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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.04.1924
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1924-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19240410017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1924041001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1924041001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1924
- Monat1924-04
- Tag1924-04-10
- Monat1924-04
- Jahr1924
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.04.1924
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Donnerstag, 1s. AprN 1S24 V. Sahegang. M ISS ft» ft» ftmhftlMM»,: aooig. Vegründel 183« B--ugs.«-dLI>r > >.«,»»»»«, ft»ch»^-) »Utft«. — 1ü»»Na«»U SchrtftftS»« w»rd«n »ich« und A<m»tg»tch«tt»8»«t»-. k»Nk«8» 3S/chv. » llt»»lch » »«tchordi in Dnft». Äc«»oula lOSS Sr»»»«,. vreselen-/^ II >ni»L«r, keks 21 ^ tzmupriotwr: 24811 18»mm»Inum««r) 7»1»>r. iiär.: pridauil reslll 18 l' pmst-üsnll, zllliengerkllmksft , s°g.. ,°°s 8-IlI-UIUI. Md . , . - kornipwvl»«,. 888, 487, 487 Kenlvnmsrk-Konten -»»-»»»»— Sie Berichte der SachverWMgen. Die Pliine sin- nur bei unbedingter Wie-erhersiellung -er -eulfchen Wirlschafishoheit durchführbar. Anempfehlung ungeheurer Leistungen. — Die deutsche Lebenshaltung soll angeblich nicht unter bas Niveau -er Rachbarlüu-er herabge-riickl werben. — Mae Kenna schiihl -ie -eulschen Auslan-sgulhaben auf 6^ Mlliar-en Goldmark. Das Gukachten -es Ausschusses Dawes. kDrahtmeldung unsrer Berliner Sch r t s t l e i t u n g.) Berlin, 8. April. Die von der Reparationskommission eingesetzten Saä)verstündigcnkvmilees haben der Ncparations- kommisston beute um I Uhr ihre Berichte übergeben. Die Berichte liegen hier zwar noch nicht im vollständigen Wort laute vor, immerhin sind aber die Grundziigc des Berichts bereits nach Berlin libcrmittclt worden, so das? mit dem Vor behalt etwaiger nach Vorlicge» des vollständigen Berichtes sich ergebender Ergänzungen und Berichtigungen bereits spitzende llcbersicht über das umfangreiche Gutachten gegeben werden kann. Es wird zunächst betont, das; das Gutachten ,«it H i n st t ui m i g k c i t sämtlicher Mitglieder abgegeben moxde» sei. ES stellt dann seinen Vorschlägen die folgenden. allgemeine« Leitsätze voraus: Der Plan ist ein u » l e i l b a r e S G a n z e s. ES ist nn« Nützlich, daraus einzelne der Vorschläge anzuuehmcn und a«dhxe ahznlchncn. In diesem .lalle oder auch im .lalle un gebührlicher Verzögerung in der Anssührnng des PlaneS überhaupt lehnen dir Sachverständigen jede Verantwortung sstr den Erfolg ab. Der Plan hat ferner die Wiederher stellung der deutschen WirtschaitShohcit zur unbedingten Bor- gMssetzuug, da der Ansgleich des Budgets, die Stabilisierung der Währung, die Wiederherstellung des innere« und äußeren Kredits Deutschlands nur uuter dieser Voraussetzung mög lich ist. Es müsse« deshalb auch olle Sanktionen, die ine wirt- ichastlichc Produktion hindern, zurückgezogen oder entsprechend geändert werde». Werde» diese VoranSscvungen hinaus- geschpben oder verzögert, so ändern sich entsprechend auch alle übrigen Daten des Zahlungsplanes. Dt« Lachoerständigen betonen ferner, daß sie bestrebt O-wcken seien, die Lasten so zu gestalten, das, dadurch die Lebenshaltung des deutschen Volkes nicht unter dckö Niveau de» Lebenshaltung in den alliierten und ieiueu europäisch» Nachbarländern herabgedrtickt werde, welche auch ihrerseits schwere Lasten aus dem Kriege zn tragen haben. Der gesamte Zahlungsplan ist auf den Gedanken aus gebaut, die Höchstleistungen sestzustcllcn, die Deutschland jähr lich in seiner eigenen Währung zahlen kann. Er steht davon ab. et« für allemal die Dotalbekastnng für Dentschland zu fixiere«. Er soll deshalb auch nicht eine Losung des ge samten R c p a r a l i o n S p to b l e m S sein, vielmehr nur «ine Regelung für eine genügend lange Zeit. INach den Einzelvprschlägen der Sachverständigen handelt cS sich um etwa zehn Jahre, um das allgemeine Vertrauen wieder hcr- zusteüen.) Ter Plan sei aber gleichzeitig so gefaßt, das, daraus «ine endgültige und vollständige Lösung des gesamte« Reparattvusproblcms und aller der damit vcrbnndcncn Frage» aufgebant werden kan«, sobald das die Umstände ge statte». I. Slabtliral Ser Währung. Notenbank. Der Bericht führt ans, das, die durch die Rentenbank erreichte Stabilität nicht die endgültige Rege lung därstellen kann. Zur Erreichung einer dauernden Sta bilität schlägt der Bericht alternativ vor, entweder die Schas st»»« einer neuen Notenbank in Deutschland oder eine Reor ganisation der Rcichsbank. Die Möglichkeit der Aufrecht- erhaitnng der Rcichsbank ist also vorgesehen. An jeden, Fall soll ein einheitliches WährungSgeld in Dentschland geschaffen werden. Die Notenbank soll für die Dauer ihres Notcnauö- gaberechtü, <50.fahre» das ausschließliche Notcuprivileg haben tjedoch unter Beibehaltung der P r t v a t n o t b a u k c n und vorerst auch der Re nie« bankt. Alle auf Papier mark lautenden Zahlungsmittel sollen aus dem Verkehr ver schwinden. Die neue» Notenbanken sollen zn ive»igs,ens ein Drittel mit Gold oder Golddcvisc» gedeckt sein. Dabei ist im wesentlichen an Guthaben bei ansländischen Banken gedacht. Der Berich» sieht vor, daß die anszugcbenden Note» normaler Weise in Gold einlösbar sind, betont aber, das, »acb Ansicht der Experten bei Errichtung der Bank die Verhältnisse die Notenrinlösung in Gold »och nicht gestatten werden. Die Notenbank ist im wesentliche» gedacht als „Bank der Banken", dir nur sichere kurzfristige Wechsel zu dem von ihr festz»- setzenden Diskontsätze und im übrigen Girogclde, anntmmt. Dir Bank soll die »asicnsiihrnng sür das Reich ausiibcn. Sie soll auch kurzfristige Darlehen an das Reich geben, aber die Beträge und die Art dieser Darlehen »höchstens lüü Milli onen Mark für längstens 8 Monate» sollen im Bankgcsctz genau festgesetzt werden. Das Reich soll an den Gewinnen der Rank Anteil haben. Die Bank soll aber von jedem R e a j e r u u g s e i n s l» st frei sein. Die Bank soll ein Kapital von 4W Millionen Goldmark haben, wovon 8»<> Milli onen in Deutschland und im AuSlande durch Zeichnungen ausgebracht werbeu solle». Sie wird verwaltet von einem deutschen Präsidenten u,U> dem nur ans Deutschen bestehenden Direktorium, der einen konsultativen Beirat »gedacht ist wohl an die Auf- rechterhalinng des ZentralanSschnsseSj haben kann. Neben dem deutschen Direktorium ist ein „General-Board" eingesetzt, der auö siebe» Deutschen und sieben Ausländern besteht. Es saht seine Entscheidung mit einer Mehrheit vvn zehn Mit gliedern. Dieser „General-Board" hat gewisse Vollmachten in denjenigen Fragen, die die Interessen der Gläu bigerstaaten berühren. Ein ausländisches Mitglied dieses „General-Boards" soll der .Kommissionär sein. Er hat dar über zu wachen, das, die Vorschriften, die sich auf die Noten ausgabe und die Ausrechterhaltnng der Rotendcckung beziehen, beachtet werden. Der „Gencral-Vvard" kann auch mit ein facher Mehrheit beschließen, wenn der Präsident und der Kominissionär in dieser Mehrheit enthalten sind. Für seine Aktionsfähigkeit ist daher eine Kooperation zwischen der deut schen »»d her ausländischen Gruppe stets notwendig. Ein umfangreicher besonderer Annex enthält einen bis ins ein zelne detaillierten Plan über die Bank. II. Die Deulsche Reichsbahn. Aus dem Rcichsvahnuntcrnehmcn soll eine Akliengescll- schas, gebildet werden. Sic wird vorweg mit einem Betrage von 11 Milliarde» Goldmark erststelliger Obligationen be tastet, die mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen und mit t Pro zent jährlich zu tilgen sind. Die jährliche Leistung vo» lM> Millionen Goldmark ist in die Rcpars.tionskane zn zahlen. In voller Höhe ist diese Zahlung erst vom vierten Jahre ab zu leisten. Sie beträgt im ersten Jahre Mi», im zweiten 1«.',. :m dritten 55») Millionen Goldmark. Das Aktienkapital der Reichsbahngesellschaft von insgesamt 15 Milliarden Gold mark soll in 2 Milliarden Gold mark Vorzugs aktien und l:r Milliarden Goldmark Stammaktien zerfallen. Dem Reiche gehöre» die gesamten Stammaktien sowie 588 Millionen Goldmark der genannte« Vorzugsaktien, während l„5 Milliarden Goldmail dieser Vorzugsaktien sür die eigenen finanziellen Zwecke der Reichs bahn g e s e l l s ch a f t verwendet werden können. Der Generaldirektor der Rcichsbahngcfellschaft ist Dcotscher. ebenso der Vorsitzende des VcrwaltungS- rats. Der Vermaltnngsrat besteht im übrige,, ans 18 Mitgliedern, von denen je die Halste vo» der deutschen Rcgiernug und vo« einem Treuhänder der Obligationäre bestellt wird. Bon den nvm Treuhänder zu bestellenden 8 Mitgliedern sollen 5 Deutsche sein, so das, also im ganzen der Verwalt,»ngs- rat anS 14 dentschcn und ans 4 nichtdcutschen Mitgliedern be steht. Die Reichsbalingesellschast soll in ihrer Geschäfts führung vollständig frei »ein. Die Rechte der Reichsrcgicrung hinsichtlich der Tarife und Bet ricbsaussicht sind grundsätzlich aucrkannt. Zur Wahrung der Interessen der Obligationäre wird ein besonderer Eisenbahnkommissar bestellt. Solange der Zinsendicnst nicht Not leidet, wird sich seine Tätigkeit im wesentlichen daraus beschränken, den Stand des Unternehmens, namentlich in sinanzieller Hinsicht zu beobachte» und darüber zn wachen, das, die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden. Dem Bericht ist als Anhang das Gutachten der von dem Komitee beauftragten besonderen Eisenbalmsachverstündigcn beigefügt. Dieses Gutachten, aus das der Kvmitccbericht sich stützt, bezeichnet au verschiedenen Stellen die betriebliche Ver einigung der Rhcin-Rnhr-Vahue» mit dem übrigen Rcichs- eiscnbahnuetz als eine Voranssetzung für de» Erfolg seiner Vorschläge. M. Finanzielle Bestimmungen. Das Gutachten der Sachverständigen schlügt folgende Leistungen vor: a) Für -ie Moraloriumszeit: l Jahr 1 824 25: ist»« Millionen Goldmark, und zwar AI» Millionen ans einer anSwärt igen An leihe nnd L»I> Millionen ans dem Dienste der Eilen- ba h n o b l i ga t i o n c ». Die 8»» Millionen dienen zur Finanzierung der Sachleistungen nnd der Vesatzungslostcn. Soweit eine Anleihe nicht zustande kommt, können Leistungen nicht gefordert werden. 2. Jahr 1 825 2«: 122» Millionen Goldmark, bestehend aus dem Dienste der Eisenbahnodligationen, der Jndustricobligationen und 5»N Millionen aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Eisenbahn. b» Für die ilcbergangszcit: :!. Jahr 1»»2 « 2 7 : 1 2 " tt Millionen Goldark. bestehend aus de», Dienste der Eisendahnobligationeiu der Industrieobligatioucn, der Befördern»,gsstencr nnd aus Haus haltsmitteln. 4. Jahr 18 2 7 /2 8: 175» Millionen Goldmark. bestehend aus dem Dienste de, Elsenbahnobligationen, der Jndnstrieobligr.tivttxn, de» Bcsärderuiigsstciirr nnd aus Hanshaltsmittetn. Dir Leistungen für das dritte »»d «trete Jahr w«nen stchbis,«rsn«ilkio»-u erhöhen oder ermäßigen, je «ach der Höhe des dritten Teiles des Betrages, um den die kontrollierten Budget» einnahmcu im Jahre 1828/27 1»»» Millionen und im Jahre 1927/28 125» Millionen Goldmark übersteigen oder unter» schreiten. c) Avrmaljahre. 5. Jahr 1 828/28 : 2511» Millionen Goldmark, bestehend ans dem Dienste der Eisenbahnab?igationc„, der Jndustrie- obligationcn, der Besördcnrvgssteuer und den Haushalts mitteln. — Zu den Jahresleistungen, die vom füuste« Jahre ab sNormaljahr, d. ,. das RcparationSjahr 18L8/28s in Höhe von 25»tt Millionen Goldmark zn übernehmen sind, sollen in den daraussolgendcn Jahren Zusatzbcträgc gezahlt werden, die sich «ach einem kombinierten Index er rechnen lassen. Die Komponenten des Indexes sollen sei«: a) Tic Gesamtsumme der deutschen AuS - und Einsuh dj Die Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes des Reiches, von Preußen. Bayern und Sachsen, wobei auf beiden Seiten die Zah lungen ans Grund des FriedenSvertrages abgezogen werden. es Tie GüterverkehrSleistungcn der Eisenbahn, ck) Ter gesamte Verbrauch von Zucker, Tabak. Bier und Alkohol, berechnet nach de» Verkaufspreisen, aj B c v ö l t c r n n g sz a h l. l) Ter K o h l c n v e r b r a >i ch aus de» Kopf der Be völkerung, wobei die Steinkohle zugrunde gelegt wird und die Braunkohle aus Steinkohle umgerechnet werden soll. Bei der Beweisung der Leistungen unterscheiden die Lach verständigen scharf zwischen den Summen, die Deutschland sür Rrparationszwccke überhaupt ausbringcn kann und de», Markbcträgen, die an das Ausland übertragen werden können. Sie stelle,, fest, das, Zahlungen nach außen nur ans dem Ucberschuß der Wirtschaftsbilanz bewirkt werden können. Die Sachverständigen schätzen die Summen, die Deutschland aittbringen lann zunächst lediglich unter Berücksichtigung der Möglichkeiten seines -Hanohaltö, schlagen aber gleichzeitig Sicherungen gegen die Verbringung der Mark- betrüge in das Ausland vor. soweit eine solche Ver bringung die Stabilisierung der Währung zer stören und dadurch die künftigen Reparationsleistungen ge fährden würde. Alle Barzahlungen sollen in Goldmark oder zum Gegenwerte der deutschen Währung erfolgen. Die Be stimmung darüber, welche Beträge in das Ausland über geführt werden können, trifft ein „Agent für Reparationszahlungen" mit 5 Währungs- und Finanzsachvcrständiqen ans den alliier te» Ländern. Mit der Abführung der Markbcträgc an den Agenten gilt die Verpflichtung an Deutschland als erfüllt Sachleistungen. Die Fortführung de, Sachleistungen halten die Sachver ständigen sür notwendig. In der finanziellen Auswirkung sehen sie keinen Unterschied zivisckc» Lach- und Geldleistungen. Beide müsse», aus dem Aus fuhrüberschuß «cd eckt wcrdcn können, wenn nicht die Währung zerstört werden sott. Alle Sachleistungen, die nicht ans Nohstossc beschränkt sind, oder deren Durch führung eine vorherige Einiudr nach Deutschland erfordert, werde» für «nwirtscha ftlich erklärt. Die Sactmcrstän digcn legen ein Hauptgewicht darauf, das; der Ausgleich des Haushalts nicht bloß hergcstcllt. sondern aus die Dauer erhalten wird. Sie erörtern in großen Zügen das Stenersnstem unter besonderer Berücksichtigung der Steuer- crgebniss,- während der Inflationszeit, sowie die Frage gleichmäßiger Stcnerbrlastnng i» Deutschland nnd den alliierten Staaten. Nur durch den dauernden Ausgleich des -Haushalts und die Ausrechterhaltnng der s c st c n W ä ln un g kann nach Ansicht der Sachverständigen das Vertrauen in die dcut scheu Verhältnisse wieder einkehren. Rur dann wird mit einer Rückkehr der im Auslande investicrtr« Kapitalien ge rechnet und kann ein Anreiz für ausländische Kapitalien zur Investierung in Deutschland geboten und eine ordentliche Ltenerleistnng erwartet werden. Der Znnnß ausländischen Kapitals stt, die Schaffung der Notenbank und die Durch ssibrung der Sachleistung während der liebernangszeit wird sür notwendig erachtet. Die Sachverständigen halten es sür ausgeschlossen, daß Dentschland im Jahre 1824 25 in irgendeiner Weise von leinen Hanshalismiiteiu zu, Erfüllung der Zahlungsvcrpslichtnngcu an die Alliierten Be träge leisten kann sMoratorium). Jede Forderung von solchen Zahlungen würde nach Ansicht der Sachverständigen de» Ausbau des -Hanshaltes nnd die SlabiiHäl der Währung gcsälirdc». Die Finanzierung der Sachleistungen soll daher 1824,25 durch eine internationale Anleihe erfolgen. Diese inter nationale Anleihe betrachten die Sachverständigen als inte
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