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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192208073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-08
- Tag1922-08-07
- Monat1922-08
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1922
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Riesaer G Tageblatt Montag, 7. August 1822, abenSs 182 7S. Zahrg. Lasen und DlSNen wird ntqt übernommen. Pret» für die 8S mm breit«, S mm yohe Grundschnft-Zetl« 16 Gilben) 6— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 56°/, Aufschlag. Nach, weiiunas- und Vermitteluna«gebühr 2.— Mark. Feste Larife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «tngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, «abluna«. und «krsllllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltunglbeilagr .Erzähler an der Elbe'. — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei der Lieferanten oder der «esvrderunaseinrtchtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrast« öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: fiir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich Riesa. irrrb Anzeiger (Wetlatt rnü> Ityrlger). r°gEMos» Diese, vlatt enthält die amttiche« vewmt»ach««e, vemruf -«.SU. »mtshantztuunmschaft Grotzen-alu, de, ««Gericht», der «mtSsmwtlttschast bei« Amtsgerichte »std de- -täte, der Stadt Riest», de, Finanzamt« Ries« uud de- HanvtzollamtS Meide«, sowie des Semetnderate» Gröba. Herr Gutsbesitzer Alfred Jentzsch in Gostewitz ist als GemeindeSltefter für Gostewitz in Pflicht genommen worden. 1117 r. AmtStzantztmannfchaft Grostenhain, am 4. August 1922. den <Z 8 210 Schutz des Ge eckt werbe. Da Oertliches mW Siichstsches. Riesa, den 7. August 1V22. —*Festg«nommen«r Betrüger. Am 6. ds. Mts. ist vier ein Betrüger feftgenommen worden, der ver sucht bat, sich bet mehreren Firmen Waren von bedeutendem Werte zu erschwindeln. Da anzunehmen ist. daß er di« Betrügereien außer in den hier bekannten Fällen noch bei weiteren Firmen versucht bat, wird gebeten, Angaben hierüber bei der Kriminalabteiluna zu machen. —* Fahrraddieb stahl. Gestohlen wurde am 4. dS. MtS., nachm. gegen 3 Uhr aus der Hausflur der Riesaer Bank ein weiteres Damenfahrrad im Werte von 8000 Mk. Beschreibung: Marke Pneumatik, schwarzer Rahmenbau, dergl. Felgen, gerade vernickelte Lenkstange mit schlechten Korkgriffen, dunkelbrauner Sattel und dergl. Satteltasche, neue Gummibereifung, vernickelte Speiche», die teils verrostet find, Glocke mit der Aufschrift: »Franz und Emil Müller, Merzdorf", schwarzer Kleiderschutz. Am Sattel ist die Feder gebrochen und mit Draht gebunden. Die Bremse an der Lenkstange ist mit einer weißlackierten Schraube verbunden. Von sachdienlichen Wahrnehmungen wolle man bitte in der hiesigen Polizeiwache Mitteilung machen. —Bersorgungsbezttge. Den in Ruhestand befindlichen sächsischen Beamten, Geistlichen (soweit sie im Staatsdienst angestellt waren) und Lehrern, sowie beten Hinterbliebenen sind die ab 1. Juni 1922 erhöhten Ver- sorgungsgebührnisse erstmalig am 1. August 1922 auSgezahlt und hierbei die ans die Monate Juni und Juli entfallenden Mehrbeträge nachgewährt worden. Das gleiche gilt für die Ruhegeldempfänger Ser vormaligen sächsischen Zoll- und Steuerverwaltung. Hinsichtlich der Ruhegeldempfänger der vormaligen sächsischen Eisenbahnverwaltung wird die Neu regelung Mitte dieses Monats durchgeführt sein. Für die Zeit vom 1. Juli und 1. August 1SL2 au tritt je eine ander- weite Erhöhung der VersorgungsgebührtNfse ein. Die Neu berechnungsarbeiten werden derartig beschleunigt werden, daß die von dem bezeichneten Tage an erhöhten Bezüge (einschließlich der auf die Monate Juli und August 1922 ent fallenden Mehrbeträge) voraussichtlich am 1. September 1922 erstmalig werden gezahlt werden können. —* Gegen die U eberhandnah me zweckloser Anfragen. In immer größerem Umfange wenden sich Wohnungsuchende und solche Personen, die Differenzen mit ihren Wohnungs- un- Mieteinigungsämtern haben, brief lich mit vielerlei Bitten an den Ministerpräsidenten oder andere unzuständige Stellen der Zentraloerwaltung. Die Erledigung von WohnungsangelegenhetteN ist Sache der kommunalen Behörden. Berechtigte Beschwerden oder Rechtsmittel gegen Verfügungen und Entscheidungen dieser Behörden werden zweckmäßigerwaise bei der Dienststelle eingereicht, von der die. Verfügung ober Entscheidung aus gegangen ist. Diese Dienststelle hat die Verpflichtung, die Eingaben der zuständigen Behörde wetterzuletten, wenn sie nicht selbst Abhilfe schafft. Anfragen in solchen Angelegen heiten, Stellengesuche usw. an den Ministerpräsidenten oder andere unzuständige Stellen der Zentralverwaltung zu richten, ist völlig zwecklos. Solche Anfragen werden nicht beantwortet und an Sen Absender nur zurückgeschickt, wenn Rückporto heilieat. —* TieArSeitSzeltder angestellten Apo theker. In den sozialen Schutzgesetzen, die die 'Arbeits zeit der Angestellten regelten, kehrte stets die Wendung wieder: „mit Ausnahme der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken". (Ladenschluß, Sonntagsruhe.) Auch die Ver ordnung vom 18. März 1919 über die Regelung der Ar beitszeit der Angestellten ließ die angestellten Apotheker unberücksichtigt. Bor wenigen Wochen ist dem Reichswirt schaftsrat ein Gesetzentwurf zugegaugen, der die Arbeits zeit der Angestellten neu regeln soll. Auch in diesem Ent wurf werden die Gehilfen und Lehrlinge in den Älpotheken wieder unberücksichtigt gelassen. In der Begründung wird ausgeführt, daß „die Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken zur Zeit fast völlig auf tarifliche Vereinbarung angewiesen sind. Diese ständige Benachteiligumr der angestellten Apo theker beruht offenbar auf der Meinung, daß die Ver hältnisse in diesem Berufe (Nachtberettschaft) der gesetz lichen Regelung zu große Schwieriaketten bereiten, sie ist aber wohl besonders darauf zurückzuführen, daß den an gestellten Apothekern der Schutz einer "Herufsvertretung gefehlt hat, wie sie die Gruppen der Übrigen Angestellten seit langem genießen. Ter Gesamtverband Deutscher Ange stellten-Gewerkschaften (Spitzenorganisation der Angestell ten im Deutschen Gewerkschaftsbund, christlich und national) hatte schon vor einiger Zeit dem ReichsarbettSministrr Abänderungsvorschläge zu seinem Gesetzentwurf zugehen lassen und darin aufgesotdert, daß Gehilfen und Lehr linge in Apotheken in das Gesetz einbezogen werden sollen. In der Begründung wurde ausgeführt, daß gerade die besonderen Arbeitsverhältnisse dieser Gruvpe eine gesetz liche Regelung erfordern. Las ReichsarbetiSministerium Hai der Anregung nicht entsprochen, wie der Gesetzent wurf zeigt, der dem Reichswirtschaftsrat vorgelegt worden ist. Dem ReichSarbettSmimsterium erschienen „die Ver hältnisse für eine endgültige Regelung noch nicht genügend geklärt". In einer neuen Eingabe an den Reich-Wirtschafts- rat hat der Gesamtverband Deutsch« Ängestellten-Gewerk- fchasten deshalb wieder gefordert, daß der Schutz deS Ge- setzes aus die angestellten Apotheker erstreckt werbe. Da sich die Vertreter de- Deutschen Gewerkschaftsbundes sowohl im ReicbswirtschaftSrat als auch im Reichstage für diese Forderung einsetzen werden, steht »u ettvarten, Hatz sie auch in das Gesetz yuloenomm«, werden wird. — Das sächsische Handiverklehnt diese- schliche Einführung von Ferien für Lehr linge ab! Im sächsischen Arbettsmimsterium werden gegenwärtig Vorschläge erwogen für die körperliche Er tüchtigung der Jugend, insbesondere soweit sie i» einem gewerblichen Lehrverhältnis steht. Namentlich ist die Frage der Einführung von Ferien für Lehrlinge aufge- worsen worden — Ferien entsprechend denen der Schüler und Schülerinnen der sog. höheren Lehranstalten. Die Ver- tretungen des Handwerks, der sächsischen Äewerbekammern und der LanveSaussckutz des sächsischen Handwerks haben zu dieser Frage Stellung genommen. Beide Vertretungen kamen in ihrem Endergebnis zu einem ablehnenden Urteil der schematischen Einführung von Ferien für Handwerks lehrlinge und begründen diesen Standpunkt wie folgt: Zu nächst ist die Lehrzeit durch die Einführung des achtstün digen Arbeitstages schon gewaltig gekürzt worden, so daß sich immer mehr Bestrebungen zu einer allgemeinen Ver längerung der Lehrzeit auf vier Jahre bemerkbar machen und diese bereits verschiedentlich eingeführt worden ist. Hinzu kommt, daß die Fortbildungs- und Fachschulzeir zum großen Teil in die Arbeitszeit hineinfällt, woraus sich eine weitere Verkürzung der praktischen Werkstattlehre er gibt. Schon aus diesen angeführten Tatsachen ergibt'sich praktisch eine derartige Verkürzung der Lehrzeit, die es den Meistern und Lehrherren fast unmöglich macht, die ihnen obliegende gründliche Ausbildung der Lehrlinge in der ge setzlichen Lehrzeit mit Erfolg durchzuführen. Werden nun noch für alle Jugendlichen gesetzliche Ferien in dem vom sächsischen Arbeitsministerium beabsichtigten Um fange eingeführt, so werden dadurch die praktischen Aus- bildunysmöglichkeiten noch bedeutend weiter geschmälert, was sich wiederum später in der Güte der Arbeitszeug nisse geltend machen und letzten Endes zu einer Gesähr- dung der auf der ordnungsmäßigen Ausbildung unserer Facharbeiter beruhenden Ueberlegenheit der deutschen Pro duktion führen muß. Die ungünstigen Folgen einer unver hältnismäßigen Einschränkung der Lehrzeit werden sich um so verhängnisvoller für die Lehrlinge selbst, als auch für die gesamte Wirtschaft auswirken, als es gilt, die Lehr linge fortdauernd mit allen Neuerungen auf technisch handwerklichem Gebiete auf dem Laufenden zu halten. — Des weiteren stößt die Einführung längerer Ferien infolge der Natur des handwerklichen Produktionsprozesses auf größte Schwierigkeiten, wie überhaupt die Einführung einer längeren Ferienzeit mit einer geordneten Handwerks lehre und den hier bestehenden Betriebsverhältni'ssen nicht in Einklang zu bringen ist. Schließlich dürste sich unter dec- artigen Bedingungen und übertriebenen Forderungen kein Lehrherr mehr bereit erklären, noch die Last der Lehrlings ausbildung auf sich zu nehmen, und steht dies in erster Linie bei den Lehrmeistern zu befürchten, die es bisber mit der Erziehungs- und Äusbitvungspflicht der Lehrlinge be sonders genau genommen haben. — Ganz besonders ist weiterhin die Frage aufzuwerfen, ob irgend eine Gewähr dafür gegeben werden kann, daß die Feriepzeit auch wirk- sich zur körperlichen Erholung verwendet wird. Andererseits wird endlich leicht der Fall eintreten, daß die Lehrlinge und Jugendlichen in der Ferienzeit Heimarbeit oder son stige gewerbliche Nebenarbeiten übernehmen. — Die Ge währung von Ferien muß den Betrieben und Innungen selbst überlassen bleiben, die im Einvernehmen mit der Gewerbekammer und Berufsverbänden Zeit und Tauer der Fencn am besten bemessen und festsetzen können. Tie Großhandelsinderziffer des Sta tistischen Reichsamts ist im Durchschnitt Juli 1922 aus 9957 gestiegen und zeigt damit eine beinahe 100 fache Ver teuerung der Großhandelspreise an. Gegenüber dem Juni 1922, wo die Großhandelsindexziffer auf 7030 stand, ist somit eine Preissteigerung von 41,6 v. H. eingetreten, gegen über dem Juli des Vorjahres um 598,7 v. H., d. h. auf das Siebenfache. Diese starke Erhöhung geht unnnktelbar von der.Valutaentwicklung aus, wobei allerdings das An steigen deS. Dollarkurses von 317,44 Mark im Durchschnitt Juni auf 493,22 im Durchschnitt Juli, d. h. nm 55,4 v. H. noch nicht zur vollen Auswirkung gelangt ist. Ter Index der Einfuhrwaren stieg von 9479 auf 13854, d. h. um 46,2 v. H., der Index der Jnlandwrren von 6540 auf 9168, d. h. um 40,2 v. H. Im einzelnen stiegen die Gruppenindexztffern: 1. Getreide und Kartoffeln von 6052 auf 9332, 2. Fette, Zucker, Fleisch und Fisck van 6613 aus 8013, 3. Kolonialwaren und Hopfen von 9254 auf 13076, Lebensmittel zusammen von 6405 auf 9287. Da gegen 4. Häute und Leber von 8011 auf 12667, 5. Textilien von 11851 auf 17002. 6. Metalle und Petroleum von 7029 auf 10 832. 7. Kohlen und Eisen von 7469 auf 9646, Jndustriestoffe zusammen von 8197 auf 11211. „ . -7 Das Flaggen der Post am 11. August. Ueber bas Flaggen am 11. August, dem Derfassungstage, ist vom Reichspostminister bestimmt worden, daß an diesem Lage alle Post- und Telegraphendienstgebäuoe in den Keichsjarben zu beflaggen sind. Soweit Retchspostflaggen oder Nationalflaggen schwarzrotgold nicht vorhanden find, oder von den Fabriken nicht rechtzeitig geliefert werden können, sollen Fahnen von Behörden, Vereinen oder Privat leuten entliehen oder gegen Entgelt gemietet werden. Wenn auch das nicht möglich ist, solle» Behelfsfahnen schwarzrotgold hergerichtet und am 11. August verwendet werden. —* Neue Reich-Vanknoten »u 800 Mark. In der nächsten Zett werden neue Reichsvanknoten zu 500 Mark ausgegeben werden. Tie sind 90 mal 174 Millimeter groß nnd in einseitigem Druck auf Faserpapier mit Wasser- reichen hergestellt. Vom 1. Januar 1923 ab kann diese Banknote msigeryfen nnd unter Unrtqusch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden. Daneben wird eine zweite Ausgabe mit dem Aufrufstage l. Avril 1923 hergestellt. Rechts und links neben den Unterschriften stehen die Kontrollstempck mit dem Reichsadler und der Umschrift „Neichsbanknrektorium * 500 Links cmcr steht drerzeillg der Strafsatz, rechts quer oie farbige Num mer; sie ist rot bet der ersten, grün bei der zweiten Aus gabe. Tas Papier enthält rechts dunkelrote Fasern auf himmelblau getöntem Grunde. Die Rückseite ist frei von Druck und Fasern. Hält man die Note gegen oas Licht, so erscheint auf der linken Seite ein gut ausgeprägtes, von oben nach unten verlaufendes Wasserzeichen, das sich aus zwei seilartig verschlungenen Bändern zusammenscj^. Von diesen trägt das eine mit dunkler Randbcgrenzuno die Helle Wertzahl „500 U das andere, umgekehrt mit Heller Randbegrenzung, die dunkle Inschrift „500 dl Bei der Durchsicht ist die Eigenart des Faserpavicrs gut zu erkennen, auch werden diejenigen Fasern deutlich sichtbar, die infolge tieferer Einbettung tn die Paviermasse sonst nicht wahrzunehmen sind. —* Nachschulungsiehrgang für Wohl- fahrtspflegcrinnen. Das Ministerium des Innern — Landesamt für Wohlfahrtspflege — veranstaltet im kom menden Winter am Sozialvädagogiscben Frauenseminar der Stadt Leipzig einen Nachschulungslchrgang für Wohl- fahrtsprlegerinnen zur Erlangung der staatlichen Aner kennung. Der Lehrgang beginnt am Dienstag, den 21 Ok tober, und schließt Ende Februar mit einer Prüfung. Zur Teilnahme werden zuaelasjen Persönlichkeiten, die feit min destens drei Jahren in der Wohlsihrtsarbcit stehen und außerdem eine pflegerische, pädagogische oder wirtschaft liche Prüfung abgelegt haben. Gesuche um Aufnahme — gerichtet an das Ministerium des Innern — sind möglichst bald bei der Leitung des Sozialvädagogischen Frauensemi nars, Leipzig, Königstr. 18, einzureichen. Dem Gesuche sind beiznfügen: ein ausführlicher Lebenslauf, ein bezirks- ärztlicbes Gesundheitszeugnis, das letzte Schulzeugnis. Zeugnisse über die fachliche Vorbildung, Zeugnisse über die praktische Arbeit. Das Schulgeld beträgt 600 Mark für den Lehrgang. Es wiro versucht werden, für die Teilnehmerinnen eine möglichst billige Unterkunft und Verpflegung zu beschaffen. —* Jnvalidenrentner und Teuerung. Die sächsische Jnvalidenrentnervereimgung in Chemnitz hat in einer Eingabe an den Reichstag die Bitte ausgelvrochen, angesichts der fortgeschrittenen Teuerung eine Erhöhung der Bezüge der Sozialrentner eintreten zu lassen. —* Tie Sterblichkeit im Jahre 1921. Tie große Not, vor allem ans dem Lebensmirtelmarkr, die in folge der Absperrung vom Weltmarkt während des Krieges eingetreten war, hatte die Sterblichk-.it des deutschen Vol kes stark vermehrt. Vor allem wurde die Sterblichkeit der Alten und Schwächlichen durcb die Kriegsnot sebr be schleunigt. Daher kam es, daß in der Nachkriegszeit oie Sterblichkeit keinen übermäßig großen Umfing annahm. Tas Jahr 1921, über das nunmehr die endgültigen Sterbe ziffern in „Wirtschaft und Statistik" gebracht werden, hatte einen weiteren starken Rückgang der Sterbesälle mit sich ge bracht. Auch gegenüber dem Frieden ist ein Rückgang eingetreten, denn während im Jahre 1913 auf je 1000 Ein wohner des Deutschen Reiches 15,8 Slerbcfälle kamen, kommen 1921 auf die gleiche Zahl nur 14.8 Sterbesälle. Tie hierdurch angezeigte durchschnittliche Sterblichkeit ist die geringste, die überhaupt je im Deutschen Reich beob achtet worden ist. Von de» vier Vierteljahren von 1921 weisen das zweite und dritte Vierteljahr eme noch ge ringere Sterblichkeit auf, während das erste und letzte Vierteljahr höhere Sterblichkeit haben. Im vierten Viertel jahr hat jedenfalls dis im Dezember epidemisch austre tende Grippe die Zahl erhöht. Bon den deutschen Ländern weisen, wie gewöhnlich. Ober- und Niederschlesien verhält nismäßig hohe Sterbeziffern auf, auch Bauern zählt unter je 1000 Einwohnern mehr als 18 Sterbesälle. Bon den übrigen Ländern erreicht keines diese hohe Zahl. Tie geringste Sterblichkeit haben Oldenburg und Schleswig- Holstein. Ziemlich gering ist die Sterbeziffer auch in Berlin, was dem Umstande znzuschreiben ist, daß dort ein besonders großer Teil der Einwohner im Alter von 20—40 Jahren steht. —* Willkürliche Steuerfestsetzung. Vom Hansa-Bund wird unS geschrieben: Von vielen Seiten gehen dem Hansa-Bund jetzt wieder Klagen zu, daß die Finanzämter auch bei der Etnkommensteuerveranlagung für 1921 m ganz willkürlicher Weise von den Angaben des Steuerpflichtigen abwcichen, d. h. das angegebene Ein kommen wesentlich höher schätzen. In den meisten Fällen haben dabei die Finanzämter sich noch nicht einmal um den 8 205, Abs. 4 der Reichsabgabenordnung gekümmert, wonach, wenn von der abgegebenen Steuererklärung in wesentlichen Punkten abgewichen werden soll, der Steuer- Pflichtige zur vorherigen Aeußerung aufgefordert werden soll. Das Vorgehen der Finanzämter entsteht wohl aus dem Bestreben, die Einkommensteuerveranlaguna to schnell als möglich zu beenden, um endlich an dte Ausarbeitung der vielen Rückstände Herangehen zu können. Das Ver- hältnis, das dadurch aber zwischen Steuerbehörde und Publikum entsteht, ist auf die Tauer nicht ertragbar. Wenn lewst einaereichte Buchfübrungsunterlagen beiseite geschoben werden, ohne daß das Finanzamt sich bemüht, deren Unrichtigkeit im einzelnen nachzuwcisen, wozu e- doch schließlich verpflichtet wäre, so besteht für ---u Steuerpflichtigen überhaupt kein Recht mehr. Nach K 210 der Reichsabgabenordnung haben die Finanzämter nur zu schätzen, wenn txr Steuerpflichtige die für die Be- flmerima notwendigen Angaben nicht ru erläutern ver-
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