Suche löschen...
01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.11.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19001130018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900113001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900113001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-11
- Tag1900-11-30
- Monat1900-11
- Jahr1900
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.11.1900
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Llsenlnäustriv^ Ourt ^ünüel, §7 lbselclLbrik, < A V^S8«I«iII-L-ÜblL«. *» öüLÜ!tü8l6IIVÜ28lö?, -A ü s« l'stllvikö, ^ vorrü^lreks. rnvorlLittiipsv Wtlrvt -rnr l^inäpnuix unü Leduvllvu üasoitissans* <1o« Lskrokkuslons. VoiirLNtlt vttck Lu»viU^L. -L- -» 45 -2 * -2 , «Ls, Vre8äeu» KeorZeMor. Z 7^ relepd«» Vmi l »»r. /Ä».^^«rr,7E»^rrV^ irr«8«>t ^ 1 »» «r' »Ll88K«ic »r», RlLrHsnUrL8< IiSiRSis DH turbsn VVt-Itruk! fflellvi-luF« bei ttöttrlz; >»vllü. KL: N. LdvrdLrÜi, 14 Lsrieiulr. 14. für Herren. Damen unck lLinäsr. lvtolil, de»>i»«m uncl Snsssrst 8virlt»«am, bei Dorren uml Knaben iiis üossa- trüZs» «rsotronä. rum kreise von 3—« ftlle. stets vor- rütdi-.' beim Vsrlsrtiffor. liancisvist unä OrtbopLä k. n. Ninlseiiueli 8KN. «smiisiMe 28! Ml» ' Verantwortlichkeit deS Reichskanzlers. Hvfnnchrichten, Volkszählung, Verein für Volks- AA».» OöZv» Z>4>lks34. künde. Neuer HauSbesitzerverein, Radiahrerunion. Gerichtsverhandlungen. Für den rNonnt Dezember werden Bestellungen auf die „Dresdner Nach richten" ftir Dresden bei Unterzeichneter Geschäfts stelle Marienstr. 38 und bei unseren Neben-Annahme- stellen zu NO Pfennigen» für auswärts bei den Kaiserlichen Postanstalten im Deutschen Reichsgebiete zu 92 Pfennigen, in Oesterreich-Ungarn bei den K. K. Postämtern zu 1 Krone 8 Hellern angenommen. Heschältsilelle der „vresducr j?,achrichlcll". Die Verantwortlichkeit deS Reichskanzlers. TaS Centrum und die Sozialdemokratie haben im Reichstage zwei Antröge eingebracht. die dasselbe Thema, die Frage der recht lichen Verantwortlichkeit deS Reichskanzlers, betreffen. Beide Parteien begegnen sich in dem Vorschläge, einen besonderen Gerichtshof für das Deutsche Reich, einen sogenannten „Staats- gerichtshof , zu errichten. Wöhrend nach der Absicht der Sozial demokratie dieses Tribunal den einzigen Zweck haben soll, den Reichskanzler abzuurtheilen, wenn er sich der jeweiligen Parla- mentSmehrheit nicht gefügig erweist, will daS Centrum die Befug nisse dieieS Gerichtshofes nicht blos daraus beschränken, daß er die Frage entscheiden soll, ob sich der oberste Beamte des Reiches Verfassungsverlejzungen n. derzl. zu Schulden kommen läßt. Nach den Andeutungen der ultramvutanen Presse scill außerdem der deutsche StaatSgerlchtSbof kompetent sein bei Streitigkeiten der Bundesstaaten unter einander, z. B. bei Thron- und Erbfolge- ftagcn. Ferner soll zu seiner Zuständigkeit die Frage der Rechts- giltigkcit von einzelsiaatllchcn Gesetzen und Verordnungen gehören, die mit der ReichSgesetzgebuug in Widerspruch stehen oder zu stehen scheinen. Als Beispiel wird die Lübecker Streikvcrordnung angeführt. Weiter sollen vor diesen Gerichtshof Streitfragen über Versassungsverletzungen in den Einzelstaaken sowie Bcrfass- ungSstreitigkelten zwischen der Regierung und der VoUsvertetung