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Sächsische Volkszeitung : 25.04.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193504257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19350425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19350425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1935
- Monat1935-04
- Tag1935-04-25
- Monat1935-04
- Jahr1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 25.04.1935
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Nummer W — 34. Jahrgang AUSgttve »4—U und T, L,M«lM » «-1 --Sqenlliq «U d.r tllustilkUe, Ei°Ii» bellog. „D«, S.u.»«tt«-' und m«h«,.n T-Pb-tt-S«» M-N°ii>ch. W WEM Donnerstag, den 23. Avril 1933 Nusg L°hn«Lt.V°nn°bIaIt u ohne 8-u«,«II« M 1,7° DWD W M M M M M WW '^,',g. 22 mm d.ell. Zkll. » P!^ Slni«lnun i„«. 10 Psg., Sonnadenb. u. LonMag-S!.. 20 P,g. M M M zamM.nin,->g.n Sl-l-n^uch. - P„ - " 6ül Platzooi^chilllen könnrn wir Irin« Dcwah, l-lstr« volkssettuns SliöaUl»«: Dresden-«., Polterstr. U, gerne. 20711 u. 21012 Lelchitltsstell«, Dru» und veil,»! Eermonla Buchdruikeret u. Perlag Th. rr. T. Winkel, Pollerstr. 17, gernr. 2I0I2, Postscheck: Ne. I02L. Bank: Eladlbank Dresden Nr. 01707 Unskkänglgs ^SgSSLSÜKlZNg Gül» vki»>s1Iivks boIiKLlr »I. Kullui» Im gall, von höherer (Lewalt. Berbol, eintretend«« Betriebsstörungen hat »er Begehe» ober Ln^erenl lein« Ansprüche, fall» die Zeitung in belchränltem Umlang«, verspätet oder nicht «rlchetnt. — Eisüllungsort Diesde» Die Sowjets geben Frankreich nach Oie französisch-russischen Verhandlungen Die pariser presse rechnet mit der Paraphierung des Abkommens in einigen Tagen Paris, 24. April. Sämtliche Pariser Blätter verzeichnen eine von der Agentur Radio am Dienstag verbreitete Meldung, das; die Paraphierung des französisch-sowjetrussi- schen Abkommens in einigen Tagen zu er warten sei, da die während der Ostertage fortgefiihrten Verhandlungen einen günstigen Verlauf genommen hätten. Echo de Paris erklärt, das; die Verhandlungen nicht von Negierung zu Negierung, sondern gleichsam unter der Hand wieder ausgenommen worden seien und das; sich angeblich Außenminister Laval daran beteiligt habe. — Wie Le Jour glaubt, hätten die Sowjets ihren Widerstand gegen die Forderungen Frank reichs, daß der gegenseitige Beistand nicht automatisch in Krast treten dürfe und die kommunistische Propaganda in Frankreich und seinen Kolonien aufhören müsse, jetzt fallen gelassen, so daß tatsächlich mit der Para ¬ phierung des Vertrages zu rechnen sei. Matin kündigt diese Paraphierung für Ende der Woche an. Im übrigen geht in der Presse der Kampf der Mei nungen um das für und wider eines Zusammengehens mit den Sowjets weiter. Bemerkenswert ist, das; einige Blätter einen Ausweg in der Formel suchen, daß der Abschluß eines Abkommens mit den Sowjets durchaus nicht eine Verständigung mit Deutschland aus schließe. Nicht ohne Belang scheint auch die vom Petit Journal in die Debatte geworfene Frage der russischen Borkriegsschulden zu sein, die nach Ansicht des Blattes eine angemessene Regelung erfahren müsse, wenn Frankreich und Sowjetrußland einen engeren Bund schlössen, umso mehr als Lordsiegelbewahrer Eden bei seinem Besuch in Moskau von der Sowjetregierung einige Zugeständnisse für England in dieser Richtung erzielt zu haben scheine. Frankreich dürfe in diesem Falle nicht schlechter behandelt werden. Abessinien bildet ein Amazonenheer! Sine Aede des Kaisers von Abessinien — Ser Konflikt Mien-Abessinien Rom, 24. April. Seit Dienstag abend beschäftigt sich die italienische Presse wie aus ein Losungswort hin mit einer Rede des Kaisers von Abessinien vom 11. April vor dem abessinischen Parlament. Die Rede wird von allen Blättern an hervor ragender Stell« gebracht nnd mit mehr oder weniger ausführ lichen Slcllnngnahinen versehen. Nach dem Vertreter des Gior- nale d'Italia in Addis Abeba hat der Kaiser alle Schichten des Landes zur Verteidigung der Unabhängigkeit Abessiniens äuf- gerufen, die allmähliche Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und die Schaffung eines Frauenhceres angekündigt. Im Zusammenhang mit dem Zwischenfall von Ualual, bei dem. die Italiener angegriffen hätten, habe der Kaiser seine Frie densliebe zu allen Nachbarstaaten und seinen Wunsch, durch un mittelbare Verhandlungen mit Italien den Zwisck-enfall beizu legen, beteuert. Giornale d'Italia sagt zu der Rede, der Kaiser habe setzt seine wahren Absichten enthüllt, die Italien bewußt angrissen. Mehr als je seien die militärischen Maßnahmen Italiens zur Verteidigung seiner Kolonie» in Ostasrika und sein wachsendes Mißtrauen gegen Abessinien gerechtfertigt. Corriere della Sera spricht von „symptomatisckfen Worten" des Kaisers, die ein wichtiges Dokument für die verdächtige Mentalität der abessinischen Regierung seien. Reden wie die des Regus könnten Italien nicht zur Einstellung seiner Maß nahmen überreden Gazctta del Popolo hebt die Bildung des Frauenheeres in Abessinien hervor, an die bisher in Westeuropa keine Na tion gedacht habe. In Abessinien werde die Frau zu einer neuen Amazone ausgebildet, während im Kriegsfälle in West europa ihr humanitäre Ausgaben zusielen. London prüft dle deutsche Aole Die deutsche Note, in der gegen die Entschließung der Genfer Natsmächle Einspruch erhoben wird, wird, von den zuständigen Stellen in London zur Zeit noch geprüft. In politischen Kreisen betont man entgegen anderslau tenden Meldungen, daß die englische Regierung noch nicht entschieden habe, welches Verfahren bet der etwaigen Ab sendung einer Antwort aus die deutsche Note eingeschlagen werden soll. Die in Paris verbreitete Behauptung, wonach in Londoner Regierungskreisen eine Fühlungnahme der Hauptmitaliedstaaten des Völkerbundes erwogen werde, bevor diese Staaten einzeln auf die deutsche Protestnote antworten würden, wird hier weder bestätigt noch in Ab rede gestellt. Anbruch beim Brüsseler Generalstab Berlin, 24. April. Wie aus Brüssel gemeldet wird, wurde bei einem Einbruch in das militärkartographische Institut in Brüssel eine Reihe der modernsten Generalstabs karten sowie umfangreiches topographisches Material g e st o h l e n. Zwei Todesurteile in Griechenland vollstreckt Athen, 24. April. Die Generale Papulas und Kommisis, die wegen führender Beteiligung an dem Venizelos-Ausstand vom Krieyy^richt in Athen zum Tode verurteilt worden waren, sind Mittwoch Morgen um t» llhr durch Erschießen hinge richtet worden.' Die ersten Einziehungen der Zahresklasse 34 in Frankreich Paris, 24. April. Am Dienstag ist das erste Nekrutenkontingent der Iahresklasse 1934 zu den Regimentern eingezogen wor den, bei denen 18 Monate Dienst geleistet werden muß. Auf sämtlichen Pariser Bahnhöfen herrschte aus diesem Anlaß reges Treiben. Falsche Gerüchte über den ehemal. Kaiser Doorn, 24. April. Zu den in einem Teil der Presse verbreiteten Meldungen über eine schwere Erkrankung des früheren Kai sers, die angeblich in maßgebenden Kreisen bestätigt worden seien, erfährt das B. T. aus Anfrage beim Hofmarschnllamt im Hause Doorn, daß diese Meldungen unrichug seien. Ihr Inhalt sei völlig aus der Lust gegriffen. Das Befinden des Exkaisers sei ausgezeichnet. Unfälle am l.Ml sind Betriebsunfälle Berlin, 24. April. Am 1. Mai, dem nationalen Feiertag des deutschen Vol kes, marschieren Betriebsführer und Gefolgschaft gemeinsam, um das Bekenntnis zur nationalsozialistischen Weltansä-auung, zum Tritten Reich, abzulegen. Es ist. wie von der Deulsä>en Arbeitsfront erklärt wird, Pflicht aller schassenden Deutschen, die das neue Deutschland bejal)en, sich an dem Marsch der Mil- lionen deutsci-er Arlxitsbrüder zu beteilig». Damit ist der „nationale Feiertag des deutschen Volkes" sein höchster und wichtigster „Arbeitstag" und steht somit mit allen Erscheinun gen und Einrichtungen der deutschen Wirtschaft, also auch mit den Betrieben, in ursächlichem Zusammenhäng. Dies« ^Verbin dung hat zur Folge, daß z. B. die Unfälle, di« sich am 1. Mai ereignen, als Betriebsunfälle zu werten sind. Recht und Richter Zur Auslegung der Gesche im neuen Staat. Das Steueranpasjungsgesetz stellt in 8 1 den Grund satz aus: „Die Steuergejetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen". Dabei sollen die Volksan schauung, der Zweck und die wirtschaftliche Bedeutung der Steuergesetze sowie die Entwicklung der Verhältnisse be rücksichtigt werden. Diese Grundsätze sollen auch für die Beurteilung von Tatbeständen gelten. Wenn die Be hörden Fragen der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit za entscheiden haben, jo sind sie verpflichtet, diese Fragen ebenfalls nach nationalsozialistischer Weltanschauung zu beurteilen. Staatssekretär Reinhardt bezeichnete in der „Deutschen SteuerzeUung" die Volkstümlichkeit des Rechts als eines der Hauptziele dieser Grundsätze der neuen Steuergesetzgebung. „Das Recht soll in Einklang stehen mit den im Volk bestehenden gesunden Anschau ungen." Es ist nun von großem Interesse, daß das Sächsische Oberoerwaltungsgericht in einer Entscheidung v. 18. 1. 1935 — 119 4'1934 — die genannten Vorschriften der Steuer gesetzgebung als allgemein verbindliche Auslegungsgrund sätze bezeichnet, die auch aus andere Nechtsgebiete der öffentlichen Verwaltung entsprechend anzuwenden seien. Das Oberverwaltungsgericht vollzieht eine solche Anwen dung bereits in einer Baurcchtssache, und es ist interessant, die dabei von ihm ausgestellten Grundsätze im einzelnen zu verfolgen. Das Gericht führt u. a. aus (Neichsverwal- tungsblatt, 1935, S. 117 sf ): „Die Gesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschaung auszulegen. Diese in dem Steueranpaisungsgesetz vom Ni. Ok tober 1934 (REVl I S. 92ö) für das Gebiet des Steuerrechtes erlassene Vorschrift ist rechtlich nicht aus dieses Gebiet zu be schränken. Sie bedeutet die Vertündung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzcs des heutigen Staates, der auch für alle rinde ren Gebiete des deutschen Rechlslebens als verbindlich angesehen und entsprechend angewendel werden muß. Die Gesetzesbestimmungen sind (vielmehr) nur der Ausdruck der im Volke wurzelnden Rechtsgedanken. Nickt die Gesetzes bestimmungen, sondern diese Nechtsgedanken („RecklsgebUde"), nach denen sich in steter Entwicklung die Gesetze richten, stellen das „Recht" dar. Nicht allein die Gesetzesbestimmungen zu ver wirrlichen, sie logisch nach dem Wortlaut auszulegen, ist die Aufgabe der mit der Rechlsanwendung befaßten Behörden, son dern die Sorge dafür, daß ihre Maßnahmen, soweit es die Ge setzesbestimmungen zulassen, mit diesen im Bolte wurzelnden Rechtsanschauungcn im Einklang stehen. In diesem Sinne wird dem „Rechte" als Geineinschastsrechte, d. b. als der Ordnung, in der das Volk sein Gemeinschaftsleben führt, sogar der Vor rang vor den Gesetzen selbst zuerkannt. . . . Im Verhältnis zwischen Staat und Einzelwesen steht nicht das Recht des einzel nen über dem des Staates und dein der Gemeinschaft. Bicl- mckr ist der Betätigung jedes einzelnen recktlick die Grenze gesetzt, daß sie sich nicht mit den Belangen der Bolksgeincinjchait in Widerspruch setzen darf („Gemeinnutz geht vor Eigennutz"). Vorwiegend die aus dem Eigentum« fließenden Befugnisse dürfen nur so gehandhabt werden, daß der gemeine 'Nutzen, die Be lange der Aolksgemeinjchast, nicht verletzt werden." Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bewegt sich mit seiner Entscheidung wohl in gleichen Gedankengängen. wie das R e i ch s g e r i ch t es tat, als es in seiner bekannten Entscheidung über die Frage der Anfechtung von Rassen mischehen erklärte, daß es den Gerichten obliege, bei der Anwendung der sog. Generalklaujeln, z. B. Treu und Glau ben, Anlegung des Maßstabes der guten Sitten ujw.. das Recht im Sinne nationalsozialistischen Denkens weiterzu entwickeln. In eben dieser Entscheidung wies das Reichs gericht allerdings auch die Grenzen auf, die dem Richter in der Schaffung neuen Rechtes gesetzt sind. Unter spezieller Bezugnahme auf die Frage der Anfechtbarkeit von Rassenmischehen führte das Reichsgericht u. a. aus: „Die Gerichte sind nicht befugt, den nationalsozialistischen An- chauungcn über diejenigen Grenzen hinaus Geltung zu ver- chasken, die die Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates ich selbst gezogen hat. Zn Vieser Hinsicht ist von entscheidender Bedeutung, daß die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Regie rung in der Ralsenfraae bei weitem nicht alle Forderungen de» nationalsozialistischen Programmes verwirklicht hat. Nach wie vor gilt die Bindung des Richters an das Gesetz. Solange daher dle Bestimmung des S 1333 BGB nicht geändert wird, und zwar mit rückwirkender Kraft, ist die Anfechtbarkeit von Mischehen wegen Irrtums über die Rassezugehörigkeit eines Ehegatten über die oben angegebenen Grenzen hinaus nicht mög lich, wie auch die Anfechtbarkeit solcher Ehen, deren einer Teil an einer vererblichen Krankheit leidet, nur unter den Voraus« Setzungen de» 8 IM BEB gegeben ist." Auch der Bayerische Verwaltung?« gerichishof hat sich vor einiger Zeit in einer deiner« kenöwsrten ElUjchetdumi o. 6. 11. 1034 — Rr. 184 ltl 34
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