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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 11.07.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192507118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250711
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1925
- Monat1925-07
- Tag1925-07-11
- Monat1925-07
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ckr,cheint täglich mit den Vellage«: «mtl. Fremden-und Kurüste, Leben im Silb, «grar-Darte, Radio-Zeitung, ! Anzeigen werden die »gespalten» Petit-Zell, mit 20 Goldpfennigea berechnet, ReNamen dl« 4geipaltrne Zell« MuHeslunden, Au< alter und neuer Zeit,Moden.Z«itung,e>chnittmusterbl>aen. verLe,uaSprei« beträgt frei In« Hau« > mit SO Soldpfennigen. Anzeigen u. ReNamen mit plahvorschriften und ,chwierigen Satzarten werden mit so* monatl Mk. 1.90, durch diepost obneZustellgebatzr mvnaN M.r.-.^ür Fälle KSH.Sewatt, Redaktion und (?rvedttton ——i Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme dann. 11 Uhr. Für da- Erscheinen Aneg, Streit« usw. hat der Lezieher leinen Anspruch auf Lieferung b,w Ttachlieferung der I Anzeigen an bestimmten Tagen oder Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wirb Zeitung ob M-hahl b. Lesegelbe«. vwck:^mm« LaniAraf Nächst., Vre«den.Fr «tal. I AlnspK)jÜ. 4 I leine Gewähr geleistet. Insertlonsbeträge sind sofort bet Sr,cheinen der Anzeige fällig. Lei unverl. eingesanbt. Manuskripten ist Rückporto beftusüg. Für Anzeigen, welche durch j I Lei späterer Zahlung wird der am Tage der Zahlung giftige Ze.lenprei« in Anre nuk^ Fernir-r. aufgegeb. werden, länn. vir eine verantwort, bez. der Richtigleit nicht übernehm >> »L. ^ayrgSNg ' gebracht. Rabattanspmch erlischt: b.verpät. Zahlung, Klage ob. Kontur« d. Auftraggeber«. DmtzeiW»»AWivM "E mit Loschwiher Anzeiger »'7« ragkAeiking für das ««nicht Dresden und seine Dowtte. Dieses Blatt enthält dte amtlichen Bekanntmachungen des Rate« -u Dresden für die Stadtteile Blaservitz, Voschwih, Weiher Hirsch, Bühlau, Rochwih und Laubegast (ll. und M. Verwaltungsbezirk) der Gemeinden Wach witz, Riederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weihig und Schönfeld, sowie der Amtshauptmannschaft Dresden. Verlag: «bgao-Duchdruckerei «ad Vertageanstatt Hermann Deyer » So., Vreeden-Masewitz. - Verantwortlich für Lotalee Earl Drache, für den übrigen Inhalt Eugen Werner, beide in Dresden. 159 Sonnabend, -en 11. Luli 1925 Friedensmiete ab 1. April 1926? Reichsminister Dr. Brauns hält die Einführung -er Friedensmiete ab 1. April 1926 für möglich Die Rückwirkung auf die Lohn- und Gehaltsregelung Oie Beratungen im Ausschüsse Der Stcuerausschuß des Reichstages setzte am Freitag seine Beratungen über den Finanzausgleich, und zwar zur HauSztnssteuer, fort. Zugrunde gelegt wurde eine Gegenübcr- srellnng der Vorschriften über den Gcldentwcr- tungsauSgleich bei bebauten Grundstücken nach der dritten Stcucrnotvcrordnung und nach den dazu gestellten Kvmpromißanträgen des Aus schusses. Zum 8 28 beantragten die Abgeordneten Dr Hertz und Genossen, die dritte Stcuce- notvcrordnnng wie folgt abzuändern: 1. tz 26 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Die Länder und nach näherer Bestim mung des Landrechts die Gemeinden lGc- mcindevcrbände) haben im Zusammenhang mit der Regelung des Mietwescns von allen Gebäuden und Gebäudeteilen eine Steuer zu erheben in Höhe von mindestens 20 v. H. der Friedensmiete." 2. Anstelle des 8 26, Absatz 2, tritt folgende Bestimmung: „Das Auskommen der Steuer ist zur För derung des Wohnungsbaues und zur Erhal tung des EigcnwohuraumeS zu verwenden. Nach Mastgabe der Landesgesctzgcbung sind biS zu 10 v. H des Steueraufkommens zu Mietsbeihilfen für zahlungsschwache und zahlungsnnfähige Mieter zu . verwenden. Diese Mietbeibilsen gelten nicht als Unter stützung aus öffentlichen Mitteln." Abg. Dr. Fischer-Köln (Dem.) bean tragte, dass das Hauszinsstcnergcsetz am 31. März 1028 austcr Kraft treten müstte. , NcichsarbcitSministcr Dr. BrannS führte aus, daß die HauSzinSsteuer bis jetzt in den einzelnen Ländern in ganz verschie denem Umfang für die Förderung des Woh nungsbaues verwendet worden sei. Die Woh- nungsnot sei im wesentlichen eine Folge deS Krieges-- Es sei deshalb recht und billig, dast zur Beseitigung der Wohnungsnot in allen Ländern gewisse Mindcstaufwendnngcn gemacht würden. Es werde auch nur dgdurch möglich sein, die Wohnungsnot in absehbarer Zeit zu beseitigen. Es sei deshalb nötig, dast für die drei Jahre vom 1. Avril 1026 biS zum 81. März 1929 in allen Ländern ein gewisser Mindestsatz zur Bekämpfung der Wohnungsnot zur Verfügung gestellt werde. Eine Festsetzung für mehrere Jahre sei drin gend notwendig. Zur Erhaltung eines lei stungsfähigen Baugewerbes und zur Vermin derung der Baukosten müsse demnach eine ge wisse Gleichmäßigkeit und Zuverlässigkeit in der Bereitstellung der Mittel für die Bautätig keit eintretcn. AlS Mindestsatz seien 15 bis 20 vom Hun dert der Friedensmiete nötig. Auch die Miete zeige in den einzelnen Ländern erhebliche Verschiedenheit. Während Preußen eine gesetzliche Miete von 76 Prozent der Frie densmiete gegenwärtig habe, erreicht in Bay ern, Hamburg und Lübeck die gesetzliche Miete 85 Prozent und in Thüringen sogar 00 Pro zent der Friedensmiete Zeitweise waren die Unterschiede noch größer. Im Interesse einer einheitlicheren Gestal tung der Löhne und Gehälter und der Be lastung der Wirtschaft müsse die Fest setzung einer Mindcstmiete für das Reich folge«. Eine einheitliche feste Miete für das ganze Reich vorzuschcn, wäre natürlich nicht möglich. Die Länder sollen deshalb in der Lage sein, über den Mindestsatz htnauSzugchcn, falls ihnen das geboten erscheint. Da die Miete be reits für Juli in verschiedenen Ländern zwi schen 80 und 90 Prozent liege und kein Land weniger als 70 Prozent der FriedenSmiete als gesetzliche Miete hat. Gin neues pressionsmittel Das Londoner Memorandum enthält keine Bedingungen Während man in den Kreisen der Reichs regierung nach wie vor annimmt, daß die Räumung der Sanktionsstädte Duisburg, Düsseldorf und Ruhrort auf Grund der Lon doner Vereinbarungen pünktlich erfolgen wird, erörtert man in den politischen Kreisen sehr lebhaft die Gründe, die die alliierten Regierungen zu einer eventuellen Verlängerung der Besetzung dieser Städte veranlassen können. Unter anderem spricht man von der Möglichkeit, daß die Wciterbcsetzung die ser drei Städte als Prcssionsmitt l an gewandt werden könnte, um Deutschland zur Annahme der alliierten Entwass, nungssordcrungcn zu zwingen. Auf diesen Gedanken ist map durch die Acuste- rungen einiger französischer Blätter gekom men, in denen cs heißt, „Paris und Brüssel würden sich sehr entgegenkommend zeigen — besonders, wenn Deutschland die in der Note der Botschafterkonfcrenz ausgestellten Ab- rüstungssordcrungen loyal erfüllt." Diese An deutung genügt vollauf, um die deutschen außenpolitischen Kreise davon zu überzeugen, dast Frankreich und Belgien eine nene Taktik vereinbart haben, um in der Ent- wassnungsfraae einen besonderen Trumpf gegen Deutschland ansspiclcn zu können. Neuerdings wird mitgeteilt, daß auf der Londoner Konferenz am 16. August 1924 ein Memorandum verfaßt wurde, das sich mit der gleichzeitigen Räumung Duisburgs, Düss l- dorfS und NnhrortS mit der des Ruhrgebiets beschäftigt. Das Memorandum, das die deut sche Delegation seinerzeit ausdrücklich mit der französischen und der belgischen Delegation vereinbart und daraufhin dem Direktor des Quay d'Orsay, Peretti della Rocca, zugestcllt wurde, hat folgenden Wortlaut: Memorandum: In der Sitzung, die heute in London zwt- scheu der demschcn, französischen und bcl- gischen Delegation stattgenrnden hat, haben der französische und der belgische Herr Mi- nisterpräsidcut im Namen ihrer Regierun gen die Erklärung abgegeben, daß diese sich zu ihrem Teil nicht widersetzen werden, daß die im Frühjahr 1021 besetzten rechtsrheini schen Gebiete gleichzeitig mit dem Ruhr gebiet geräumt werden. Eine gleichlautende Ausfertigung dieses Memorandums ist heute dem französischen und dem belgischen Herrn Ministerpräsiden ten übergeben worden. London, den 16. August 1924. tgcz j Marx. Der Wortlaut dieses Memorandums zeigt, daß von alliierter Seite damals an die gleichzeitige Räumung der Sank- tionsstädtc mit der des NuhrgcbictS ab solut keine Bedingnngcu verknüpft wor- sind. Die alliierten Staatsmänner haben damals die Zusage gegeben, daß sie sich der gleichzeiti- gen Räumung nicht widersetzen werden und damit aus jede Möglichkeit verzichtet, irg.nd- einen Vorwand für eine Weiterbesctzung der Ruhrhäscu in der Hand zu halten. Indem man ans diese bedeutsame Tatsache hinwcist, vertritt man in den Kreisen der Reichsrcgie- rung die Auffassung, daß es Deutschland gleichgültig sein kann, ob die Nänmnng der Rnhrhäsen ans einen gemeinsamen Beschluß samt ich r Alliier ten hin oder lediglich ans die Initiative Frankreichs und Belgiens erfolgt. Daß England oder Italien irgendwelche Ein wendungen erheben könnten, hält man in Berlin für ausgeschlossen. Im übrigen aber würde die Nichträumung dec Nuhrhäscn zur Folge haben, daß die Neichörcgicrung sich vollständig außerstande erklärt, über die Sicherhcitssragc in irgend welcher Form wei ter zu verhandeln. Oie englische Stellung London, 1v. Juli. Der diplomatische Berichterstatter des „Daily Tclcg aph" schreibt hinsichtlich der Frage der Räumung von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort, es müsse daran erinnert werden, daß Großbritannien vor längerer Zeit anläßlich der Nu «rbesetzu g jede Verantwortung de facto und de jure für die Besetzung der drei Städte abgelehnt habe. so könne für das ganze Reich bis zum 1. April 1926 die Friedensmiete ohne allzu- graste Schwierigkeiten erreicht werde«. Mictstcigcrungcn von größerem AuSmast würden im allgemeine» nicht ohne Ein fluß auf Löhne und Gehälter bleiben kön ne». Große Gruppen der Arbeiter und An gestellten dürften bei den derzeitigen Ein, kommcnSverhältnissen nicht in der Lage sein, eine weitere Belastung auf sich zu uchmeu. Diesen Tatsachen Rechnung zu tragen, werde Aufgabe der Lohn- und GehaltSpolitik sein. Bedenken wegen gewisser ungünstiger Wirkun gen der Mictsteigerung auf die Volkswirtschaft ständen die unbestreitbaren Vorteile gegen über, die sich ans einer Sicherung des Woh nungsbaues auf Jahre hinaus und durch die Beschäftigung der verschiedensten Gewerbe für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, für die Volksgesundheit und Kultur ergeben. Der Minister gab dann eine ausführliche Statistik wieder über die Steigerung der Löhne. Durch schnittlich könne man sagen, daß das Lohn niveau vom Februar 1925 biS Mai 1925 um 9 Prozent gestiegen sei. Vergleiche man damit die Steigerung dcr gesetzlichen Miete im glei chen Zeitraum, so ergebe sich, daß die gesetzliche Miete kaum so stark sei, wie LaS Lohnniveau Durch die Mietssteigerung sei also eine Be. lastnng der Wirtschaft nicht gegeben. Nachdem der völkische Abg. Seisfert seine freudige Zustimmuug zu den Ausführungen des Ministers auSgcdrückt hatte, verlangte Ab geordneter Schneider (Dem), daß die HauSzinSsteuer keinesfalls verewigt würde. AIS die HauszinSstcuer gcschassen wurde, hätte man sic einmütig als Notstcucr angesehen. Es ginge nicht an, daß die öffentliche Hand nun versuche, die Enteignung des Hansbesitzes dau ernd fortznftihrcn aber die HanSzinösteuel helfe auch den Mietern nichts; denn sie ver teuere lediglich die Mieten. So empfindet man allseitig die Hauözins- stevcr als eine rohe und ungerechte Last. Der Betrag, der nach Abzug der HauSztnS- stcucr dem Hauswirt noch verbleibe, sei zu ge ring, alS daß er dann noch zurVcrzinsung und Amortisation dcr zur Ausführung großer In- standsetzungSarbciten nötigen Kapitalien aus reicht. Hieraus erkläre sich dcr im volkswirtschaft lichen Sinne überaus bedauerliche Verfall aller Häuser in Deutschland. auSgcbaut werde, d h. zum größten Teil nur für die Neubautätigkeit bzw. zur Erhaltung des bisherigen WohnraumS verwendet werde. Hieraus trat Vertagung ein. Eteurroot und Kredltnot Steuern können nur auS dem Volksein kommen brstruten iverdeu. Ta aber das Volks, entkommen eine gegebene Größe ist, ist auch die Sicuerkapazität beschränkt. Als die deutsche Regierung unmittelbar nach dem verlorenen Kriege den Staalsbedarf nicht mehr mit rich- richtigen Steuern decken konnte, griff sie zur verkappten und zugleich brutalsten und unge-> rechtesten Steuer aller Zeiten: zur Noten- presse, zur Inflation. Mit Hilfe dieser Eisen- bartkur gelang es, nicht nur das Einkommen der meisten Wirlichastssubjckte bis auf ein Minimum wegzusteucrn, sondern auch die Substanz der Wirtschaft anzugrcifcn, zu mo- btlisicrcn und für Staatszivecke zu verwende». Jetzt droht der deutschen Wirtschaft eine ähn liche nicht minder große Gefahr. Im Fiskal« jahr 1924/25 betrug das deutsche National, entkommen schätzungsweise 25 bis 30 Milliar den RM. Tic Reichs-, Landes- und Ge meindesteuern sollen sich dagegen im selben Zeitraum auf zusammen mindestens 11,6 Mil- l.ardcn NM belaufen. Schon ein Vergleich dieser Zahlen läßt unwillkürlich Zweifel auf. kommen, ob diese gewaltige Sieuersumme tatsächlich nnr aus dem Einkommen geflossen ist. Viele Anzeichen sprechen dafür, dast sich hinter einem Teil dcr Lleuer„einnahmcn" Substanzkonsiskationen verbergen — ähnlich den durch die Inflation verursachten —, das die „Einnahmen" insoweit al'v nur fiktiv sind. Man spricht deshalb heute ganz allgemein davon, dast die Stenern zum Teil aus der Vcrmögenssubstanz genommeu worden sind. In den meisten Fällen haben vielmehr die übermäßigen Steuern eine starke Ver- oder gar Ucbcrschuldung des mehr oder minder iibcrkapitalisiertcn Unternehmens zur Folge gehabt. Der SteucrfiskuS verlangte Steuern, die die Kapazität vieler Betriebe bei weitem überstiegen. Dcr Steuerzahler wurde nicht ordnungsgemäß veranlagt und die Stenern nicht vom wirklich erzielten Reinertrag er. hoben. Es ist ganz unmöglich, daß die hoben Steuern vom Ncbcrschnß gewonnen worden sind. Was blieb nun dem einzelnen Steuer- zahlcr übrig, der vom Finanzamt neben den Lieferanten, der Arbeiterschaft usw. stark bc. drängt wurde? Er verkaufte zuerst Devisen, Effekten nnd sonstige flüssige Mittel, voraus, besetzt, dast er überhaupt noch welche besah. Und als dieic Werte restlos versilbert waren, nahm er Kredit aus. Er ging also zur Bank und nahm das erhaltene Geld, um damit vor allem auch seine Stenern zu bezahlen snicht ausschließlich!). DaS S»arkapital der Banken wurde dadurch insoweit nicht produktiv, son. dern konsumtiv, also im höchsten Grade zweck widrig verwandt. Obgleich wir Privatwirt, schaftlich eine Ncnkavitalbildung scststcllen kön- neu sSnakassenstatistik, Bankausweises, hat volkswirtschaftlich gesessen keine entsprechende Kapitalvermessrnng stattaefnuden. An Stelle von realem Kapital sind nur juristische For. dcrnngcn entstanden. Da^ Svarkapital ist an anderer Stelle durch Stenern anfgczchrk worden. Durch die übermässigen Steirern wird allo nickst nnr die Nenkapfta'bildunq verhindert kErtragslosigkZt vieler Betriebe!), sondern, auch wo sich wirklich noch Sparkapital bildet, besteht die Gefgssr, dass eS über die Banken und Kreditnehmer ssinwea in die Hände des Stenersi-kuS wandert, also mrsae- »cssrt wird und der Produktion verloren geht. Dieser Kreislauf wird zur Groteske, wenn man sich vergegenwärtigt, -ass ein ganz an- sehnlicher Teil der anS dar Wirtschaft gevrest. ten St-uern wieder in dftse'sse f^irtschast zu. rückflttsst, und Zwar als Bankkredit. DaS Rcfchskinanrminfsterinm kaust von der R-fksssssan? Rediskonten, nnd die Gemeinden aftmentieren durch issre Einlagen bei der Gi. rooraanisation die Wirtschaft. Man gibt also mit der einen Hand zurück — ans Umwegen gegen Zins' —, was man vorsser mit der an- deren genommen hat. — Selbstverständlich
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