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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454463Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454463Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454463Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Schutz der Erfindung
- Autor
- Klostermann, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1884) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1884) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1884) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1884) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1884) 45
- AusgabeNr. 8 (16. April 1884) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1884) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1884) 69
- ArtikelBekanntmachung 69
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 69
- ArtikelVerhältnisse zwischen Unruhe, Zugfeder und Spirale (Fortsetzung ... 69
- ArtikelNeues Schlagwerk, welches durch das Zeiger- oder Gehwerk der Uhr ... 70
- ArtikelDie Goldschmiedekunst vor dem siebenzehnten Jahrhundert (Schluss) 72
- ArtikelPatentirte Taschenweckeruhr von Charles Masméjan in Genf 73
- ArtikelDas "Verbrennen" des Eisens und Stahls (Schluss) 73
- ArtikelAus der Werkstatt 73
- ArtikelDer Schutz der Erfindung 74
- ArtikelSprechsaal 75
- ArtikelPatent-Nachrichten 75
- ArtikelVom Büchertisch 75
- ArtikelBriefkasten 75
- ArtikelInserate 76
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1884) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1884) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1884) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1884) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1884) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1884) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1884) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1884) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1884) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1884) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1884) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1884) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1884) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1884) 181
- BandBand 8.1884 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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No. 10 Deutsche Uhrmacher-Zeitung- 75 schuldigung irgend welcher Art für die versäumte Zahlung zugelassen wird. So will es wenigstens das Gesetz; in der Praxis hat sich dies jedoch nicht unbedingt durchführen lassen. Es giebt Fälle, in welchen die Versäumung der Zahlung schlechterdings dem Patentinhaber nicht zuge rechnet werden kann, wo auch die grösste Sorgfalt des Zahlungspflich tigen durch höhere Gewalt oder durch das Versehen eines beamten ver eitelt wird, ln Frankreich hat man sich zweimal, in den Jahren 1848 und 1871, genöthigt gesehen, durch besondere Gesetze die Patentinhaber gegen die Versäumniss, der durch den Strassenkampf unmöglich gemach ten Zahlung zu restituiren. In Deutschland ist ein solches Auskunfts mittel noch nicht nöthig geworden. Doch scheint in einzelnen Fällen eine Restitution durch das Patentamt zugelassen zu sein. Das englische Patentgesetz enthält die zweckmässige Bestimmung, dass die versäumte Zahlung binnen 3 Monaten nachgeholt werden kann, wenn genügende Eutschuldigungsgründe geltend gemacht werden und eine Strafgebühr bis zu 10 Pfd. Sterl. entrichtet wird. (Fortsetzung folgt.) Sprechsaal. Geehrte Redaction! Indem ich meine volle Zustimmung ausspreche zu der in der vorigen Nummer enthaltenen Beschwerde der Herren Collegen in Görlitz, worin nacbgewiesen wurde, wie sehr der Erwerb der reellen Uhrmacher eines Ortes durch das unüberlegte Kreditgeben und mehr als zweifelhafte Ver fahren mancher der Herren Grossisten geschädigt werden kann, möchte ich mir gestatten, hier noch einen anderen Uebelstand zu berühreu, welcher nicht minder den Erwerb der Uhrmacher mancher Orte erheblich beeinträchtig, wie es besonders in meinem Wohnort, der industriellen „Goldstadt“ Pforzheim, der Fall ist und in Gmünd und Hanau sowie an anderen Plätzen der Goldwaarenindustrie wahrscheinlich nicht besser sein wird. „Ich meine den Tauschhandel zwischen Uhrenfabrikanten resp. Grossisten mit Goldwaarenfabrikanten“. Wenn es schon im Allgemeinen