Suche löschen...
Sächsische Dorfzeitung : 05.04.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-188804052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18880405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18880405
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1888
- Monat1888-04
- Tag1888-04-05
- Monat1888-04
- Jahr1888
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 05.04.1888
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ezpe» ». Redaktimi »re-Deu-Neuftatzt L Meißner Lasse 4. Die Zeitung erscheint. rtenftag, >»«uersta» mW r,nna»en» früh. >»»n»e«e«t»- Pret»: «terlrljahtt-Mk 1^0. Z» bejirhen durch die kaiserlichen Post- «mstalten und durch unsere Boten. Bei freier Lieferung tu» Hau» erhebt die Pvst noch eine Ve» tnhr von LS Psg. Sächsische Nacheilung. Lin unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Amtsblatt für die kgl. AmtShauptmannschasten Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt, für die Ortschaften de- kgl. Amtsgerichts Dresden, sowie für die kgl. Forstrentämter Dresden, Tharandt und Moritzburg. verantwortlicher Redakteur und Verleger Kerrman« Müller in Dresden. Juforate werd«» bi» Montag, Mittwoch ». Freitag Mittag angenommen und losten: dirlspalt.ZeilelüPK Unter Eingesandt: «Pf». Luserate«« Aunatz»eftelc«: Die Arnotdtsche Buchhandlung, Jnvalidendank, HaasüisteinLvogler. Nudolf Moste, G. L. Daube « La. in Dre-den, Leipzig, Hamburg, Berlm, Frankfurt a/M. Ar. 40. Donnerstag, den 5. April 1888. 5v. Jahrgang. Abomi ements - Einladung. Auf das mit dem l. April begonnene zweite Quartal der „Sächsischen Dorfzeitung", „Zünftigster Jahrgang", nehmen alle kaiserlichen Postämter, Postexpeditionen und Landpostboten gegen Vorausbezahlung von I Mark 50 Pf. Bestellungen an; auch kann das Blatt, wenn es verlangt wird, den geehrten auswärtigen Abonnenten durch die betreffenden Postanstalten gegen Botenlohn von nur 25 Pf. pro Quartal jeden Dienstag, Donnerstag und Sonn abend pünktlich ins Haus gesandt werden. Diejenigen Pränumeranten in Dresden und Umgegend, welche ihre Bestellungen direkt bei uns (Neustadt, kl. Meißner- gaffe 4), oder bei den von uns angestellten Boten machen, erhalten die Zeitung jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend ohne irgend eine Preiserhöhung zugeschickt. Dringend ersuchen wir aber, die Abonnements-Bestel lungen gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die Nachlieferungen der bereits erschienenen Nummern nicht einstehen können. Inserate finden bei der bedeutenden Auflage der „Sächsischen Dorfzeitung" durch dieselbe sowohl in Dresden und dessen Umgegend, als auch im ganzen Lande die aus gedehnteste Verbreitung. Bereits erschienene Nummern werden, soweit möglich, nachgeliefert. Die Verlags-Expedition. Politische Weltschau. Deutsches Reich. Der „Reichs-Anzeiger" ver öffentlicht folgenden allerhöchsten Erlaß vom 31. Mürz: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. wollen, um unseren Regierungsantritt durch einen Akt um fassender Gnade zu bezeichnen, I. allen denjenigen Per sonen, welche bis zum heutigen Tage wegen Beleidigung der Majestät oder eine- Mitgliedes des königl. Hauses (8 95 und 97 des Strafgesetzbuches), wegen Verbrechen oder Vergehen in Bezug auf die Ausübung der staats bürgerlichen Rechte (88 105—109 des Strafgesetzbuches), wegen der in 88 110,112,113,114,115, 110 und in den den ßtz 123, 130, 130a, 131 des Strafgesetzbuches als Widerstand gegen die Staatsgewalt oder als Verletzung der öffentlichen Ordnung bezeichneten Verbrechen oder Vergehen, wegen der in den 88 196 und 197 des Straf gesetzbuches gedachten Beleidigungen, wegen der mittelst der Presse begangenen oder in dem Reichsgesetze über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs.Gesetzblatt Seite 65) vorgesehenen Vergehen und Uebertretungen, wegen der nach der Verordnung vom 11. Mürz 1850, betr. das Versammlung-- und Vereinigungsrecht (Gesetz- Sammlung Seite 277), strafbaren Handlungen, durch Erkenntniß oder Strafbefehl eines preußischen Civil- gerichtes zu Freiheits, oder Geldstrafen rechtskräftig verurtheilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, unter Niederschlagung der noch rück ständigen Kosten in Gnaden erlassen, ihnen auch die etwa aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte wieder ver leihen und die etwa ausgesprochene Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaussicht aufheben. Ist wegen einer unter die vorstehenden Paragraphen fallenden und wegen einer anderen strafbaren Handlung auf eine Gesammtstrafe erkannt, so ist der wegen der ersteren Handlung verhängte Theil dieser Strafe als erlassen anzusehen, gleichviel, ob derselbe im Sinne deL 8 74 des Strafgesetzbuches die erkannte schwerste Strafe oder nur deren Erhöhung darstellt. Im Zweifelsfalle ist durch den Justizminister unsere Entschließung einzuholen. Auch wollen wir die von AmtSwegen zu stellenden Anträge des Justizministers bezüglich solcher Berurlheilungen er. warten, welche erst nach dem heutigen Tage wegen einer vor demselben begangenen strafbaren Handlung erfolgen oder welche erst nach diesem Tage rechtskräftig werden. II. Ferner wollen wir denjenigen Personen, über welche bis zum heutigen Tage wegen Uebertretungen Haft oder Geldstrafen oder wegen anderer als der unter 1 bezeichneten Vergehen Freiheitsstrafen von nicht mehr als 6 Wochen oder Geldstrafen von nicht mehr als 150 M. rechtskräftig verhängt worden sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt wurden und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen. Auf vorsätzliche Körperverletzungen und auf Beleidigung findet dies nur dann Anwendung, wenn der Verur- theilte die Verzichtleistung des Verletzten auf die Be strafung beibringt. Haftstrasen bleiben von dieser Gnadenerweisung ausgeschlossen, sofern zugleich auf Ueberweisung an die Landes-Polizeibehörde erkannt ist. Ist in einer Entscheidung die Verurtheilung wegen mehrerer strafbarer Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gnadenerweisung nur Platz, sofern die Strafe insgesammt das oben bezeichnete Maaß nicht übersteigt. Hl. Soweit dritten Personen aus einer Entscheidung gesetzlich ein Anspruch erwachsen ist, wie bei Forst diebstählen an Gemeinde- oder Privateigentum (8 34 des Gesetzes vom 15. April 1878, Gesetz - Sammlung Seite 222), so behält eS dabei sein Bewenden. IV. Auf die von einem der gemeinschaftlichen Landgerichte zu Meiningen und Rudolstadt oder von einem der ge meinschaftlichen Schwurgerichte zu Meiningen und Gera erkannten Strafen findet dieser Erlaß nur An wendung, sofern nach den mit den betheiligten Regie, rungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung de» Begnadigungsrechte- in dem betreffenden Falle uns zusteht. Unser StaatSministerium hat für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung diese- Erlasse- Sorge zu tragen." Sowohl am Eharfreitag wie am ersten Osterfeier tage begaben sich der Kai er und die Kaiserin in einem geschlossenen Wagen von Charlottenburg nach Berlin, wo selbst sie in ihrem PalaiS abstiegen, um dort da- Frühstück einzunehmen. An beiden Tagen, namentlich aber am Oster- Sonntag, hatte sich vor dem PalaiS eine zahlreiche Menge angesammelt, die dem Monarchen bei dessen Erscheine« am Fenster stürmische Ovationen darbrachte. Am Mittwoch hat der Kaiser übrigens auch das Mausoleum zu Charlottenburg besucht und daselbst längere Zett am Sarge seines Vaters verweilt. Se. Majestät der Kaiser Friedrich hat ferner folgenden Erlaß an den Kultusminister gerichtet: „Ich will, daß sofort die Frage erörtert werde, wie durch einen Umbau des gegenwärtigen Dome- in Berlin ein würdige-, der bedeutend angewachsenen Zahl seiner Gemeindeglieder entsprechende- Gotteshaus, welches der Haupt- und Residenzstadt zur Zierde gereicht, geschaffen werden kann. Sie haben hiernach daS Weitere zu veranlassen." Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", bekannt lich das Leiborgan deS Fürsten Bismarck, schreibt in ihrer Nummer vom 1. April anläßlich de» Geburts tages de- Reichskanzlers: „Unter den hervorragenden Männern unsere- Vaterlandes, denen der heutige Tag daS Dasein gegeben, ist eS vor Allen der große, von der Liede und Verehrung der gesammten Nation ge tragene Staatsmann, dem alle Herzen entgegenschlageu. Ein treuer Diener und bewährter Rathgeber unsere» unvergeßlichen HeldenkaiserS, dem er sein ganze- Leben geweiht, blickt Fürst Otto von Bismarck heute auf ein ganz besonder- ereigmßreicheS, folgenschwere- Lebens jahr zurück, in welchem die Fülle und Macht seine- Genius neue Erfolge den bisher gewonnenen angereiht und in dem er die Geschicke der Nation in ernsten und schweren Stunden der Trübsal mit kräftiger Hand gehalten und zum Besten geleitet hat. In den Beginn deS verflossenen Jahres fiel die Durchführung deS EeptennatS und damit die siegreiche Wendung in dem Kampfe gegen daS Ueberwuchern de- ParteigersteS und deS Sonderinteressenthume», infolge dessen eS möglich gewesen ist, alle sittlichen und wirthschaftlichen Kräfte unseres Volkes behufs Kräftigung und Sicherung de» Reiche- nach Außen wie nach Innen zusammen zu fassen. In den letzten Abschnitt deS Jahre- fiel die Feuilleton. Der Günstling des Herzogs. Von O. Bach. m Fortsetzuus ) Und möchtest Du — Du, Arthur, — der Vollstrecker diese- sogenannten Rechte- sein?" — fragte Gabriele, einen langen Blick auf daS finstere Antlitz Bottmer'S richtend — „möchtest Du mit dem Bewußtsein einer solchen That leben? Könntest Du den Gedanken ertragen. Deine Hand mit Blut befleckt, einen Menschen getödtet zu haben? Würdest Du dann noch den Muth haben, Deine Arme um mich zu schlingen, mich zu Deinem Weibe zu begehren? Würdest Du nicht fürchten, daß sich die Blutschuld an Deinem Weibe, an Deinen Kindern, au Dir selbst rächen könne? Doch wozu un- solche Schreckbilder vormalen" — fuhr sie ruhiger fort. — „Mit Gotte- Hilfe wirst Du nie in die furchtbare Lage kommen und wie ich Dich, mein Arthur, kenne, lieber Alle-, Alles über Dich ergehen lassen, ehe Du den grausamen Muth fändest, ein Menschenleben hin- zumorden." Bottmer lächelte bitter, seine Augen blitzten un- muthig auf, als er fragte: „So würdest Du mich lieber todt — " „Als mit dem Kainszeichen behaftet sehen" — fiel Gabriele hastig ein, aber gleich darauf ergriff sie seine Hand und sie zärtlich pressend, meinte sie innig: „Gott schütze Dich, mein Arthur, vor einer so furchtbaren Alternative. Du wirst leben, lieben, glücklich sein und glücklich machen. Warum uns so traurigen Gedanken hingeben? Mögen eS die thun, die schuldig sind; wir wollen an Gotte» Güte glauben, der Zukunft vertrauen und versuchen, daS Böse, was Andere gethan, möglichst gut zu machen. Weiß Judith schon ihr Unglück? O Gott, daS arme Kind, wie wird sie eS ertragen? Sie hing mit so treuer Liebe an dem Vater und diese Liebe giedt mir den Beweis, daß der Mann nicht ganz schlecht ge wesen sein kann, denn das positiv Böse stößt da- Gute ab." „Gerade um Judith'- Willen siehst Du mich so früh hier" — erwiederte nach einigem Zögern der junge Mann, indem er sich die Haare au» der feuchten Stirn strich. — Und nun erzählte er, was der Forstmeister gewünscht, ohne jedoch die Scene zu beschreiben, die sich un Forsthause abgespielt hatte. Er war ihm peinlich zu Muthe und er gewann der Geliebten gegenüber nicht die frühere Sicherheit wieder, so große Mühe sie sich auch gab, ihn aufzuheitern, die Falten, die auf seiner Stirn lagen, zu verscheuchen. „Und magst Du noch so vernünftig und beamten mäßig über da- Ereigniß urtheilen" — meinte sie, nachdem sie ihren Plan in Betreff Judith's ausgesprochen — „eS hat Dich doch mitgenommen, Dein Herz weiß nicht- davon, was Deine Lippen sprechen. Ich würde Dich ja nicht so lieb haben, wenn nicht Dein Herz über den Verstand zu siegen vermöchte, wenn nicht Dein poetisches Gemüth sich mir offenbart hätte. O, mein Geliebter, laß mich nie an Deiner Güte, Deinem Edelsinne irre werden, ich liebe in Dir — alle- Schöne, alle- Große." Er zog ihr Köpfchen an seine Brust, um ihr nicht zeigen zu müssen, wie peinlich ihn ihre Worte berührten. Die Tugend und Reinheit, die strengen Begriffe Ga brielen'-, die Ansprüche, die sie an seinen Werth machte, wurden ihm in diesem Augenblicke lästig und so sehr er auch von der Schönheit und Anmuth deS jungen Mädchen» entzückt war, empfand er etwa- wie Groll gegen Gabriele. Seine Eitelkeit war verletzt und sein Empfinden für sie unterlag einer Wandlung, die er jetzt noch nicht ganz begriff, die aber Gabriele instinktiv empfand, al» er, einen kühlen Kuß auf ihre Stirn drückend, sagte: „Du legst einen allzugroßen Maaßstab an meine Eigenschaften, liebe Gabriele; ich bin ein schwacher, irrender Mensch, der da- möglichst Gute erstrebt, doch von Deinem Ideale weit entfernt ist. Aber die Liebe verschönt und veredelt ja" — fuhr er wärmer fort, ihre Hand an seine Lippen ziehend — „und mein Mädchen liebt mich so, wie ich bin, nicht wie ich sein könnte — nicht wahr, Gabriele, ich irre nicht?" Da» war wieder der echte Ton der Liebe, der au» den letzten Worten klang, da- war auch wieder der zärtlich heiße Blick, der fiA glühend in die Seele senkte, jetzt war er wieder der Mann ihre- Herzen-, den sie liebte, dem sie vertraute, der Mann, der eine Macht über sie gewonnen, für den sie Alle» opfern wollte, für den sie den inneren Zwiespalt ausgenommen, der jetzt in stillen Stunden sie uneins mit sich selbst machte. Wie von einem Zauberstabe berührt, schwand die Furcht, die sich momentan Gabrielen'» bemächtigt hatte. Inniger schmiegte sie sich an den Geliebten und die zärtlichen Augen bittend zu ihm erhoben, flüsterte sie:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite