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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-08-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192508272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250827
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250827
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-08
- Tag1925-08-27
- Monat1925-08
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1925
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Riesaer D Tageblatt ««d Anieia^r tElbeblatt und Ameiaer). iss 78. Jahr« La» Ntaf« Tage-Ia« «eschet«» jede» Ta« abrnd» «/,« Uhr mit vu»nahm« dar Sonn- und Festtage. Lezv-rpretS, ««gen BorauSzahlung, für «inan Monat L Mark Lü Psennig durch Post oder durch Voten. Mir den Fall be» Eintreten» von Broduktton«v«rteuerungen, Erhöhungen der Lühn« und Materiaiienprris« behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Nachsorderung vor. Auzet«« >ür dt« lkuuuner d«» Ansaabetagr» sind bi» 9 Uhr vormittag» aufzugrbe» und im norau» zu bezahlen; ein« Gewähr für da» Erscheinen an bestimmte» Tagen und Platz«» wird nicht übernomnun. Grundpret» fite d« R9 «m drett«. L nun hohe Grundschrtst»Z«U« (ü Silben, 2d Gold-Pfennig«; di« 89 um breit« Reklamezelle l<X) Gold-Psennlgr; zeitraubender und tabellarischer Sa- iü'/. Aufschlag. F«st« Tarif«. ?e»itliad»r Radatr erlischt, wenn a«r Betrag vrriällt, durch Klag« «tngezoaen werden niug oder der Auftraggeber n Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage .Sqtchkr an der Elbe". — Im Fall« höherer Lewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher !ei>« Aufpnlch auf Lieferung oder Nachlieferung der Leitung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäfts fiele: Toethestratz« verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm sittlich, Riesa. und Anzeiger sElbeblatt und Anzeiger). ^"2^, Do» »A«r -»PUI »I« amwchn, Be,am><ma»u»«m der AmtDylwptmiMttschaft Grossenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte ««d des RateS der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hauvtzollamts Melken. Donnerstag, 27. August 1925, abends. Ter Wortlaut Ser Antwortnote Briands. Die Aeirderim- -eS Rheinla«dabkomme«s abgelehut. — Der Eintritt in den Völkerbund unerlätzliche Vorbedingung. — Aussetzungen au den deutschen Schiedsgerichtsvorschlägen. — Einladung zur Fortsetzung der Verhandlungen ohne Notenwechsel. ommen». In der Tat kann ein )l Berltn, 26. August. Die dem Reichsaußenminister von dem französischen Botschafter am Montag überreichte sranzöflsche Rote zur SicherhcitSfrage lautet in Ucber- setzung folgendermaßen: Indem die französische Regierung von der deutschen Note vom 20. Juli 1925 Kenntnis nimmt, stellt sie gern die Hebere in st immung der Anschauungen zwischen den beiden Regierungen fest, die in gleicher Weise bestrebt sind, den Frieden Europas auf eine Verständigung gestützt zu sehen, die den Völkern ergänzende Sicherheits garantien verschafft. Die französische Negierung steht mit Genugtuung, daß die deutsche Regierung nach aufmerksamer Prüfung der französischen Note vom 16. Juni ihrer lieber» zeugung Ausdruck gibt, daß eine Einigung möglich ist. I» dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hin, auszuschiebeu, wird sich die französisch« Regierung auf die Darlegung derjenigen Bemerkungen beschränken, zu denen sic in Nebereinstimmuug mit ihre» Alliierte» durch die Prüfung der drei wesentlichen Punkte der deutschen Note veranlaßt wird. Da sich diese Note zu gewissen, in der französischen Antwort vom 16. Juni ausgeworfenen Fragen nicht äußert, will sie anscheinend zu erkennen geben. Laß die deutsche Regierung insoweit keine grundsätzlichen Bedenken hegt, und sich nur die Erörterung von Einzelpunkten vor behält. I. Mit Befriedigung hat die französische Negierung fest- zestellt, -aß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, den Abschluß eines SicherhcitspakteS von einer Aenderung der Bestimmungen des Friedensvertrages abhängig zu machen. Jedoch lenkt die deutsche Regierung zweimal die Aufmerk samkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die bestehen de« Verträge auf dem Wege der Bereinbarnng neue» Ner- hältuisseu anzupasseu, wobei sie auch auf gewisse Bestim mungen der Äölkerbundssatzungen hinwcist, ebenso regt sie den Gedanken einer Aenderung desOkkupations- regimeS in den Rheinlanden an. Frankreich ist sich bet seiner Achtung vor internatio nalen Verpflichtungen der Vertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Note anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Absicht, sich irgendeiner Bestimmnug der Völker« buudssatznug zu entziehen. Es erinnert aber daran, daß diese Satzung in erster Linie auf der Achtung vor den Ber- trägen beruht, die die Grundlagen des öffentlichen Rechtes Europas bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates in den Völkerbund die aufrichtige Absicht der Innehaltung seiner internationalen Verpflichtungen zur ersten Bedin gung macht. In Uebereinstimmuug mit ihre« Alliierte« ist die französische Regierung der Ansicht, daß weder der Frie- deuSoertrag noch die Rechte, die nach diesem Vertrage Deutschland und den Alliierte« zustehe«, beeinträchtigt werden dürfe«, ebenso wenig wie der Vertrag dürfe« auch die Garantie« für seine Durchführung oder die Be stimmungen, welche die Anwendung dieser Garantie« regel« uud in gewisse« Fällen ihre Erleichterung vor sehe«, durch die in Aussicht genommene« Abmachungen geändert werde«. Wenn die Note vom 16. Juni hervorgehoben hat, daß der GicherheitSpakt „weder die Bestimmungen des Ver trags über die Besetzung des linken Rheinufers noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinlandabkommen festgesetzten Bedingungen berühren darf", so besagt das, daß Frankreich, so sehr eS auch bereit ist, die schwebenden Ver handlungen in liberalem Geiste und mit friedlichen Absich ten fortzusetzen, nicht a«f seine Rechte verzichte« kann. Im übrigen wiederholt Frankreich zu seinem Teil« die bereits von -en Alliierte» abgegebene Erklärung, daß sie die Absicht habe, sich gewissenhaft an ihre Verpflichtungen zu halten. n Die Alliierten find nach wie vor Überzeugt, daß die Zugehörigkeit zum Völkerbünde für Deutschland, nachdem eS seinen Eintritt vollzogen Lat, das sicherste Mittel sein würde, um seine Wünsche zur Gel tung zu bringen, wie die- andere Staaten getan Haven. Der Eintritt Deutschland» in de« Völker-««» ist die einzige dauerhaste Grnndlage «i«er gegenseitige« Garantie und eise» europäische« Abkomme«». In der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen -er zu» Ausdruck -rin gen, da sie dadurch den Eharakter von Bestimmungen an nehmen würben. Erft Innerhalb de» Bunde» kann er seine Wünsche dem Rate unterbreiten, indem er von seinem Rechte Gebrauch macht, da» allen dem vnnbe angehürenden Staaten zusbeht. Au» diese« Grund« -ab« wir mit Bedauern die «or-ehalte -er deutsch«» Rot« gelesen, wonach die, Frage de» Eintritt» Deutschlands in de» Völ kerbund noch der Klärung bedürfte, da da» Schreiben de» BölkerbundSrate» vom IS. Mär- 19SS nach Ansicht der deutschen Negierung ihre Bedenken nicht aufgeräumt hat. Die französische Regierung ist nicht berechtigt, tm Name« de» Völkerbünde» zu sprechen. Der Rat, ber mit de« von Deutschland voraebrachten Vorbehalten bekannt gemacht worden ist, hat der deutschen Regierung seine Ent scheidung mitgeteilt, die sich ans den Grundsatz der Gleich heit der Nationen stützt, einen Grundsatz, der sür keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zulätzt. Die alliierten Negierungen können sich, was sie angcht, nur auf ihre früheren Erklärungen beziehen und nur wieder holen, baß nach ihrer Auffassung -er EintrittTeutsch- lands in den Völkerbund nach Maßgabe deS allgemeinen Rechts die Grundlage für jede Verständigung über die Sicherheit bildet. Es ist gerade das Fehlen dieser Sicher heit, bas bis jetzt die allgemeine Abrüstung verhindert hat, die in der Bölkerbundssatznng vorgesehen ist, nnd ans dir die deutsche Rote anspiclt. Hl. Die deutsche Negierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite ber Schiedsverträgc, die zwischen Deutschland einerseits und Frankreich und Belgien als Signatarmäch ten deS Nheinpaktes, sowie den anderen Deutschland benach barten Signatarmächten des Versailler Vertrages ander seits abzufchlicßen wären, Vorbehalte gemacht, die den obligatorischen Charakter dieser Schiedsverträge nach dem Muster der von Deutschland be reits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlossenen Schieds verträge einschränken würden. Diese letzten Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen Ber- gleichSkommission vor, aber die schiedsrichterliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch ans die meisten Fälle Anwendung findet, nicht aus die wichtigsten Fälle, nämlich die politische« Fälle, also gerade diejenigen, die zum Kriege führen könnten. Dadurch würden die im ersten deutschen Memorandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestimmungen, die den Abschluß von Schiedsverträgen zur Sicherstellung einer glücklichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Kon flikte ins Auge faßten, in bedenklicher Weise einge schränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf diese Weise eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht aus alle Streitigkeiten zwischen den einander benachbarten Ländern erstreckt, als Gegengarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lasten würde. Was wir vor allem wollen, ist das, daß unter deu in der Note vom IS. Juni angegebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung vou Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische Regelung unmöglich gemacht ist. Der Grundsatz eines derartigen Schiedsgerichts- o b l i g a t o r i u m s ist nach unserer Ansicht die unerläß liche Bedingung für einen Pakt, wie ihn die deutsche Regierung in ihrer Note vom 9. Februar vorgeschlagen hat. Die von der deutschen Regierung hinsichtlich der Ga rantierung eines SchiedSvertrages hervorgehobenen Be fürchtungen können einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Nach dem in Aussicht genommenen Sy stem entscheidet der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifer ist. Der Angreifer bezeichnet sich selbst durch die bloße Tatsache, daß er anstatt sich auf eine fried liche Lösung einzulassen, zu den Waffen greift, oder eine Verletzung der Grenzen am Rhein oder in ber entmilitari sierten Zone begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der da» größte Interesse daran hat, derartige Ver letzungen vou der eine« wie von der anderen Seite zu ver hindern, als erstes Anzeichen einer Gefahr nicht unterlasse« wir-, z« diesem Zweck seine« ganze» Einfluß geltend zu mache«. Im übrigen wirb es nur von den einander be nachbarten Nationen selbst abhängen, daß dieses Garantie system, daS zu ihrem gegenseitigen Schutze geschaffen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was das System ber Garantierung eines SchiedSvertrages anlangt, so gebt eS unmittelbar von einem Gedanken aus, ber von der Völkerbundversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als mit dem Geiste der Satzung übereinstimmend aner kannt worden ist. Es erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formu lieren, die da» Funktionieren ber Garantie (gleichviel, wer d« Garant ist, und gleichviel, ob sich die Garantie auf die Grenze oder auf die SchtedSsprechung bezieht) ber Art der Verletzung den Umständen des Falles und dem durch die unmittelbare Anwendung der Garantie erforderten Grade der Schnelligkeit an passen. In diesem Sinne könnte man versuchen, ob eS nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um die Unparteilichkeit der Entschließungen sicherznstellen, ohne der Unmittelbarkeit und Wirksamkeit -er Garantie zu schaben. Zusammenfassend kann die französische Negie rung gegenüber -en drei wesentlichen Punkten ber Note vom LV. Juli IVSö in Ueberetnstimmung mit ihren Alliier ten, und, ohne sich der rechtmäßigen Anwendung irgend einer Bestimmung -er BölkerbundSsatzung entziehen zu wollen, nur ihre bevorstehenden Bemerkungen über die Notwendigkeit einer gewissenhaften Achtung vor den Ver trägen bestätigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung der Frage«, die sich aus die Zulassung Deutschlands zum Völkerbund -«ziehe«, «nd über die sich der BölkerbundSrat ausgesprochen hat. Endlich gibt sie sich der Hoffnung hin, Laß die in Aus sicht genommenen Garantien in Formeln gebracht werden können, die gerecht und vernünftig sind und zugleich mißbräuchliche und ungerechtfertigte Auslegungen und An wendungen ausschließen. Tie französische Negierung ist sich in Ueberetnstimmung mit ihren Alliierten -er Schwierigkeit und der Verzöge rung bewußt, die die Fortsetzung einer Verhandlung über so delikate Fragen auf dem Wege des Notenwechsel» mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschränkt sie sich unter Hinweis auf ihre Note vom 16. Juni aus diese allge meinen Bemerkungen, ohne aus ihre Einzelheiten einzu gehen. Noch diesen in Aufrichtigkeit dargelegt«» Ausführ«»» gen, die zur Vermeidung jede« Mißverständnisses bestimmt sind, ladet die sranzösische Negierung in Ueberei«sti»m«ug mit ihren Alliierten die deutsche Regierung ei», auf diese» Gruudlage« in Verhandlungen eiuzutrete«, mit dem Willen, zu einem Vertrage zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich zu seinem Teile lebhaft wünscht. * )( Berlin, 26. 8. Wie wir erfahren, Hal der franzö sische Botschafter die Uebergabe der Antwortnote in der Sicherheitsfrage durch die beiden folgeuden Erklärung«« ergänzt, die durch gleichlautende Erklärungen des englischen Botschafters uud des belgischen Gesandten bestätigt worden sind: 1. Frankreich nnd seine Alliierten würden es für zweck mäßig halten, wenn die juristischen Sachverständigen der Außenministerien von Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien sobald als möglich zuiammenträten, um dem Vertreter des Deutschen Reiches die Möglichkeit zu geben, die Ansichten der alliierten Regierungen über die juristische und die technische Seite der zur Erörterung stehenden Fragen kennen zu lernen. 2. Nachdem diese Vorarbeit erledigt ist, könnten die Außenminister Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und Großbritanniens eine Zusammenkunft verabreden, von der die alliierten Mächte eine Beschleunigung der endgültige» Lötung der vorliegenden Fragen erhoffen. Amtlicher Bericht über die Londoner Besprechungen. )( London. Ter «uglische Bericht über die Bespre chungen zwischen Churchill und Caillaux besagt: England hatte vor drei Wochen 16 Millionen Lstr. jährlich verlangt. Caillaux bot 10 Millionen. England schlägt jetzr endgillig 12)- Millionen vor unter der ausschließlichen Haftung Frankreichs für die Zahlungen und unter der Bedingung, daß Frankreich seinen Gläubigern eine entsprechende Be handlung zuteil werden läßt. Caillaux har eine Erklärung veröffentlicht, in der e» heißt, Churchill sei mir der Gewährung eines Teilmorato- riums bis 1880 einverstanden. Caillaux erklärt, er zweifle nicht, daß schließlich ein Abkommen geschlossen werde. Sur VW« der AM IW«. Telegramme der Stadt Düsseldorf an den Reichspräsidenten und de» Reichskanzler. )( Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf hat anläßlich ihrer Befreiung an den Reichspräsidenten und den Reichskanzler folgende Telegramme ^richtet: An den Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg. Berlin. DaS besreite rechtsrheinische Düsseldorf grüßt in dem Reichsoberhanpt das deutsche Vaterland, dein cs nach langen Jahren der Abschnürung nnd Bedrückung wieder gegeben wurde. In der Stunde der Freude gedenkt cs aber auch der rheinischen Freunde, die mit ihm das schwer« Schicksal der Unsreiheit trugen und noch weiter tragen müssen. Nicht mit lauten Frcudenkundgebungen begehen wir darum den Tag der Befreiung, londern wir wenden uns mit dem stillen Gelöbnis unermüdlicher Pflichterfüllung, verdoppelter Anstrengung, tätiger Treue dem Wiederaufbau unserer schwergeprüften Stadt zu. Mit dem ehrerbietigen Gruß an Ew. Exzellenz verbindet die Stadt Düsseldorf den Wunsch, ihren Ehrenbürger recht bald auf dem betreuen Boden Düsseldorfs begrüßen zn dürfen. Ter Oberbürgermeister. An den Herrn Reichskanzler, Berlin. Am 8. Mär» I v2l riesen Reichspräsident und ReichSrcgierung der Bevölke- rung der widerrechtlich besetzten Städte Düsseldorf und Duisburg zu: „Harret aus, habt Vertrauen, die Reichs- reoierung wird nicht ruhen, bis fremde Gewalt vor unserem Recht weichen muß." Viereinhalb Jahr« hat es gedauert, eh« «S gelang, dem deutschen Recht zum Siege zu verhelfen. In stillem, zähen Ausharren :rug nufere Bevölkerung schwerst« Bedrückung, trug sie sür das gesamte deutsche Vaterland; gegen Gewalt und Verrat wahrte sie deutsche Würde und deutsches Wesen. Viel hat Düsseldorf in diesen Jahren verloren, siegreich aber hat es sein Deutschtum be hauptet, und auch in tiefster Not hat d;e Stadt den Glauben an ihre und Deutschlands Zukunst bewahrt. Möge die Stunde der Betretung auch bald den anderen rheinischen Gebieten schlagen, die mit uns litten. Das befreite rechts rheinische Düsseldorf dankt der ReichSrcgierung am Tage der Befreiung für ihre Fürsorge «nd bittet sie. ihm zn helfen bei dem Wiederaufbau der schwergeprüfte» Stadt.
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