gebracht werden können. Der sozialdemokratische Antrag auf Errichtung eines Staats- gerichtshoses ist nicht ernst auszufassen. Er stellt sich lediglich als eine Demonstration gegen das „persönliche Nogiment" dar. Der Reichskanzler soll juristisch verantwortlich sein für alle politische» Handlungen und Unterlassungen deS Kaisers; er soll nicht bloS wegen Verletzung seiner Amtspflichten und der Verfassung, sondern auch „wenn er sonst das Wohl des Reiches geschädigt hat" in Anklage versetzt werden können. Sobald die Reichstagsmehrheit die Erhebung der Anklage beschließt, ist der Reichskanzler vom Amte suSvcndirt. Im Falle seiner Vernrtheilnng ist er stets seines Amtes für verlustig zu erklären, und d,is Recht der Begnadig ung oder Strafmilderung darf nur auf Antrag de? Reichstages nusgeübt werden. Ter antimonarchische Charakter solcher Vor schläge liegt aus der Hand: nach der Reichsversassnng hat nur der Kaiser das Recht, den Reichskanzler seines Amtes zu enthebe», und ebenso ist das Recht der Begnadigung ein ausschließlich ^ monarchisches. Der sozialdemokratische Andrag will an die Stelle! der kaiserlichen Souveränetät die der Volksvertretung setzen, und der' Reichskanzler soll nichts Anderes mehr sein als der Exekntivbcamte der Reichstagsmehrheit. Auch der sozial empkratffche Staatsgerichts- bos ist das Organ dieser Mehrheit: denn, er soll nicht etwa ein ständiger selbstständiger Gerichtshof sein, sondern er wird bei Beginn jeder Legislaturperiode nen gebildet, indem der Reichstag seine 24 Mitglieder aus der Zahl aller Derjenigen emcnnt, die zum Schöffenamte befähigt sind und dem Bundesrathe und dem Reichstage nicht angehören. , Zur Zeit besteht für den Reichskanzler nur eine politische, nicht rnie luristische Verantwortlichkeit. Rach Artikel 17 der ReichS- versassung hat der Reichskanzler die Anoümnngen und Verfügungen des Kaisers gegenzuzeichnen; durch diese Gegenzeichnung erhalten sie Giltigkeit und damit übernimmt der Reichskanzler die Verant wortlichkeit. Eine rechtliche Verantwortlichkeit des höchsten Neichs- beamtcn ist in der Reichsversassnng nicht vorgesehen, wahrend z. B. in der preußischen Verfassung der Artikel 61 bestimmt: „Die Minister können durch Beschluß einer Kammer wegen des Ver brechens der Verfassungsverletznng. der Bestechung und des Verraths angeklagt werden, lieber solche Anklage entscheidet der ^ oberste Gerichtshof der Monarchie in vereinigten Senaten." Indeß giebt cs einen solchen obersten Gerichtshof (das Ober- tribunast in Preußen nicht mehr, und ein Gesetz zur Geltend machung dieser Verantwortlichkeit ist nicht erlassen worden, obwohl der Absatz 2 deS genannten VerfassungSartikels sagt: „Die näheren Bestimmungen über die Fälle der Verantwortlichkeit, über das Verfahren und die Strafen weiden einem besonderen Gesetz Vor behalten." Eine Ministerverantwortlichkeit suristischer Natur herbeizusühren, hat einmal der Norddeutsche Reichstag im Jahre 1868 versucht. Es handelte sich damals nm die erste Bewilligung einer Reich»- anleihe und zwar zu Mariiiezwecken. Die Bewilligung dieser An leihe setzte das Zustandekommen eines Gesetzes über die Schuldrn- vmvaltnng voran». In den, betreffenden Gesetzentwürfe der Regierung beantragte der damalige nationalliberole Führer