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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020409016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902040901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902040901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-09
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.04.1902
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Serugrgedüdr: »MÄjwrW , V» wV,.r d«» dt«»«d,Rt. WWLTAstMt! Dre»l>«n uit ixr irSLkln, Uurebimo. »o dt» Kurvamia durch er,«ne «vien <,iMi!t»««ir» «r^ol,I rrdaU» da» Blau an Wochrniaa«. di« »ichl aut Ham,, oder tzerrrraa« >»>»«. »t«, rdeUmü^ad» «>» tztr Rdckaaü« »t»,»tandin Lckrrktt» iillckr Irw« verburdtcLläl. tz»r«»vre»a»tch>ud: U«i I Nr. U und »r. TOGA. r»l»aram>n.8dr«It«: «achrlch«»» » «de» StgrSiVel 1856 ll-Mlkl»-»»»»» 8k. 4», Knrux, e»ll k»<-d»-L VI»ooo^»6«L», Dvssvr^s. tlinr«Iv«tl»uk Xsliiiurdt 2 Haupt -Gklchailstiellc : Maklriistr. 38. E, /snrreigen (ans. D>e Lmialrm» van Antundiauna»« »Udlat in der baevioe:a,>iiiiueUe ui>^ den NebenMrnLleneliellc» ln Lreüde' d!S Mita»»!,,: u !U,7 Lvm' un > i.eiertüi,- nur Mnrientirut.r !Ä von >id>L",lUdr d iisalnÄruna »»U« <ea s Hilden. rp>, Un lundiaunuen eni « 7l<"vul^:e Zeit' L Piq.. die -wcUIiee Zwe o>» .tztri-k'midt' oder au> Leinene kü Pig. !Z» Nummer» »ach »on» undper« »v,c» I de, -irain,-' üirimd,k ien UV, «u de. M uns so P!,. na», dctondcrein Lar'. Luötvärtla» owitraee „Ul Uk,-n Borau»bc«<u,iuilu. Bck-blutter werden mü io Pt-, buechncl HVsto- «ruU H VI»«rreo-Uwa«U»>aL Mort Itaul KIdr«>dt^r»M« 8a. 4S ürvSävL Lolw ptlUrltreeew»»,». tnn»dn>» rvv Ullck Ldoiinvrrrvol» Ml äi« ,»UVrv»Ä»vr Ss»«I»r>vklvi»» «NWWNIEIWIIiMNieiSdltSl^r-SdMa^E^^rL'dd»?,^ LnleLvrbooksrVrLev 0 rü«!> tos I-stz'er! VI „ckc»rc,Zr n//ck Our/,.«, kdadu//. b? Svklsuvkv ireinksrät I^eupolt, Vre86en-/^.,^'^PF'^Z'?,, Lckolk krokmei8tsr, VvMsur ; ^olluuned>-^llt:«', im ^«k(r Lönlß. > l s LlkKÄNtv 8.ilv,i8 Lllw ^l!s>ireu § tür Vumva nnä Ilorreo. f ^midrtl«aut8« Ii« I^opt»«—de. — Hasi pUe^e- "i nu-i^ereiobavt, r i«n»I»ti>>okL-r lie- inünlinllnl tur 1)irr!wln>«»> null llinüor.glcüeirroitixnntal'ifflEll- >injror du de-vutrcvu. eroptwblt kMl WölilizelniLi«. M Stmeslntte 11. kielerans, Stenenetoim. Hnfnachrichlkii, ^nndkaü. ^mslvraaiiiiallon. Amuenorlsgrupve dcs Lchul «»»»« »r,» vkietns. BädenchiicUckge. Gni ttüveiliaudlunacu. La^ dcS rrunttaewi'ides. Lotteitelislc. VIS zu «^1 :u<ari von ocn isrciiklrnionuiigt'n uno einer besonderen Besliminuna zu Gunsten der rci gesegneten Familienväter. Die Erleichterung für ! Steuerklasse» will der Tevutotio»sberü Der Deprrtatlonsbericht der Erste» Kammer siber die Steuerreform. Ter DetmtationSbericht der Eliten Kammer über die Slcuci reioim. der in seinen Grundzüaen beieils an anderer Stelle slizzirl winde, stellt eine ebenso iorgialiig durchdachte anerkennenswertbe Arbeit dar. wie sie die Zweite Kammer aus diesem Erbiete geleistet bat. In Eraäinung der bereits gebrachten Mmlieilungen ist aus dem reichen Inhalte des Berichts noch eine ganze Fülle von interessanten Etnzelbeiten nachzuiragen. Die Verwertung des von der Zweiten Kammer beschlossenen erhöhten Etnkomrnensteuertariss batte zur Folge. Latz die Deputat tron sich ihrerseits für den vo» der Regierung in chrer Vorlage ausgestellten HiltStaris ausivrach Dreier sogenannte Hil!ö- tarrs war znirachst nur als ein Mittel zur Erleichterung der Ucder- sicht und der prozentualen Berechnung dev neuen Tarris in Aus sicht genommen worden, erlangt iiunmebr aber eine ielbitsländige Bedeutung und ein erhölneS allgemeines Interesse. Zm Weierrt- lichen entspricht er ln seinen einzelnen Söbcir dem alten Tarife, nur mit dem Unterschiede, das; er die Horizontale nicht ent halt, d. b- die Beieitigung der Progression und an ilner Stelle die aeichmützige Erhebung eines Zvroreniigen Satzes bei den Ein kommen von 8800 dlS 25OM Mark (Klasse 27 bi-, 4Ä. Die -Hori- ronrale besteht bei annähernd demclben Einkommen auch in Vreutzen und ihre Beieitigung bringt als läbrlichen Mchrcrlrag a» Stenern nur die veili(rltiiisi»iäsrig geringe Summe von 210:iM Mark ein Gleichwohl bat die Depulalio» sich sür de» auch vo» der Zweiten Kammer schon längst ongeslrebren Forisall der Hori zontal« entichieden i» der Erwägung, datz die Einkommen von ^iMO Mark an doch schon zu de» höheren gerechnet werden mnsicn. bei denen kein genügender Grund vorliege. die mäßige Progrciswii des Tarifs mden zu tarien. Die hierdurch sich ergebende Erhöhung der einzelnen Steuersätze beträgt detipie!swei>e tn Krasse 28 i Mark. in Klasse W 3 Mark, m Klasse 33 I I Mark u. >. w. Bei diesem Tarife sreigen die Klassen vo» der 30. <2l OM Mark» au bis zu einem Einkommen von lMOM Mark um je lOM Mark und bei Einkommen von über IM OM Mark nr» ,e 20M Mark. Die Liellerjätzk steigen bis zu 3ö'M Mark Einlommen. Klasse 53. um je 35 Mark, von da bis zu 77OM Mark Einkommen. Klasse 05, um ie iO Mark und vo» da bis zu lMOM Mark Einkommen. Klasse l>8. um je 50 Mark. Bei aller, weiteren Sreuerklasscn beträgt die Steuer 4 vom Hundeil desjenigen Einkommens, mik welchem die vorauSaebende Klasse endet Der neue Tarif war nun aber von der Zweite» Kammer nicht schlechtweg, sondern mit einigen Zwätzen und Acnderungrii an genommen worden, die aus der billigen Rücksichtnahme auf die mmder bemittelten Bevölkcrungskreije enOvuriigen waten. Tahin gehörte die Freilassung der vier untere» Klasse» mit Einkommen vis zu 800 Mark vo» den Slcuererhöbuiigrn und die Eiiinrgung reich mit Kindern c die unteren icht der Erste» Kammer durch eine besondere Vorschrift drS Inhalts gewährleisten, daß die gedachten Klassen bei der Erhebung von Stenerznschlägcir in jedem Falle ansacschlossen bleiben. Ferner beantragt die Tevutalion sür die Fassung der Bestimmung uvcr die Familien väter folgenden Wortlaut, der euvas von dem Anhalt des Beschlusses der Zweiten Kammer abweicht: .Für jedes nicht be sonders zur Einkommensteuer veiaulagle Jamilierrglied unter 1l Jahren wird von dem steuerpflichtige» Einkommen des Färirilien- IiaupteS, das eS unterhält, sofern drcicS Einkommen der. Betrag von 3100 Mark nickrt übersteigt, der Betrag von 50 Mark in Abzug gebracht, mit der Maßgabe, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr Familiengliedern dicier Art mindestens eine Ermäßigung der Steuer um «ne Klasse slatrsindek Für die Berechnung des Lebensalters ist der Zeitpunkt der Einschätzung maßgebend. Bemerkenswert!) ist. daß die Deputation der Ersten Kammer sich nrr den von der Zweiren Kamme» auigesrellken Grundsatz der Kontingentirung der Steuer ausaeiprochcn Hai, krall dessen durch das Finanzaesetz iedeSmal bestimmt werden soll, ob die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer mik den vollen geietz- lichen Heträgen (Normalste»«» oder mir einem in Zehntheilen auszudruckenden Bm rthcilc dieser zur Erhebung gelange» sollen, mit der Maßgabe, daß bei beiden Sicuerarten stets derieibc Brozenllatz in Anwendung zu billigen ist. Die Deputation pflichtet die»« Methode der Steuerer Hebung im Prinzip bei. meint icdoch, »ach der Ablehnung d-S um 25 Prozent erhöhten Rormalsleucr- tariss sei der Borschritt eine wesentlich verminderte Bedeutung beizumessen, da eine Ermäßigung der Einkommensteuer unter de» Noimaliatz. wie ihn die Deputation vorschlägt, wohl kaum lemals in Frage kommen könne. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens deS abgeändertra Einkommensteuergesetzes batte die Zweite Kammer aus den 1. Januar l!>02 festgesetzt und gleichzeitig bestimmt, daß e- mit dem 1. Januar l!»Ot> wieder außer Krall treten solle, wenn nicht bis dnkin die BermögenSstener cinge- sijhrt sei. Eine derartige Verkoppelung der Gesetze über die Ein kommensteuer und'die VeimögrnSsteuer hält die Depulalio» der Eiste» Kammer für nicht empschlenswerth und sic beautiagt deshalb die unbeschränkte und unbedingte GilligkeitSdauer des neuen Ein kommensteuergesetze» vom I. Januar I!>>3 ab. Die VeimögrnSsteuer hat eine RamenSvrränderung erfahren, die wegen der zu Grunde liegende» Motive nicht unwichtig er scheint. ES soll näniiirb nach dem Beschlüsse der Deputation der Ersten Kammer die Bezetchnung .Ergänzung» st euer" eiir- geiüdrt werden, und zwar, wie eS in dem Berichte heißt, weil nra» auch schon durch die Benennung des Gesetzes zum Ausdruck bringen will, daß dl« zu erhebende Steuer nicht eine das griammlc Bei mögen des Volkes belastende neue Steuer, sondern nur eine aus den BermögenSbesitz begründete^ die allgemeine Elnkommenstourr in gerechter Weise ergänzende Steuer irin soll Auch das vreu ß'sche Gesetz über die Besteuerung des BennögrnS heißt offiziell ..EigänzuiiaSsleuerarsed". Bon den Abänderungen, welche die Deputation sonst an den, Entwürfe voracnommeii bat. sind vor nehmlich zwei zu nennen, die sich auf die stenrrlkche Behandlung von BermögrnSveränderunaen während der BeranIaaungSvenode und aus den Schutz der Gewerbetreibenden gegen lästiges Ein dringen in tdre Verhältnisse de,irden, tz 38. der den Fall von BcrmögenSveränderungen regelt, batte schon tn der Zweiten Kammer den Zmatz bekommen, daß auch Erhöhungen de» Vermögens durch VerlKirathuna. und Verminderungen, die durch einen nicht ans mkgeltllcher Veräußerung beruhenden Wegfall ein treten, zu berück. sichtigen sein iolllen. Tie Trpnlalion der Ersten Kammer bean tragt für dreien Paragraphen folgende Faffung ..Erhöht sich das slcuerhare Vciinögcn eures BeiliagspjUchligen im Lariie der Vei anlagungSperiobe nach erfolgter Veranlagung durch uneo.igelttiche Elivcrbiiuge» um mehr als zwei Sleneiklassen. oder covnbt der Beitragspflichtige nach bieicm Zellpunlie uneiilgettlich Giuirbsiüclc. deren Veranlagung nnch Giuirdstkuereinbeite» erfolgt, so ist er von dein nächste» Termin nach der Erwerbung ab der letzteren ent sprechend höher zur Steuer hcranzuoehe» Mindert sich das steuer bare Vermöge» eines BellragSviiichiigeir im Lause der Ver- niilagrmgspcriode nach eriolgter Veranlagung durch Minderung des Werrhes vo» VermögenSIHeile» in Folge außeigemöhalicher Un j glücks'älle, durch Urstergang oder durch uiienkgelll che Veräußerung ^ von 'Vermögenslheileii ui» mehr als de» vierlen Tdeil. r>der ver- j äiißerl der Beitragspirichtigc nach d!k»em Zeitpnrrtie unculgelllich Grundstücke, deren Veranlagung nach Glimdslellercinheiten erfolat. so kann von dem nächsten Termin »ach der Verminderung oder Veräußerung ab eine der letzteren enlwiechendc Ermäßigung der Steuer deamvruchl werden. Der Ampruch kann nicht iur ein Srcuerjahr geltend gemacht werden, welches zur Zeit der GeUcnd- iiiachung bereits abgetansen ist." Von erheblicher Wichrigleit ist der ß lO». der die von allen Seiten sehr lebhaft geäußerten Bciorgniiie über ei» lästiges und sür den Kiedit der Gewerbetreibenden nachtheiligeS Ein dringen in die V e r m v g e n sver h ä l tir i s s e der Einzelnen und der Familie» zu entkräilen bestimmt ist. Die SiaalSregienliig hat hierüber zwar in der Zweite» Kammer beruhigende Versicher ungen gegeben und u. A- ans die Bestimmung verzichret. wonach die Verweigerung einer AuSlunst an den Bezirksttencriniveklor und an die VernriiaguiitzStomninsion den Verlust des ReslamaüonsrcchIS sür das lausende Stcrieriahr »ach sich ziehen lalllc. Trotzdem loirnke die Levutaliou ihre Bedenken irr dieser Richtung nicht ialleu lasse», weil sie sich bewußt war. welche große Gegner- »chast gegen eine neue Steuer sowohl in der Kammer als auch im Laude besteht, wenn dieie neben den mit der Eiu- koiimicusleuer verbundenen Erörterungen und Veranlag»»gs- vrriahren eine nochmalige, wenn auch nach anderen Gesichts punkten erfolgende Fcslstellung der VermögenSverhältiiis'c deS Bcittagspstichtige» mit sich bnngt. Die Depritativ» hat daber wenigstens mit dankoiisiveiikor Energie daraus bestanden, daß dem praktischen Bedürfnis; cnpprechend die Möglichkeit ge'chassen werde, den Slencrwerih dcs trn Gewcrpebctiicbe angelegten Anlage- und Betriebskapitals blos aus der daraus erlangten Rente ;» berechnen, ohne bciondere Cruiitlelnng des genreinen WerkheS des Vermögens. In dieicnr Sinne bestimmt der genannte 8 lsta: .Das dom Betriebe eines Gewerbes dienende Anlage- und Be- tiiebslapikal einschließlich der dem Betriebe gewidmeten Grund stücke und sonstigen Vermögeiisihcilc wwd aus Antrag des Beilragspflichligen nicht nach dem gemeinen Werthc, sonacrn nnch dem Zivanziafache» des Reinertrags i» Anschlag gebracht." Ferner: „Als Reinertrag gilt der Betrag deS Einkommens, mit welchem der Beitragspflichtige bei der gleichzeitigen Einschätzung zur Ein kommensteuer veranlagt wird, abzüglich jedoch eines Theilbetrags, welcher dem Aniheil der eigenen geschäftlichen Thätigkeit deS BeitiagSPslichtigen an den. Ertrage des Gewerbebetriebs oiilstwichr. Dieser Änlbcil darf nicht höher als aus 30 Pro«, und keinesralls auf mehr als 30 ED Mk. veranschlagt werden." Hiernach steht aliv dein ErgäiiziiiigssleueN'slichtigcn die Wahl frei, ob er nach dieiem ober lenem Modus der Veranlagung sein stcnewstichligcS Vermögen sesrgestellt haben will, und er hat eS >» eigener Hand, durch reine» bloße» Antrag jedes nähere behördliche Foischerr nach den» gemeinen Werthe reines Vermögens von sich abzuwendcn. Zu Grinstcii der L a nd w i r t h i ch a sl hak auch der 8 !0 eine Abänderung erfahren. Dreier lautete in der Regieniiigsia'suiig: „Grundstücke (Liegenschaften und Gebäude), welche dem Betriebe der Land- oder Forstwirihschait oder etwaigen Reberibeincbcu diene» sowie das der Bewirkhichaslung derselbe» dienende, dem Grund- ergcnthümer gehörige Anlage- und Betriebskapital werden aus Antrag des EigeutlmmerS aus den, nach denr gemeinen Wcrtbe eiuzuschätzenden Vermögen desjelberi ausgeichiedcr, und mit 3 Pfennigen von ,eder zur Zeit der Einschätzung auf den Grimd- slncken hastenden Grundsteuereinhcit zur Vermögenssteuer ver anlagt." Die DevutationKsassuug ist folgende: „Die Veranlagung nach dem gemeinen Werth erfolgt bei Grundstücken (Liegenschaften und Gebäuden), welche dem Betriebe der Land- oder Forstwirth- schast oder etwaigen Rebcnbcinebcn dienen, mit Ein'chluß des der Bewirtlstchastung dcrrcldeir dienende» Anlage- und Betriebskapitals nur aui Antrag des Beitragspflichtigen. Liegt ein solcher Antrag nicht vor, so werde» diese Vermögenskheile aus dem Gemnmst- vcimögen dcs Beitragspflichtigen auSgcichiedcn und mit 3 Pig. von fever zur Zeit der Einschätzung aus den Grundstücken hastenden Grundsteucicinlieit zur Vermögenssteuer veranlagt." Endlich verdiene» noch die Dar egmrgen des Berichts über den Einfluß, den die mit der Einführung der Ergäirzungsstcucr verknüpfte Aushebung der Grundsteuer aus die bevorrechtete Stellung des Grundbesitzes in Staat und Gemeinde nnsiibt. eine misnihr- lichcre Würdigung. Namcistlich für die Zmammenietzung der Ersten Kammer sind die Grundbesitz-Vorrechte von wesciiliichcr Bedeutung; ferner kommen sic sür dnS Verhältnis; der Gemeindcaiigel,origen zu Kirche und Schule, für daS Wahlrecht zur BrzirkSveisnmmluug re. mehtsach in Betracht. Hierzu führt der Bericht aus: „Es liegt aut der Hand, daß an dielen Vorrchlisten, wenn nur die Grnnd- steuerveriassung aiisrccbt Erhalten ivlrd und sonach die arst den Aiundstückcu liegenden Steuereinheiten »ach wie vor auihasion bliiben. formell nichts geändert wird. Run ist zwar eingewendet worden, daß der inatericlle Inhalt dleier Rechte, die Steuerleiftung. durch Außerhehunaietzung der Grundsteuer zweifelhaft werde »nd an Bedeutung verliere und daß daher die Gefahr bestehe, c-s werde künftig leichter mit Erfolg gegen diese Vvrichriften angekämvst werden. Demgegenüber ist icdoch daran zu erinnern, daß teil Erlaß dicier gerctzlichrn Bestimmungen die Griindstenerleislnng be reits lehr wcieiilliche Aenderungen erfahren Hai und daß von de» ver bliebenen 4 Pig. ans die Einheit schon seit vielen Jahren die Hälfte nicht dem Staate verbleibt, iondcrn als Dotation an die Schulgemeinden überwiesen ist. Wenn auü dieser erheblichen Verminderung der Grundsteuer kein Anlaß genommen worden ist, an dem aus die Steuereinheit, allo aus dem Grundbesitz selbst basirten Wahlrechte etwa» zu ändern, so erscheint auch die Befürchtung wohl kaum gerechtfertigt, daß eine solche.Acnderung nunmehr deshalb erfolg reich angeslrebt werde, weil neben dem Grundbesitze auch der übrige Besitz zu einer größeren Steuerleistung heranaezogen wird und mell der ländliche Grundbesitz sich bei der zu diesem Zwecke neu ein- ! Mittwoch, i». Aprill 002- > griiilnten allgemeinen Vermögenssteuer mit der Fortbezahluiij; vor ^ nur 3 Pig. aus die Steuereinheit »hsrirden kann. Tenn die Ginne iteuer ist llmtsüchlich wir >H7Ü mit der Einsührung und weiteren Aus bildung der Emkommensteuer als Steuerleistuiig so sehr in den .Hmiergliiiid getreten, daß die Steuereinheiten, roweit aut ihnen i polilstche Rechte beruhten, nur mehr das äußere Merkmal für dien ^ Rechte bildeten, in Wahrheit aber der Belitz von Grund ^ u»d Boden als das Fundament die!« politischen Rechte in der öffeistlichen Meinung gilt. Diese Stellung ober wird d« ! Immobiliarbesitz auch zukünftig mit "Recht beibehalien Tenn de' ! Grund und Boden allein ist die unveränderliche und »vt Hw endige Grundlage des Staates und niemals l wird man in einem gesunden und vor Allem in einem Monarch! ' iche» Staatswelen daraus verzichte» können, de» Besitz von Grund und Boden bei Verlheilung der polilstchen Rechte entsprechend berücksichtigen, gleichviel wie die Steuerleistungeu icweiüg vor lheili sind." Tic beiden M inderhei tso u träae wollen die Grund stener beibehallcu, ab« gleichzeitig auch ihreiiefts den Gedanken der stärkeren Heranziehung des tundirten Einkommens verwirk lichen. Ter eine Antrag, „daß die ErgSiizungSsleuer nur aus Las vo» der Grundsteuer nicht betroffene Vermögen gelegt werde", ent spricht »ach dem MriwritälSbericht genau dem Anträge Dr. Mehncrt-Aeorgi. nach welchem „d!e in der Grundsteuer gegebene Vornirsdesteuerung des unbeweglichen Besitzes beibchalte» und durch Einlühriing einer Skener aus das bewegliche Vermögen er gänzt werden" sollte. Auch der zweite Antrag der Minderheit ver folgt die Tendenz des Antrags Tr. Mehnert-Georai. Er will aber die Reform nicht durch eine Steuer auf daS Vermögen be werkstelligen. sondern will das simdsttc Einkommen, also den Ertrag des Vermögens, treffen und zwar im Auschlusse an die Einkommensteuer. Die Regierung hat beide von der Minderheit vorgelchlaacuen Wege sür nicht gangbar erklärt. ES erübrigt noch, der Behandlung der zur Sache erngegairtze- ncn Petitionen Lurch die Deputation zu gedenken. Die Deputation beantragt: die Petition des Vereins bcvollmächliqler Vcrsr >herungSbeairrter rm Königreiche Sachsen aus sich beruhen zu laste» und alle übrigen zur Steuerrefornivollage ciiigegangericn Petitionen durch die geroßten Beschlüsse für er ledig! zu erklären. Die letztgcdachtc Eensur erhält also auch die Petition des Bezilksvcrems TreSden-Bautzc» dcs Lundes der Industriellen, die den Anlaß zu dein jüngsten Eintreten des „Dresdner Journals" sür die Ergänzungssteucr gegeben halte. »-r e?r> s»r- Neueste Drahtmeldun.qer» vvm 8. April. t'Rackits cingelreudc Tcveschen befinden sich Seite ck.4 Berlin. tPrib.-Tel.s Inder Nachrurttogssitzurrg der Zoll- larifkonimisiion dc-^ RcickMags wurde zunächst der Zoll sür Rüste nach der Vorlage mit l Mt angenommen, und sodonu die Zollsätze sür anderrü Sbsr berathcn. " Tie Vorlage entrüst folgende Sätze: Fri'ck'-e Aeptel. Birnen. Quitten, unverpackt oder nur in Säcken, rrei, ui anderer Verpackung 0 Mk., Aprikosen Pfirsiche. 3 Mk.. Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichsel«, Mispel: 2 MI.. Hagebutten und Schlehen, sowie andere vorstehend pich: genannte Stein- und .Zernobste sr«. Erdbeeren 15 Mk.. Hin decren, Johannisbeeren. Stachelbeeren, Brombeeren, Hollunder beeren. Wachholderbccren und sonstige Beere» znm Gemiffe, sre' Auch hierzu lagen verschiedene Abändcrunasanträae vor, wahrend die Sozialdemokraten Zollsrerheil für alles Obst beantragten I:> der Debatte sprachen sich namentlich die Vertreter Württemberg, und Elsaß-Lothringens gegen Erhöhung der Obst-Zollsätze übe' die Vorlage hinaus aus. Schließlich wurden folgende Sätze ang nommcn: Acpfel, Birnen, Quitten, urwerpackl. frei vom 1. Oktoll his 15. November. 2,50 Mk., für die übrige Zeit, verpackt. 10 M! Apnlosen, Pfirsiche 8 Mk.. Pflaumen 6 Mk., Hagebutten frc Erdbeeren 20 Mk.. Himbeeren, Johannisbeeren. Elachelbecrcn uiw. 5 Ml. — Äerterberallning morgen. B crli n. lPrio.-Tel.) Ter Prinz uuü die Prruzessin Karl Anton von HohenzolIe r u sind aus Dresden uach Potsdam zurückaekehrt. — Ter Bevollmüchtigle zum Bundesrath, Sächsische: Geh. Rath Tr. Fischer, ist vom Urlaub hierher zurückgekehri — Wie verlautet, soll der Landtag,sabgcordnete Tr. Porich in dem durch Lieber's Tod erledigten Rcichstagswahlkreis al-: Eentruurskandidat ausgestellt werden. — Eiienbahnminisler von Thielen wird heute aus Meran zurückerwartet, um den Ellen bahnctat bei den morgen beginnenden Verhandlungen rm Äbgevre iretcnhauje perhönlich ,-n vcrtreieu. Berli n. lPrib.-Tel.j Ter niederländische Mimsrcrvrasideni Tr. Zuhp«r sagle dem Berliner Mitarbeiter der Chicagos „Tollo News" beiErörlerima der Friedensverhandlunge - in Südafrika: „Hollands Anstrengungen zu Gumicn des Frieden hörren mit der Verwerfung unserer neuerlichen Vorschläge seiten Großbritanniens aut. Wir haben weder an der augcnvlrcklichc» Miisio» Schalt Burger's einen Anchell. noch wissen wir cttvü von seinen Unterhandlungen Wir beharren bei unserem umm Wunsche, ans jede irgcndinögliche Weise zum Frieden ,,u gelaug> n und eine Erneuerung unseres leisten Versuchs ist nicht ansg>' schlossen. Tie Buren im Felde können ihre gcaemvärlige Wider standssähigleil noch aus zehn Jahre behalten. Tie überwältigend Wucht des britischen Heeres ums: sorllahrc», sich aus die Defensiv zu beschränken. Tie offensive» Gruppen, wie Zitcherrer sic noch verwenden kann, sind kleine Truvvcrrkörpcr »on 10lD vde.r 200') Mann, mit welchen die Buren jederzeit fcrtia werden. Waffen. Munitionen und Lebensmittel werden zur Verfügung der Buren bleiben, so lauge die orilischen Evuvois sich bemühen, ihre descn srbe Stellung zü verlasse» und ihr Glück im offenen Felde zu vcr suchen." — In inilitärischc» Kreisen gchs das Geruch!, der Erb großherzvg von Baden, bisher kummandirendcr Genera' des 8. Armeekorps, würde in Kurzem von diesem Posten zurück treten und in dem Kommandeur deS 21. Armeekorps, Gencrallcni narrt v. Deines, eine» Nachfolger «ballen. — Tlc „Deutsche Tages Zeitung" bemerkt zu den Verhandlungen der Zvlltarrfkvm Mission, den nächsten, besonders kritischen Punkt werden d: A c» n Z o LZ» 5. s »> >« » ^ »x ten Regierungen auf dem offiziös verkündeten Standpunkte stehe, bleiben, daß ausreichende Mmdestzollc für Vieh unbedingt abz -- lehnen seien, so durste das Urtheil über vcn Tarif gesprochen sein Er hat bann keine Aussicht auf Annahme. West« meint das
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