Suche löschen...
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 24.09.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189809244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18980924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18980924
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1898
- Monat1898-09
- Tag1898-09-24
- Monat1898-09
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amts- mS Aizcheblatt für deu Abonnement »iertelj. 1 M. 2V Pf. einschlietzl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanne bohn in Eibenstock. — — > -- " - 45. Jahrgang. LIA Sonnabend, den 24. September L888 Vorversicherung von Gebäuden und Maschinen betr. Da die Einrichtung, daß Neu- und Vergröherungsbautcn schon von Zeit des Bau beginns an zur Versicherung bei der Landesanstalt angemeldet werden können, sowie daß die Versicherung von Maschinen und sonstigen Betriebsgegenständen auf besonderen Antrag der Eigenthümer bereits von der Zeit an zugelassen iverden kann, zu welcher die Maschinen :c. zum Zwecke der Aufstellung in das für den Betrieb bestimmte Grundstück bez. den Grund stückskomplex eingebracht sind, weniger bekannt zu sein scheint, so wird hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß auch dann, wenn ein Bau vom Beginn an versichert worden ist, die Vollendung oder die Ingebrauchnahme innerhalb 14 Tagen behufs ander- weiter Katastration zur Anmeldung zu bringen ist. Schwarzenberg, den 20. September 1898. Königliche Amtshautztmannschast. Arhr. v. Wirsing. G. Auf Folium 53 des Handelsregisters für den Landbezirk des unterzeichneten Amts gerichts ist heute der technische Eisenhüttenwerksdirektor Herr ktelmunck L-ustlx- in Tchönhtiderhammer als Prokurist der offenen Handelsgesellschaft in Firma <'arl Lcklor vou «ßuerkiirtli daselbst mit der Beschränkung, daß er die Firma nur in Ge meinschaft mit einem der bereits bestellten Prokuristen, Herren LsrI Usklvr, «sorg Ilunseti und iisinrick fristlrieti Sckotols, zeichnen darf, eingetragen worden. Eibenstock, am 17. September 1898. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hg. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die stadträthliche Bekanntmachung vom 4. Juni 1898 werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie bezüglich derjenigen im laufenden Jahre impfpflichtigen Kinder, welche in den öffentlichen Impfterminen nicht vorgcstellt worden sind, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe bis zum 3V. September 1898 den Nachweis über die privatim erfolgte Impfung oder über die aus irgend einem ge setzlichen Grunde erfolgte Zurückstellung in der Rathsrcgistratur vorzulegen haben. Eibenstock, den 29. August 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. A u e t i o n. Die zur tieoi-x- »ürrlvs'schen Konkursmasse gehörigen Werkzeuge, Waaren, Möbel u. s. w. sollen am Montag, den 26. September ds. Js., von Vormittag 9 Uhr ab und nach Befinden am darauf folgenden Tage'in dem an der Hauptstraße in Schönheide befindlichen Ä ör ries'schen Geschäftslokale gegen Baarzahlung um das Meistgebot versteigert werden. Erstehungslustige werden dazu eingcladen. Der Konkursverwalter. Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirten Städtcordnung sind zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünsundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- u. Schul- Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder u. im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechts erwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche n. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemcindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und v. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen Ortes, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch auf gefordert, sich hierzu bis zum 3 0. Seplemöer 1898 schriftlich oder mündlich in der Rathsregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der mm Erwerbe des Bürgerrechts ver pflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark bez. entsprechende Haftstrafe. Eibenstock, am 29. August 1898. Dcr Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Am SV. September 188« ist der dritte Termin der diesjährigen Landrenten fällig gewesen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten executivisch vorzugehen ist. Die Ortsstcucrcinnahmc zu Schönheide. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wird andurch bekannt gemacht, daß das Erntedankfest in hiesiger Parochie am 8. Oktober und das Kirchweihfest am 1v. Oktober abgehaltcn werden soll. Pfarramt Schönheide, am 22. September 1898. Hartenstein. Vündniß zwischen Japan und tzhina. Gegenwärtig weilt Japan« befähigtster und meistgenannter Staatsmann, dcr frühere Minister Marquis Ito, in der chinesi schen Hauptstadt Peking. Er ist dort vom Kaiser empfangen worden und hat mit dem Tsung-Li Damen (den chinesischen StaatS- rath), sowie mit dem „abgcsetztcn" (?) Vizekönig Li-Hung-Tschang eingehende Verhandlungen gepflogen. Wenn englische Blätter melden, die Aufgabe de« Marqui« sei, ein Bündniß zwischen Japan und China anzustreben, so hat die« viel Wahrscheinlichkeit für sich. In Ostasicn wechseln die Bilder schnell ; seit der europäische Wettbewerb sich dort eingestellt hat, ist e«, al« wenn die Länder, die Jahrhunderte über Jahrhunderte im Schlasc gelegen, nun in Uebcrstürzung da« versäumte Vorschrcitcn cinbringcn wollten. Die Mächte Europas zanken zwar hin und wieder miteinander, aber sie haben nicht den alten Fehler gemacht, der den Bestand der Türkei so lange schützte, daß sic durch Uneinigkeit und gegen seitige Intrigen Halbbarbaren Vorthcilc gewinnen ließen. Die chinesische Regierung hat wiederholt einzelnen Regierungen ein seitige Zugeständnisse gemacht, ohne daß diese al« Zankapfel wirkten, denn nach kurzem Schmollen sagten die zurückgebliebenen Reflektanten sich, daß noch unendlich viel zu holen sei, und daß man nur unter Hinweis auf die Zuwendungen an andere, .Ent schädigungen" al» sein gute« Recht fordern müsse. Vom chinesischen Standpunkt au» betrachtet, war dcr Kaiser von China nicht gut beraihen, al« er nach dem Frieden von Schimonoseki die Dazwischenkunft Rußlands, Deutschlands und Frankreich« annahm, um den siegreichen Japanern die Vortheile ihrer kriegerischen Erfolge zu schmälern. Bi« dahin hatte sowohl Japan wie China jeden Versuch europäischer Mächte, sich in ihre inneren Angelegenheiten zu mischen, strenge von der Hand ge wiesen. Die Politik beider Länder war gegen die .Fremden" gerichtet. Die Chinesen wurden stutzig, al« Japan sich dem Aus lande öffnete und westliche Kultur annahm, der Unwille darüber brachte bei dem Streite um Korea die Chinesen zu dem Entschluß, den kleinen Nachbar niederzuschlagen. Al« aber dieser den Sieg davontrug, war man in Peking verwirrt und rathlo«, gab den Fremden, wa« sie begehrten, und tröstete sich, daß da« Reich ungeheuer groß sei und die vergleichsweise geringen Künstcnstrichc ohnehin durch die Berührung mit den Fremden „verseucht" seien. Japan sah nun unwillig das Emporwachsen der Europäer. ES mußte vor Rußland von Port Arthur, vor England von Wei-Hai-Wei sich zurückzichcn, auch Korea, um welche« Japan mit China gekämpft, ist ihm von den Russen streitig gemacht worden. Bei starken Rüstungen und angestrengter produktiver Thätigkeit ist Japan grollend der Politik eine Weile sern geblie ben. Die von ihm geträumte Vormachtstellung in Asien ist von Rußland eingenommen. Wenn jetzt die japanische Regierung ein Bündniß mit China sucht, so geschieht e« nicht in dem Wahne, für KricgSthatcn an