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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 27.08.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-08-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192508274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250827
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250827
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1925
- Monat1925-08
- Tag1925-08-27
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Sächsische 4 monatl. Mkl.vv, ^99 ^925 »alt« P*ttt-Z«t1« mtt 20 c ln»«laen u. ItÄamen mV pl «uffchlaq berechnet. Schluß brr Anzeigen an bestimmten Erscheint täglich mtt den Setlagen * Slmtl. Fremden, und Kurllste, Leben im Dild, Agrar-Dart», Radlv-Zettun« > . .,— Mußestunden, Aus alter un^never Zett^obä^eitung^^nitttnuflerbi^en. v^^,uq«^ei< beträgt stet ins Haus j mit »o nntaen bereuet, IleNamen bi« 4 gespalten» Zelle hrtfi« «mb schwierigen Satzarten werben mtt 5vL izelgenannahme »er«, Uhr. Für bas Erscheinen ober Plätzen, sowie für telephonische Aufträge wirb beträg» stnb sofort bei Erscheinen der Anzeige fällig. Tua« der Zahlung gisiige Zeilen-rrts in Anr«' nun« v«rspät. Zahlung, Mage ob. Konkurs d. Auftraggebers. ^erntprect>.«ntch«nß: Amt Dresden Hr. AIS« —Ls tel^tzlbr EWMWs» SW«»ttz MN L^fLytMyer Anreise PMsGmU, «M-mck Drüben, «tratst, Dß>s«Witz Ir. «a r»«^,^ng fk !xx »gnch, » »- o«- Dleses Blatt «nthiNt »1« amtttchen v«»anntina<k,uno-n E. »lasew^, Solch«»», Bleiber Mqch, Bühlau, RochMtz und LaubAft m Ma». -e durch I ^'UfciVIY, ^vtteVlyer M. 4 r^n« s«währ-^lM Ins-rtf- Donnerstag, den 27. August Krieg, Streifs ulk». bat der Sezieher leinen Anspruch m Zeitung ob Jiastzechl b. Lesegelbes. Druck: (Demens L Sei unverl. eingesandt. Manuskripten ist Mckporto bet Fernspr. aufgegeb. werbe«, llnn. »tr eine Verantwort. ' W .»I I hj < Ser Wortlaut der französischen Role Eine Einladung an die deutsche Negierung — Völkerbund, Durchmarschrecht, (Achiedsgerichtsobligatorium Di« dem ReichSaußenmtntster von dem französischen Botschafter am Montag über« reichte Note lautet in Uebersehung wie folgt: Indem die französische Regierung von der deutschen Note vom 26. Juli 19N Kenntnis nimmt, stellt iie gerne die Uebereinstimmung der Anschauungen zwischen den beiden Regie- rungcn fest, die in gleicher Weise bestrebt sind, den Frieden Europas auf eine Verständigung gestützt zu sehen, die den Völkern ergänzende Sicherheitsgarantien verschafft. Die franzö sische Regierung steht mtt Genugtuung, daß die deutsche Regierung nach aufmerksamer Prü- fung der französischen Note vom 18. Juni ihrer Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß eine Eini- gung mögltch"tft. In dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht htnatzSzuschieben, wird sich die franzö sische Regier««--mrA Li« Darlegung derjenigen Bfwxrknngen beschränke«, zu denen üt in Neveretnstlmmung mtt ihren Alliierten durch -ie Prüfung des drei wesentlichen Punkte der deutschen Note vetänlaßt wird. Da diese Note sich zu gewissen, tn der französischen Note vom 16. Juni aufgeworfenen Fragen nicht äußert, will sie anscheinend zu erkennen geben, daß die deutsche Regierung insoweit keine grundsätz. lichen Bedenken hegt und sich nur die Er örterung von Einzelpunkten vorbehält. I. Mit Befriedigung hat die französische Re gierung festgestellt, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, den Abschluß eines Sicher- heitSpaktes von einer Aenderung der Bestim mungen des FrtedenSvertrageS abhängig zu machen Jedoch lenkt die deutsche Regierung zwei mal die Aufmerksamkeit darauf, daß die Mög lichkeit gegeben sei, die bestehenden Verträge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Ver hältnissen anzupaffen, wöbe, sie auch auf ge- wisse Bestimmungen der Völkerbundsahungen hinweist, ebenso bringt sie den Gedanken einer Aenderung deS DkkuvationSregimeS in den Rheinlanden tn Anregung. Frankreich ist sich bei seiner Achtung vor den internationalen Verpflichtungen der Ver tragsbestimmungen, auf die die deutsche Note anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Absicht, sich irgendeiner Bestimmung der Völ- kerbunüSsatzung zu entziehen. Es erinnert aber daran daß diese Satzung in erster Linie aus der gewissenhaften Achtung vor den Ver trägen beruht- die die Grundlage deS öffcnt- lichen Rechtes Europas bilden und die für den Eintritt eines Staates in den Bölkerb-und die aufrichtige Absicht der Innehaltung seiner internationalen Verpflichtungen zur ersten Bedingung macht. In Uebe rein stimmuna mit ihren Alliierten ist die sn»«zSsifche Regiernug der Ansicht, daß weder der FrkedenSvertra« «och die Rechte, die n«ch diese« vertrage Deutsch, la«d «d de« Alliierte« zaftehea. drei«* trSchtiat »»erde« dürfe«. Ebensowenig «sie der Vertrag dürfen auch die Garantien für seine Durchführung oder die Bestimmungen, di« di« Anwendung dieser Garantien regeln und tn gewissen Fällen ihre Erleichterung vorsehen, durch die in Aussicht genommenen Abmachungen geändert werden. Wenn die Note oöm 1«. Juni hervorgehoben hat. daß der SicherheitSpakt „weder die Be- ftimmungen deS Vertrag«- über die Besetzung d«S linken Rbeinufers noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinlandabkommen fest, gesetzten Bedingungen berühr«« dars", so be- sagt daS. - daß Frankreich s« sehr «S auch bereit ist. bi« schwebend«» verhandln«»e« i« libe» rale« Seilte ««b »it friedliche« Absich ten fortHnfeve». «icht ans leine Rechte «er» dichten kann. Im übrig«« wiederholt Frankreich zu feinem Teile die bereit- von de« Alliierte« abgegebene Erklärung, daß sie die Absicht haben, sich ge- »iffenhalt an ihre Verpflichtung«« zu halten. 17. Die Alliierten sind nach «»ie vor über- gevgt daß die Angehörigkeit z«m Völkerbund -ür Deutschland, nachdem e- feine« Lintritt vollzogen hat, das sicherste Mittel sein würde, um seine Wünsche zur Geltung zu bringen, wie es andere Staaten ihrerseits getan haben. Der Eintritt Deutschlands i» de« Völker, buod ist die eiuzige dauerhafte Grundlage einer gegenseitige« Garantie n»d eines e«ro, väische« Abkommens. In der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen her wirksam zvm Ausdruck bringen, die da durch den Charakter von Bedingungen an- nebme« würden. Nur innerhalb des Bundes kann er seine Wünsche dem Rate unterbreiten, indem er von einem Rechte Gebrauch macht, das allen dem Bunde angehörenden Staa'.en zusteht. Aus diesem Grunde Haden wir mit Bedauern die Borbehalte der deu.schen Not« ge- lesen, wonach die Frage des Eintritts Deutschlands in de« Völkerbund noch der Klärung bedürfe^ da da» Schreiben de« Bölkerbundsrates vom 13. März 1923 nach Ansicht der deutschen Regierung ihre Bedenken nicht aufgeräumt hat. Die französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen der Völkerbundes zu sprechen. Der Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten befaßt worden ist, hat der deutschen Regierung seine Entscheidung mitgeteilt, die sich auf den Grundsak der Gleichheit der Nationen stützt, einen Grundsatz, der für keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zuläßt. Die alliierten Regierungen können sich, was sie angeht, nur auf ihre früheren Erklärungen beziehen und nur wiederholen, daß nach ihrer Auffafsung der Eintritt Deutschlands in den Völ- berdund nach Maßgabe des allgemeinen Rechtes die Grundlage für jede Verständigung über die Sicher heit bleibt- Cs ist gerade das Fch'.en jeder Sicher heit, das bis jetzt die allgemeine Abrüstung ver hindert (!) hat, die in der Völkcrbundssakung vorgesehen ist und auf die jene deutsche Note anspielt. III. Die deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite der Schiedsoer- träge, die zwischen Deutschland einerseits und Frankreich und Belgien als Signatarmächten des Rheinpaktes sowie den anderen Deutsch land benachbarten Signatarmächten des Ver sailler Vertrages andererseits abznschließen sein würden, Vorbehalte gemacht, die den obli gatorischen Charakter dieser Schiedsverträgc nach dem Muster -er von Deutschland bereits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlossenen Schiedsverträgc einschränken würden. Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen VerglcichSkommts- sion vor. Aber die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch auf die meisten Fälle Anwendung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die poli tischen Fälle, also gerade diejenigen, die -um Kriege führen könnten. Dadurch würden die im ersten deutschen Memorandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestimmungen, die den Abschluß von Schtedsverträgen zur Sicherstellung einer friedlichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Konflikte tnS Auge fassen, tn be denklicher Weil« eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf diese Weise eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht aus alle Streitigkeiten -wischen den einander benachbarten Ländern erstreckt, als Friedens garantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lassen würde. Was wir vor allem wollen, tft das, daß hinter den tn der Note vom 16. Juni angegebenen BorauSsetzun- g«n jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für alle Fäll« obligatorische friedliche Regelung unmöglich gemacht wird. D«r Sruudsatz ei«eS derartige« Schieb-» aertchtSobligatorl««» ist «ach ««serer Au» ficht die «serkäßliche vedi«g«»g für eine« Pakt, «»ie iHv die deutsche Regier««- ia ihrer Note vo« S Februar »erschlägt. Die von Ler deutschen Regierung hinsichtlich der Garantierung eine- GchteüSvertraaes her- vorgehobene« Befürchtungen können einer ob jektiven Prüfung Nicht ftandhalten. Nach dem in Lu-fiwt genommenen System entscheidet der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifer tft. Der ««greiser b«-eich»et durch die bloße Tatsache, daß er, an- statt sich auf eine friedliche Lösung ein-ulafsen, den Waffen greift oder eine Verletzung der Grenzen ober am Rhein der entmilitarisierten Zone begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der das größte Interesse daran hat, derartige Verletzungen von der einen wie von der alleren Seite zu verhindern, beim ersten Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zwecke seinen ganzen Einfluß geltend zu machen. Im übrige« wirb eS ««r »o« ber ei«e« der benachbarte« Nationen selbst abhäng«, daß dieses Garantiesqstem, baS z« ihre« gegenseitige« Schutze geschaffen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. das System der Garantierung eines Lchted-vertrage- anlaugt, so geht es «««ittel- dar von einem Gedanken aus, der von der BölkerbundSversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als mit dem Geiste der Satzung übereinstimmend anerkannt wor den ist. Es scheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formulieren, die das Funktionieren -er Garantie, gleichviel wer der Garant ist und gleichviel ob sich die Garantie auf die Grenze vder auf die SchiedSsprechung bezieht, der Art der Verletzung, den Umständen des Falles und dem durch die unmittelbare Anwendung der Garantie erforderten Grad der Schnelligkeit anpaflen. In diesem Sinne könnte man unter- suchen, ob es nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um die Unpartei lichkeit Ler Entschließungen sicherzuftellen, ohne der Unmittelbarkeit und Wirksamkeit der Ga rantie zu schaden. Zusammensassen- kann die französische Re gierung gegenüber den drei wesentlichen Punk ten der deutschen Note vom 20. Juli 1925 in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten und ohne sich der Rechte in Anwendung irgendeiner Bestimmung der Völkerbundsatzung entziehen zu wollen, nur ihre vorstehenden Bemerkungen über die Notwendigkeit einer gewissenhaften Achtung vor den Verträgen bestätigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung der Fragen, die sich auf die Zulassung Deutschlands zum Völ kerbunde beziehen und über die sich der Böl- kerbundsrat ausgesprochen hat. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß die in Aussicht genom menen Garantien in Formeln gebracht werben können, die gerecht und vernünftig sind und zugleich mißbräuchliche und ungerechtfertigte Auslegungen und Einwendungen ausschließen. Die französische Negierung ist sich in Ueber einstimmung mit ihren Alliierten der Schwie rigkeiten und der Verzögerungen bewußt, die die Fortsetzung einer Verhandlung über so delikate Fragen auf dem Wege des Notenwech sels mit sich bringt. Aus diesem Grunde be schränkt sie sich unter Hinweis auf ihre Note vom 16. Juni auf diese allgemeinen Bemer kungen, ohne auf weitere Einzelheiten einzu- gehen. Nach diesen tn Aufrichtigkeit dargelegten vorbereitenden Ausführungen, die zur Ver- meidung jedes Mißverständnisses bestimmt sind, lädt Lie frauzöfische Regierung i« Uetzer» eiuftimmung mit ihre« Alliierte« Lie deut sche Regierung ei«, «ach Liese« Grundlage« i« Verhandlungen ein-utrete« mit Lem Wille«, z« eine« vertrage -» gelange«, dessen Adschluß^raukre^M seine« Teile Zwei ergänzende Erklärungen Der französische Botschafter hat die Ant« wortnote in -er Sicherheitsfrage durch die beiden folgenden Erklärungen ergänzt, die durch gleichlautende Erklärungen des eng lischen Botschafters und des belgischen Ge- sandten bestätigt worden sind: 1. Frankreich und seine Alliierten wür- den cs für zweckmäßig halten, wenn die juristischen Sachverständigen der Mtuiste- rien de- LuSwärtigen von Deutsch land, Belgien, Frankreich und Groß britannien so bald wie mög lich zusammenträten, um dem Vertreter des Deutschen Reichs die Möglichkeit zu geben, die Ansichten der alliierten Regie rungen über die juristische und die tech nische Seite der zur Erörterung stehende« Fragen kennen zu lernen. 2. Nachdem diese Vorarbeit erledigt ist. könnten die Minister des Auswärtigen von Deutschland, Belgien, Frankreich un- Großbritannien eine Zusammenkunft ver abreden, von der die alliierten Mächte eine Beschleunigung der endgültigen Lösung der vorliegenden Fragen erhoffen. Doch eine Antwort? Die deutsche Antwort auf die französi sche Sicherheitsnote wird heute abend nach Paris übermittelt werden. Ter Wortlaut wird nach der Uebergabe veröffentlicht werden. — In der halbamtlichen Erklärung welche durch das W. T. B. verbreitet wird, ist zum Ausdruck gebracht, es werde keine deutsche Antwort erfolgen. Diese Mittei lung steht also im Widerspruch mit der oben wiedergegebenen, ebenfalls vom W. T. B. verbreiteten Meldung. Oie juristischen Sachverständigen Für di« bevorstehende» Konferenz der juristische« Sachverständigen ist von d:utscher Sei.« Ministerial direktor Dr. Gauß in Aussicht genommen. Di« Konferenz wird voraussichtltch am kommenden Mm»- tag in London zufammenireten. Generalaussperrung im Baugewerbe Die heutige außerordentlich« Hauptver sammlung -es Beton- und Tiefbau-Arbeit- geberverbandeS für Deutschland stellte sich grundsätzlich auf den Boden der Gesamt- auSsperrung. Das Präsidium des Verban des wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den beiden übrigen Bauarbeitgeberverbän den die erforderlichen Maßnahmen zu tref fen. Der ReichSverband des deutschen Tief- baugcwcrbes hat mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die bei ihm beschäftig, ten gewerblichen Arbeiter mit Tagesschluß des 2. September zur Unterstützung deS Arbeitskampfs im Hochbau zu entlassen. Schiedsspruch für das Textilgewerbe Fm Lohnstreit i» der mittel- und westsächsischen Textilindustrie ist gestern im Reichsarveiismini- sterium ein Schiedsspruch ergangen, der den gleichen Grundlohn Vorsicht, wie der am 18. Füll in dieser Sach« bereits gefällt« Schiedsspruch. Bezüglich Ler Akkordlöhne sind weitcraeh nde Sätze vor- geseken. Als erstmaliger Kündigungstermin ist der 8.' März 1926 im Schiedsspruch genannt. Di« Parteien Haden sich dis zum 29. August über di« Annahme d« Schiedsspruch» zu erklären. Oie Preissenkungsaktion der Reichs regierung Nachdem die Reichsreglerung mit dem Groß handel Dechandlungen über den Preisabbau gepflo gen hatte, fanden heut« einer Korrespondenzmeldung zufolge ähnliche Dechandlungen mit d«r Haupt- gemeinschast des deuttchen Einzelhandel, statt. Di« Vertreter des Einzelhandels erulärten sich daz« bereit, dte Senkung der Umsatzsteuer b«t d«n Preise« für neuzude» ehend« Waren zum Ausbruch zu bringen. Der .Doss. Ztg." zufolge findet heut« im Relchswirtschaftsministerium eine Besprechung über die Teurrunasbewegung und die Gegenaktion d« Regierung flott, z« der Delegierte all« gewerkschaftlichen Richtungen und Vertreter d« Beamtenbünd« geladen sind.
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