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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160913
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160913
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-13
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1916
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Riesaer W Tagebla - -^5-^ ««d A«r»ig»r MeddM md Aqckgch. -SV.. Awtsötatt für die Mnlgl. AmtShauptmannsHast Großenhain, das König!. AmtSgeriLt und den Rat der StaLt Niiesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 13. September 1916, abends. 69. Jabrsi. e/, einer / einer düng von Wertpapieren bei den Reichsdarlchenskasscn zu verschaffen. Diese berechnen für Darlehen zur Zeichnung von Kriegsanleihe einen Vorzugszinsfuß von 5'/., Prozent. Der tatsächliche Unterschied in dem Zinssatz der Darlehens» kaffen und der wirklichen Verzinsung, welche die Kriegs anleihe bietet, ist mithin so geringfügig, das; er einen Hin derungsgrund für die Benutzung der Darlehenskassen nicht abgcbeu könnte. Eine Kündigung der Darlehen zu einer ungelegenen Zeit ist nickt zu befürchten. Die Darlehens kassen werden vielmehr bei der Verlängerung des Darlehens das größte Entgegenkommen zeigen und überdies aller menschlichen Voraussicht nach noch mehrere Jahre (4 bis 8) nach dem Friedensschlüsse in Tätigkeit bleiben,'um für eine leichte, vorteilhafte Kreditgewährung durch Verpfändung auch von Kriegsanleihen Gelegenheit zu bieten. Es kann daher allen Besitzern von Wertpapieren, insbesondere «such Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen die Benutzung der Darlehenskassen zur Beschaffung von Mitteln für die Zeichnung der jetzt aufgelegten fünften Kriegsanleihe nur einpfohlen werden. — Das Hausschlachtungsverbot, das seiner zeit aus technischen Gründen erlassen wurde, hat vielfach zu Beunruhigungen unter den Tierhaltern geführt, die noch immer nicht ganz verschwunden sind. Im vollen Um fang war jenes Verbot nur ganz kurze Zeit in Kraft. Es kann auf das Bestimmteste versichert werden, daß ein Haus- schlachtungsverbot nicht wieder erlassen wird. Anderer seits ist es selbstverständlich, dah ein bestimmter Teil des bei der HauLschlachtnng sich ergebenden Fleischcrtrags dem betreffenden Tierbesiber auf die ihm durch die Reichüfleisch- karte zustehende Fleischbezugmcngs ungerechnet werden muß. Ein anderes Verfahren würde zu ungemein großen und sehr ungerechten Verteilungsunterschieden in der Be völkerung führen. Jedoch ist die auzurechnende Menge so gewählt, daß der Tierhalter noch immer aus der Aufzucht und Fütterung einen bedeutsamen Vorteil gegenüber den jenigen hat, die sich ein Schlachttier nicht halten können oder wollen. Dieser Vorzug ist auch notwendig, weil jede Tierhaltung nicht nur mit Arbeit, sondern auch mit einem zum Teil nicht geringen Risiko verbunden ist. Andererseits aber muß sich jeder, der in der Lage ist, ein oder mehrere - Schweine halten und füttern zu können, sagen, daß er sich selber schwer schädigt, wenn er die Tierhaltung aufqibt. Dann bat er nicht nur nicht das Fleisch, das er bisher selbst gezogen hat, sondern muß sich's beim Metzger kaufen. Mit jedem Esser mehr aber müssen ganz naturgemäß die dein einzelnen zuteilbaren Anteile immer geringer werden. Auch in den Städten ist es erwünscht, die Schweinehaltung zu fördern. Wer einen Hof, ein Stück Land hat, auf dem ein Stall steht oder errichtet werden kann, sollte diese Ge legenheit benutzen. Nach 8 9 der Verordnung über die Regelung der Fleischversorgung vom 21. August 1U16 ist es zulässig, auch mehrere Personen, die gemeinsa m ein Schwein kalten und mästen, als Selbstversorger anzusehen und die ihnen dadurch zukommendc Bevorzugung zu ge währen. Dabei ist an Fälle gedacht worden, in denen mehrere Familien auf denselben oder benachbarten Grund stücken wohnen und in einem gemeinsamen Scall ein Schwein halten. Immer ist hierbei eine persönliche Betätigung des oder der Eigentümer des Schweins bzw. ihrer Angehörigen an dem Schlachttiec vorausgesetzt. Eine finanzielle Be tätigung an der Mästung genügt nickt. Wer also sein Schwein in eine sog. „Vichpension" gibt und dort mästen läßt, gilt nicht als Selbstversorger, selbst wenn er vielleicht die Abfälle des Haushalts dorthin ablicfcrr. Er muh eben das Tier in unmittelbarem Gewahrsam haben, sonst hält er es nicht selbst. Diese Bestimmung entspricht auf höchstens 4,75 Mark für den Zentner, den Kleinhandels preis bis einschließlich 15. Februar 1917 auf höchstens 5,50 Mark für den Zentner feftsetzen, erhalte» vom 1. Okto ber 1916 ab ein Drittel der Kosten für die über die ge nannten Sätze hinausgehenden Aufwendungen aus Reichs mitteln erstattet, wenn diese Kosten im übrigen ander weitig aufgebracht werden. Die Gemeinden haben jedoch der höheren Verwaltungsbehörde nachzuweisen, daß sie mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse höhere Aufwendungen machen mußten, als durch einen Preis von 4,75 Mark bezw. 5,50 Mark gedeckt werden. (Amtlich.) —* Der Abgeordnete Beda hat mit Unterstützung der National liberalen Landtagsfraktion bei der H. Stande- kammer folgenden Antrag Angebracht: Die Kammer wolle beschließen: 1. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Einrichtungen im Anschluß an die Landesbrandversicherungs anstalt zu treffen, die eine Entschädigung für Sturm- und Wasserschäden sicherstellen, 2. die Erste Kammer zum Bei tritt zu diesem Beschlüsse einzuladen. —* Der Abg. Hofrat vr. Löbner hat mit Unterstützung der Nationalen Landtagsfraktion bei der zweiten Stände kammer folgenden Antrag eingebracht: Die Kammer wolle beschließen: 1. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, noch in diesem Landtage eine Aenderung des Gesetzes über die Landes-BrandversicherungSanstalt vom 1. Juli 1910 herbeizuführen dahin, daß der gegenwärtig infolge außer ordentlicher Verteuerung aller Neubauten und baulichen Wiederherstellungen fast allenthalben bestehenden, die Ge bäudeeigentümer schwer gefährdenden Unterversicherung der Gebäude begegnet, jeder gegenüber der früher erfolgten Schätzung z. Zt. vorhandene oder später sich ergebende Mehrwert der versicherten Gebäude vorversichert, überhaupt eine zeitgemäße Wertsregulierung für den Versicherungsfall dauernd sichergestellt werden kann, 2. die Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Beschluß einzuladen. — Wie aus Stuttgart berichtet wird, wurde in letzter Zeit in der württembergischen Presse die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich wäre, einer Familie, die bereits mehrere Söhne für das Vaterland geopfert habe, den letzten noch lebenden Sohn zu erhalten, entweder durch Zurückstellung oder durch Verwendung auf einen mit ver hältnismäßig wenig Gefahren verbundenen Posten. Wie sie „Württembergische Preß-Korrespondenz" meldet, steht iner allgemeinen Regelung dieser Angelegenheit das Fehlen einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, doch sei bekannt, daß schon seit langer Zeit ein weitgehendes Entgegen kommen der Militärbehörden besteht, indem allen bekannt werdenden Fällen nachgcgangen und, wo nur immer zu lässig und möglich Abhilfe geschaffen werde. —* Nach einer im „ReichSanzgr." veröffentlichten Be kanntmachung des Reichskanzlers tritt die Bekanntmachung vom 28. August 1916, wonach Petroleum zu Leucht zwecken bis auf weiteres nicht mehr abgesetzt werden durfte, mit dem 11. September 1916 außer Kraft. — Der „ReichSanzgr." veröffentlicht ferner eine Bekanntmachung des Kriegsernährunasamtes, wonach der Preis für Gersten- graup en (Rollgerste! und Gerstengrütze bei der Veräuße rung durch den Erzeuger 49,20 M. für 100 Kgr. brutto nicht übersteigen darf. Im Kleinhandel dürfe» Gersten graupen (Rollgerste) und Gerstengrütze zu keinem höheren Preise als zu 30 Pfg. das Psuno verkauft werden. Nach einer Bekanntmachung der Gemüsekonserven Kriegsgcsell- schaft ist der Absatz von Gemüsekonserven und Faßbohnen durch Hersteller an Händler bis auf weiteres verboten. — Bei den bisherigen Kriegsanleihen ist noch viel zu wenig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, sich die zur Zeichnung erforderlichen Geldmittel durch Verpfän- Verkehr mit Butter vetr. Soweit die Butter nicht im unmittelbaren Verkehr zwischen Erzeuger bez. Aufkäufer (Butterfrau) und Verbraucher abgesetzt wird, beabsichtigt hie Amtshauptmannschaft auf Grund der Bundesratsoerordnung vom 20. Juli 1916, der dazu ergangenen Ausführungs verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2. September 1916 und der Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 6. September 1916 sie durch Aufkäufer für den Kommunalverband zu erwerben und den hierzu zu gründende» Sammclstellen zuzuführcn. Um die bisher zwischen Verkäufer und Käufer vorhanden gewesenen wirtschaftlichen Beziehungen möglichst wenig zu stören, sollen die bisherigen Butterhändler im Bezirke als Aufkäufer des Kommunalorrüands bestellt werden, dafern sie hierum nachsuchen. Die Anmeldung hierzu geschieht durch Einreichung eines schriftlichen Gesuches bei der Ortsbebörde bis spätestens zum 16. September 1916. Aus dem Gesuche muß hervoraehen: 1. Vorname und Zuname, 2. Wohnort, 3. Seit wann der Butterhandel betrieben wird. Personen, die erst nach dem 1. August 1914 den Butterhandel ausgenommen haben, haben keine Aussicht auf Zulassung. Die Gemeindebehörden haben die Nichtigkeit der Angaben in dem Gesuche zu be stätigen, ferner zu bescheinigen, daß gegen die Zuverlässigkeit des Gesuchstellers bez. der Gesuchstellerin Bedenken nicht bestehen und die Gesuche dann bis spätestens zum IN. Sep tember 1V1V vormittags an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen. Diejenigen Personen, die auf Grund der Gesuche als Aufkäufer bestellt werden, er halten dann von dem Kommunalverband einen Bntteraufkaufschein durch die Gemeinde- behörde ausgehündigt. Großenhain, am 13. September 1916. Der BezirZsvcrband der Königliche« Amtsbauptmanuschaft. 1392 s^ll. Oertliches and Sächsisches. Riesa, den 13. September 1916. —KM. Se. Maj. der König hat am 11. September nachstehende Telegramme ins Feld gesandt: An die Division Franke. Es drängt mich, der Di vision nach Abschluß einer beispiellos schweren, an Körper und Geist gleich Hobe Anforderungen stellenden Kampfzeit »reinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung auszusprechen. Die Regimenter der Division haben getreu ihrer alten Tradition vom ältesten Offizier bis zum jüngsten Mann ihr Bestes getan. Voll stolzer Freude sehe ich auf meine heldenmütigen Truppen. An das Leibgreuadicrregim ent 100. Nach Mel dung des Kronprinzen haben meine braven Leibgrenadiere in der letzverslossenen schweren Kampfzeit Wunder der Tapferkeit verrichtet, die zu den schönsten Ruhmesblättern des Regiments gehören. Es ist mir eine ganz besondere Freude, meinem Regiment an dem ich seit meiner frühesten Jugend mit ganzem Herzen hänge, meinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung aussprechen zu können. An die 23. Infanteriedivision. Nach Meldung des kommandierenden Generals haben sich die Truppen der Division in den beispiellos schweren Kämpfen der letzten Lage ganz hervorragend geschlagen. In ganz besonderer Weise wird das Infanterieregiment 177 gelobt. Es drängt mich, der Division meine vollste Anerkennung auszusprechen. Die Regimenter haben, getreu ihrer Traditionen, vom ältesten Offizier bis zum jüngsten Soldaten in hervor ragender Werse ihre Pflicht getan und das ihre dazu bei getragen, den alten Ruhm meiner Armee nicht bloß zu er halten, sondern auch durch neue unvergängliche Taten zu vermehren. An das Infanterieregiment 177. Nach Mel dung des kommandierenden Generals hat das Regiment als rechter Flügel und Eckpfeiler des Armeekorps die feind lichen Anstürme zerschellen lassen, sowie Hunderte von Ge fangenen und Maschinengewehre erbeutet. Mit freudigem Stolz spreche ich dem Regiment meinen Dank und meine vollste Anerkennung ans für diese hervorragende, in beispiel los schwerem Kampfe vollbrachte Leistung, die ein unver gängliches Ruhmesblatt bildet. , —* Die Entscheidungen wegen Weiterbenutzung der Fahrräder sind getroffen worden. Eine strenge, Kontrolle aller Personen, die Räder mit Gummibereifungen benutzen, steht bevor. Es kann nur dringend und erneut darauf aufmerksam gemacht werden, daß strenge Bestrafung diejenigen Radfahrer trifft, die ohne Genehmigung Fahr räder benutzen- — Die Reichsstelle für Gemüse und Obst gibt bekannt: Die Händler halten seit Festsetzung des Höchstpreises mit dem Verkauf der Pflaumen zum Teil zurück, zum Teil fordern sie höhere Preise. Die zuständigen Behörden schreiten jetzt unnach sichtlich ein. Zurückhaltungen werden mit der Entziehung der Erlaubnis zum Handeln, Mehrforderungen mit Gefängnis nnd Geldstrafen geahndet. In gleicher Weise wird auch bei anderen Lebens- und Futtermitteln verfahren. Dem kaufenden Publikum wird empfohlen, jeden Verstoß zur polizeilichen Anzeige zu bringen. In kürzester FrU werden dann geordnete Zustände eintreten. —* Die Verhandlungen über Bewilligung von Reichs- zuschüssen, durch welche der Kartoffelpreis frei Keller auf 4,75 Mark für den Zentner, im Kleinverkauf auf 5,50 Mark für den Zentner ermäßigt werden soll, sind nunmehr abgeschlossen. Das Kriegsernährungsamt gibt hierüber folgendes bekannt: Gemeinden, die für Kartoffeln aus der Ernte 1916 den Preis frei Keller des Verbrauchers Hilfsarbeiterinstelle. Für unsere Stadlhauptkasse wird eine Hilfsarbeiterin zum baldigen Antritt gesucht. Da» Riesaer Tageblatt erscheint ttveu Lag abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. vezngSpret-, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Katserl. Postanstatten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetages find bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fl!r da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz cnt» sprechend höhen Nachweisung»- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« 'eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kondü» gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Rle,a. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderunaScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise^., Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Woethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesas ! >!! . Ul, > ,n 1. - > . .. „ n IV > u -7 Für die Stelle geeignete Bewerberinnen haben Gesuche mit Lebenslauf und Gehalts ansprüchen bis zum 16. dieses Monats einzureichen. , Der Rat der Stadt Riesa, den 13. September 1916. _ , H , Sammlung von Aeitunüspapier^ Die bereits angekündigte Sammlung von Zeitungspapier soll Donnerstag, den 14. September 1V1« stattfinde,t. Schüler des hiesigen Realprogymnasiums, die durch Tragen der Schülermütze erkennt lich sind, werden an diesem Tage im Laufe des Nachmittags in den einzelnen Haushal- tungcu vorsprechen und das Zeitungspapier, das als Strohersatzmittel zum Stopfen von Militürstrohsäcken Verwendung finden soll, sammeln. An die Einwohnerschaft richten wir die herzliche Bitte, die Sammlung gütigst unter stützen und den Sammlern Zeitungspapier, das wir bitten, möglichst in Bündeln zu packen, recht zahlreich übergeben zu wollen. Papier auS Wohnungen, in denen ansteckende Krankheiten herrsche« oder in letzter Zeit geherrscht haben, und Papier von Zeitungen, die an ansteckenden Krank heiten Leidende in den -Händen gehabt habe», bitten wir nicht mit abznliefern. Der Rat der Stadt Riesa, den 12. September 1916. Gßm. Leveusmirmverklmf in Grölm. Donnerstag, den 14. September 1S16, vormittags von 9—1 Uhr und nachmittags von 6—Uhr, werden im Grundstück Weststraße 14 verkauft: Rindfleisch im eigenen Saft, 1 Dose 2 M. 20 Pfg., Grützleberwurst in Dosen, 1 Dose 1 M. 60 Pfg„ Oclsardinen, 1 Dose 75 Pfg., Eier zu ÄÜ Pfg., Malbaka, (Kakao-Mischung) Pfundpaket 3 M. 10 Pfg. und Bouillonwürfel, Stück 3 Pfg. . . Lebensmittel-Kontrollkarten sind vorzulcgen. Leere Konservenbüchsen, Gegenstände aus Zinn, Weißblech usw. werden angenommen. Gröba (Elbe), am 13. September 1916. Der Gemeindevorstand.
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