1. Kavallerie: 992 Mann, 873 Pferde 2. Infanterie und Artillerie 4732 Mann 1 ). Diese Truppen standen ebenfalls unter dem Kommando ihrer Generalinspekteurs v. Pfeilitzer und v. Ponikau. Vom 24.—29. Juni wohnte der Kurfürst dem Manöver der Truppen bei 2 ). Die abgehaltenen Manöver in beiden Lagern hatten nichts mit modernen Manövern gemein, denn jede Bewegung der Truppen war bis in die kleinsten Einzelheiten vorher ausgearbeitet 3 ) und wurde auf Signale ausgeführt. Jeder Truppenteil war daher nichts als eine unselbständige Maschine in dem grofsen Manöverapparat. Für die Disziplin mag ein derartiges Soldatenspiel vorteilhaft gewesen sein, für die Taktik im Felde war es vollständig nutzlos. Die Kosten der beiden Kampements beliefen sich auf 7517 Thlr. 23 gr. 10 3 / s Pfg- 4 ) und wurden aus den „Extraordi- nariis“ der Generalkriegskasse vergütet. Im Jahre 1778 fand auf Antrag der vier Generalin spekteurs 5 ) keine Musterung, sondern nur eine Hauptrevision statt 6 ). Man fürchtete, dafs bei einer vorschriftsmäfsigen Musterung der Armee eine Menge Ansässiger, Unentbehrlicher und Kapitulanten entlassen werden müfsten. Eine solche Schwächung der Armee mufse natürlich des bevorstehenden Krieges wegen vermieden werden. Die Hauptrevision sollte Ende Mai stattfinden und „dabey von denen Generalin spekteurs nur auf die Formirung, Recruten, neue Leibesmontur, das Exercice und in Dienst Einschlagende überhaupt zu sehen seyn.“ Ganzinvalide, „welche garnicht mehr fort könnten“, sollten zur Pensionierung, die Unentbehrlichen aber, welche J ) Loc. 1055, conv. I. 2 ) Leipziger Zeitung 1777, p. 695 (unter: Dresden den 6. Juli 1777). 3 ) Im loc. 30285 findet man diese: „Manoeverentwürfe“, ebenso zwei Pläne des Lagers bei Straucha. ä ) Loc. 1055, conv. I. 5 ) D. d. 23. April 1778 (loc. 1159, vol. VH). 6 ) Generalleutnant Graf zu Solms mufste natürlich als Befehlshaber der sächsischen mobil gemachten Truppen seine Einwilligung dazu geben. Am 29. Mai 1778 meldet eine Ordre des Kurfürsten dem General leutnant v. Riedesel, dafs Generalleutnant Graf zu Solms einverstanden ist (loc. 1159, vol. VII).