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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.06.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000601010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900060101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900060101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-06
- Tag1900-06-01
- Monat1900-06
- Jahr1900
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.06.1900
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Kerugsgedühr: MeauMrlich 2 Mk«>: dm« die Lov r Mt. 7b Vta. Die -DrritmerNaLrtLlcn' er>ck>etLen «i,Nch die Be»ieber in Dresden und der nLchiien Umaeduna. wo die Aurraguno durch eigene Boten oder Kommissionäre ertolgl, erlmllen da» Blau an Wochenlaoen. die nicht aus Sonn- oder Feiertage lolacn. in twei rtieiiauSaaben «dend» und Morgens iugeitclU. gür Rückgabe einaeiandtcr Schrlit- ltücke leine Bcrbindlichleit. Kernlvrechanlchlutz: «Mt l 2r. U u. »r. LUS». relegramm-Adreile: vachrtcht,» Drrndon. IvUus SvvUsr, llpgrlivil. VaUstr. IS Legröndei 1856 smpltvdtt in «i'üitstei' tlusvadl: uncl II«»«-, ILüelieo- I,nrxl«vlnitl>.<t>l»st!.-t>«>ni>< tl«-> imä Telegr,-Adresse: Nachrichten, Dresden. Oll»»» » Nr«««Iva K» l)«LMun Sor Ltnck» VwnrLellvlie» IMektMäs-llütel titr üssolridlts- mrä Vsr^vti^nn!?«- ttsigsaäs, ksmiliou mick Douristsa. lnot«;» Nestnanaat dlur oeüto Utoro. !i Aüllerslvii^er Lü»", HruIeNlre 8 ru Orixirurlprsiasu, iw Ltacktinasro kreis Lusovctuag, nach ktnsvirrts uvtor billigstor Spssvllbsrsedllunxt. volLpotkekell, llnä Aloüv-IL»^»Lln f 1. II. üomlmtr M 6 LItMkkt S 2 „ . .. ^ . es« «>L. n»v» ^ A Uorilste^chiit «sDU 6sft^Sii«I«t I84S I lwä I'llLlirLt1»t»>'HL dlstot stots nur eins dlsuoslo unö Uests rn dilli^tva Lrotsov. LkLnervL^F Iv ^aküseii-^Uvv Lv ttxenlur- u. Kommlssiyn^-Oosvdükt smpüeklt sied rur Lnvirliws von Ingsraten u. Ldonnement- kür äio „VrvsUnvr Zss»vli^»eli1vi>". AM" V««ii8tvnj»ppvn ^ II»vv!«ek8 HVetlermSnlel -o- L.«6voli»lv "MG K0WI6 all« Ioui'i8len-Au8l'Ü5tu.ng8-^l'iiI<e> iu xrüsstor ^usrvLkI 6iusi6oklt ^«8. W ivvlttl LUS Virol, 8eI»It»888ti»»i8v rr;r, tzLrl., >mä I. ILt^o. Freitage iTJuiü N)W. 1/I Etz ü.iiivoi'i' Testament und Miethverlrag nach neuem Recht. Hofnachrichten. Internationale wissenschaftliche »>t>UIUr. Association, Gerichtsverliandlungen. Amerikanisches Sängerscst in Brooklyn. Mulhninßl. Witterung: Trübe, kühl. M Sie Balle- irnli Beisezeit. Die geehrten Leser der „Dresdner Nachrichten", welche unser Blatt durch die hicsine Geschäftsstelle bestehen und dessen Nach bildung nach den ^utoiillittltinni ten wünschen, wollen der Unterzeichneten Geschäftsstelle rechtzeitin darüber Mil- Iheilung zugehcn lassen bchuss Il«l»vr«vle«ii»8 bczw. Zustellung durch die Kaiserliche Post. Dem Ueberwcisungsanlrage ist deutliche Namens-, Orts- und Wolmunnsannalie bcizusügcn. auch ist die erforderliche ltcbcrwcisunnsncbühr (im l. Monat des Vierteljahres 60 Ps., im 2. Monat lO Ps, und im 3 Monat 20 Ps,) nebst etwa noch zu entrichtender BczugSgebühr vor der Abreise an uns cinzuschickcn. Die Ucbcrwcisungen verstehen sich nur Postlagernd; siir Zustellung der Zeitung bis in die Wohnung ist eine besondere Gebühr an die Post am Bestimmungsorte zu zahlen. Die Leser, welche die „Dresdner Nachrichten" durch die Post emvfangen, wollen dagegen sich in gleicher Angelegenheit nur an das Postamt ihres Wohnortes wenden, bei welchem ilwe laufende Bestellung erfolgt ist. llcberweisungcn innerhalb des deutschen Reichsgebietes werden seitens der Postämter gegen eine