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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.05.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020502011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902050201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902050201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-05
- Tag1902-05-02
- Monat1902-05
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.05.1902
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U und »r. »0»» <»l«eranlm-Adr»tt«: >«ch»tch«»» »r«Sd«» ^^^rSlircl 1856 ^ Zeklrtti'aek lUv; er, kraaeii8li'. 7. -auxt-tStschSstSsielle: Martrnstr. «8. ii-, so. « de», so und «o -p»,. mrid A. detvadcrem Tcmt. , M >llSwürtt«e «uttrSo, nur lk,tn ^ WH- iiorausve»aktun^ velegblLller wellen mit to Pkg dricLn«. »«»> m>»»«« -«r rv o«! I» -UIII»Wtz4 r > »nr Loseitigung >ecier iiarton ffil»t«niol»or»ni-. nl«: > L Uk»rrin uns ttoontisut an ttiinsen uns kil»»»n. « 8 vvtyu SV ?k^. Vvnt»näl vt-eL Mti. 10 1^2- t'orlaniKtlUajt. I » L§1.llokLxMsks.vre3äeQ,0eor§öMor. § ürünntuu H-itllKl«, r» t- »drtkp,»!»«» » »»„»> , I» „>»»,,> «I«» Uu«»l1, * « »»cd I» «»»' »»« «»»' , uuck Rabatt svkIZuvkv ^ !lI8 88UliM. UffSSkii. ^ empiielllt in g;rü»eitei' Z ? klsorno Ovlon u Uoillo, llrttin-, KUokvn. »I lli»^ l tuuInlrtliKolittttB-Ooi-rMio. VolLZtLoärsv Lvi8v-Lu8rÜ8lull8S» »«„r. kodsrt Lunrv, ^Ninurltt, LL»tLQ«us. Rr.120. Kviczcl: Gnmbinne» Fienprnch. Hofnachrichten. Fnriocaeerziehnng MI Kliiiülilaiü»», Schutz argen Feilkisgrfatir. IMaistier. Landtag, Mindeisäylige». Schwrmin- Misthmaßl. Witterung: Der ivumblnner Freispruch. So allgemein wie in Deutschland die Uebenaschung und Be- unmbtgung waien. als am 20. Aiigusl vorige» Iadies von dem OderkriegSgertchte in Gumbinnen der ttnieiolfi,ier Marien des Morde- an dem Rsttmrtsier von Kiasiat iür lchuldig beinnden und rum Tode vrmrlhestt wurde, so einmütliig ist heule die ttebrr- einstimmung der össrnlltchen Meinung mit dem freiiprechende» Urldeti«. Ter Hauptrlnduick, der sich aus Grund der vollständig öffentlichen Beweisaulnahme des düllen Pio»effcs ergiebt, ist genau derselbe, wie er aus den zweimaligen Beitiaudinnaen. die vorauigegaiigen sind, gewonnen wurve: er deck» sich diesmal mit dem UrtheilSlpruche; cs liegen zwar schwere VeidachtSgründe gegen die Angeklagten vor. aber sie reichen keineswegs aus. um eine Ver- urtheilung belbkiznsichren Diele Verdachtsgründe sind Im Verlaufe des dritten Prozesses noch keiner Richtung hin verstärkt worden. Gewürdigt batte sie bereit- das Kriegsgericht, aber eS war nicht zu dem Schluffe gekommen, daß sie einen SchnldbeweiS daislellen. deshalb gelangte es am 3. Juni 1901 zu dem steisprechenden lindeste. TaS Ober- kriegSgrncht als Berufungsinstanz sältte dagegen bas TodeSmcheil gegen Marten, während lein der Beihille zum Morde beschuldigter Schwager, der Unteroffizier Hickel. wiederum ireigeivrochen wurde. Dem TodrSurlheile lag ein aus keinerlei konkreten Tbaliachen ans- grdaote, Indizienbeweis zu Grunde. Der Rittmeister von Krosigk war aus der Retldadn wählend einer Uebnng durch einen von außen ber abgrfeurrte» Sct»ik geiiidicl worden. Keine der zahlreichen Per sonen. die bei der Thal zugegen gewesen waren, hatte den Uibeber de- Schliffe- zu sehen oder einen Umstand anzngrben vermocht, der aus einen bestimmten Thüier hingewieicn hätte Die Möglich keit, dah eine andere Perlon olS derHauptangellagle — auch Eivil- Perionen tiinnen in Frage kommen — der Mörder ist. blieb von borii- berrtn nicht ausgeschlossen. Gegen den Untcroisizier Marte» richtete sich der Verdacht, weil er um dir Zeit des Mordes in der Rähe der Karabiner geiche» worden war, von denen einer als Mordwaffe gedient habe» innhir und weil iein Vater einmal von dem Er mordeten, der ein strenger und harter Voigeichter war. eine nach seiner Meinung ungerechte Vekandlung erlitten hotte und bei Ihm selbst wearn eine- icharien Tadel-, den er von dem Ritlmriuer von Krosigk erfahren batte, eine leindlelige Äeininung gegen dieie» poran-geietzt wurde. Dieie Verdachtsmomente, die. wie gc'agt. das erste Gericht für einen Lchnldivinch a!s nicht genügend erachtet hatte, führten da- ObeikNegSaerick» zu dem ri,igegenge>kylen Schluff«, obwohl da- Maiertoi nicht durch eine einzige belastende Lhatiache vermehrt werden konnte Bel dein Mangel reale, Ueber- füdrung-slücke lagen die zur Bermlkeilnng siihiende» Indizien auSichliehlich out psychologischem Gebiete. Das Oberkriegsgericht halte angenommen, dah Marten ein Mann lei von dem man sich einer Mvrdthai wohl vettehe» könnte: entgegen alten Beknudnugen günstiger Rnttir koiistrulrte man sich rin Eiiaiakierbild Marien s, das ihm die Ergenschatten znweist, die einen Menschen zunr Meuchelmörder machen. Ter SiaatScrnwalr halte in dem zweiten Prozeh an! die gegebenen Verdachtsmomente dtn nicht dir Mord anklage zu erheben vermocht und kein TodeSnitheii verlangt. Mit au-drütklicher Beruiung aus die obwaltenden Zweites hatte er dir Anklage aus Todiichlag eingeichrünkt und ZnchlhauSstrase beantragt Auch diesmal lautete der Antrag des Staatsanwalt- nur auf Todltchlag. Den Vorwurf, daß er in der vorigen Verhandlung nur dielen Antrag gestellt habe, weil er selbst an der Schuld der beiden Angeklagten Zweitel gehabt und blos aus militärischen Gründen für die Veruntreuung olatdirt habe, wie- vorgestern der Staatsanwalt durch das Bekenntuth zurück, er sei au- vollste» lleber- zeugung von der Schuld der Angeklagten sür deren VerultheUung eingrtreten und werde sein ganzes Leben hindurch die Neberzeugung haben, dah kein anderer als die Angeklagten die Tbüter sein könnten. Dieleirine iubjrktlvr Urbrrze- gnng bat der Vertieterde» Anklage indeh durch irgend welche neue schwerwiegende objektive Momente nicht zu erhörten vermocht. Die Art. wie der Staatsanwalt darzuthun versuchte, dah nicht Mord, sondern Todlschlag, vor liege, daß also die That nicht mit. sondern ohne Ueberlegung vollbracht worden sei, entspricht dem allgemeinen RcchtSgesühi nicht. Der Staatsanwalt meinte, die That sei im Affekt aus- geführt worden, denn wenn Marten die vorgefahte Absicht gehabt hätte, den Rittmeister v. Krosigk zu tödten, so würde er sich dazu ein« günstigere Gelegenheit ausgesucht haben, als eine solche, die ihn zeitlich und örtlich der größten Gefahr auSsebte, abgesaht zu werden. Der Rittmeister wohnte in einem Vororte. Morten, so argumentirte der Staatsanwalt, hätte sich also sehr leicht in einen Hinterhalt legen können-, aber die Wuth gegen den Rittmeister sei plötzlich in ihm emporgestiegen, als «r an die ihm kurz vorher von dem Ermordeten widerfahrene Behandlung erinnert wurde. „In erregter Stimmung", führte der Vertreter der Anklage aus. „wurde der Entschluß gefaßt, den Rittmeister zu tödten. und dann reihten sich die Einzel- heiten in wenigen Minuten, innerhalb von vier Minuten, an einander. Marlen kam nicht mehr zur Besinnung, er holte sich vom oberen Korridor den Karabiner, verbarg ihn unter dem Mantel. Nun lief er zum Durchgang, von 1 bis 8 Uhr war d»r Hauptdienst, u«d gerade um diese Zeit ein ewiges Hin- und tadtlindcr litt Fielen mit Renen-oder (Hraupeischauern Z-^^FrciwgT^Mäi l!>t>2. Hergehen in dem Durchgänge. Würde ein Thäter. der mit Ueber legung handelt, sich an diesen Ort stellen, um eine solche That zu vollbringen? Niemals, und deshalb handelt es sich nach meiner Ueberzcugung nur um Todlschlag." Der Annahme des Staatsanwalts, daß die That ohne Ueber- legung, im Affekte des Jähzorns, geschehen ist, liegt die Voraus- setzung zu Grunde, daß Marten s Gesinnung gegen den Ritt meister v. Krosigk eine so feindselige und leidenschaftliche gewesen ist, dah sie bei der geringsten äußeren Veranlassung zu einem Exzeß führen konnte. Aber das psychologische AeweiSmaterial, daS im vorigen Jahre vor dem Oberkriegsgericht als genügend sür die Verurlheilnng angesehen worden ist, hat durch die dritte Verhandlung zu Gunsten der Angeklagten eine erhebliche Ab schwächung erfahren. In der Begründung des vorliegenden frei- sprechenden Urtheils lvird das Schwergewicht ja gerade darauf ge legt, daß der Groll, den die Faniilic gegen den Rittmeister hoben konnte, bis in das Jahr 1898 znrückdatirt und daß, wenn deshalb Marten und Hickel etwas gegen den Rittmeister hätten unter- nehmen wollen, sie das viel früher getha» haben würden. Es ist ferner erwogen worden, daß der Rittmeister mit Marien dienstlich sehr zufrieden war. daß er ihn zeitig zum Unteroffizier beförderte, ihn nach Berlin auf die Telegraphenschnle schickte und chm, obwohl er der jüngst« Unteroffizier war, eine Rekruten- abtheilung zur Ausbildung gab, mit der der Rittmeister so zu- frieden war. daß er chm den längsten Urlaub bewilligte. Das große forensische Drama, das sich in drei Akten in Gumbinnen abgespielt, hat zwar leider zu einer Sühne der Mord- that nicht geführt, aber es befriedigt doch das allgemeine Rechts- bewußtsein insofern, als sich die neue Militär-Ltrafprozsßord- nung, deren Ansehen durch das Todesurtherl der Berufungs instanz schwer geschädigt erschien, in seiner Wirksamkeit in einen! hervorragenden Falle schließlich ans das Beste bewährt hat. Die geflissentlich von radikaler Seite aus demagogischen Interessen genährte Behauptung, daß trotz aller Reformen des Militär- Strasvcrsahrens noch immer zwischen der Militärjustiz und der Rechtspflege bei den Civilgerichten ein so wesentlicher Unterschied besieht, daß er für den Einzelnen verhängnißooll werden kann, ist durch das vorgestern in Gumbinnen gefällte Votum vollständig entkräftet. Wenn eS auch den Anschein erwecken konnte, als sei im vorigen Jahre bei dem zweiten Prozesse die disziplinäre militärische Gesamnttaussaffung. die unbedingt Sühne für eine That der schwersten Disziplinverletzung verlangte, so stark in den Vordergrund getreten, daß die Frage nach ihrer kriminolrecht- lichen Seite nicht mehr genügend gewürdigt werden konnte, so hat doch der dritte Prozeß in seinen, ganzen Verlaufe und vor dem vollen Lichte der Oefsentlichkeit jeden Zweifel an der Unab- hängigkcit und Unbefangenheit der militärischen Richter beseitigt und das Vertrauen zu der militärischen Rechtsprechung befestigt. oann gegen cne mummen oer mccyien angenommen. — wird die am 29. Januar begonnene zweite Beraih: Toleranzantrag des Cent rums fortgesetzt. Antrag cnibielt »nn>ü»gl'ch zwei Abimi'e. Neueste Draritmeivungen vom i Mai. INack,»« e»«aet,e«dc Drpekck»«« veftnden kleb Leit« 4.1 Berlin. sPriv.-Tel.s Reichstag. Auf der Tagcsord- nung steht die dritte Berathung der von den Abgeordneten Rictcrt streif. Ver.j und Gröber (Centrü beantragten Gesegent- würfe, bctr. Abänderungen des Wahlgesetzes sür das Deutsche Reich, behufs Sicherung des Wahlgeheimnisses. Beide Gesetzentwürfe decken sich. — Abg. Jessen sDones beschwert sich über Wahlbeemflussung. Bei der letzten Ersatzwahl im I. Schles wig-Holsteinischen Wahlkreise habe inan dort die Stimmzettel mit Pnnttcn versehen, damit der Wahlvorsteher übersehen konnte, ob der betreffende Wähler auch den richtigen Wghlzettcl abgegeben habe. Wählern sei gedroht worden, daß ihre Angehörigen oder Angestellten, Arbeiter usw. ausgcwiesen wurden, falls nicht der punkt-rte Zettel abgegeben würde: sogar Landräihe hätten das aetbon, wie der von HoderSlcben. — Abg. Tr. Barth streif. Ver.s beklagt sich über die schncckcnhaste Langsamkeit, mit der ber Bundcsratb Alles behandele, was aus der Initiative dcS Reichs tags hcrvorgcgangcn sei. Es handle sich hier um eine Angelegenheit de, poiiiiichen Moiai. Fiu eine geheime Abiliminung, wie >,c die Ve,sass»agvoiscbre>be. sei jetzt gai keine Si-beiheit vorhanden. Diese könne nur geschaffen werden, wenn der Bundcsraih den vorgc- lchlagcncn Gesetzentwurf annehme. Bei den nächsten allgemeinen Wachen wolle man nicht wieder solche Mißbräuche erleben. — Abg. Gröber sEentrums tritt sür den von ihm beantragten Gesehen«. Wurf ein, der mit dem Rickert'schen wörtlich übcreinstimmt. — Abg. Lenz mann (Freist Volksp.s meint, im Westen sei es etwas besser geworden, natürlich mit Ausnahme des Königreichs Stumm. Im Uebrigeu sei im Westen ein gewisses Schamgefühl vorhanden, der Osten sei für dieses noch nicht reis. Die Rechte sei nicht gewillt, solche unmoralische Verletzungen der Wahlsrcihcii zu Verbindern. — Präsident Gras Ballestrem: DaS dürfen Sie nicht sagen, Sic dürfen höchstens sagen, daß dies ein nicht gewollter Effekt sei. (Heiierkeit l — Abg. v. Kordorfs sReichSp.s führt ans. daß eine Nothwendigkeit für die beantragten Aenderungcn des Wahlgesetzes nicht vorliege. — Abg. Bossermon» snat.-Iib.) erklär» tue Zu- stimmung der Nationalliberalen zum Anträge Nickert. — Abg. v. Staudy lkonservativs lehnt Namens (einer Freunde den Antrag ab und legt gegen die Beurtheilung Lenzmonn'S, be züglich der Verhältnisse de« Osten», Verwahrung ein. — Abg. ^ Ledebur lSoz.s tritt für den Antrag ein. Wenn nen'ich bei der Verhandlung über die ZollkominiffionSdiäicn Graf PosadowSky die Pflichttreue deS Bundeörnths so gerühmt habe, so sei daS eine hohl« Renommage gewesen. — Präsident Gras Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Acußerung zur Ordnung. — Abg. ........ ... .... v. KomierowSky iPoles und Noellinger (Els.l sprechen für^ halb>ahre vor 7 Uhr Morgen», im Winter vor 8 Uhr Morgens, den Gesetzentwuf Rickerl, beziehungsweise Gröber. — Abgeordneter i von AuSnahmesällen abgesehen; oj an angetrunkene Personen, v. Tiedemann sReichsv.) bezeichnet es als eine Legende, daß, wie Ledebur behauptet habe, die Mitglieder des Bundesralys o!s solche Diäten bezögen. Der Gesetzentwurf Rickeri-Gröber wirb dann gegen die Stimmen der Rechten angenommen. — Hierans Beraihung dcc- Dieser kliic'il über die Religionsfreiheit" der einzelnen Reichsanaehorigen, einen zweiten über die Religionsfreiheit der ReligionS- gemeiiischasten. Tie Kommission hat den zweiten Abschnitt gan gestrichen und beantragt den ersten Abschnitt mit einigen Aenvcr- ungen anznnehmeii. ß 1 sichert jedem Reichsangehörigen inner halb des Reichsgebiets volle Freiheit dcS Religionsbekenntnisses, sowie die gemeinsame häusliche pnd öffentliche Neligionsübung zu — Abg. Tr. Sattler (nat.-lib.s befürwortet einen nationo!- lidcraicn Antrag, dem H 1 folgenden Zusatz zu geben: Ter Erlaß von Gesetzen zur Ausführung des vorstehenden Grundsatzes ist bis zum Erlaß eines Reichsaesetzes über Vereins- und Versammlungs- rechte Sache der Einzelstaaten. Es solle durch diesen Antrag die Möglichkeit von Konstikte» zwischen Reichs- und Staatsrecht verhütet werden. Ohne dielen Zusatz würde mir Rechtsunsicherhcst entstehen; auch werde der Zusatz den verbündeten Regierungen die Annahme dieses ganzen Toleranzgeseges erleichtern. Seine Freunde würden sedensalls dieses ganze Gesetz nicht annehmcn. falls der von ihnen beantragte Zusatz obgelehnt werde. — Abg. von der Scheer sEls.s erklärt sich sür ß 1 in der Kommiffiovs- sassung, lehnt dagegen den nationallibsralen Antrag ab. — Abg. Stockmann (Neichsp.s. Wie wir schon bei der ersten Lesunguns gegen das Gesetz ausgesprochen haben, so lehnt der größte Therl meiner Freunde auch heute den vorliegenden ä 1 ob. Wie komm! das Eencrum zu diesem Antrag? Religionsfreiheit widerspricht doch gerade dem Prinzip der katholischen Kirche, die Keker nur duldet, soweit sie dazu gezwungen ist. Das wird unter Anderem bestätigt durch die päpstl'che Miocution Pius IX. vom 22. Januar 1866, aus Anlaß des österreichischen Staatsgrnndgesetzes vom 2. Sep tember 1867, sowie durch die Encyclika des Papstes Leo XIII. über die menschliche Freiheit vom 20. Januar 1888. Redner ver liest Stelle» daraus und sührt ferner u. A. in Bezug aus die Er- sahrungen des evangelischen Pastors Fliedner in Spanien aus. die katholische Kirche übt allein da Toleranz wo sie dazu gezwungen ist sWidcrsvrnch im Eentrum.s, niemals aus steberzengnng. sErnenter Widerspruch, dagegen Bestall von anderer Seite des HanseS.s Redner bestreitet dann noch die Zuständigkeit des Reiches sür derartige Vorschriften, es werde durch diese in das Hohcitsrecht der Einzclstaoten eingcgrisfen. — Abg. Tr. Bachem sCentrums erwidert, der Vorredner verstehe zwischen dogmatischer Toleranz und staatsbürgerlicher Toleranz nicht zu unterscheiden, ebenso wie eine dogmatisch-religiöse Intoleranz, gebe es eine vh-losophische Intoleranz, eine politische Intoleranz; aber das Alles sei nichts bersönlich Verhetzendes im Staatsleben und im Reichstaac. In der Philosophie könne man sich ungeacbtet aller dogmatischen Jn- to'eranzen doch stets, trotz oller Gegensätze in der Anschauung, als gleichbcreckitiat anscben und jeder Gebildete müsse das Hier im Reichstage kämpfe das Eenirum lediglich um staatsbürgerliche Rechte. Tie katholische Kirche habe niemals den^nicht der latbo- liscben Kirche Anasbörigc» die Möglichkeit des Seliawcrdens be- str'tten. wie dies Vorredner bcbauvtct. Redner sucht »veiler die Zuständigkeit des Reiches in diesir Angelegenheit nachznwcsten. — Aba. Richter streis.s erklärt, die srcstinmae Volksvortei stimm- einfach sür die Paragraphen, wie sie die Kommission Vorschläge und lebne alle dazu aestellten Abnnderungsaaträae ab. namentlich aneb dieienmen. die sich aut die Regelung des Religionsunterrichts beziehen. Seine Freunde betrachteten den Entwurf, so wie er jetzt vorsieae, nachdem die Kommission den zweiten Abschnitt ge strichen habe, snr einen erheblichen Forffchritt gegenüber dem bisherigen Zustande. — Aba. Oert el-Sachsen (konss erklärb die nberwiegende Mchr''cit seiner Freunde lei ge"eint, sich ans den Boden der Kommstiicmsbcschlnsse und kveziell des F 1 zu stellen. Die Bedenken des Abo. Stackmann könnten er imd leine Freunde nicht tbeilen; den nationalliberalen Antraa hielten l,e thests für überflüssig, tbeils siir nicht ganz unbedenklich. — Abg. Schräder streif. Vereinigst stricht sich gleichfalls für die Kam inissionsbcschlüffe nnd gecien de» von den Natstnallibernlen be ciniragten Zusatz aus. Inzwischen ist ein Antrag Gröber-Oertel einaelan'en, dem 8 1 als dritten Absatz binz";nstigen: „nnbcrühri bleiben die allgemeinen polizeilichen Vorschriften der Lande-, acsetze über das Vereins- und Verscnnmlnngswcsen". — Aba Voael sAntiist verliest eine länaere Rede. IPräüdent lu, -.' Bollestrem ersucht den Redner schließlich, wenn er nicht »rei sprechen könne, feste Ansstbrnnaen abznkürzen. — (Große Hener- keitst »Redner erklärt schließlich, seine Freunde würden den Ent- wnrs annehwe», falls geae» etwaigen Mißbrauch Garanste» ungefähr in Sinne des natianalliberalen Antraas, in^ das Geich, cinoesügt würden. — ?lbg. K »inert (Soz i erklärt sich sür 8 1 in der Knmmissionsstsstiilg nnd gegen alle Abänder»nosanträa> — Abg. Svabn lEcntrst erklärt, der Eentrnmsantrcia wolle Wester nichts, als daß iedcr ReicbScingehörige im Deutschen Reiche nach seiner Faaon selig werden dürfe. Ter nationalliberale An traa wird cihaclekmt: siir denselben stimmen mir Nationalliberale, Reichsvarteiler und Antisemiten. Dann wird der Antraa Gröbcr- Ocrtcl angenommen: dafür stimmen Konservative und Zentrum. Mit dieser Aenderung wird 8 1 angenommen; dafür stimmen Centrum. Konservative und Freisinnige. — Morgen: Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Lesung der Kommiffionsdiäten- Vorlage. Berlin. Dos Abgeordnetenhaus berieth beute den Antrag des Abg. Grasen Donglas ffreikonlst. der von Mitgliedern lammtiicher Fraktionen, mit Ausnahme der beiden freisinnigen Fraktionen, unterstützt ist, und dabm geht, die Regierung aus- zusordern, 1. nach dem Vorgänge der Gesetzgebung der snddeut- lchen Bundesstaaten und in Verallgemeinerung bestehende». Polizeiverordnunge» den Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung der schädlichen Folgen des Branntweingenusscs vorzulcgen. durch welchen insbesondere Gast- und Dchankwirthen, sowie Klein händlern untersagt werbe, Branntwein zu verabreichen, „> in anderen olS reinen» von Fuselöl und sonstigen gesiindhcstsschädlichcn Stoffen freiem Zustande, d> in den Morgenstunden, im Sommer- »tahre
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