht Mais) zur Verteilung auch an die dem Verein nicht angeschloffencn Tcichwirte übergeben morde». Die Fischzüchter haben ihren Bedarf unmittelbar bei dem obengenannten Verein anzn- melden. Bemerkt wird dabei, daß Futtermittel nur iu äußerst beschränktem Umfange An gewiesen werben können. Großenhain, am 17. Avril 1916. 568kl?II. Königliche Anrtöbanvtmannschaft. stimmungsstation" vollständig ausgefüllt» zunächst zum ! nächsten Militär-Paketamt zu senden. Dort wird das zu ständige Sammelpaketamt ermittelt und die Frachtbrief aufschrift ergänzt. Auf Grund dieses Frachtbrieses wird dann das Gut bei der EisenLahnabfertigung des Versand ortes zur unmittelbaren Absendung angenommen. Empfohlen wird, die Frachtbriefe jedesmal auch dann zur Eintragung des SammclpaketamteS oder vorher einzufcn- den, wenn nicht ganz sicher seststeht, daß die hierüber aus dein Felde gemachte Mitteilung noch zntrisft. Die Eisen- bahnabfertigungcn werden die mit den Beförderungsbe dingungen nicht vertrauten Absender in jeder Weise unter stützen. Besondere Auskunft über das zuständige Mili.är- dcpot u. dcrgl. mittels der grünen Dopuelkarte erübrigt sich hiernach und wird nicht mehr erteilt. Die näheren Vorfcbristcn werden bei den Militärpaketümtern, Post- ' anstalten, und Eisenbahnabfer.iguugcn auSgchängt. (Amt lich.) —* Im Hinblick auf den während des Osterfestes zu erwartenden stärkeren Reiseverkehr wird zur Verhütung der sonst unvermeidlichen Stockungen bei den Fabr.'artcn- auSgabc- und Gcpäckannahmeftciien der größeren Bahn höfe ^empfohlen, bereits am Tage vor der Abreise die Fahrkarten zn lösen und die Gepäckstücke auszugeben. Zu beachten ist hierbei jedoch, daß eine scühere Ausgabe von Gepäck dann nicht in Frage kommen kann, wenn Brut- uns BrttrerklMermnSMe irr Gröba. Des Osterfestes wegen erfolgt die Ausgabe der Brot- und Lnkterkarten auf die Zeit vom 24. April bis 14. Mai bereits Donnerstag, den Kl). Avril 1V1K, nachmittags von V,6—Uhr, in den bisherigen Brorkartenausgabestellen. Die Bäcker und Händler werden noch besonders darauf hingewiefen, daß eine Abgabe von Brot und Mehl aus die neuen Karten vor dem 24. April nicht gestattet ist. Gröba, am 17. April 1916. Der Gemeindevorstaird. MeLMmzfeUmz- Mürgariue-Verlauf m GMm. Mittwoch, den LV. Avril 1S1K, nachmittags K—T Uhr, werden im Grundstück Weststraße 14 ausländische Fleischkonservcn an hiesige Einwohner verkauft. Zum Verkauf kommt Nindstcisch im eigenen Saft ohne Knochen in Pfund-Dosen zum Preise von S M. SV Pfg. für dis Dose. Der Verkauf erfolgt nur gegen Abgabe von FlcisÄmarken und zwar ist laut Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannschast die Hülste des Brutto-Gewichts --- 250 8 in Marken für eine Dose abzugeben. Gleichzeitig kommt ein kleiner Posten AuSlandSmargarrne znm Preise von 33 Pfg. für V» Pfund znm Verkauf. BrotciuSweiSkartcn find vorznlegcn. Geld ist möglichst abaezählt mitzubr'mgcn. Gröba, am 17. April 1916. Der Gemeindcoorrtand.
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