Gebühr von LO Ps., im Verkehr mit Oesterreich und fremden Ländern gegen eine solche von l Mark ausgcsührt. Für Diejenigen, welche die „Dresdner Nachrichten" täglich aus Reisen zu lesen wünschen, aber ihren Aufenthaltsort häufig wechseln, sind besondere N«-1«r» - Iipeu/J>nn<l«en«>unixon eingerichtet. Die geehrten Reisenden erhalten die „Dresdner Nachrichten" für 8 Pfennige täglich nach jedem Orte im Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungam unter Kreuzband ibis zu 100 Gramm) naehgesandl, wenn vor der Abreise die Bestellung unter Angabe der nöllügen Auslchristcn bei Unterzeichneter Geschäftsstelle erfolgt. Nach den Ländern des WellpvslvcrcinS kostet die gleiche tägliche Versendung 12 Pfennige. KMMllk litt LttSdim ttMli' Marienstrastc 28. Testament und Mictl-vertrag nach ncncm Recht. So kur; die Sbanne Zelt ist, die bis jeht für die Bcnrtheilnng der Wirkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung steht, so lästt sieb ans Grund der gewonnenen Erfahrungen doch bereits ein ungefähres Bild von der Ausnahme entwerfen, welche die beiden deivndeis volkslbümlichcii Rcchtseinnchlnnncn des Testa ments und des Miethvertrags in ihrer neuen Regelung gesunden haben oder welche sie, ncnnncr gesagt, in nächster Zukunft all gemein finde» weiden, falls es nicht gelinge» sollte, gewisse zu Loge getretene Uebelslände zu beseitige». Elii Testament kan» »ach dem Bürgerliche» Gesetzbuch in ordentlicher, d. h. regelrechter, nicht durch einen hesonderc» Noth- siand bedingter vereinfachter Form errichtet werden: l. vor einem Richter oder einem Rotor: 2. durch eine von dem Erblasser »nler Angabe des Ortes und Tages eigenhändig geschriebene »nd unter schriebene Erklärung. Tas zweite ivgenannte einenbändige Testa ment ist gegen den Willen der Negierung durch de» Reichstag in das Gesetz eingcsügt worden und befindet sich jetzt aus dem besten Wege, zu der lrstnmenlarischcn Lieblingsfvrm der Bevölkerung zu werden. Ter Ginnd dieser Erscheinung liegt in der ungerecht fertigten Erschwerung, die dem notariellen bezw richterlichen Testament nach dem Gesetz zu Theil geworden ist. Es in ns; näm lich das über die Errichtung eines derartigen Testaments aus genommene Protokoll vom Notar oder Richter sofort und in Gegenwart des Testators verschlossen und in die Brrwahrung des zuständigen Amtsgerichts gebracht werden. Der Testator kann die amtliche Verwahrung nicht verbieten, darf dasjenige, was er selbst verfügt hat, nicht wieder Nachlesen und erhält nicht einmal eine Abschrift davon! Will er durchaus von dem Testament nachträg lich Einsicht nehmen, so bleibt ihm nur der Ausweg übrig, cs vo» dem Verwahrungsgericht znrückznsordern und durch dielen Akt das gelammte Testament auszuheben: nachher must dann die ganze Prozedur der Tesiameiitücrrichtung noch einmal vorgenommen werden. Nun aber erst die Umstände nach dem Tode des Erb lassers! Zunächst Anzeige an das Gericht und Namhaftmachung der Erben; dann Ansetzung eines ErossnuimSierminS und Ladung der Erben; im Termin Vorlegung der Sterbeurkunde des Erb lassers und des Hinlerlegniigsichcins über das Testament; die Erben müssen zu dem oft weit entfernten Amtsgericht hinaus vilgcr» oft NW ein Fa ... vsin.mg erst im dritten Termin stattsindcn konnte!). Im günstigsten Falle kann die Erössnung des Testaments etwa l l Tage nach dem Tode des Erblassers erfolgen. Da nun häufig im Testament selbst Bestimmungen über Maßregeln enthalten sind, die unmittelbar nach dem Tode getroffen werden sollen lbeisptels- weiie bestcwere Anordnungen für die Beerdigung), so wird die Umsländiichteit des notariellen Testaments bei der U einer sos ' >gen Einsichtnahme nur zu oft dazu führen, daß artige Wünsche des Erblassers unerfüllt bleiben, ja daß ihnen direkt zuwidergehandclt wird. Zm Gcgeniatz dazu bietet das eigenhändige Testament, das in der Verwahrung des Erblassers verbleibt, den Vorthcil. daß die Erben cs sofort seinem ganze» Inhalte nach einiehen und Abschrift davon nehme» könne»; sie hoben nur die Verpflichtung, es dann unveniigiicb an das Nachlnßgericht abzuliefer». Auch für den Erblasser selbst bietet die eigenhändige Form des Testaments drc Annehmlichkeit, daß er seinen letzte» Willen jederzeit zur Ver- sügung hat und ohne umständliche Förmlichkeiten Acnderungcn daran vornehmen kann. Unter Umstäiwe» würde es sogar ge nügen, wenn ei» Kranker, der allein ist und sein Ende nahen fühlt, einfach mit Bleistift an die Wand seinen letzten Willen schriebe. loser» nur Ort und Zeit angegeben werden und die Unterschrift ordnungsmäßig rngsmäßig vollzogen wird. 'Liese gi lichtest der letzten ÄillenScrklärung hat unzweifelhaft ihre erheblichen Vorzüge, die man im Volke um so mehr zu schätzen wissen wird, je irnangenekmcr die übermäßigen Belästigungen der notariellen oder gerichtlichen Teslamentsiorin cmpsnnden werden. Wenn man daher an leitender Stelle nach wie vor Werth daraus legt, daß das natarielle Testament, das wegen seiner feierlichen Form nis be- ! sonders rcchtsverbürgend betrachtet wird, auch in Zuknnst die bevorzugte Art der letzten Willenserklärung bleibt und nicht von dem eigenbändigcn Testament in den Schatte» gestellt wird, so muß eine neue Bestimmung geschaffen werden, die dem Testator das freie Versügnngsrecht darüber gewährt, ob ein solches vsscnt- liches Testament in gerichtliche Berwahurng zu nehmen ist oder nicht. Andernsalls kann cs nicht ansbleibcn, daß das eigentlich als Ausnahme gedachte eigenhändige Testament zur allgemeinen Regel wird. Wegen des M iethvertrages nack neuem Recht bemächtigt sich weiter Kreise der Mielher eine steigende Erregung. Daran ist allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch nur mittelbar schuld, nämlich insofern, als cs keine Bestimmung enthält, welche die Mielher gegen das setzt von einem großen Theil der Hausbesitzer bekundete j Bestreben schützt, alle den Miethern günstigen Vorschriften des Gc- letzes ans den Kopf zu stellen und zu ihren Ungunsten zu kehre». Das Bürgerliche Gesetzbuch ist an sich den Mtelhern wohlgesinnt § und will ihnen gegen unberechtigte Ansprüche der Veriniclher Schutz gewähren. Das zeigt sich beispielsweise in der Beseitigung ! des früheren Grundsatzes „Knns bricht Micthe"; jetzt muß der Käufer eines Hauses die lausende» Miethskontrakte anerkennen. . Ferner ist zu erwähnen die Besserstellung des Micthcrs für de» Fall der Nichtzahlung des Mielhzinies uns die Vorschrift bezüglich ungesunder Wohnungen, kraft deren der Mielher in solchem Falle ohne Kündigung dos Micthverhältniß auslösen dorf, auch wenn er die gefahrbringende Beschaffenheit der Wohnung bei dem Abschluß des VertrogeS gekonnt oder ans die Gellendmnchnng seiner Rechte deswegen verzichtet hat. Ta kommen nun aber die HauZbesitzerpereinc und stellen Ver- tragsfoimnlare ans. die dem Mielher zum Tiieil überhaupt keinen Schimmer von Recht mehr übrig lassen, sondern ihn ans Gnade und Ungnade der Willkür des Vermieihers überliefern. In Ham- bnrg. Beili» und Dresden sind in dieser Beziehung Herefts recht nniieblamc Erfahrungen gesammelt worden Was aber neuerdings der Münchner Hausbesitzeiverein heransgeslerkt hat. das geht, wie man zu sagen pflegt, über die Hutschnur. Dieses Mutier eines Miethvertrages, wie er nicht sein soll, preßt den unglückseligen Mleihe, in eine solche Unzahl von Schrauben. Klammern und Zangen, daß er überbau»! keine selbstständige Periönlichleit mehr ist, ivbaid er seine Unscrtchrisi unter einen solchen Pertraa gesetzt hat. sondern dann nur noch a!s willenloser Zahl- und Rnsbeurnngsnntomal für den Hausbesitzer zu snngiren vermag. Man höre und staune! Zunächst wird die Gesetzesbestimmung, daß der Vermiether für die gehrauchsinäßige Abnutzung hastet, durch die anderweitige „Vereinbarung" erietzt. daß der Mielher für die Wiederherrichtung der Wohnung zu sorgen Hot und doß für die dadurch entstandenen Kosten die eingebrnchte Habe deS Miethers genau so hastet, wie für den MietlizinS Die weitere gesetzliche Vorschrift, daß Verwendungen des Mielbers ans die Sache dieiem gehören »nd von ihn, bei dem Abzüge milgenvinmen werden dürfen, muß dem diktatorischen Tntze weichen, das; Altes, was der Mielher in der Wohnung »en machen läßt. Givckenzüge, Schlösser, Oescn. Badecinrichtnngen u. s w.. Inmöglichkeit :en, daß der- ^ nnciitgeltlicheS Eigenthnm des Hausherrn wird! Des Weiteren ^ heißt es: „Zm Falle die Mielher sich gegen irgend eine lalso auch die nnwesenilichste!> Bestimmung deS Vertrages und der Haus ordnung verfehlen, ist der Vermiether berechtigt, die sofortige ! Auflösung des Vertrages zu verlangen!" Im Anschluß hieran ergeht die wahrhaft ungeheuerliche Bestimmung: „Hat der Haus herr ans einem der oben angesührten Gründe das sofortige Per lassen der Wohnung verlangt, so haben die Mielher nicht blos den laufenden Miethzins. sondern auch den fernerhin verfallenden i Mielhzins insvlange zu zahlen, bis entweder die von; nächsten Kündigungstermin an osscnslehcnde Kündignngst'rist abgelansen ist. oder es dem Vermiether gelingt, die Lokalitäten anderweitig zu dem gleichen oder einem geringeren Miethzins z» vermiethen. in letzterem Falle ist nur die Differenz zu zahlen. Für die zu diesem Zweck nolhmendig werdende Summe ist Kaution in baar oder Hinterlegung bei einer Bank oder Stellung eines tauglichen Bürge» oder Zurlicklassen von in freiem Eigenthnm befindlichen Möbeln im Werlbe bis zur Höhe der Summe zu leisten." Hier nach darf man sich nicht mehr wundern, wenn man als Krönung des Ganzen zu guterletzt noch aus folgendes Monstrnm von Vor schrift stoßt: „Sollten Miethlokalitäten zur Ausübung eines Ge schäftes benutzt werden, so dürfe» sie während der Dauer der Ver- trngszeit nicht geschlossen und muß das Geschäft bis zur Beendig ung des Vertrages bei Vermeidung einer Gelostrase von . . . Mark fortgesührt werden." Gegen derartige Versuche der Hausbesitzervereine, die Miethcr ganz der Willkür der Vermiether zu unterstellen und die mieth- rcchtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Geietzdnches auf dem Wege der Mielhverträtze und Hausordnungen ganz aus der Welt zu schassen, muß die GeseMebung im Interesse des sozialen Friedens und der allgemeinen Wvhlfahrk rechtzeitig einschreite». Sonst wird man im Volke sich in gesteigerter unznsriedenheit frage» : „Wozu ist den» das Bürgerliche Gesetzbuch überhaupt da ?" Das Mittel zur Abhilfe liegt in dem Erlaß vo» Zulatzbestimin- ungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, kraft deren die Vorschriften über die Hafiung des Vermiethers für Abnutzung und über das Eigenthumsrecht des Miethers an Verwendungen, die er aus die Sache gemacht hat. durch entgegengesetzte Vereinbarung nicht anf- achobcn werden können. Außerdem muß jede Abmachung, die dem Vermiether ein Anrecht auf Miethzins ohne eine von ihm zu ge währende Gegenleistung giebt, krall Gesetzes nichtig sein. I» der Zwischenzeit wird man sich mit der Hvssnniig begnüge» müssen, daß die Gerichte in ihrer SvrnchvraziS bemüht kein werden, wenigstens den dringendsten Beschwerden der Miether mit Hilfe >. indem sie den 8 138 deS »nd osicnbare Ansventungs „egen d stoßend für ungiltig erklären. »!e guten Sitten vcr- Aernschrelb- und Aernsprech-Berichte vom 31. Mai * Berlin. Trotzdem die für heute Vormittag angeietztc Parade aus dem Tcmpelhoser Felde nicht stattgesunden hatte, fand en wird. Diese große Beweg- 6 Uhr Abends im Weißen Saale des Königlichen Schlosses große Pnradetasel bei dem Kaiserpaare statt. Unter großem Vortntl hielt der Hof seinen Einzug. Der Kronprinz vo» Griechenland führte die Kaisers», der Kaiser führte die Kronprinzessin von Griechenland, der Kronprinz führte die Prinzessin Karl vor; Hohenzollern. Ferner nahinen an der Pnradelafel theil die hier anwesenden Prinzen und Fürstlichkeiten, der türkische Marschall Schakir Pascha, die Stcicllsminister, Hofdamen, Kabinettscheis, die fremden Militärattaches, die Generalität und die Admiralität. Berlin. Der Gouverneur von Metz. General v. Frobcn, erhielt anläßlich der Anwesenheit des Kaisers in de» Reichslanden das Gcoßkreuz des Rothe» Adlcrordens mir Eichenlaub. — Der Rcichsamvalt Heinemann in Leipzig, der preußische Kammergerichts- ralh Stock in Berlin und der hanscaiilche Oberlandesgerichtsrath Schraub in Hainbnrg wurden zu ReichsgericktSräthen, der Staats anwalt am baherischen Oberlandesgerjcht München Treutlein- Mördes wurde znin Rcichsanwnlt ernannt — Dem Bnndesrath ist, da die Pest m Portugal erloschen ist. der Entwurf einer Ver ordnung über die Aushebung der Beschränkung der Einfuhr aus Portugal zugegangen. — Dem Reichstag ist der Bericht der Rcichsschuldenkoinmission über die Verwaltung des Schuldenwesens des Reiches, sowie über die Verwaltung des ReichsinvalidenfondS und des Rcichstagsgebändefonds. über den Reichs-Knegsschatz re. zngegnngen. Ter Beiland des Neichsiiivalidensvnds betueg: im Rechnnngssahre 1808 300 Mill. Mk. Für den ReichStagsban sind seit 1882 zusammen 3>>.5 Mill, Mk. überwiesen worden. Ende 1808 betrug der Bestand des NeichSkagsgebändesonds etwas über M0.1M Mt. — Der 8. Deutsche Fischereirath und der 8. Deutsche Fiichcreitag finden am t->. und Xi. Juni in Weimar statt. Der ,Fschcrei>cig wird über die Organisation der Berufssiicher, über die LachSbrnt-Aussetzungen, über die Aufzucht von Lachssehlingen, über die Besetzung der Gewässer mit Aalen und über die in »euerer Zeit der Fischerei io sehr schädlich gewordenen Vcrunreinig- ninien der Gewässer und deren Verhütung verhandeln. — Der Kalsirer der Spandancr Straßenbahngeiellichaft Max Dörintz ist nach Unterschlag»»«; von 7L0 Ml. »nd Verübung von Fälich- nn.gen zur Verdeckung der Unterschleife flüchtig geworden. — Zur Ossizicrsvrüfnng des denlichen Kronprinzen wird gemeldet, daß der Kronprinz in der vierftündnzeii Prüfung so hervorragende Kenntnisse bewies, daß ihm das Prädikat „vorzüglich" ertheilt werden konnte. * Köln. Tie „Kölnische Ztg." meldet aus Koblenz: In der heutigen Voislandssitznng der Tentschen Kvlonialgeiellschaft wurde der Vize-Adiniral z. T. v. Balois zum gcschäftsführenden Vize präsidenten gewählt. Hervorzuheben ist die mit 73 gegen 40 Stimmen erfolgte Annahme des Antrags der Abtheilung Stettin, der Neichsregiernng aus dein Vermögen der Tentschen Kolonial- gcsellichast >00,000 Marl behufs Beendigung der Vorarbeiten für den Bau der Eilenhah» Dar-eS-Salaain-Ukami zur Beringung zu stellen. Nach der „Kölnischen Ztg." hatten die dagegen Stim menden lediglich formelle Bedenken, Als Ort der nächsten Tagung winde Lübeck gewählt De in min. Bei den Ausräumungsarbeiten an der ein- gcstünten Peencbrücke wurden 3 Pioniere schwer verletzt. M üblbeim a d. Ruhr. Anläßlich der Hicrherkunst der Torpcdobootsdivisivn gaben die Fabrikbesitzer ihren Arbeitern von 3>/2 Uhr Nachmittags an frei, die Division wurde bei ihrem Em- lressen von der Gesamintlwvölkernng jubelnd begrüßt. München König Otto leidet, wie aus medizinischer O.uelle verlauset, an Blaicntrehs: ferner wird berichlet, er habe in der letzten Zell ausfallend häufig lichte Augenblicke. * Paris. Kammer. Grnndmaincon wünscht über die Gründe des Rücktritts Gallissetzs zu inlcrpellircn. Ter Ministerpräsident Waldeck - Rousseau erwidert, ein Brief Gallistet's ergebe, daß Gesundheitsrücksichten der Grund seien. und verlangt die Ver tagung der Interpellation ans einen Monat. Die Kammer be schließt dies mit 513 gegen I7l Stimmen. N o,n. Der Pavst empfing heute in der Pcterskirche eine Anzahl Pilger, darunter auch deutsche, welche den Pcterspfennig darbrachtcii. Der Eercmvnie wohnten zahlreiche Bischöfe bei. Der Papst wurde bei seinem Erscheinen mit lebhaften Zurufen empfangen. Madrid. Jir Valls iCatalonien) erkrankten gestern 9 Personen, die nach Angabe der Aerzte von Cholera befallen waren: eine Person starb bald, die übrigen sind todtkrank. — Der Bankier Molina ist flüchtig, die Passiven betragen IV« Million Pesetas. Eine große Anzahl kleinerer Leute sind durch seine Be trügereien in's Unglück gestürzt. "London. Tie „Westminster Gazette" meldet: Heute Abend verlautete in anscheinend gut unterrichteten Kreisen, Prä sident Krüger sei etwa 6 Meilen jenseits Pretoria gefangen ge nommen worden. 8,.,» London. Feldmarschall Roberts meldet aus Johannes burg vom 31. Mai: Die englischen Truppen besetzen Johannes bürg. Die englische Fahne wird jetzt auf dem Regierungsgedäudc gehißt. London. Aus Jamestown w'rd von gestern gemeldet, daß Lord Roberts morgen seinen feierlichen Einzug in Johannesburg halten werde. Die Minen sind unversehrt. Neun Lokomotiven, ein mit Kohle» beladener Eisenbahn;»«; »nd eine große Menge rollenden Materials sind in die Hände der Engländer gefallen. Der Feind ist nach Pretoria hin abgezogen. Ein wenig zahlreicher Theil der Nachhut leistete in den Straßen Jamestowns Widerstand, doch gelang es den Grenadieren mit Leichtigkeit, ihn von dort zu vertreiben. Die Eisenbahnlinie von Jamestown nach dem Paalilnß ist unbeschädigt. Peking. lNeutermeldung.) Die Lage ist jetzt etwas besser, da die chinesische» Truppen alle Punkte, wo Unruhen vorgekvm- men sind, besetzt haben. Frankfurt a. M. (Lchlutz.) Credtt 22.1.iu. D,2conio 1X5.40. Dresdner Bank —siaar-sdahi, i'nmdardcn 26.90 Zusclilaq. ^aural.utte 254,00 Ungar. Solo 96,80. Ponugie'en 25.10. Ruhig. Paris. <1 Uhr Rachmittags.» Rente 101,15. Italiener 95.25. Svanter 72.80. Portuateun 24,90. Türken >1.15 Turkenloole 119.70 Ottomanbank 574.00. Staat», bahn 701,00. Lombarden 145,00. Trage. Paris. Produktenmarkr. We,,en per Mai 20.45. per Septbr.-Dezbr. U.VA, Veh. Evtru-is per Mai 14.00, per Septbr.-Dezember 34,25, matt. Rüböi per Mai "HLbO, p«r Leptbr -Dezbr. 62,50. fest. Z- L » a rxK'L' Z-ZUlZ
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