Kap. VI. Vamvck-ll. I. M'gemeines. -V Verwaltung. Ende 1907 trat Herr Stadtbaurat Börner in den Ruhestand, nachdem er dem städtischen Bauwesen Jahrzehnte laug vargestanden hatte; es wurden ihm aus diesem Anlaß verschiedene Ehrungen zuteil. An seiner Stelle übernahm Herr Stadtbaurat Rieß, bisher Stadtbauinspektar in Görlitz, die Leitung des Bauamts und der Baupvlizei. Die im vorigen Berichte (Seite 297) erwähnte Einführung von Einheits sätzen für Anliegerbeiträge hat sich bewährt. Da diese Sätze zunächst nur bis 1907 galten, sind sie von 1908 ab anderweit und zwar wiederum auf 3 Jahre sestgelegt worden. Dabei hat sich eine geringe Ergänzung und, den veränderten Preisverhältnissen entsprechend, teilweise eine Erhöhung der Sätze erforderlich gemacht. Der weiter nach dem vorigen Bericht (Seite 297) eingeführtc billigere Tarif für Besorgung von Fußwegreinigungen ist wieder aufgehoben worden — er ist nicht ein einziges Mal zur Anwendung gekommen —, es gilt also auch für diese Arbeiten nur ein Tarif; dieser ist Seite 231 des Verwaltungsberichts 1901/02 ersichtlich. Tie Neuregelung des Submissionswesens wurde begonnen, konnte aber noch nicht zum Abschlüsse gebracht werden. Die Arbeits- und Bauhofsordnung vom 30. April 1892 samt Nach trägen mußte einer Änderung unterzogen werden, weil verschiedene darin enthaltene Bestimmungen nach und nach durch die Praxis überholt worden waren. Die neue Ordnung wurde nach vorschriftsmäßigem Aushang und Genehmigung durch den Rat unterm 15. Dezember 1908 erlassen und trat am 1. Janunar 1909 in Kraft. Von den darin getroffenen Änderungen sollen folgende erwähnt sein: beiderseitig jederzeit zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses — statt früher achttägiger Kündigung —; Beurlaubung bei Erkrankung — statt früher Auflösung des Arbeits verhältnisses —; veränderte Bestimmung der Arbeitszeit, Festlegung der Verpflichtung der Arbeiter, abwechselnd auch Sonntags früh Reinigungsarbeiten zu verrichten, Zahlung des Lohnes auch auf größeren Baustellen — statt früher ausschließlich im Bauhofe —, Zahlung des Lohnes in verschlossenen Tüten — statt früher auf gezählt —, Aufnahme der im vorigen Verwaltungsbericht genannten Vergünstigungen an die Arbeiter (bei militärischen Übungen und Krankheitsfällen usw.). Die Bach wässerklärung — vergleiche vorigen Bericht Seite 299 — ist abermals Gegenstand der Sorge gewesen und kostete weitere Opfer, da sich die Aufsichtsbehörde nicht mit dem eingerichteten Sandfange begnügte und auf weitere Maßnahmen drängte. Nach vielfachen Erwägungen ist beschlossen worden,