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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 07.08.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-192108070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19210807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19210807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1921
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Sonntags-Ausgabe »ndPoror«, zweimal «Igllch lat * Pa,« gebracht, Saantag« al« M-r-enautg-de moa-N. DL Hl.—, »lartal lldrl. Dc. 30^ fllr Abholer moioli. M. «L0. Maraaa-Aatgab« alle!» M. 7/>lI monatlich, Abenb-Auügad« allein M L— »»aalllch. Varch »asar« antwSrligen Filialen in, Han« ge- bracht «onatllch M. KL—, viertellthrltch DI. A>.—: durch bl« Pest Aaerdald veotlchlaadt, frei in« Haut geliefert, Selamt-Dutgab, »onatilch M. >i—, »lerieilährilch Di. L7.—. Avllandtverland: monatllch M. 10.— a»d Vrucklachen-Porlo. Sinzelnommein: Morgen. Aatgad, SO Pf, Aden»-Aatgade 70 Pf. 6onn!agt-4litgob» <0 Pf. Dar Leipziger Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachung»» des Rater und der Poltzeiainler der Stadt Leipzig, der «mirgerichtr Leipzig, sowie verschtrdener anderer Behörden. 115. Jahrgang Anzeigenpreis: .ÄLL M. LIK: Anjelgea »an Dehirde» Nn amtliche» Tell die Donparelllezell» M. L20, ».an«». M.li.—: klein« Anzeige» »l« Denparelllezelle M l^a von autwtrtt Mk. 1^0, DelchLftlanzelgen «tk Platz»»rlchritt«n tm Prell« «rhLbl. Platz und Dat»»o»rlchrlft ebne Berdlndllchkett. Bellagenpreij« flr dt« Selamtauflag« Mk. 11.— nette, str L«ll»»slag« Mk. IS.— nett» pro Mill«, P»sla»flag« Postgeddhr «ztr». F«r»l»r»ch-A»Ichl»tz De. 17 08il dl« 17008. — Pestfcherkk-ato 7AK-. echrstNeU»»» »b v«lchts>1l>»>>»: Leipzig, 2»ha»«i»gal« Re. S. Verla, vr. Reinhold ch L», Leipzig. Nr. S77 Sonntag, de» 7. August 1t>21 Sie StMWm des MGfimzinlllifterim Fünfzehn neue Skeuergesehe (Amtliche Mitteilung.) Berlin, 6. August. Die Beratung des Reichskabinetts über die neuen Steuern ist zu einem gewissen Abschluß gekommen. Ueber die gesamten SteuerplSne des Aeichsfinanz Ministe riums kann folgender lleberblick gegeben werden. Ls liegen folgende Gesetzentwürfe vor: 1. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Zucker- steuergesetzes. Erhöhung der Zuckersteuer von 14 auf 100 »tl für 100 Kilogramm. 2. Entwurf eines Sützstoffgesehes. 3. Entwurf eines Gesetzes über das Branntweinmonopol — Erhöhung der Hektolitereinnahme von 800 auf mindestens 4000 vtt unter gleichzeitiger völliger Umarbeitung und Vereinfachung des Gesetzes. 4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Erhöhung einzelner Verbrauchssteuern: ») Erhöhung de: L eu ch tmitte lst eu e r s ätze auf das Vierfache. d) Verdoppelung der Zündwarensteuer und der Mlneralwassersteuer. c) Erhöhung der Biersteuer auf das Vierfache unter gleichzeitiger Erweiterung der Spannung zwischen dem höchsten — ' 50 — und dem niedrigsten Steuersätze — 41 ^l. —. ä) Beseitigung der Ermäßigung der Tabaksteuersähe — 8 86 des Tabaksteuergesehes — unter gleichzeitiger Umgestaltung der obersten Steuerklasse für feingefchnlttenen Rauchtabak, Pfeifentabak, . Kau- und Schnupftabak. 5. Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung von Zölle, — Erhöhung der Zollsätze für Bananen, Datteln, Kaffee, Tee, Gewürze, Kakao und Schokolade sowie für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Gebrauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen. 6. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung deS Kohlensteuer- gefetzes — Erhöhung der Kohlensteuer auf 30 v. H. des Wertes unter gleichzeitiger Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, di« Steuer vorübergehend auf 25 v. H. zu ermäßigen. 7. Entwurf eines Rennwettgefehes — Zulassung von Buchmacherwelten. 8. Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergeisetzes — wesentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer unter Einbeziehung der Lastkraftwagen. v. Entwurf eines Versicherungssteuergesehes. Die gegenwärtig im Reichsstempelgeseh vorgesehenen niedrigen Steuersätze sollen erhöht und die Steuerbefreiung eingeschränkt werden. Der Steuersatz soll für Feuerversicherungen auf unbewegliche Gegenstände 15 Pf., auf bewegliche Gegenständ« 40 Pf. für 1000 «ll betragen, unter entsprechender Berücksichtigung für Baunotverflcherungen, Lebens versicherungen 4 v. H. der Prämie. 10. Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung des Ilmsatz- steuergesetzes. Verdoppelung der Umsatzsteuer unter gleichzeitiger Einschränkung her Defreiungsvorschrlften bei der Einfuhr und Aus fuhr' wobei fedoch den Bedürfnissen des Ausfuhrhandels Rechnung ge tragen werden soll. Möglichkeit der Vereinfachung der Lnxutsteaer. Erhöht« Umsatzsteuer für Luxusgaststätten, mit Zuschlagsrecht der Ge meinden. Der bisherige Beleiligungssah der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben. 11. Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Körper - schaftssteuergeseheS. De Körperschaftssteuer soll bei den Er- werbsgesellschafien 30 vom Hundert des gesamten steuerbaren Einkom mens betragen. Die bisherigen steuerlichen Begünstigungen der Schachtel gesellschaften sollen abgeschwächt, die Erhöhung der Körperschaftssteuer durch eine Milderung der Besteuerung des Dio dendeneinkommens in der Hand der Besitzer teilweise ausgeglichen werden. 1L Entwurf eines Kapltalve rkehrssteuer gesehes. Unter vollständiger Umgestaltung -es Reichsstempelgesetzes, aus dem die Besteuerung der Rennwetten, Versicherungen und Kraftfahrzeuge in besonder« Gesetze übernommen worden ist, sielen die der Kapitalbildung dienenden Vorgänge in -em Kapitalverkehrssteuergesetz zusammen be sonders behandelt werden. Hierunter fallen Begründung von Gesell schaft,, bei denen die Beteiligung auf Kapitaleinlagen beschränkt ist. Hiervon ist insbesondere di« Besten«rang der Aktiengesellschaften mit 7 iL H. zu erwähnen. Das System der Börsensteuer soll unter Vor nahm« von beträchtlicher Vereinfachung belassen werden, fedoch unter Erhöhung der Sähe für Dividendenpapiere, insbesondere Aktien. Die Steuer soll hierfür filr Kandengeschäfke auf 6 vom Taufend erhöht, jedoch beweglich gestaltet werden, -amll sie sich jeweils der wirtschaft!.chen Log« anpassen kann. Welter ist die Möglichkeit der Besteuerung des D«tsenHandels geschaffen. De letztere Maßnahme soll ober erst Platz areifeu. w«nn es dt« wirtschaftlichen Verhältnisse an gezeigt erscheinen lass«,. Dl« Börsenumsatzsteuer soll auch dl« Gewährung von Bezugs- r«cht«u ergreifen. Endlich enthält dos Gesetz ein« Dewerbeanschaftungs- stmwr, dt« g«legt wird auf Erwerbe von ganzen Geschästsunternehmmi- gen und Svndervermdgen und eine Ergänzung der Umsatzsteuer bildet. 13. Entwurf eines Verwögenssteuargafetzes. Bel d«m Reichsno töpfer werden Vermehrungen das Vermögens und Wertvoränderungen, t<« nach dem 31. Dezember 1-1- eingetreten berücksichtigt. Neu gebildete Vermögen werden von ihm nicht erfaßt. Die Ablösung des RelchSnotopfers, das auf der Grundlage einer besseren M<nk errechnet worden ist, kann mit der schlechteren vor- genommen werden. Es läßt mithin gerade diejenigen im weiten Um- fang unberücksichtigt, die im wahren Sinne des Wortes Nutznießer der Geldentwertung geworden sind. Das Retchsnolopfer stellt aber wsiter deshalb eine unzulänglich« Erfassung des tragfähtgen Ver mögens dar, weil di« gegebenen Vewertungsvorschrifien rmter dem Grundsatz einer besonderen Schonung her Sachwerle gegenüber dem reinen Kapitalvermögen erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr vertretbar. Während das Kapitalvermögen sich bei gleich, bleibendem Nennbeträge wirtschaftlich mit der sinkenden Kaufkraft der NlUrk vermindvrt, bleiben Gewerbebetrieb« und Grund besitz im wesentlichen von der Geldentwertung ver schont. Deshalb schlägt der Entwurf einen sachgemäßen Ausbau des Reichsnotopsergedankens vor. Und zwar in der Meise, daß zwar de, nach Gesetz über die beschleunigte Erhebung des ReichS- notopfers bezeichnet« Teil erhoben, im übrig«« aber aa die Stelle des Restbetrages des Reichsnolopscrs eine laufende Vermögenssteuer mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag treten soll. Hierbei ist ln Aussicht genommen, den festen Stichtag aufzugcben und damit oll« neu ge bildeten Vermögen zu erfassen, di« Steuer i» Zeitabschnitten von etwa S zu 3 fahren oder anch in kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen und damit Werlsteigervngen und Wertminderungen Rechnung zu tragen, schließlich ab«r das Vermögen unter anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten »ad damit die schwer empfunden« Ungleichmäßigkeit der gellenden Regelung auszuglcichen. Die laufend« Vermögenssteuer soll von 0,05 bis 1 vom Hundert auf steigen und del nicht physisch*« Personen 1)4 vom Tausend betragen. Hierzu soll auf dl« Dauer von IS Jahren ei« Zuschlag treten, der für physische Personen 30S vom Hundert, für nicht physisch« Person«« 150 vom Hundert der Vermögenssteuer beträgt. Jede Begünstigung des werbenden Vermögens soll beseitigt und dadurch der Druck aus das Betriebs- und Grundvermögen vermehrt werden. Die Belastung durch die Vermögenssteuer und den Zuschlag wirb iu vielen Fällen einen Ei,gr,sfindi«Vermögenssobsta,z»nvtr»«td. llch mache«. Der Entwarf will aber jede» Zwang zu unwirtschaft licher Abgabe von Teilen der Substanz vermelde», es vielmehr der eigenen wirtschaftlich«» Entschließung überlassen, la welcher Welse der Steuerpflichtige die regelmäßig nicht aus seinen Einkünften trag bare Steuerlast abburden wM. Zur Grundlage der Wertermittlung soll grundsätzlich der gemeine Mert, wie ihn die Reichsobgadenordnvng umschrieben hat, gemacht werden. Da aber in «ine, Zeil ständiger Bewegung der Mark mit den herkömmlichen Mittel« der Wert berechnung nicht auszukommen ist, sollen für di« Dauer des Zuschlages für alles Vermögen, das nicht wie das Kaoitaloermöge« der Abwärts bewegung der Mark folgt, besondere der Geldwertbewcgung ovgepaßt« Bewerkangsgrundfätze gellen. Diese Grundsätze sollen erst nach An- hören der Gutachten verschiedener Stellen erlassen werden. Sir solle» dem Wertstand de, Mark Rechnung tragen und bei dem Betriebsvermögen, insbesondere auf Gewiuu und Umsatz des Unternehmers Rücksicht nehmen. Dabei soll angeordnet werden können, daß der Wertberechnung feste Durchfchniltssätze zugrunde gelegt werde». Das Ziel der Dewertungsvorfchrifteu soll und mutz sein, dl« Sachwerte voll und ganz iu entsprechender Wels« zur Abgabe heranzu- zieheu. Insoweit Zahlungen über de» beschleunigt zu «utrlchteaden Teil des Reichsnotopfer« hinaus geleistet wordea sind, sollen sie uuler entsprechender Verzinsung auf He Vermögenssteuer angerechnel oder auf Antrag iu den gleichen Zahlungsmittel« erstattet werden, iu denen sie entrichtet worden Pud. 14. Entwurf eines Vermögenszuwachsfkeuergafehes. An die Stelle des geltenden Befltzsteuergesehes soll tm Anschluß an die unter Ziffer 13 erwähnte Vermögenssteuer ein« Dermögenszuwachs- steuer treten, bel der di« Wertung des Vermögens nach den gleichen Grundsätzen wie bet der Vermögenssteuer erfolgen soll. Ver mögen, die nicht mehr als 100 000 Mark betragen, und ein Zuwachs, der 25 000 Mark nicht übersteigt, sollen von der Steuer frei bleiben. Der Steuersatz soll mit 1 vom Hundert für die ersten 100 000 Mark beginnen und bet Zuwachsbeträgen über - Mill. Mark den Höchstsatz von 10 vom Hundert erreichen. 15. Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe vom Ver mögens Zuwachses aus der Nachkriegszeit. Trotz des Be denkens, daß hierdurch «in« verstärkte Steuerflucht oder sinnlos« Ver schwendungssucht oder sonstige unproduktiv« Wirtschaftsführung herbei- geführt werden Kanu, sollen in erster Linie dla großen Gewinn«, die ln direkter oder indirekter Nachwirkung des Krieges gemacht worden sind, zur Steuer herangezPen werden. Dabei muh ebenso wie bet den Kriegsgewinaen von einer BegrifsSbesiim mng der Nachkriegs, gewinn« abgesehen werden und di« Besteuerung unter Schonung des mäßigen Zuwachses in der Nachkriegszeit entstandenen Ver- Mögenszuwachs erfass«». Vermögen bis zu 200 000 Mark sollen von der Abgabe befreit werben, ebenso «in Zuwachs von nicht mehr als 100 000 Mark. Die Steuersätze solle» flch zwtschen 5 Und 30 vom Hundert bewegen und di« Bewertung soll bet dem Kapitalvermögen und -em umlaufenden Betriebskapital nach -em ge meinen Wert, das Grrrndvermögen und das stehend« Betriebskapital dagegen nach Wahl des Steuerpflichtigen mit dem gemrinen Werte oder mit den Gestehungskosten angefetzt werde«. Polikische Wochenschau Von Oberbürgermeister Dr. Killz» M. d. R. Die Hungersnot in Rußland wird bei uns viel zu wenig als politischer Menetekel grausamster Tragik gewürdigt. WaS sich dort in dem weiten Gebiete vom nördlichen Kaukasus an bis vor die Tore Moskaus abspielt ist nicht nur, vom rein mensch lichen Standpunkts auS gesehen, ein Unglück von so ungeheurem Ausmaß, Laß uns -le richtige Vorstellung dafür fehlt, sondern eS ist auch der Zusammenbruch eines politischen und wirtschaftlichen Systems, wie es ln dieser Entsetzlichkeit in der Weltgeschichte bisher kaum zu verzeichnen gewesen ist. Dewitz kann man die Sowjetregierung nicht verantwortlich machen für Naturereignisse. Auch im zaristischen Rußland gab es Zelten der Dürre und der Not. Aber die kakastrophalen Auswirkungen, die diesmal zu verzeichnen sind, müssen als unmittelbare Folge des bolschewisti schen Systems gewürdigt werden. Die landwirtschaftliche Pro duktion ist in Rußland so zusammengebrochen, daß selbst inner halb dieses unendlichen Gebietes für einen Ausgleich zwischen Len einzelnen Teilen keine Erzeugnisse mehr zur Verfügung stehen. Selbst wenn aber Ucberschußgrbieke vorhanden wären, so verhindert die vollkommene Zerrüttung des Transportwesens einen solchen Ausgleich. Kein Anreiz zu intensivem Anbau, keine Saatreserven, kein Gükerausgleich, keine Bahn, daß sind die Zer- setzimASerscheinungen des Bolschewismus, von dem noch vor we- nigen Monaten ein deutscher Außenminister in einem seiner schwächsten Augenblicke das Wort sagen konnte, daß ln ihm manche aufbauende Kraft sich entfalte. Dazu kommt, daß daS bolschewistische System sich völlig unfähig erweist, irgend etwas zur Linderung des namenlosen Elends zu tun. Keine Organi sation des Sanitäkswesens, keine Zusammenfassung deS Hilfs- Werkes, kein« Aerzke, keine Krankenhäuser — nur Rote Truppen gegen die anmarschierenden Millionen hungernder Menschen und gegen die mit ihnen flch heranwälzende Cholera und Pest. DaS ist die aufbauende Kraft des Bolschewismus. Selbstverständlich ist es einer solchen Menschheitskalastrophe gegenüber Pflicht der anderen Völker, im Rahmen des Möglichen zu helfen. LS muh schlechterdings als Kulturschande bezeichnet werden, wenn deutsche Blätter es ferttgbringen, von solcher Hilfe abzuraten und es für nützlich halten, die Millionen des hungernden russischen Volkes umkommen zu lassen. Deutschland wird flch feiner natür lichen Menschheit-Pflicht nicht entziehen. Trotzdem, oder gerade well es selbst von seinen Feinden während des Krieges in der in famsten Weife mit dem gleichen Elend bedroht worden ist. Selbst verständlich aber erwächst für uns politisch die Pflicht, mit aller Deutlichkeit und Schärfe allen denen gegenüber, denen bel unS das noch nicht klar sein sollte, auf -en absoluten politischen, wirt schaftlichen und moralischen Zusammenbruch deS Bolschewismus hinzuweisen. Denn es gibt ja leider auch bei unS noch unglück liche Menschen, zum Teil Fanatiker, zum Teil Narren, zum kleinen Teil auch Verbrecher, die im Bolschewismus das Heil der Zukunft erblicken. ES geschieht hier noch viel zu wenig, um Aufklärung und Belehrung über dieses sogenannte System ln die breiten Massen des Volkes zu tragen. Wir haben allerdings ein Nachrichtenblatt über Ostfragen, daS gute und wertvolle Ab handlungen über die politischen und wirtschaftlichen Auswirkun gen -es Bolschewismus bringt. Aber das Blatt erscheint mehr oder weniger unter Ausschluß der Öffentlichkeit. WaS nützt «t, wenn amtliche Stellen, wenn Abgeordnete oder Gelehrte et er halten und lesen; mitten hinein in die Massen deS Volkes matz solche Aufklärung durch flugblattarttge Verbreitung aofklüren- der Abhandlungen gerade im gegenwärtigen Augenblicke ge tragen werden. Kostenlos müssen die wirkungsvollsten Nummern dieses NachrichkenblatteS ln den Gasthäusern und Wirtschaften der arbeitenden Klasse ausgelegt werden, damit auch -em letzten Moskowiter in Deutschland die größte Gefahr des Unglücks vor Augen und Seele steht, dem daS deutsche Volk und die arbeitende Klasse in Deutschland ln gleicher Weise wie daS russische Volk unter bolschewistischen Regierungsgrundsätzen mit Naturnot wendigkeit enkgegengehen mühten. Zu wenig an aufklärender Propaganda wird auch ln der oberschlesischen Frag« getan. Wahi ist hier vor einiger Zett von -er Reichsregierung ein Buch über die wichtigsten wirt schaftlichen Folgen einer Abtrennung OberschteflenS veröffent licht und eine Zusammenstellung der Greuel herauSgegeben wor den, die sich di« polnischen Aufrührer während d«S dritten Auf standes in Oberschlesien haben zuschulden kommen lassen. Ent setzlich ist dieses urkundliche Material. Grauen und Ekel be fallen einem beim Lesen so stark, -aß man die Schilderungen und Bilder öfter beiseite legen mutz, ehe man die Zusammenstellung zu Ende lesen kann. Diese Zusammenstellung ist eine Ankl'iD von ungeheurer Wucht gegen alle, die an der oberschleflschen Ka tastrophe Verantwortlichen. Was ist geschehen, um die öffent liche Meinung der Welt mit diesem Material zu durchsetzen? Ganz gewiß nichts. Jede neutrale Zeitung von einiger Bedeutung müßte kostenlos ein Stück dieses BucheS erhalten. 3n Amerika, in -er Schweiz und in anderen neutralen Staaten müßte eine planmäßige Massenverbreitung einsetzen, in den öffentlichen -B» Zn- und -AwUandB müßte daß Asch »
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