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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.05.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000504015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900050401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900050401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-05
- Tag1900-05-04
- Monat1900-05
- Jahr1900
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.05.1900
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verugsgedilhn HeUeljäbrllck, 2 Ml !>o Pia ^ durch di« "Lost r Ml. 7b Pi«. Die.Dresdner Nachrichten" cricheine» >««Itch Margens: die Bezieher in Dresden nnd der nSchiien Umaebmi«. wo die Kulraaium durch eigene Boten eder Lonnmiiionärc ertvlgt, erNatten das Blatt an Wochentage», die mcht ani Sonn oder Feiertage iolgen, n> zwei Ttieilausgadcn «Send« und Margens zugciielli. iiitr Rückgabe eingeiandtcr Schrift- tlücke keine Verbindlichkeit. Sernlvrechanichlub: »Mt I Lr. U m »r. LUV«. Telegramm-Adreise: Lichrichtr» Drradru. Julias vootlor, llwrilm, Vsllstr. IS iZegrölldel 1856 smpüsbit tu 8w«88t«w Lusccakl: Ltsvri»» vessei» rwci Itvrete, Itau«-, Kiivltvi»» L,»uUv1wtIiGvI»»N«-v«nätI»v. tMll ^!lur SeiiLüllek 8u» 8«v »«, psrt. o. I-Ll. ^ kvl«lüituaMr»x«itstz»L» Te1egr.-Adressc: Nachrichten, Dresden. H FVuiLvu- II Ulimnanl Oakö ^ liÄUSLtr. 15. II» 8 L»iü§. E M mS» Mi l« MM iü kWÄ»!>. H K 8eltiti m-vvLt«I»v»» tu «vnizrcll ktmilkeu. W beLlo dluilco von Uttinr. 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Der Entwurf eines EnteignungSgeietzeS. der die Enteignungs- frage für den ganzen Umfang der sächsischen Monarchie zu regeln bestimmt ist. hat bei der Fülle von Arbcitsstosf, die dem gegen wärtigen Landtage borliegt, nicht mehr in der laufenden Session erledigt werden können, sondern soll nach dem Anträge der Geich- gebungsdeputation der Zweiten Kammer einer Zwischendesnitatiml zur Durchberathung überwiesen werden. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs nebst Begründung ist an dieser Stelle in der Nummer 16 des laufenden Jahrganges der „Dresdner Nachrichten" skizzirt worden und cs wurde bei jener Gelegenheit der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Vorlage in der Rcgierungssassung ini Großen und Ganzen wohl die Zustimmung der Stände finden dürfte. In der Zwischenzeit find indessen bei genauerer Prüfung des Entwurfs mancherlei mehr oder weniger schwerwiegende Bedenken nnd Einwürfe gegen den Entwurf geltend gemacht worden, die das Gesammtbild der Chancen etwas verschoben haben. Auf allen Leiten ist man zwar darüber einig, daß der Entwurf an sich eine hervorragende juristische Leistung sowohl von formaler Eleganz, wie in Bezug auf praktische Brauchbarkeit darstellt. sowie daß die berührten Interessen des Privatcigenthums von der Regierung nach bestem Wissen nnd Gewissen abgewogen und geschätzt worden sind. Nur darüber herrschen Zweifel, ob die Schärfe des Eingriffs in den privaten Rechtskleis, die auch so noch mit der Vorlage verbunden ist, nicht noch weitere erhebliche Milderungen geboten erscheinen läßt. An sich kann die Nothwendigkeit der Enteignung durchaus nicht bestritten werden. Wohl aber muß ernstlich erwogen werden, wie weit in dieser Beziehung gegangen werden darf ohne vssenbarc Erichütterung der Grundlagen der Rechtsordnung, ohne Gefährdung der EigentbnmLsicherhcit im Rechtsstaat!!. Iluter den heutige» Verhältnissen kommt hier noch der besondere Gesichtspunkt hinzu, daß die nach Möglichkeit kvnscanente Festhaltung und Durchführ ung des privaten Eigenthumsbegrisses auch gegenüber der sozial- revolutionäre» Eigenthumsfeindlichkeit unbedingt von Nöthen ist. Wenn es irgendwo zu billigen ist, daß der staatserhaltcnde Politiker sich in seiner Stellungnahme zu wichtigen Problemen der Gesetz gebung durch ihre Wirkung auf die Sozialdemokratie beeinflussen läßt, so hat ein solches Verhalten in dem vorliegenden Falle sicherlich ein voll gerüttelt und geschüttelt Maß von Berechtigung. Die richtige Mitte kann hier nur gesunden werden, wenn die gesetz gebenden Faktoren bedenke», daß jede neue Abbröckelung von der cigenthumsrechtlichcn Svuveränctät des einzelnen Individuums von den geschworenen Feinden des Privateigcnthums uls eine Vorfchubleistung ihrer Bergcsellschaftungsideen betrachtet nnd des halb mit, wenn nicht öffentlich zur Schau getragener, so doch ge heimer Schadenfreude begrüßt wird. Selbstverständlich dürfen der artige Erwägungen nie und nimmer dazu führen, das sachlich Un erläßliche zu hintertrciben; wohl aber muß sich nach dieser Rück sicht die Grenze bestimmen, über die hinaus zu gehen vom Nebel wäre. Von dem so gctenuzeichneten grundsätzlichen Standpunkte aus sind an der Hand der gediegenen sachverständigen Ausführungen, die Herr Rechtsanwalt Stöckel seiner Zeit zu dem Gegenstände ge macht hat, die Bedenken zu bewerthen. denen der Regierungsentwurf im Einzelnen unterliegt und die sich auf die allgemeine Ent- cignungsformel, auf das Entcignungsverfahren und ans die Ent- IchädigungSfragc beziehen. Bisher war es in Sachsen Rechtens, daß im Wesentlichen in scdem einzelnen zur Enteignung Anlaß gebenden Falle die Ent- eignungsbefugniß bei den Ständen nachgcuicht wurde. Künftighin soll aber, wenn ein dem gemeinen Wvhle dienendes Unternehmen ohne Enteignung nicht durchführbar ist. dem Unternehmer dic Enl- eignungsbefngnis! nicht mehr durch Gesetz gegeben werden, sondern durch eine nnt königlicher Genehmigung zu erlassende ministerielle Verordnung. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verjähren soll also das Gesetzgebungsrecht der Stände bei der Enteignung ganz auf- höreu: es soll, so fordert der Entwurf, von Seiten der Kammer vertrauensvoll der Regierung die Machtbefuguiß gegeben werden, in jedem einzelnen Falle die Enteignung durch Verordnung aus- znsprcchen: bisber also Gesetz, in Zukunft btoßc Enteignungs- Verordnung. Es bedarf einer sehr ernstlichen nnd eingehenden Prüfung, ob es sich für die Stände wirklich empfiehlt, das ihnen bisher zustchende Mitwirknngsrecht bei der Enteignung ganz preis- zngeben. Wenn man auch der Regierung bei der Ausübung ihrer lünittgen Vcrvrdniingsbefngniß das höchste Maß von Gewissen haftigkeit und gutem Glauben zutrant, io dürfte doch schwerlich zu verkennen sein, daß das gesetzgebende Verfahren unter Umstanden erhebliche größere Gewähr gegen eine mißbräuchliche Anwendung des EntcignungsrechtS bietet. Das Enteignunasvcrfahren zeigt in der Einrichtung des so genannten Feststellnngstermms einen unverkennbaren Fortschritt. ES wurde bisher von den Exvropriate» (so heißen die von der Enteignung betroffenen Eigenthümer) als nachtheilig empfunden, daß, wenn die Enteignung beschlossen war und sie in den Ent- cignungstcrwin kamen, sie ohne jede nähere Kenntniß der in zwischen gepflogenen Verhandlungen und der aufgestellten Ent- schädigungSgrimdiätze die Höhe ihrer Entichädigung mitgetheilt er hielten und iin Anschlüsse hieran sofort die Ueberweisunq atzS- geivrochen winde. Kiinftig wird ein Vortermin slattfmdcn, in welchem die Parteien gehört und mit ihnen Verhandlungen ge führt. die Pläne besprochen werde», sowie ihnen Gelegenheit ge- gcoen wird, die sestgesrellten Grundlagen init Hilfe eigener Sach verständiger zu prüfen, damit sic im EntcigniingStcrmin die Sach- vcrftändigen-Gutachteii des Unternehmers sofort entkräften und widerlege» lönncn. Hingegen liegt ein Nuchthcil darin, daß bei uns i» Sachsen der Unternehmer in der Regel der Staat oder eine städtische oder sonstige Behörde ist. während nur i» den seltensten Fällen ein reines Privatnntcrnehmcu in Frage kommen wird. Gegenüber der Behörde aber, die mit allen Instrnktionsmittcln ausgerüstet ist. die von vornherein Sachverständige zur Seite hat, die sümmtlichc Unterlagen besitzen und die ganze Vorlage be herrschen. ist der Privatmann immer im Rachtheil. Hier werden deshalb die Stände darauf halte» müssen, daß dem Ennopiiatcu znm Schutze seines Rechts gegen den Unternehmer ganz sichere nnd unzweifelhafte Garantien gegeben werden. Die durch den Entwurf vorgenvmmcnc Regelung der Ent schädigungsfrage giebt in zwei wesentlichen Punkten Anlaß zu begründeten Wisstellungc». Es soll nämlich der Gewinn, den das von der Enteignung betroffene Gundstück im Falle der Nicht- cnteignuiig durch das Unternehmen erzielt haben würde, nicht mit entschädigt werden: außerdem soll Derjenige, der nicht sein ganzes Areal hergiebt. sondern ein Restgrundstüct behält, sich denjenigen Vortbeil. oer dem Nestgrnndstück durch das Unternehmen erwächst, aus die Entschädigung anrechncn lassen müssen. Beide Be- stimmungen enthalten unbillige Beschwerungen de-Z Ez propriaten. Gesetzt, cs hairdele sich um den Neubau einer Eisenbahn nnd einer Bahnhossvorlage. Im ersten Falle vrofitirt dann der Nachbar, denr sein Land nicht weggenommen wird, von der Werthcrhöhung, die sein Eigcnthum durch den Bahnbau erfährt. der von der Ent eignung Betroffene aber bekommt vom Staate für dieselbe Wcrth- ervöhung seines eigenen, ihm abgenommenen Besitzes keinen Pfennig Entschädigung I Im zweiten Falle wird nur ein Theil des Grundstücks enteignet, das Restgrundstück dagegen verbleibt dem bisherigen Eigenthümer und erhält durch das Unternehmen den Charakter eines werthvollen Baulandes. Nunmehr wird von der Entschädigungssumme der Betrag, uni den das Nestgrimdstück wcrthvoller geworden ist. abgezogen. Man gehl zwar nicht so weit — obwohl das im Sinne dieser Auffassung nur folgerichtig wäre —. daß man den Expropriaten auch noch zur Herausgabe eines etwaigen Uebersclmffcs verpflichtet; cS soll vielmehr nur „kompensirt" werden. Wenn man indessen berücksichtigt, daß der Nachbar, der ebenfalls durch das Unternehmen einen Vortheil an seinem Grund und Boden hat. diesen ungehindert einstrcichen kann, und ferner, daß die Wcrlhcrhöhnng des Restgrundstücks doch schließlich noch keine vollendete Bereicherung, sondern nur die Möglichkeit einer solchen vermittels eines RechtSgeschästcs darstellt, zu dessen Vornahme der Staat den Estpropriaten nicht zwinge» kann, so wringt die Ungerechtigkeit dieser Vorschrift scharf in die Angen. Die Stände werden im wohlverstandenen Interesse des PrivateigenthnmS darauf dringen müssen, daß die beiden vor gedachten Bestimmungen auS dem Entwurf entsernt werden. Statt dessen ist positiv nnszusprechen, daß der Gewinn, den das zu ent eignende Grundstück durch das Unternehmen erhält, bei der Fest stellung der Entschädigung mit berechnet wird. Wird nur ein Theil des Grundstücks enteignet, so ist bezüglich des enteigncten Theils ebenso zu Versal,reu, ohne daß der Mehrwert!) des ver bleibenden NcstgrnndstückS in Anrechnung ans die Entschädigung gebracht werden darf. Nur bei einer solchen Regelung könnte mau nneingcichräntt von einer „weitgehenden und liberale» Basis" sprechen, die süx die Befriedigung der Entschädigungsansprüche der Evpropriaten geschaffen worden sei Die ichließliche Erledigung aller vorhandenen Bedenken im Sinne einer wahrhaft rcchtS- staatlichcn Eiaenthnmsordnung darf um to zuverlässiger erwartet werden, als der Herr Staatsminister v. Metzsch seine hohe Auf fassung des ganzen Gegenstandes bei der allgemeinen Vorberathnng des Entwurfs dahin Präzisirt hat, daß es sich bei der Frage des Enteignungsweiens um eine der verantwortlichsten Ausgaben der Regierung handle. Fernschreib- und Fernsprech-Berichte vom 3. Mai. *— Dresde n. In der heutigen Stadtverordneten- Sitzung wurde der Antrag des Stadtverordneten Ahlhelm, den Rath zu ersuchen, im Hinblick ans das vorliegende dringende Be dürfnis; dem Kollegium baldigst eine Vorlage wegen Errichtung einer bö Heren Unterrichtsanita lt lGvnmasinm, Real- gpmnasium) im östtichen Theile von Dresden-Altstadt zugchen zu lassen, einstimmig an den Finanz- und Verwaltiingsausichiiß zur Berichterstattung überwiesen. Berli». Ter Kaiser richtete an den Präsidenten der Ver einigten Staaten von Brasilien folgendes Telegramm: „An dem heutigen, dem Gedächtnis; der Entdeckung Brasiliens geweihten Festtage übersende Ew. Erccllenz den Ausdruck Meiner aufrichtigen Svmpathien und herzlichen Wünsche für das Glück und Gedeihen der befreundeten Nation, die Sie so würdig revräsentiren. Wilhelm. I. U." - Wien. Der Kaffer ist heute Abend 6 Uhr 10 Minute» mittels Sonderznges der Nordbahn nach Berlin abgcreist. In seiner Begleitung befinden sich Gras Goluchowski und Feldzcug- ineister Beck. Die vor dem Bahnhof angesammclte Menschenmenge bereitete dem Kaiser begeisterte Huldigungen. * P e ft- Abgeordnetenhaus. Der Ministerpräses widmet Munkacs» einen Nachruf. Die Bestattung Munkaesii's wird ans Staatskosten in ein von der Stadt bereit gestelltes Ehrengrab erfolgen. Rotterdam. Tic Buren-Mission schiffte sich heute nach Amerika ein. -- Washington. Der Botschafter White in Berlin ist beauftragt, dem deutschen Kaiser die Glückwünsche dcS Präsidenten Mac Kinlep zur Feier der Volljährigkeit des Kronprinzen aus zudrücken. Frankfurt ». M> Echlutz.) Credit 227.VO. DtSconco Njö.bO. Dresdner Ban! 1bS.lv. Siaacsbah» 137,00. Lombarden 77,IS. Laurahütte —. Ungar. Gold —, Portugiese» 2L.I0. füll. Paris. <S Uhr NaHmttlagS.c Rente kvi.OL'/». Italiener SS.20. Spanier 72.30. Portugie,«» 24.30. Dirken 23,020«. Türlenloole wr.SV. ONomanban! S77.VO. SloatS» bahn —. Lombarden —, behauptet. Berlin. Reichstag. Bei schwach besetzten! Hause wird die Berathmig der Rovrlle zur G cw e rb e - U n sa l l - Ver sichern ng fortgesetzt. 8 5a bestimmt, daß nach Ablauf einer llwöchige» Karrenzzeit als Schadenersatz zu gewähren ist: 1. freie ärztliche Behandlung rc.. 2. eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Ein von der Kommission cingefügter Zusatz besagt, daß bei völliger Hilflosigkeit des Berichten und für deren Dauer die Rente bis 100 Prozent deö jährlichen Arbeitsverdienstes (statt 66*/s Prozent) zu erhöhen ist. Aba. v. Stu m m (Reichs».) beantragt, den Zusatz dahin abzuündern, daß die Rente bei völliger Hilflosigkeit auf 100 Prozent erhöht werden kan», also nicht muß. Eilt sozialdemokratischer Antrag will vor "Allem die llwöchige Karrenzzeit beseitigen, event. sic auf vier Wochen reduzcren: ferner sott die Rente nicht blos für den Fall der Erwerb: - Unfähigkeit bezahlt werden, wildern bei jedem Unfälle, und zwar soll die Höhe der Rente nach den Schadencrsatz- Vorschristcn des Bürgerlichen Geietzbuchs berechnet werden. Abg. R ö s i ck e - Dessau lsrcis.) tritt ffcr Wegfall bcz. Verkürzung der Karrenzzeit ein. Der finanzielle Mehraufwand für die inner halb der Karrenzzeit zur Erledigung gelangenden Unfälle verhalte sich zu dem finanziellen Erfordernis; für die über die Karrenzzeit dauernden Fälle nur wie 1 : 7. und dicie Mehrlast könnten die Berussgenoffenschasten durch sofortige Uebernahme des Heil verfahrens wett machen. Fatiillative Rcnteneihöhung habe nur Aergeniiffl! und Bvrwürsc zur Folge. — 8 » wird in der Fassung der Kommission angenommen, auch 8 5b. welcher von der Berecb nung des der Rentenbemcffung zu Grunde gelegten Jahre: arbeitSvcrdienstcs handelt. Es liegen verschiedene sozinldcmo statische Anträge vor. Abg. Hoch (Soz.) wendet siä> namentlich dagegen, daß der über 1500 Mk. hinausgehendc Betrag des Jnhresarbeitsvcrdienstcs nur zu einem Dritttheil in Anrechnung kommen solle. Geh. Rath Eaipar erwidert, als Ausgleich für die Entschädigung aller Unfälle, cinschließlicb der lclbskvenchulde- ten. müsse daran festgehalten werden, die höchsten Arbeitslöhne nicht voll anznrechnen, sonst wachse die Belattung der Bernss- genoffenschastcn über das ^erträgliche Rias; hinaus, Abg. Hitze «Ecnlr.i erklärt sich für Streichung des von der Kommission be schlossenen Zusatzes, nach dem die Rente sich während des jugend lichen Alters der Betreffenden nach dem ortsüblichen Tagclohn jugendlicher Arbeiter richten und eist später vom vollendeten 16. Lebensjahre ab dem ortsüblichen Tagelohn erwachsener Arbeiter entsprechend steigen soll. Dieser Zusatz wird gestrichen, die wcitergchende» sozialdemokratische» Anträge werden abgelchnt. 8 5b handest von der Befflguiß der Berussgenoffenschasten, denen für Krankentaffe nnd Fürivrge für einen Verletzten auch noch über die Karrenzzeit (Ist Wochen) hinaus Gegenlosien erwachsen. Tie Paragraphen 5e bis 1 werde» unter Ablehnung der sozial demokratischen Anträge angenommen. — Weiterberathung morgen. Berlin. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Der Tag, an dein der deutsche Kronprinz in das Aster der Großjährigkeit tritt, wird eine große "Anzahl erlauchter Gäste ans dem Reiche und anderen Ländern am Hofe des Kaisers in Berlin vereinigen. Als Erster hält morgen der Kaiser von Oesterreich nnd König von Ungarn seinen Einzug in die deutsche Reich-Hauptstadt. Ter ihn, hier be reitete Empfang wird zeigen, da» die Verehrung für Sc. Kaiser!, und König!. Apostvl. Majestät dieselbe geblieben ist, wie bei seiner letzten "Anwesenkeil in Berti» vor eis Jahren. Tic persönlichen nnd politischen Beziehungen zwischen den beiden Herrschern und ihren Reichen sind auch heute von denselben Gefühlen vertrauens voller Freundschaft »nd demselben Bestreben getragen, in dem Dreibünde, unter der werthvollcn Mitwirkung deS Königs von Italien, die europäischen Friedcnsintereisen zu »siegen und gute Beziehungen zu allen Mächten zu unterhalten In nusrichriger Ehrerbietung für die edle Persönlichkeit des hoben Gastes rufen wir dem Kaffer nnd König Franz Ioies ein herzliches Willkommen zu. — Tic..Rvrdd Allg. Ztg." schreibt: Als ersten der zur Feier dcr Grvß- lährigkcit des Kronprinzen in der Reichshauptstadt eintreffenden fürstlichen Gäste bewillkommnen wir mit aufrichtiger Freude den Koffer und König Franz Joses. Der greise Monarch, der schon unserem groizen ersten Kaffer ein langicihnger bewährter Freund gewesen, sieht als treuer Bundesgenosse Kaiser Wilhelms II.. wie durch »eine edle menichliche Pcriöniichleit dem Herzen des dcutichen Volkes besonders nabe Der innigen Zuneigung, die der Kaiiec nnd König Franz Josef unserem Herrscherpaare und dem Kron- vrinzen, seinem Patbenlindc, cntgegenbriiigt. entspringt der spontane Wunsch, bei der bedeutungsvollen Familienfeier rm deui scheu Kaiserhanic, die zugleich ein Fest der ganzen Nation ist, in unserer Mitte zic weile». In dem Besuche Sr. Majestät erblicken wir ein neues Unterpsand der unwandelbaren Frcnndschast zwischen den Herrscherhäusern Hohenzvllern nnd Habsburg nnd ein werllp volles Zeugnis; für die Festigkeit des von Bismarck und Androp» geschaffenen Werkes, das durch den Beitritt Italiens zum Dreidnuo erweitert, seine stiediiche Bestimmung bisher erfolgreich ersüllt bat und in guten Beziehungen zcc allen anderen Machten hoffentlich noch lange ersnllen wird. Berlin. In Gegenwart der Kaiserin und der Großhcrzvgi» von Baden fand heule die :!I. Generalversammlung des Later ländischen Frauenvcrcins statt. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Der biesige chinesische Gesandte ist von seiner Regierung telegraphisch in Kenntniß gesetzt worden, daß die Kaiserin-Mutter nnd der Kaiser von China ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk nach Berlin abznscndcn besohlen haben. Gleichzeitig ist der Gesandte bcanitragi. dem Kaiser die herzlichsten Glückwünsche der chinesischen Maiestäten übermitteln zu sollen, deS Inhalls. daß dem Kaiser eine lange und glückliche "Regierung deschieden sein und das ganze Kaiserhaus blühe» möge, nnd daß der deutsche Kronprinz den vollen Glan; des Thrones der erlauchten Vorfahren ererben^ und demselben Alles nach Wunsch gedeihen möge. — Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Gras Äülow erhielt heute anläßlich seines 5l. Geburtstages vom Kaiser einen Tafelaussatz auS der Königl. Pvrzellaumanüfaktnr zum Geschenk. Hannover. Ter General v. Kummer, Führer der Division Kummer im Feldzüge 1870/71, ist, 81 Jahre alt, hier gestorben. Groß Heringen. Heute Vormittag V«U Uhr geriet!) ei» von Kösen in den Bahnhos Groschcringcn einsahrender Güterzug, in Folge vorichristswidrigcr Handhabung der SicherbeitS- einrichtungcn auf ein todtes Gleis und entgleiste an dessen Ende. Dabei wurde der Lokomotivführer Naumann ans WcißenfclS ge- tödtet und drei weitere Zugbeamte leicht verletzt. Budapest. Abgeordnetenhaus. Ministerpräsident v. Szcll hält eine Ansprache, in der er in seinem Namen, wie in dem der Geiainmtregierung dem Genius des dahingeichiedcnen Malers Munkacs» huldigt. Er fügt hinzu, daß morgen ein Antrag ein gebracht werden würde bezüglich der Beerdigung desselben ans Staatskosten. Es wird ein Antrag angenommen, wonach in das Protokoll ausgenommen werden soll, da» das Haus dem ihm durch den Tod des großen Künstlers verursachten Schmerz Ausdruck ge geben habe. Das Haus beginnt sodann die Berathnng der Vor lage bezüglich der Jnartitnlirnng des mit Deutschland abgeschlossenen Vertrags über den wechselseitigen Schutz des Urheberrechts. Der Jnstizniiilistcr erklärt, cs sei eine Pflicht internationaler Höflich- lest, dem ausländischen Eigenthnm denselben Schutz angederhen zu lassen wie dem inländischen. Dem vorgebrachtcn staatsrechtlichen Bedenken gegenüber verweist der Minister aus das Ausgleichs-
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