man auch hier, dafs das Merkantilsystem noch nicht abge wirtschaftet hatte. Wenn diese Art der Heeresergänzung damals nicht das hielt, was man sich versprach, hatte sie doch zunächst den Vorteil, dafs die kursächsische Armee schliefslich zum weit aus gröfsten Teile aus Inländern bestand. So konnte im Jahre 1781 der Herzog Karl August von Weimar aus voll kommener Überzeugung an Merck schreiben, als er Sachsen besucht hatte: „Die Sächsische Armee ist würklich fast inter essanter zu sehn als die andern teutschen Truppen, weil es doch eigentlich die einzige Nationalarmee in Teutschland ist; alle andern sind zusammengeraffte oder gestohlene Fremde“ 1 )! Im Rahmen der deutschen Heeresgeschichte dürfen diese Landrekrutenstellungen nicht zu gering bewertet werden. Sie trugen mit dazu bei, die Emanzipation vom veralteten Söldnerheer zu beschleunigen. Wir müssen hier eine der Wurzeln des neuen Staates sehen. Wenn die damaligen Landrekrutenstellungen auch mifsglückten, bilden diese Ideen doch die Brücke zwischen dem Heerwesen des 18. und des 19. Jahrhunderts. Der Tod des Generalfeldmarschalls Chevalier de Saxe. Die ungünstigen Ereignisse in den ersten Regierungs jahren Friedrich Augusts des Gerechten warfen auch ihre Schatten auf den Lebensabend des Mannes, dem neben dem Prinzen Xaver vor allem die Reorganisation der Armee nach dem siebenjährigen Kriege zu danken ist: des Generalfeldmar- schalls Johann Georg Chevalier de Saxe 2 ). Er war bereits 63 Jahre alt, als der Kurfürst die Regierung antrat, und seine Schaffenskraft begann durch andauernde Kränklichkeit zu erlahmen. Es ist daher kein Wunder, wenn „Seine Durch laucht“, wie mau ihn seines Alters wegen allgemein nannte, J ) Briefe an und von Johann Heinrich Merck. Aus den Hand schriften herausgegeben von Dr. Karl Wagner. Darmstadt 1838, p. 189. 2 ) Er hatte seit dem 2. April 1763 das Armeekommando nebst dem Dresdner Gouvernement und die Leitung des Hauptzeughauses zu Dresden als Generalfeldmarschall inne. Am 18. August 1763 wurde er Chef des G. K. R. C. und der Generalkriegskasse. (Loc. 431, vol. I, p. 42.) 6*