Miquel. der heutige Finonzminister, folgende Bestimmung anf- zunehmen: „Ergeben sich gegen die Dechargirung Anstände oder finden sich sonst Mängel in der Verwaltung des Bundeskchulden- wesens, io können die darcuis hergeleiteten Anivrüche sowohl vom Reichstage als dem BundeSrathe gegen die nach 8 7 des Gesetzes Verantwortlichen Beamten verfolgt werden. Der Reichstag kann nötdigenfalls mit der gerichtlichen Geltendmachung die von chm gewählten Mitglieder der Bundesschuldenkommission beaustragen." Bismarck erklärte diesen Miquel'schcn Antrag, den er als einen Versuch zur parlamentarischen Machterweiterung charakterisirte, für unannehmbar. Er meinte, wenn der Bundeskanzler unter den Kreisrichter oder Stadtrichter gestellt werden solle, so würde er es dann doch für zweckmäßig hatten, den Stadtrichter lieber gleich zum Minister zu machen; denn dieser wisse es ja allein genau, wie die Verfassung ausgelegt werden müsse, und wenn der Bundeskanzler das vor dem llrtheil wissen wolle, so müsse cr diesen Kreisrichter gewissermaßen als konstitutionellen Hausarzt konsultiren. den cr jederzeit zu benagen habe, wie dieser oder jener Fall zu beurtheilen sein würde. Bis marck erinnerte an den Juni 1866. Damals hatte das preußische Ministerium, obwohl ihm von der Landesvertretung erklärt worden war: diesem Ministerium keinen Groschen, auch wenn der Feind vor den Thoren stände, r» der nothwendigkn Landesvertheidigung das Geld geschafft. „Was wäre geschehen", fragte Bismarck, „wenn damals der Stadtrichter hinter uns geiessen hätte und wir aus Furcht vor ihm vielleicht kein Geld angeschasst hätten, wenn wir uns die Hände ln Unichuld gewaschen hätten und die Dinge ruhig abwartete», bis liniere Gegner so lange gerüstet batten, daß wir ihnen nicht mehr gewachsen waren? Dann ständen wir heute unter den Ordonnanzen der Majorität des Frankfurter Bundes tages. vielleicht gemindert ui» Theilc des prcnßi'chen Staates. Das wäre die nnithmaßliche Folge gewesen, wenn damals die Regierung nicht Geld angeschafft hätte. Sie hätte damit einfach einen Akt des Hochverraths begangen aus Furcht vor dem Kreis richter." Als trotz dieier überzeuaciiden Anssührnngen der Reichs tag den erwähnten Miqnel'scheii Antrag niinabm. zog Bismarck die Geietzcsvvrlage zurück. Er erließ Ordres an die Marineverwaltung in Wilhelmshaven und Kiel, alle Haien und Schiffsbauten ein- zustellen und die Werftarbeiter zu entlassen, weil ihm mit der An leihe die Mittel zum Fvrtban fehlten. Das wirkte: das Geietz über die Schuidenverwaltung wurde ohne die Miguel'sche Klausel angenommen. Die Gründe, die Bismarck vor .02 Jahren gegen die juristische Ministervernntwortlichkcil geltend gemacht hat. sprechen auch heute noch gegen die Formnlirnng eines Gesetzes über die Verantwort lichkeit deS Reichskanzlers. Politische Streitfragen lasten sich nicht durch einen Richteripruch entscheiden. In der Sitzung des Nord deutschen Reichstages vom 22. April 1868 sagte Bismarck hierüber: „Wenn man bei Handlungen der großen Politik, wie sie schwierige europäische Situationen nvthwendig machen, riskiren muß, sich vor einem Politisch nicht dnrchgebildcten, der Situation nicht zugäng lichen Richter zu rechtfertigen, io wird man vielleicht vorsichtig; eS ist unmöglich, dem Richter nachher das volle Bewußtsein der Situation benubringen. unter der man gehandelt hat: denn cs gehört das Selbsldnrchlebthaben einer jede» Minute von vielleicht mehreren Jahren dazu, die vorangegangen sind." im OLrwngrnnästüolc. — Oegr. 1862 Freitag. :i(>. «»vcmdcr diplomatischer Aktionssreiheit der Mächte durch die englischer Waffen in Transvaal, Erklärung der Einverleibuna durch Roberts. Krankheit des Czaren. das Alles leien Momente, die der artige Vorsätze noch aussichtsloser machen als damals. Wenn nun noch von militärischer Möglichkeit gcivcocken werde, die Krüger , sowie die Umgebung in Rechnung stellen, so dürsten sie sich über i die Aufnahme täuschen, tue ihren Plänen in Berlin wartet. - i Wie die „Köln. Bolksztg." zuverlässig erfährt, ist der Plan des § Kaiiers. die Feier des MWirige» Bestehens der Königskrone ! in Königsberg an, 18. Januar 1901 festlich zu begehen, nunmehr ! fallen aelaffen worden. * T a n ger m ün d e. Der Kaiser sagte bei der Entgegen j nähme des Ebrentrunks vordem hiesigen Rathhause etwa Folgendes „Ich freue Mich, daß der heutige Tag Äeleaendeir gegeben, die Bedeutung der alten Stadt im märkischen Lande hervorzuheben. Die Lage verleihen und ihre ganze Entwickelungsmöglichkeit haben schon im Mittelalter den römischen Kaiser deutscher Nation Karl IV. 10 gefesselt, daß er vom schönen Süden in das unwirthliche Nord land gekommen sei und hier die glänzende Pfalz erbaut habe. Wir leien es der wunderbaren Begabung dieses Kaisers für Fragen, die eigentlich setzt erst uns moderne Menschen beschäftigen, schuldig, daß wir sein Andenken wieder aus der Vergangenheit emporhcben. Hier am Ufer des großen Stromes der Elbe möge der Kaiser oft den Plan erwogen haben, ein nordisches Reich zu schaffen, dessen Basis die Elbe weiden sollte. Daß er ernstliche Absichten in dieier Richtung hatte, beweisen seine Verhandlungen mit der Hansa. Möge der heutige Tag auch das Interesse der Tongermünder Jugend erwecken für die Geschichte der Vergangenheit der Stadt. »s S» 7? S» Z Neueste Dralitmeldimgeir vom 29. November. isämmtNchc nicht a>S Prwni Mcldmiam aclennzcichnctcu Dcvrichcn stammen von WM'tz Tel. Bureau: dir mit ' verieiieneu sind wüliroch des Druiks eiugeganaen.) Der Kriea in Cliina. Paris. (Pnv. Tel.) Die mit der „Melbourne" ans China nach Marseille zurückgekehrten französischen Soldaten erzählen, aus Befehl des Feldmmichalls Grasen Walderiee hätte» die deut schen Militärs de» Brauch angenommen, ihre französischen im Range gleichen Kameraden zuerst zu grüßen. Die Beziehungen zwischen Deutschen und Franzosen seien allenthalben die an genehmsten. London. (Priv.-Tek.s Die deutsche Regierung soll nach einer „S1andard"-Meldung der Union mitgetheilt haben, daß sie bereit sei, dem amerikanischen Vorschlag zrrzustiminen und die Forderung der Todesstrafe für die hohen Beamten aui'zugeben. Deutschland unterbreite jedoch den anderen Mächten die Frage zur Erwägung, ob es nicht rathiam sei. der Kvllektivnote einen auf die urlprüirgliche Forderung der Todesstrafe Bezug nehmenden Para graphen hiiizuznsügeu. * London. Die Abendblätter melden aus Peking vom 28. d. M.: Ei» gestern von der Kolonne ?)ork cingetrossener Eil bote berichtete. OberstVork. der während der Nacht in einem durch einen Ofen ohne Abzngsrohre geheizten Hause schlief, zog sich eine Rauchvergiftung zu und blieb trotz zweistündiger Bemühung des Adintanten bewußtlos. Ei» Arzt ist sofort zu Oberst Aork abgereist. Graf Waldcrscc wird selbst die Kolonne Vork nach Peking zurücksühre». * London. Den Abendblättern wird aus Peking von gestern unterzeichnen, wen» die Bestimmungen wegen der Bestrafung der Schuldigen und wegen der Entschädigung nickt abacändert werden. Diese Verzögerung ubt ans die Chinesen eine schlechte Wirkung aus. ' Berlin. Der Kaiser verlieh dem Hauvtmann Kremkow von der ichweren Feldhaubitzen-Abtheilung für sein Verhalten vor den Peitang-Forts den Orden paar ls mente * Äerltn. iPrlv.-Tel.) Laut der „Köln. Ztg.''wird Krüger Sonntag in Köln eintreffen und am Montag die Reffe »ach Berlin fortsehen, lieber die Pläne und Aussichten Krüger'S als: eines Schiedsgerichts durchzusetzen, weiß die „Köln früher sckn diesen Gedanken habe bereits schon Murawiew ge- Zta" , habt, aber sofort aufgegeben, als England erklärte, den Vorschlag als unkeundltche Haltung ansehrn zu müssen. Seit jener Zeit find die Verhältnisse »Ich! geändert, eher daS Gegcnthcil ein getreten. Die chinesische Vcrwtckelimg. die Beschränkung militärische üugeiid erwecken zur die Geicylchtc der Beraangenherr der «Ltaor. Nur im Studium der Geschichte und der Pflege der Traditionen stärkt sich das Bewußtsein einer Nation. Mein Wunsch geht dabin. daß das. was Kaiser Karl I V. fick für Tangermünde erdacht bat. - unter Meiner oder Meiner Nachfolger Regierung sich verwirkliche. Ich trinke aus das Wohl der Stadt Tangermünde." * Kiel. Wie die „Kieler Zeitung" meldet, ist heute Nach mittag ein Torpedo-Minenichupven bei Tictrichsdorf vollständig niedergebrannt. Die dort lagernden 5 Minen sind erpiodirt. 1 Matrose und 1 Arbeiter wurden durch Brandwunden schwer verletzt. * Danzig. Die Stadtverordneten nahmen heute einstimmig die ans Grund längerer Verhandlung mit der Staatsregieruiia ein- gebrackto Mrgistratsvvrlage an, welche ans städtischen Mitteln l!>M0«X> Mark bereit stellt zu einem größeren Hafen er we rt e r n n gs v r o j e kt, wofür der Staat, das Reich und die Gemeinde >e ein Drittel der Kosten übernehmen, während die Effenbabnverwaltung am' eigene Kosten die Bahnverbindung mit den neuen Anlagen, nuf 2 Millionen veranschlagt, herstellt- * London. Eure Depesche deS Felvmarschalls Roberts aus - Johannesburg vom 28 November meldet: Dewetsdorp wurde am 2l. von den Buren angegriffen und am 24. übergeben, am 26. aber durch die Engländer wieder besetzt. General Knm, verfolgt jetzt die Buren. Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Berlin. (Priv.-Tel.i Reichstag. Das Haus ist. sehr schwach besetzt. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Gesetzesvorlage über die privaten Versicherrings Unternehmungen. — Abg. Opsergelt begrüßt Namens des CciitrumS die Vorlage als eine» wichtigen Schritt zur Aus snhrung der Reichsversassnng, ebenso Abg Lehr Namens der Nationallibemlen. Es gebe nicht an, daß Versicherungsunter nehmnngen, die in dem einen Einzelstaat kmizelsionirt seien, in den anderen als aiisländiich behandelt würde». Seine Freunde würden nicht beantragen, die Vorlage durch Ausnahme von Be stimmunge» über die öffentlichen Versicherungsanstalten zu er weitern, aber hoffentlich werde die Vorlegung eines bezügliche» Gesetzes möglichst beichleunigt. Auf keinen Fan dürften i» den VersichemiigSbeiratb Beamte der öffentlichen Versicherungsanstalten > delcairt werden. Für die Rnckversicherungsgeiellschasten lei die j gleiche Behandlung wie für die Transportversicherungsgesellschatten lauf Aktien zu wünschen. Erfreulich >ci. daß die Vorlage die ! Anlegung von Kapitalien in Hypoihekenpsandbriesen gestatte, j soweit diese von der Reichsbank in Klasse 1 bestehe» würden. ; Zn beanstanden sei. daß bei Rekursen wegen verweigerter Zu ! lassung zum Geschäftsbetrieb auch zwei Richter Mitwirken iollttn, die schon in erster Instanz thälig gewesen waren. edenio, daß die Kosten des Aussichtsamtes von den Versicherungsgesellschaften ge- tragen werden sollen. — Abg. Rettig (kvns.) billigt vor Allem, daß die öffentstchrechtlichen Anstalten von diesem Geietz ans geschlossen seien. Auch sonst seien seine Freunde mit den meisten Bestimmungen der Vorlage einverstanden. Gegen die Zulassung der Geldanlage in Htzpothekenbankviandbriesen hege er allerdings angesichts der neueren Vorgänge aus dem Gebiete des Hypotheken dcmkwesens lebhafte Bedenke». — Abg. Müller-Meiningen (kreis. Volksp.l bedauert, daß der Entwurf nicht auch die öiseni lichen Anstalten einbezogen habe und für die Privatvenicheruug nicht auch die privatrcchtliche Seite geregelt worden sei. Die öffcntlichrechtliche Seite werde auch zu unvollständig geregelt. So bleibe ;. B. die Besteuerungsfrage unerledigt. Es sei geradezu ein Unfug, wie bei Vertragsabschlüssen mit einem in einein andere» Einzelstaale wohnhaften Versicherungsnehmer mit doppelter Be stenerung vorgegangen werde. Auch ionst bemängelt Redner die Vorlage mehrfach, w namentlich die Gewährung von Zwangs rechten an die Aussicht und die Abwälzung der Anssichtskvsten ans die Anstalten. — Abg. Schräder (stets. Vcr.) kan» nicht glauben, daß man i» den litt Jahren, seitdem man das Gesetz er batten habe, nicht auch die privatrechtliche Seite der Frage hätte bewältigen tönnc». Allerdings die privatrechtlichen Bestimmungen hätte man auch für die öffentlichen Anstalten treffe» müssen, die man aber, wie cs scheine, a>» jede mögliche Weist begünstige» wolle. Sollte nicht gerade dies der Grund lein, weshalb man die privatrcchtliche Seile aus der Vorlage herausgelassen habe? Red ncr äußert ferner Bedenken gegen die Bestimmungen über die Am sicht und Konzessionirung. Die Entwickelung des Versicherungs wesens könnte dadurch leicht ausgehalteir werden, da die Behörde sich schwer entschließen werde, Erveriinente zu genchnligen. Staatssekretär Graf Posadowstv: Der Vorredner sagt, seit M Jahren hätten wir etwas Vollkommeneres schaffen tonnen. Aber wenn ivir nicht diesmal, wie schon früher, wieder stecken bleiben wollten, war cs doch richtiger, die vier Etappen öffentlichrecktlichc Seite, privatrcchtliche Seite, Besteuerung und endlich öffentlichrechtliche Anstalten cinzuräunien. Die Frage der Dovvelbcsteuening müsse gelöst werden, ade, moiiicntnn sei es praktisch richtiger, nicht daran zu rühren. Man wisse ja. wie schwer die Einzelstaatcu aus Einnahmen verzichtete». Dieier E»t- -r S SZ- v 2 L. VS es M»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite