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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 4.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454406Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454406Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454406Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Teilweise fehlerhafte Paginierung: S. 211 nach 212 eingeheftet
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (5. Februar 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 4.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (20. Januar 1891) 8
- AusgabeNr. 3 (5. Februar 1891) 16
- ArtikelBekanntmachung 16
- ArtikelBekanntmachung 16
- ArtikelBekanntmachung 17
- ArtikelBekanntmachung 17
- ArtikelDas Niello 17
- ArtikelSilber 18
- ArtikelInternationale elektrotechnische Ausstellung in Frankfurt a. M. ... 18
- ArtikelNormal-Statut 18
- ArtikelZur gefl. Beachtung! 20
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband 20
- ArtikelDomizilwechsel 20
- ArtikelVereins-Nachrichten 21
- ArtikelVerfahren zur Messung hoher Temperaturen 21
- ArtikelVermischtes 21
- ArtikelFragekasten. Fragen 22
- ArtikelFragekasten. Antworten 22
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1891) 24
- AusgabeNr. 5 (5. März 1891) 30
- AusgabeNr. 6 (20. März 1891) 36
- AusgabeNr. 7 (5. April 1891) 43
- AusgabeNr. 8 (20. April 1891) 50
- AusgabeNr. 9 (5. Mai 1891) 60
- AusgabeNr. 10 (16. Mai 1891) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 76
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 86
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 95
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 103
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 121
- AusgabeNr. 17(1. September 1891) 131
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 141
- AusgabeNr. 19 (1. October 1891) 155
- AusgabeNr. 20 (15. October 1891) 167
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 175
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 187
- AusgabeNr. 23 (1. December 1891) 196
- AusgabeNr. 24 (15. December 1891) 205
- BandBand 4.1891 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Allgemeine UHRMACHER-ZEITUNG. Erscheint am 5. und 20. jeden Monats. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark bei allen Post*Anstalten und Buchhandlungen. ORGAN des Preis der Anzeigen: Die viergespaltene Petit-Zeile 20 Pf'g., bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen nach Uebereinkunft. Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes. Für die Redaction verantwortl.F. C. Schulte, Hausen b. Frankfurt a.M. — Druck u. Verlag v. H. Richter, Fürstenwalde (Spree). IV. Jahrg. Fürstenwalde (Spree), den 5. Februar 1891. No. 3. Bekanntmachung. In der am 25. Januar d. Js. zu Frankfurt a. M. statt gefundenen Vorstandssitzung stand als vornehmster Punkt die Stellenvermittelung auf der Tagesordnung. Schon in der vorigen Nummer haben wir über die bisherige Art der Stellenvermittelung, wie sie überall und auch von uns gehandliabt wurde, unsere Meinung geäusserst. Um nun etwas besseres zu schaffen, was beiden Theilen — Gehülfen, wie Prinzipal — genügen soll, haben wir dieser hochwichtigen Sache die grösste Beachtung ge schenkt u.nach reiflicher Erwägung Folgendes beschlossen: 1. sucht, ist ver- a. b. c. d. (Als 2. Jeder Verbandsgenosse, der Stelle pflichtet, dieses Gesuch dem Verbände einzureichen, worauf dieser ihm, eine seinen Wünschen und Leistun gen entsprechende Stelle verschafft. Dem Gesuch ist beizufügen: AVie lange gelernt und bei wem? Wie lange Gehiilfe? Bisheriges Gehalt? Alter? Portosatz ist jedem Gesuch eine 10 Pfg.- Briefmarke beizulegen.) Die Stellenvermittelung ist für alle Verbands-Ge nossen kostenfrei. 3. Jedem Verbands-Mitglied wflrd es zur Pflicht gemacht, nur durch die Vermittelung des Verbandes eine Stelle zu suchen und das Annonciren zu unterlassen. 4. Die Stellenvermittelung des Verbandes wird für ganz Deutschland auf einen Punkt centralisirt und zur besseren Erreichung dieses Zweckes das Bureau des I. Schriftführers nach Berlin verlegt. 5. Die vielfach uns mitgetheilen Klagen über schlechte Behandlung und Verdienst der Gehilfen seitens ein zelner Geschäfts-Inhaber, veranlassen uns, neben der Stellenvermittelung auch eine Auskunftsstelle zu errichten, wodurch jeder Verbandscollege umgehend oder längstens binnen 3 Tagen jede verlangte Aus kunft erhält. Jedes diesbezügliche Gesuch ist beim I. Schriftamt einzureichen unter Beifügung von 10 Pfg. (Briefmarke) als Portoersatz. 6. Die Genossen, welche ihre Stelle wechseln wollen, w r erden ersucht, uns im eigenen Interesse stets so früh als möglich ihr Gesuch einzureichen. 7. Die Annoncirung von Vakanzen, die dem Verband zugehen, findet nicht mehr statt. Die bisherige Rubrik für Stellenvermittelung des Verbandes in unsermOrgan ivird fortan nur noch dazu benutzt w r erden, anzuzeigen, in welcher Stadt eine Vakanz vorliegt. 8. Jeder Verbandsgenosse, dem wir eine Stelle ver mittelten, ist unter allen Umständen streng verpflichtet, uns sofort davon Mittheilung zu machen, ob er die Stelle angenommen oder darauf verzichtet hat. Hat Jemand dem Prinzipal die Annahme der Stellung schriftlich oder mündlich zugesichert, so ist Ersterer auch gezwungen, dieselbe anzutreten, widrigenfalls er den gesetzlichen Strafen verfällt. Der I. Schriftführer ist ermächtigt worden, an sämmt- liche Prinzipale, die Gehülfen beschäftigen, eine Auffor derung zu erlassen, unser Werk durch Zuweisung der Vakanzen energisch zu unterstützen. Wir glauben mit Sicherheit auf deren Unterstützung rechnen zu können, denn auch ihnen kommt unser Streben, auf dem Gebiete der Stellenvermittelung etwas Nützliches zu schaffen, zu Gute. Ist es den Prinzipalen, die schon seit Jahren über die vorhandenen Unzuträglichkeiten öffentlich geklagt haben, ernstlich um eine Besserung zu thun, so dürfen wir uns auch von dieser Seite auf die weitgehendste Mithülfe verlassen. Alle Collegen des Verbandes ersuchen wir dringend, nach unsern Weisungen zu handeln nnd unsere Aufgabe möglichst noch dadurch zu unterstützen, dass sie ihren Chef mit unserer Stellenvermittelung bekannt machen. Mit ehrlichem Wollen etwas zu nützen, sind wir an diese Arbeit gegangen; wir hoffen, dass unser Versuch sich er folgreich gestalte und unsern Genossen, der deutschen Gehilfenschaft, zum Heile gereiche. Die vorliegend zur allgemeinen Kenntniss gebrachte Verordnung tritt mit dem 20. Februar 1891 in Kraft. Frankfurt a. M., den 25. Januar 1891. Der Central-Vorstand. I. Auftr.: C. Schulte, I. Schriftführer. Bekanntmachung. Auf Beschluss des Central -Vorstandes in seiner Sitzung vom 25. Januar 1891 zu Frankfurt a. M. wird Folgendes allen Verbands-Collegen, Bezirks- und Orts- Vereinen zur gefl. Kenntniss gebracht: „Der Verbandstag pro 1891 wird in Berlin am Pfingst-Montag den 18. Mai, Morgens 9 Uhr, eröffnet werden“. Voraussichtliche Dauer der Verhandlungen Frankfurt a. M., den 28. Januar 1891. I. Auftr.: C. Schulte, I. Schriftführer.
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