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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 12.06.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192506126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250612
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1925
- Monat1925-06
- Tag1925-06-12
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SmLUcke 1S2S 1S4 ^MMÄSSSA li—tt-.«»a« - ""' ' ' LkrW Lusfä)lag berecknet. Schluß der Anzeigenannahme vorm. 11 Uhr. Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Taaen oder Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wirb keine Gewähr geleistet. Internonsbeträge sind sofort bei Erscheinen der Anzeige fällig. Sei späterer Zahlung wirb der am Tage der Zahlung giltige Zeilenprels in Anre nuna gebracht. Aabattanspruck» erlischt: b. v er spät. Zahlung, Mage ob. Konkurs d. Auftraggebers —. — —, " Sans«»««» «tckdGwck vre-ven, «irokaffe Blase»>h Ar. 6^6 «M^prech-Sknicht«- : Rkn», «Fee^ben M. S1»- IffN poüscheck-ttont»: 7lr. »II Oresdeu TazeSzelüinq für da« -Micke Dresden und leine Vororte »litt «ntbSlt sie amtNchen ««»anntmachung-n d.« Rates ,u Dresden für die StadtteNe a-s^n,,^ W.,d«r «Irsch, «üdsa», Rachn»«, »nd Landegast (U. und w. Verwaltungsbezirk) der weinetnden Wach, vlasewitz, L°'chwiq. M.i««r^ PMnItz, w.ihig und Sckvnfe'd, 1°wi« der Amt-Hauptmann,chaft Dre-den. "'dr < ' / / -^7 M. Dre-^on-Stasewttz - Verantwortlich für Lokales «erl Drache, für den übrtgm Inhalt Eugen Wer»««, beide in Dresden. Verlag: «Hgaw-Duchdrutkers, und LsrlagsanfiM chsrman« >rWyor »o, FürMe däh.cyevalt^ ^edattion UN- Sxpe-ttton — U^TÄMsewih, To!kkw!her Sir. 4 ÄWNSW i -— »?. Zavecang Freitag, den 12. Juni grildemt i . A2.Ä ohne"Zu'stellsebähr monatl q-ituna od Itülkzadi o.-^egsioeo. Lirua. -ci unvsrl. eingesandt. Manuskripten ist Rückpott» denusi s^nipr. aufgegeb. werden, kdnn. wir eine Veraniwori dez Oie Auswirkung des projektierten Paktes Oie Ourchmarfchfrage Uebcr die britisch-französische Verstän digung wird noch folgendes gesagt: Grundgedanke des Abkommens ist, von der Schweiz bis zur Nordsee eine Barriere »wi schen Frankreich und Deutschland auszurtchten, eine gesicherte Zone, die von keiner der beiden Machte betreten werden soll, es sei denn für Zwecke des Völkerbundes und auf besten An. writät. Es ist in der Presse auf den Umstand hingcwiescn, -atz in den bisherigen Mitteilun gen über die Verständigung Belgien nicht er wähnt ist. Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Garanticpakt sich lediglich auf die entmilitarisierte Zone bezieht und somit einen Schutz auch für Belgien bedeutet. WaS die Gefahr betrifft- daß Deutschland zur Opera» tionsbasis des Krieges werden könnte, so wird daraus hingcwiescn, daß eS die Absicht der vertragschließenden ist, jeden Einmarsch in hie entmilitarisierte Zone z« verhindern, anögenommc«, »en« eine Entscheidung deS Völkerbundes ge genüber einem sich gegen den Pakt ver gehenden Deutschland dies anordnet. Großbritannien geht keinesfalls über den Pakt für die Westgrenzc hinaus und über nimmt keine wetteren Verpflichtungen für die Ostgrcnzen. WaS diese betrifft, gilt für Eng land lediglich der Bölkerbundspakt. Für den Fall eines Kriegsausbruches läßt sich der britische Standpunkt folgendermaßen illustrieren: Falls Deutschland Polen angrcist, wird die Folge ein Dölkerbundskrieg gegen Deutschland sein. Greift Polen Deutschland an, richtet sich der Völkcrbundskrteg gegen Polen, und ein Durchmarsch von VölkerbundS- rruppen würde zugunsten Deutschlands er- folgen. Man argumentiert weiter: Bricht ein Krieg zwischen Polen und Ruß land aus und Frankreich wollte zur Un terstützung Polens Truppen dnrch Deutsch land schicken, so könnte Deutschland als Ratsmitglicd eine Entscheidung deS RateS anruseu «ud dabei seine Einwände geltend machen, wie -um Beispiel, daß es für die Sicherheit der durchmarschierenden Truppen nicht garan- tieren könne. In diesem Fall hält man eö für sicher, daß kein französischer General das Risiko des Durchmarsches auf sich nähme. <"> Bricht ein Krieg ganz plötzlich auS, oder sind die Mittel des Bölkerbundspaktcs zur Ver hinderung erschöpft, dann könnte Frankreich ohne Zustimmung Großbritanniens keinen Durchmarsch durch Deutschland Unternehmer. Täte eS dies dennoch, würde es dadurch den Pakt und die Entente zunichte machen. Dies würde Frankreich ebensowenig riskieren wie die völlige Isolierung, der es verfiele, wenn es etwa beim Versagen des Dawes-PlaneS von sich auS Sanktionen ergriffe. Endlich Aufschluß über das deutsche Angebot Durch das W. T. B. wird folgende halb, amtliche Mitteilung verbreitet: Das deutsche Angebot eines Sicherheitspaktes, das seit eini ger Zeit im Mittelpunkte der internationalen politischen Erörterungen steht, ist als vertrau- sich seinem Wortlaute nach bisher nicht be- kanntgegeben worden. Indes hat seinerzeit der Rcichsaußenminister des Auswärtigen dem Auswärtigen Ausschuß des Reichstages davon Kenntnis gegeben und im Anschluß dar. an in einem Interview die wesentlichen Teile drr deutschen Anregungen dargelegt. Neuer, dings hat die „Times" eine allerdings nach ssorm und Inhalt nicht ganz zutreffende Dar stellung veröffentlicht. Deshalb scheint eS an. gebracht, sich mit dem tatsächlichen Inhalt diese» «wtschen Memorandums, auf da» nun nach über vier Monaten eine Antwort erteilt wer- «en soll, zu befallen Das Memorandum bildet nicht etwa eine vereinzelte und die Gegenseite überraschende Maßnahme: sondern nur einen weiteren Schritt in der Verfolgung der Linie, <ruf der »r, Vorschlag de» damaligen Reich»kan,l«r» ilnno vom Dezember 1922, uud da» Angebot Das Ergebnis der Genfer Arbeitskonferenz Eindrücke eines deutschen Reichs delegierten Einer der deutschen NegierungSvertreter bei -er ani Mittwoch geschlossenen internatio nalen Arbeitskonsercnz legt seine Eindrücke über deren Ergebnisse wie folgt dar: Bet den Arbeltcrvcrtretcrn herrschte Enttäuschung und eine gewisse Verstimmung, daß die Ratifizierung des Washingtoner Ab kommens über den Achtstundentag nicht die erwarteten Fortschritte gemacht hat. Diejenigen Staaten, die es ratifizierten, spie len weltwirtschaftlich eine geringe Rolle. Die Industriestaaten nehmen eine verschiedene Haltung ein. Die einen zögern oder wollen, wie Deutschland und England, schrittweise Vorgehen. Andere bereiten Gesetzentwürfe mit der Klausel vor, daß die Ratifizierung erst erfolgt, wenn andere Industrieländer ra- ttfizicrten. Bei dieser Frage spielt der Konkurrenz kampf, daS Bestreben, bei dem wirtschaft» lichcn Aufbau möglichst soziale Belastun gen zu vermeiden, eine große Nolle. Man erhofft von der geplanten Konferenz der Arbeitsministcr Deutschlands, Frankreichs, Englands und Belgiens einen Fortschritt aus dem Wege der Ratifizierung. Fehlgeschlagen ist der Versuch, daS Abkommen zum Schutz der Glasarbeiter durchzubrlngen. Die Ab lehnung erfolgte mit den Stimmen der Un ternehmer und eines großen Teiles der Re. gierungen. Darüber sind die Arbeiter so enttänfcht, daß sie nunmehr sogar die Umwandlung des Abkommens in eine einfache „Empfehlung" ablchnten. Für die Kon ferenz bedeutete dies Ergebnis eine kritische Lage. Dagegen gelang es, das Abkommen über daS Verbot der Nachtarbeit in Bäckereien, so gar mit Einbeziehung der Bäckermeister, in daS Verbot, was einen stark umstrittenen Streitpunkt bildete, zur Annahme zu bringen. DaS Abkommen hat Aussicht auf Ratifizie rung. Ferner gelang es. daS Abkommen über gleiche Behandlung der inländischen und ausländischen Ar beiter bei der Uufalleutschädlguug durchzubringen, ebenso das Abkommen über die Unfallversicherung und Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche und Berufskrankheiten. Der wichtigste Ausschuß war derjenige für die Grundproblcme der Lozialverficheruug. Diese Probleme wurden eingehend durch gesprochen und völlige Ucbercinstimmung zwi. schen Arbeitern, Unternehmern