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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 30.04.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192504300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250430
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1925
- Monat1925-04
- Tag1925-04-30
- Monat1925-04
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Sä-MMe lMM« - «VVEe ffern orecy-Ssn^chlu^: -kntt VresS«, Ar. »ISO» Tci.-Adr.: Eldgaupresfe Malewitz ' B«rk4k«»». Stsdwaak Dresden, Skrokaffe Blasewitz Ar. »so Postscheck-Konto: Ar. 317 Dresden mit Loschwiher Anzeiger Togeszekiung für das östliche Dresden und feine Vororte. Dieses Malt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Rates zu Dresden ßflr die Stadtteile Wasewitz, Loschwltz, Weiher Hirsch, Bühlau, Rochrvik und Laubegast (ll. und lll. Derwaltungsbezlrk) der Gemeinden Wach wltz» Niederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weihig und Schönfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. vertag: Slbgau-Duchdmckerei und Verlagsanstatt Hermann Beyer » So., Vresden-Masewih. - Verantwortlich lür Lokales Carl Drache, für den üdrigm Inhalt Suqen Werner, beide in Dresden. Erteilst täglich mit den Beilagen: Amtl. Fremden, und Kurliste, Leben Im Bild, Agrar-Warte, Radio-Zeitung, l Anzeigen werden die »gespaltene Petit-Zeiie mit 20 Goldpfennigen berechnet, Reklamen die 4 gehaltene Zeile Mußeilunden.AuS alter und neuer Zelt,Moben-Zel<ung,Gchnittmuflerboaen. Der Bezugspreis beträgt frei inS HauS f mit 80 Goldpfennlgen. Slnzeiaen u. Reklamen mit Platzvorschriften und ichwlerigen Satzarten werden mit 50X monatl. Mk.l.90, durch diepoft obne Zustellgebühr monätl Mk.2.-. Für Falle tzöb.Gewalt, . Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vorm. 11 lkhr. Für das (Erscheinen Krieg, Streiks usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aufLieferung bzw.Rachlleferung der » ./levullion UN0 ^rfpeonloii e der Anzeigen an bestimmten Tagen ober Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wird Zcituna od Rackzahl b Lesegeldes. Druck: Clemens LaudgrafRachfl., Dresden-Freital. I 4 I keine Gewähr geleistet. Insertlonsbeträge stnb tofort bei Grlchetnen der Anzeige fällig.' ?ei unverl. ringe anbt. Manuskripten ist Rückporto belMüq. Für Anzeigen, welche durch ß L I späterer Zahlung wird der am Tage der Zahlung giltlge Zetlenpreis in Anre nung Ferrvpr. aufgegeb. werben, könn.wlr eine Verantwort vez. der Richtigkeit nicht übernehm — - —» ÄL. Jahrgang » gebracht. Rabattanspruch erlischt: b. derfpät.Zablung, Klage ob. Konkurs d. Auftraggebers. 100 Donnerstag, den 30. April 1923 Die Besteuerung der Znflaüonsgewmne Gnr Denkschrift der Reichsregierung Dem Reichstage ist jetzt die angekündtgtc Denkschrift über den Ausbau der Besteuerung von Jnslalionsgewinncn zugegangen. Nach dem Grundlagen und Ziel der Besteuerung erörtert wurden sind, gibt die Denkschrift einen Ucberblick über die volkswirtschaftliche Bewertung der Jnflationsbcstcueruug. Es wird dann insbesondere auf den engen Zusammenhang von Jnflationssteucrn und Auswertung hingcwiescn. Werde die Wirt- schail genötigt, Krcditverhältuigc der Infla tionszeit nach ihrem Goldwert mehr oder we niger über den Rahmen der dritten Steuer- noi Verordnung hinaus auszuwcrten, G entfalle auch damit in gewissem Ausmaße dir Mög lichkeit, für die öffentliche Hand einen Anteil des wirklichen oder angeblichen Jnslations» gewinncs in Anspruch zu nehmen. Die Denkschrift stellt weiter fest, daß dem Grundgedanken gleichmäßiger Durchführung der Besteuerung eine Erfassung sämtlich:! .Zircditvorgänge ohne sachliche und zeitliche Einschränkung entsprechen würde. Aus sleucr- tkll'uischen Gründen sei cs aber erforderlich, die Bestcucruug auf bestimmte Formen des Kreüjtvcrkchrs und aus eincu bestimm» «en Teil der Juflatiouscpoche zu beschränke». Diese unerläßlichen Beschränkungen bedeuten zugleich wesentliche Beeinträchtigungen für die Glcichmäsngleit der Besteuerung und da mit weientlichc Ungerechtigkeiten. Die Un- gleichmägigteit werde dadurch verstärkt, daß ans wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen Kreduverhättnisse, bei denen der Geldwerlunterschicd einen bestimmten Betrag, z. B. IM Gvldmark, nicht überschreitet, von der Besteuerung ausgenommen werden müßte. Weiler werde eine Besteuerung der dem Reiche, den Ländern und auocrcn össcutlichrrechttichen Körperjchastcn gewählte»» Kredite uicht in Frage komme» könne». Tamit würde eine der stärksten Schuldner- qruppcn von vornherein aus dem kreis der -teuerpsllchtigen ausscheidcn. Zu der Frage der Besteuerung des WcchsclvcrkchrS fuhrt die Denkschrift aus, daß für die Umrech nuugsarbcit aus dem Fahre 1923 allein etwa LüllOO Arbeitsstunden erforderlich wären. Es mußten also einen Monat lang 1500 Beamte l-ej ncunüundigcr Arbeitszeit zur Bersügung gestellt werden. Wenn die Besteuerung auch auf die Kreditaufnahmen auö Wechsclindos- sicruugcn ausgedehnt werden sott und jeder Wechsel nur zwei Fndonamente enthalte, so wurde sich die Zahl der erforderlichen Umrechnungen aus rund 88 Millionen erhöhen. Die Denkschrift schätzt die Gesamt sten des Geldwertunterichiedes sür die vom >. Fanuar 192'2 bis 21. November 1928 in An- ipruch genommenen Wechseltrcditc aus etwa 8lll) Millionen Goldmarl. Gehe man davon aus, daß der tragbare Steuersatz nicht über lll Prozent liege, so würde nach Absetzung eines Betrages für Klein- und Kurzkreditc sowie für sonstige Ausfälle ein Aufkommen von höchstens .ä Gotdmark in Frage kommen. ,Zu der Frage einer Lombardkrcditstcucr kommt die Denkschrift zu dem Schluß, daß der Lleuersag wegen des notwendigen Ausgleichs von Harten nur zwischen 5 und 10 Prozent angcsetzt werden könnte. Das Aufkommen wäre auf höchstens 10 Millionen Goldmark zu veranschlagen. Dieses Rohauslommcn sei so gering, daß die Erhebungülosten oemgcgcn- über in jedem Falle als unverhältnismäßig hoch erscheinen müßen. Zur Krage der Soulokorreulstcüer stellt die Denkschrift fest, daß nach den gemach ten Erhebungen allein be« einer Großbank l-'>2 Millionen Umrechnungen notwendig DieKrisedespreutzischenLandtags Rach der Rede Brauns Die politische Debatte über die preußische Regierung Braun wurde im prcnßischen Land tag durch eine sozialdemokratisch: Fraktions erklärung, die der Abg. Leid verlas, eröffnet. Tarin wird dem Kabinett Braun das Ver trauen der Sozialdemokratie ausgesprochen und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß cs Braun gelingen möge, die Regierung aktionS- sähig zu erhalten. Die Sozialdemokratie ver traue darauf, daß trotz der Wahl Hindenburgs eine Landtagsauslösung cs ihr ermöglichen werd:, in einem neuen Wahlgange den Kamps für die Republik unter günstigeren Umstän den zu führen. Der mit stürmischem Beifall der Sozialdemokraten aufgenommcncn Erkü rung folgte eine große dcutschnattonale Oppo- sitionSrede. Ter Abg. Lüdccke erklärte, cS gebe nur zwei Möglichkeiten zur Lösung der Regierungskrise: Ein Beamtcnkabinett ober Auflösung, lehnte aber auf einen Zuruf der Linken es ab, die Auflösung zu beantragen. Im weiteren Verlaufe der Bcratung.n im Plenum des Preußischen Landtages gab ein Zentrumsvertretcr die Erklärung ab, daß das Zentrum nach wie vor an der bisher einge nommenen Haltung sesthalte, daß die beste Lösung in Preußen die Wiederaufrichtung der großen Koalition sei. Abg. Heil mann erklärte: Die Sozial demokrati: sei jederzeit zum Verhandeln über eine tragfähige preußische Regierung bereit. Tie Auflösung dränge sich auf. wenn alle Ver- handlungömöglichkeitcn erschöpft seien. Er glaube aber, die Auflösung sei bereits unser, meidlich geworden. Die Sozialdemokratie werde im Landtagswahlkampfe für Republik, Demokratie und Gerechtigkeit kämpfen. Tie Aussprache über die Regierungserklä rung wurde hieraus abgebrochen. wären. Für eine vorläufige Ertragsschätzung der Besteuerung ständen Unterlagen nicht zur Verfügung. Es könne aber nicht damit gc- rechnet werden, daß die ErhebuugSkostcn in irgendeinem erträglichen Verhältnis zum Er trag der Steuer gehalten werden können. Die Denkschrift behandelt dann die in der Oesseutlichkeit vielerörterte Ablösung einer Bcstenerung der Fnslaiiousgcrvinnc durch eine Bermögeusznwachs- oder Vermögens- erhaltungösteuer. Die Denkschrift kommt zu dem Schluß, daß dem Gedanken einer Vermögensznwachsbc- stenernng mit Beschränkung auf den aus die Geldentwertung znrückzusührenden Vermögens zuwachs schwerwiegende Bedenken entgegen standen. Zur Frage einer allgemeinen Be steuerung des Vcrmögenszuwachses erklärt die Denkschrift, daß die neuen Stcuergcsctzent- würfe der Negierung von dem Gedanken be herrscht seien, die Bildung neuen Kapitals zu fördern, damit dem blutleeren Wirischasts- lörpcr neues Blut zugcsuhrt werde. Es müsse zwcisclhask'crscheiucn, ob bet Einführung der angeregten Zuwachsstcncr noch das zukünftige Stcnerprogramm der Regierung durchgcsuhrt werden könne. DaS neue Steuerprogramm wolle auf steuerlichem Gebiete nach jeder Rich tung hin zu normalen und wirtschaftlichen Verhältnissen zurückkehreu. Werde nun gleich wieder an den Beginn dieser neuen'Periode eine Substanzstcuer von erheblichem Ausmaße gestellt, so bestehe die Gefahr, daß dadurch auf absehbare Zeit eine Wiederkehr der Steuer moral abermals gefährdet werde. Nenn eine BermSncnszuwachsstcuer sich verlohnen solle, mülle bei dem verhältnis- mätzig geringen Kreis der in Betracht kom menden Pflichtigen der Steuersatz ei« er heblicher sein. -ätze, wie bei der Besitzstener, könnten nicht in Frage kommen. Tie Denkschrift äußert dann schwere Be denken gegen eine Bcrmögcnscrhaltungö- iteucr. Selbst wenn man den Prozentsatz d:s erhaltenen Vermögens ans 80 Prozent herab setzen wurde, so würden sowohl die Zahl der Hecanzuzichcndcn als auch die auflommendcn Steuerbeträge gering sein,' denn die Zahl der Vermögen, die mehr als 20 Prozent zuriick- gcgangcn sind, sei unvergleichlich höher, als die Zahl der weniger als 20 Prozent zurück- begangenen Vermögen. Die Denkschrift schließt: Das Ziel der Zuwachs- und Vermögcns- crhaltungssteuer läßt sich erst dann wirklich erreichen, wenn seststcht, daß die Aufwertungs frage endgültig und irrevisibel gelöst, daß allen Wirtlchaitsgütern ihr natürlicher Wert wieder zurückgcgeben ist. Danach wird eine ZuwachS- bh'teuerung, wenn sie überhaupt technisch durch führbar sein sollte, erst möglich sein, wenn auch die MictzinSbildung wieder frei und die deutschen Ankagewertc der werbenden Wirt schaft wieder voll ansgenutzt find. Dieser Zeit punkt könnte aber im gegebenen Augenblick noch nicht bestimmt werden,' hierüber müßte vielmehr spätere Entschließung dem Gesetz geber Vorbehalten bleiben. O- So weit die Denkschrift. Eine Besteuerung der Fnflatickusgewinnr ans dem Wechselvcr- kehc oder in Form einer Lombardkreditslcuer oder einer Kontokorrcntstcucr kommt auch nach unserer Auffassung nicht in Frage. Die Regierung verwendet einen unnötigen Auf wand an Worten und Zahlen, wenn sie die Nnmöglichkcit einer solchen Steuer nachwecst. An Steuern solcher Art hat man tu ernst zu nehmenden Kreisen auch kaum gedacht. Ganz anders steht cs aber mit der Besteuerung der Fnflationsgcwinue durch eine Vermögcns- zuwachsstcucr oder Vermvgcnscrhaltungs- stcner, für die wir wiederholt eingetretcn sind. Nur nm eine solche Steuer handelt es sich'. Die Negierung macht es sich auffallend leicht, wenn sie sich gegen eine solche Steuer aus- svricht. Was sie vorbringt, das sind die be kannten Argumente — Schädigung der Kapi- tal-N:ub!«'ung, geringe Erträge »sw. Das; die Frage der Bermögenszuwachsbestcucrung mit der Frage der Kanitalneubikdunq weit weniger zu tun hat, als das Reichsfinanz- ministerium cs gern wahr haben möchte, weiß schon der Anfänger in der Nationalökonomie. Neber den Zeitpunkt der Erhebung einer sol chen Steuer kann man verschiedener Auffassung sein. Aber nicht auf den Zeitpunkt kommt es an, sondern darauf, ob der Vermvgcnszuwachs überhaupt besteuert werden soll oder nicht. Loebe bei Hindenburg Gestern nachm. traf RciHstagsvräsrdenf Lorbe in Hannover ein. Er begab sich sofort in die Villa Hindenburgs und batte dort mit dem neuen Reichspräsidenten eine länge re Unterredung. Die Besprechung dürfte sich vermutlich um das Programm der Vereidi gung im Reichstage gedreht haben. Vertagung der Antwortnote Die Botschafterkonferenz hat sich heute vormittag nach dem Meinungsaustausch über das neue Gutachten des Marschalls Fach bis auf weiteres vertagt, da angeblich die Stellungnahme verschiedener alliierter Mächte noch nicht einqegangen war. Die Blätter führen die Vertagung darauf zurück, daß die verbündeten Mächte die Entwicklung der innenpolitischen Lage in Deutschland und die Erklärungen, die Hindenburg am 9. Mai abyebcn soll, abwarten wollen. Auch mit der Wiederaufnahme der Genfer Vertragsvcr- handlungen und der französischen Antwort auf das deutsch: Memorandum soll bi; da hin gewartet werden. Der Londoner fran zösische Botschafter de Fleurian hatte heute nachmittag eine längere Aussprach? mit dem Auhenministcr. Tcmps meint, die Vorschläge des von Hindenburg regierten Deutschland mutzten selbstverständlich gehört werden. Nun komme es daraus an, das Einvernehmen zwischen den Alliierten herbeizuführen. In der Frage des Gacantiepak'es könne man versuchen, entscheidende Bew:i e für die Auf richtigkeit Deutschlands zu erhalten. Gne Anfrage wegen der Außenpolitik Die sozialdemokratische Re.chs'agsfraktion ha» im Reichstage eine Inierpstlation einze'oracht, ra der es heisst: Die Wahlagitation eines Testes der Parteien, die die Kandidatur des Gcneraifeltmar- schalis v. Hindenburg ausgestellt hatten, richtete sich gegen die republikanische Staacsiorm und mit be sonderer Heftigkeit gegen die bisherigen Lin en der deutschen Außenpolitik. Sie rich.ct deshstl» an die Reichsrcgierung die Frage, ov sie glaube, unter den geänderten Veihältniisen an der bisheri gen Außenpolitik festhailcn zu Kannen Oer Personalabbau Dem Deutschen Reichstage ist zur Oenkschnft über den Personalabbau eine zweite Ergänzung zugegangen, in der ein Überblick über den ge samten Personalabbau in der Zeit vom 2. Ok tober 1923 bis zum 3l. Dezember 1021 gegeben wird. Darnach sind insgesamt 141198 Bcam.e^ Angestellte und Arbeiter abgrdaul worden Der reine Abbau beträgt somit nach dem Stande vom 1. Oktober 1923 insgesamt 24^/z°o. Auf die Beamten entfallen l3Z"a, von den Angestellten sind 68,7 und von den Arbeitern 38,5»,o adge» baut worden. Oie belgische Kabinettskrise Wie die Pariser Morstcnbläiier aus Brüs sel melden, hat der König de Vrogueville gestern abend 7 Uhr zu sich berufen und ihn mit der Bildung des Kabinetts betraut, de Broqucville hat erklärt, er werde den Ver'uch machen, ein Ministerium aus der Grundlage des Wahlergebnisses vom 5. 4. zu bilden. Sintschechifch.polnischerGchiedsvertrag Heute wird gleichzeitig hier und in War schau der Text des tschechoslvtvaki'ch-poluische» Vertrages über ein Vergleichs- und Schieds verfahren vcrösfcntlicht, der am 23. April in Warschau unterzeichnet morden ist. Ter Ver trag tritt 80 Tage nach dem Austausch der Ra- tifikationsurkundcn in kraft und hat fünf Fahre Geltung. Er bestimmt u. a.: Beide Vertragsparteien verpslichten sich, einem Ver gleichs- und Schiedsverfahren alle Differenzen zu unterbreiten, die nicht im angemessener Frist auf diplomatischem Wege geregelt werde» können. Weiter beziehen sich die Bestimmun gen dieses Vertrages nicht aus Fragen, die den territorialen Status der Vertragsparteien berühren. Ihre Differenzen können nur durch ein freies Uebercinkommen zwischen beiden Parteien entschieden werden. Sechs Monate nach Austausch der Natisikationsur- knnden werden die Vertragsparteien eine ständige fünsgiedrtgc Ausgleichskommission mit einem Präsidenten cinsetzen, der Angehö riger eines dritten Staates sein müsse. , Gegebenenfalls wird der Präsident auf Er suchen der Parteien durch den Präsidenten des schweizerischen Bundesrates ernannt, falls der Präsident des Bundesrates sich damit ein verstanden erklärt. Sollte das Ausgleichs- verfahren zu keinem Resultat führen, so wür den die Differenzen auf Verlangen einer der beiden Parteien einem Schiedsverfahren, ge- gcbcnenfalls dem Haager Schiedsgericht, un terbreitet werden. Dieser Vertrag berührt in keiner Weise die Verpflichtungen der Signa tarmächte. die auf dem Genfer Protokoll für die friedliche Rege'ung internationaler Stret- tigkeiten vom 2. Oki. 1924 beruhen. Sollte»
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