den thönernen Koloß einen Mitstreiter zu finden, sondern in der Absicht, China vor weiteren Zugeständnissen an Europa zu bewahren. Ein brauchbarer KriegSgcsährte kann da« schlotterige chinesische Riesenreich erst nach großen Umgestal tungen seiner ganzen Verwaltung, Auffrischung de« Volksgeiste«, Vermehrung dcr Einnahmen und Herstellung eine« tüchtigen Heeres sein. Dazu wird Japan hilsteiche Hand bieten wollen, ein Hauptpunkt de» Bündnißgedankcn« dürfte die militärische Erziehung durch Japaner, statt durch Russen sein. Uebrigen« soll sich in Japan nach den großen Anstrengungen der letzten Jahre eine gewisse Ermüdung kundgeben, auch die Fiuanzkraft ist soweit erschöpft, daß Anleihen in« Auge gefaßt wurden. Ein Bündniß der beiden ostasiatischen Mächte könnte zur Zeit nach keiner Richtung Gefahren bieten, Wichtigkeit besitzt e« weniger an sich, al« au« dem Gesichtspunkte, daß andere Mächte sich an den Bund anschlicßen könnten. Hier würde Eng land in erster Reihe in Betracht kommen, da« wie Japan dcr natürliche Gegner Rußland« ist, doch fehlen in dieser Beziehung noch alle «hatsächlichen Anhaltspunkte. Deutschland hat nicht die Interessen Rußland« zu vertreten; e« kann ein übermächtige« Rußland in Ostasicn aber nicht gern sehen, weil dadurch seine eigenen Interessen bedroht würden. Weitere „Pachtungen" chine sischen Gebiete« durch Deutschland stehen nicht in Aussicht und so hat Alle« in Allem genommen ein Bündniß zwischen Japan und China für Deutschland nichts Bedenkliche«. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Angaben über den Nachlaß de« Fürsten Bismarck, die die „Nationalztg." jüngst veröffentlicht hat, werden in den „Hamb. Nachr." al« richtig bezeichnet. — Bekanntlich enthält das HandwerkSorganisationSgesctz auch neue Bestimmungen über die JnnungSvcrbände. Sie sind bereit« am 1. April d. I«. in Kraft getreten. Dem Vernehmen nach sehen die zuständigen behördlichen Stellen streng darauf, daß die den Vorschriften über die JnnungSvcrbände entsprechenden Aender- ungen der Verbands-Satzungen nunmehr bald vorgenommcn wer den. Einzelne JnnungSvcrbände sind neuerdings ausgefordert worden, zu diesem Zwecke außerordentliche Verbandsversammlungcn einzubcrufen. Wenngleich solche Veranstaltungen mit beträchtlichen Kosten verknüpft sind, werden sich ihnen die JnnungSvcrbände, die ihre Satzungen noch immer nicht den neuen Bestimmungen angepaßt haben, nicht entziehen können. — Die Verthcidigung der Prügelstrafe in einem sozialdemokratischen Blatte bringt den offiziellen Moniteur der Sozialdemokratie in nicht geringe Verlegenheit. Nach dcr Ermordung der Kaiserin von Oesterreich brachte die sozialdemo kratische „Rhein. Wests. Arbeiter-Zeitung" eine 'Notiz, in der die Prügelstrafe für Anarchisten empfohlen wurde. Der „Vorwärts" gab darauf dem „peinlichen Aufsehen", da« diese „Taktlosigkeit" in Partcikrcisen erregt habe, beredten Ausdruck. Die „Rhein. Wests. Arbeiter-Zeitung" ließ sich aber dadurch nicht hindern, auf diese« Thema in einem längeren Artikel zurückzukommen, in wel chem sic schreibt: „Wenn Prügel wirklich zur Verhinderung von Morden dienen, so sind sie berechtigt. Der Gewinn, den die Prügel bringen, übersteigt dann den Schaden, den sic anrichten, bei Weitem. Die entgegengesetzte Ansicht halten wir für verbohrte Prinzipienreiterci. ES komm« also darauf an, ob Prügel wirklich einen Mord zu verhindern geeignet sind. Diese Frage bejahen wir, soweit c« sich um anarchistische Morde handelt. So ziemlich alle anarchistischen Attentäter sind von einer unsinnigen Ruhm sucht erfüllt gewesen. Diese war ein wesentlicher Beweggrund der Thal. Solche Heroftrate züchten helfen jene OrvnungSblätter, die sich mit den Bildern der Mörder „schmücken". Prügel aber
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite