Kavallerie und Infanterie. Koser bezeichnet die Inspektionen mit Recht als „die Vorläufer der heutigen General kommandos“ 1 ), da dadurch der erste Schritt zu der späteren Korpseinteilung getan wurde. Bekanntlich bilden heute noch mehrere Armeekorps im Frieden eine Armeeinspektion unter einem Generalinspekteur, den man aber nicht mit einem Gene ralinspekteur des 18. Jahrhunderts vergleichen darf. Die Pflichten der neuernannten sächsischen Generalin spekteurs waren ganz ähnliche wie die der preufsischen In spektoren. Sie erhielten ausgedehntere Machtbefugnisse als die früheren Musterinspekteurs. Aufser den diesen übertra genen Wirtschaftsangelegenheiten hatten die vier General inspekteurs zu überwachen, dafs alle „Dienst- und Exercice- reglements“ 2 ) richtig befolgt würden. Sie hatten ferner den Auftrag, jährlich zwei Hauptrevisionen der ihnen unter stellten Regimenter vorzunehmen, die erste im Frühjahr wegen der Musterung nach Vorschrift der General-Muster instruktion und die zweite im Herbst zum Exerzieren und Manöverieren. Jene sollte im Mai, diese im September statt finden. Die Generalinspekteurs hatten ihre schriftlichen Be richte unmittelbar an den Kurfürsten zu erstatten, der den Oberbefehl über die Armee weiter behielt 3 ). Der gewöhnliche Musterbericht mufste nach der Frühjahrsmusterung an das G. K. R. C. geschickt werden. Die Generalinspekteurs hatten also einen sehr wichtigen Wirkungskreis; es wurde durch sie eine viel genauere Aufsicht über die einzelnen Teile der Armee ermöglicht. Den vier Generalinspekteurs waren sämtliche Feldtruppen unterstellt; die Leibgrenadiergarde in Dresden und die Garde du Korps in und bei Dresden aber standen unter dem un mittelbaren Befehl des Kurfürsten und waren keinem General inspektorat zugeteilt. x ) R. Koser: König Friedrich der Grofse. II, p. 504. 2 ) Die genaue Instruktion für die Generalinspekteurs enthält das Spezialreskript d. d. 10. April 1775. (Loe. 431, vol. I, p. 127.) 3 ) Fürst Eugen zu Anhalt wurde als ältestem dienstleistenden General der Kavallerie und Chef des Regiments Anhalt-Kürassiere der „caractere“ eines Generalfeldmarschalls beigelegt durch Spezialreskript d. d. 6. Jan. 1775. (Loc. 431, vol. I, p. 127.) Er tat aber keinen Dienst in der Armee mehr und starb als letzter sächsischer Feldmarschall am 2. März 1781.