beklagt werden muss, dass sich hier und da der Gebrauch eingebürgert hat, Rechnungen für gelieferte Waaren anstatt mit Geld zum grössten Theil durch Waaren auszugleichen, so macht sich dieser Gebrauch aber ganz besonders bei uns Uhrmachern in Pforzheim fühlbar; nicht, dass wir veranlasst würden, für die wenigen von uns verkauften Uhren andere Waaren nehmen zu müssen, sondern durch den eben bezeichneten Tauschhandel. Es werden dadurch eine Unmenge von Uhren hierher geschleudert, die dann, um Geld zu machen, durch alle nur mögliche Mittel und zu Schleuderpreisen ins Publikum gebracht werden. Die Sache geht ganz natürlich zu! Ein grösserer Theil der hiesigen Bijouteriefabrikanten, die ihre Fa brikate nach überseeischeu Ländern, Amerika, Australien u. s. w. ex- portiren, betreiben nach jenen Ländern auch einen Handel mit Uhren, welche sie entweder von Fabrikanten iu der Schweiz oder Grossisten direct beziehen und zum Theil mit eigenen Fabrikaten bezahlen. Da gegen wäre unsererseits ja durchaus' nichts zu sagen und keine Klage darüber zu führen, wenn sich durch diese Tauschgeschäfte nicht grosse Missbräuche eingeschlichen hätten, durch welche wir Uhrmacher ganz empfindlich geschädigt werden. Zunächst werden die durch den Tausch handel nach hier gelangenden Uhren zum grossen Theile nicht wieder aus geführt, sondern verbleiben am Platze und werden häufig wieder als Zahlmittel der Fabrikanten untereinander benutzt. Ich willnuu durchaus nicht behaupten, dass diese Art Geschäfte mit Vorliebe cultivirt wird; sie haben sich aber eingebürgert uud besonders bei den kleineren Fabrikanten. Erhalten dieselben z. B. von Uhrenfabrikanten oder Uhrengrossisten einen Auftrag auf goldenen Uhrketten, so ist in der Regel daran die Bedingung ge knüpft, wenigstens 1 oder 2 Carton Uhren dagegen in Rechnung zu nehmen, und um das Geschäft zu machen, wird es selten abgeschlagen. Der kleinere Fabrikant sagt sich: nun so 6 bis 12 Uhren kannst Du schon losbringen. Da sich aber diese Geschäfte immer wiederholen, so kommt es dann, dass manche Fabrikanten zuletzt ein kleines Uhrenlager auf dem Halse haben, was dann, wie schon gesagt, durch alle nur mög liche Mittel ins Geld gesetzt werden muss. Die Art und Weise wie diese Verkäufe betrieben werden, ist ver schiedener Natur, aber darin gleich, dass wir Uhrmacher ganz bedeutend geschädigt sind. Es ist mir bekannt, dass in einzelnen Fabriken den Arbeitern Uhren mit sehr kleinen Abschlagzahlungen aufgedrängt werden, z. B. mit einem Lohnabzug von einep Mark wöchentlich. Der Arbeiter erhält auf diese Weise mit nicht zu grösser Anstrengung allerdings eine Uhr, die ihm dann halb geschenkt erscheint, wenn sie auch noch so miserabel ist In anderen Fällen halst man seinen guten Freunden diese spottbilligen, halb geschenkten Uhren auf. Mit einem Wort, es hat sich durch diese Verhältnisse ein. Uhrenhandel in den hiesigen industriellen Kreisen ent wickelt, welcher den Absatz von Uhren seitens der Uhrmacher in Pforz heim fast vollständig verdrängt. — Lassen sich doch selbst Buchhalter, welche in Bijouteriefabriken thätig sind, Uhren direct aus der Schweiz kommen, um sie ebenfalls an die Arbeiter und Lehrlinge der ihnen unter stehenden Fabriken auf Abschlagszahlungen resp. Lohnabzüge zu ver treiben. Diese Zustände sind am hiesigen Platze nahezu so geworden, wie es nirgends schlimmer sein kann, wie sie aber zu bessern wären, ist schwer zu sagen. Der Tauschhandel zwischen Bijouteriefabrikanten und Uhrenfabrikanten resp. Grossisten ist eben schon so fest eingewurzelt, dass dagegen fast nicht anzukämpfen ist, wenn uns die letzteren nicht selbst dabei zu Hilfe kommen in der richtigen Erkenntniss, dass sie dem legitimen Uhrengeschäft unberechenbaren Schaden zufügen und es ganz untergraben, wenn den Uhrmachern der Boden für ihre Existenzfähigkeit entzogen wird. Es soll zugegeben werden, dass die Tauschgeschäfte, soweit sie den Export von Uhren betreffen, eine gewisse Berechtiguug haben und uns Uhrmachern nicht schaden, aber man sollte doch nicht an jeden in der Bijouteriebranche beschäftigten Buchhalter Uhren direct zum Verkauf liefern und nicht bei jedem Bezug von Goldwaaren von kleineren Fabri kanten darauf Bedacht nehmen, eine Anzahl Uhren dabei los zu werden, deren Weitervertrieb die Uhrmacher in ihrem Erwerbe dann so bedeutend beeinträchtigt. Es sei ferne von mir, einem der Herren Uhrenfabrikanten oder Gros sisten darin Vorschriften machen zu wollen, jedoch wird mir Jeder zu geben müssen, dass hierbei doch eine gewisse Rücksichtnahme auf ihre eigentlichen Kunden, „die Uhrmacher“, vorwalten müsste. — Pforzheim, im Mai 1884. Joseph Hank, Uhrmacher. Pat ent-Nachrichten. Patent-Ertheilimg. Datum der öffentlichen Bekannt machung. 1884 24. März. 12. April. 21. „ 21 „ Das Patent Gegenstand der Erfindung. Patent klasse. Name u. Wohnort des Erfinders resp. dessen Vertreters. beginnt am ist einge tragen sub Nr. 1883 7. August. 27173 Sicherheit an Trieb 83 A G. Hovde in Höne- federn für Uhr- 1 fos,Norwegen Ver Werke. treter: C. Kesseler in Berlin SW. 24. October. 27382 Neuerungen an elek 83 S. Schisgall inKowel, trisch. Uhren ohne Russland, Vertret.: Aufziehen. F. C Glaser in Berlin. 4. Decemb. 27455 Neuerung, a. Knopf- 83 H Pippig in Mosbach, ' Aufzüg.f Taschen- j Baden. ! Uhren. 28. 27473 Stifthemmung für 83 B. Vortmann in Reck- freischwingende linghaus. i. Westf. Pendel. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Ingenieure. Vom Büchertisch. Die Elektrischen Ehren in allgemein verständlicher Darstellung der Construction und Betriebsverhältnisse, Anordnung der Uhrenkreise, Batterien und Leitung. Von A. Merling, Kaiserl. Prov.-Telegraphen- Director und Docent der Elektrotechnik an der Königl. technischen Hoch schule zu Hannover. Verlag von Friedr. Vieweg und Sohn in Braun schweig. Mit in den Text eingedruckten Holzschnitten. 8. geh. Preis 10 Mark. Dieses uns zur Beurtheilung vorliegende Buch, welches den zweiten Band eines grösseren Werkes „Die Elektrische Bibliothek“ bildet, be schränkt sich nicht blos, wie es bei manchen ähnlichen Werken der Fall ist, auf eine einfache Beschreibung aller bis jetzt bekannten Constructionen und Systeme von elektrischen Uhren, sondern es ertheilt in erster Linie gründliche Belehrung über den elektrischen Betrieb der Uhren nach allen Richtungen hin. Der Herr Verfasser, eine Autorität auf dem Gebiete der Elektrotechnik, behandelt in gründlicher, allgemein verständlicher Weise die Bedingungen, unter denen befriedigende Erfolge von dem Betriebe der elektrischen Uhren zu erwarten sind. Er verbreitet sich über die ver schiedenen Elemente zur Erzeugung des elektrischen Stromes, die Strom- verhäitnisse und Batterieschaltung, Widerstand und Widerstandrnessung, Elektromotorische Kraft und deren Bestimmung durch Messungen, Construction des Elektromagneten, Anordnung der Uhrenleitungen u. s. w. Man ersieht aus dieser kurzen Aufzählung schon, dass der Verfasser nichts versäumt hat, um eine wirklich zweckentsprechende Anleitung zum Gebrauch für alle diejenigen zu schaffen, welche sich in der Praxis mit elektrischen Uhren beschäftigen. In den Kapiteln, welche die elektrischen Uhren und die damit zu sammenhängenden Apparate im engeren Sinne behandeln, finden wir einige neue und weuig bekannte Systeme beschrieben, wie die von Spellier, Thomas, Ulbricht, Pel, Metzger, Simon, Berger etc. Die Mehr zahl der Hipp’schen Uhren und Apparate, welche eine so bedeutende Stelle auf dem Gebiete der Zeitmessung durch Elektricität einnehmen, ist gleichfalls beschrieben. Endlich ist noch eine sehr interessante Abhandlung über die pneu matischen Uhren des Herrn Mayerhofer erwähnenswerth. Das Interesse unseres Faches an dem vorliegenden Werk dürfte aber hauptsächlich darin begründet sein, dass es jeden I Uhrmacher befähigt, das Gebiet der elektrischen Uhren mit Erfolg zu betreten, sei es in eigenen Erfindungen oder um etwaige Gedanken über die weitere Ausbildung derselben betreffs der praktischen Verwendbarkeit zu prüfen, sei es um unterstützend zu wirken, den Betrieb beliebiger Constructionen mit Sicherheit anzuordnen und ungestört zu erhalten. Briefkasten. Antworten. Zu Frage 1226. Revolver-Apparate für Stereoscopen-Bilder? Die gewünschten Apparate kann der Herr Fragesteller von J. F. Schippang & Cie, Prinzenstr. 24, Berlin S., beziehen. A. S. i. U. Zu Frage 1227. Reparaturen an Fernrohren? Wenden Sie sich an die Herren Jungnickel & Appel in Rathenow, welche derartige Reparaturen sauber und billigst ausführen. A. S. i. U. Zu Frage 1231. Drehstifte? Fragliche Drehstifte sind in der Fourniturenhandlung von Ludwig & Fries in Frankfurt am Main zu haben.
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