und Regierun gen über die Notwendigkeit der Sozialver sicherung erzielt. Der Vorsitzende dieses Aus- schustes war der Vertreter der deutschen Re gierung. Die Konferenz beschloß, auf der nächsten Tagung die Krankenversicherung als dringendste, am leichtesten durchzuführende Versicherung, die den Unterbau für die Übri. gen Bcrsichcrüngsarten bildet, zu behandeln. Dem internationale« Arbeitsamt sind von der Konferenz nunmehr zwei große Aus gaben übertragen: die internationale Durchführung des Achtstundentages «ud die Internationalisierung der Sozialver sicherung. Es soll Material sammeln uud die Be handlung der Frage durch die nächste oder übernächste Konferenz vorberetten. Dies macht unbedingt eine erhöhte Mitwirkung der deutschen Mitarbeiter im Stabe des inter nationalen Arbeitsamtes, das aus 353 Beamte noch kein Dutzend Deutsche zählt, notwendig. Denn diese Arbeit kann ohne deutsche Hilse nicht durchgcführt werden! Die Konferenz hat die Mitarbeit der deutschen Regierungs vertreter aufrichtig angenommen, und die deutsche Arbeit sand allgemeine Anerkennung. Im Ausschuß für die Nachtarbeit in den Bäckereien wurde die deutsche Sprache völlig gleichberechtigt mit den offiziellen Spra chen der Konferenz behandelt. Der Vorsitzende deS Ausschusses für die Grundpuobleme der Sozialversicherung sprach deutsch, auch bei der Berichterstattung im Plenum, was völlig neu war. der gleichen Negierung während des Ruhr- konflikteS lag. Es nimmt daneben die Gedan ken auf, die Dr. Strelemann als Reichskanz ler in seiner Stuttgarter Rede im September 1923 ausgesprochen batte. Bei alledem handelt cs. sich nicht um endgültige formulierte Vor schläge, sondern um eine Darlegung deS all gemeinen Rahmens, in dem die deutsche Regie rung sich an einer Lösung der Sicherheits frage beteiligen zu können glaubt. In diesem Sinne ist d u Mächten erklärt worden, daß Deutschland sich z. B. zu ei nem Pakt verstehen könnte, dnrch den die am Rhein interessierten Mächte sich für eine zn vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Vereinigten Staaten von Amerika verv lichten, k-inen Krieg gegeneinander -«führen. In dem Eunoschcn Vorschläge war biete Verpflichtung auf die Dauer eines Menschen alters vorgesehen und außerdem an den Vor behalt geknüpft worden, daß der Krieg nicht durch Volksabstimmung beschloßen würde. Dies-» beiden Beschränkungen der FriedenS- vervflichtnngen. die fallen zu lasten, sich auch die Regierung Enno bereit erklärte, sind in das Memorandum nicht wieder aus genommen worden. Weiter ist in dem Memorandum die Mög- lichkeit eines SchiedSvertrageS zwilchen Deutschland und Frankreich vorgesehen, den bereit» die Reparation»«»», de» Kabmeit» Enno vom 2 Mai 102« angeregt hatte. Zugleich wurde der Abschluß deutscher Schied-oertrSg« lwie sie deutscherseits la tnzwilche« mit mehrere« Btaateu verein bart Word u siudi auch gegenüber «lleu audere« Staate« i« Aussicht genommen. Ferner ist in dem Memorandum der Ge ¬ danke eines Paktes zur Erwägung gestellt worden, der den gegenwärtigen Besitzstand am Rhein garantiert. Tie Fassung dieses Paktes wurde etwa so gedacht, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegenseitig verpflichten, die Unversehrtheit des gegenwär. tigen Gebietsstandes am Rheine unverbrüch lich zu achten, daß sie ferner, und zwar sowohl gemeinsam, alS anch jeder Staat jede Hand lung, die ihr zuwidcrläuft, als eine gemein same und eigene Angelegenheit ansehen. In einem solchen ans voller Gegenseitig keit beruhenden Pakte konnte im gleichen Sinne anch eine pzarantiernnq der Ent militarisierung der Nhcinlandc eiubczo- ge« werden wie sie die Artikel 12 und 13 des Verkailler Vertrages vorschreiben. Dabet ist daran zu erinnern, daß die ganze Entwicklung des Paktaedankcns von dem bei Friedensschluss anSgearbeiteten, aber nicht perfekt geworde nen GarantiepaktcS zwischen Frankreich Eng. land und den Vereinigten Staaten ihren AuS- gang genommen bat. Die ReichSregiernng bat in ihrem Memo, randnm auch die Möglichkeit anderer Lölnn. gen nnd eine evtl. Verbindung der Gedanken ins Auge gefaßt, die den vorerwähnten Bei spielen zugrunde liegen. Sie bat schlie'lich die Möglichkeit einer späteren, alle Staaten umfassenden Welt konvention offen gelosten. einer Weltkonventivn. in di« der ,«nächst znr Erörterung gestellt« regional« Sicherhe'.ISvati entweder aufqeben oder hsnringearbeitet wer den könnte. Auf dieses Memorandum der deuttchen Regierung soll nun endlich di« Antwort der Alliierte» erfolge». Eine internationale Hilfs organisation Der Plan eines zwischenstaatlichen Hilfs- wertes für Völker in Not, dessen Urheber der Vorsitzende des italienischen Roten Kreu- zes, Senator Giovanni Ciraolo ist, wird zur zeit vom Völkerbund erwogen. Dieser hat die Regierungen der einzelnen Staaten um Mitteilung ihrer Stellungnahme ersucht. Gemäß dem Satzungsentwurf Ciraolos, der den Regierungen vorgelegt worden ist. besteht die Aufgabe der zu schaffenden „Vereinigung der Staaten zur gegenseitigen Hilfe für Völker in Not" darin, die ständi gen Organe zu bilden und die technischen und finanziellen Maßnahmen zu treffen für sofortige, ausreichende und geeignete Hilfe bei einem Unglück, dem das betroffene Volk mit den ihm gewöhnlich zur Verfügung stehenden Mitteln selbst nicht zu begegnen vermag. Als Unglücksfälle oder Umstände, bei denen die Vereinigung emzuschreiten hat, kommen in Frage: Naturkatastrophen, tödliche Epidemien, gesellschaftliche Umwäl zungen. die in unvorhergesehener Weise die Mindestvoraussetzungen der gewöhnlichen Wirtschaft in Frage stellen, Kriegsfolgen, soweit sie es einem Volke unmöglich machen, für die unmittelbare Erhaltung des Lebens der Nolksgesamtheit selbst zu sorgen, ferner Unfähigkeit eines schwer betroffenen Volkes, das Mindestmaß von Leistung zur Rettung seiner Kinder aufzubringen. Die Vereinigung besteht aus den dem Völkerbund angehörenden Staaten und den jenigen Staaten, die — ohne Mitglied des Völkerbundes zu sein — ihren Beitritt zur Vereinigung bei dem Sekretariat des Völ- kerbundes angemeldet haben. Sie untersteht dem Schuh und der Ueberwachung des Völ kerbundes, in dem sie oolitischen und recht lichen Sitz hat, und wird eventl. von ihm vertreten. Hingegen ist ihre technische Ar- beit selbständig. Die Organe der Vereinigung sind: 1. die jährliche Generalversammlung der Abgeord. neten der in der Vereinigung vertretenen Staaten als oberste Ueberwachungsstelle. 2. die zentrale und technische Leitung und 3. so viele nationale, leitende, ausführende Einheiten, wie Staaten vertreten sind. Wäh rend die Generalversammlung nicht tagt, werden in dringenden Fällen ihre Befugnisse durch den Rat des Völkerbundes ausgeübt. Die zentrale und technische Leitung für die Organisation der internationalen Hilfe und für die Kapitalverwaltung liegt in Händen des zentralen und leitenden Einheitsamtes des Noten Kreuzes. Technische ausführende Organe sind die nationalen Rot-Kreuz-Ge- sellschaften. Sie haben die notwendigen Nachnahmen zu treffen, um zur Hilfsaktion bereit zu sein. Von der zentralen technischen Leitung wird ihnen für diesen Zweck eine jährliche Summe überwiesen. 2m Falle eines Unglücks, das internatio nale Hilfe verlangt, werden diejenigen na- tionalcn Gesellschaften, deren Einschreiten in der Generalliste der Mobilisierung bei dem betroffenen Volk und für das betreffende Unglück vorgesehen ist, automatisch mobili siert und treten in Aktion. Die zentrale Lei u g d'5 Rot n K uzes v rfo g ' ie Vor gänge und bereitet die Sendungen iür di« weitere Hilfe vor. Die jährliche General- versammluna bezw. d-er Rat des Völker- Kunde» entscheidet darüber, wie lang« di» internationale Hilfe, nachdem der ersten Rot gesteuert ist, fortgesetzt wird und aus welch, Weise. Das Kapital der Vereinigung wird gebü- det, indem jeder sich anschließende Staat
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