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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454464Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454464Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454464Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erinnerungen an "Chaux-de-Fonds"; seine Entwicklung und Bedeutung als Mittelpunkt der schweizerischen Uhrenindustrie (Fortsetzung von No. 13)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (16. Juni 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1886) 121
- ArtikelBekanntmachung 121
- ArtikelErinnerungen an "Chaux-de-Fonds"; seine Entwicklung und ... 121
- ArtikelUeber die praktische Prüfung der Uhren-Oele auf ihre ... 122
- ArtikelUeber die Behandlung der Leclanché-Elemente 123
- ArtikelAnzeigewerk für Uhren zur Anzeige von Orts- und Universalzeit 123
- ArtikelEin Beitrag zum Entmagnetisiren von Taschenuhren 123
- ArtikelVereinsnachrichten 124
- ArtikelPatent-Nachrichten 125
- ArtikelVermischtes 125
- ArtikelBriefkasten 126
- ArtikelInserate 127
- AusgabeNr. 17 (1. September 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1886) 185
- BandBand 10.1886 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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-ÜJU, w Juergmin kessek Ml XII X laiirtioni-Prilg: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Saum 85 Plfe. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 80 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Markgrafen,str. 105 zu richten. T Organ Absanmnti-Pnls: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. X. Jahrgang. Berlin, den 15. August 1886. No. 16. Die Redaktion tmd TKxpcdition der ..Deutschen I hrinaclier-Zeituns“ befinden sich jetzt Berlin SW., Blarkgrafen-Strasse Mo. 105. -9| Bekanntmachung. In letzter Zeit wurden uns wiederholt Fälle mitgetheilt, wo einzelne Behörden die Beschwerden der Herren Collegen über das Hausiren ortsangehöriger Uhrenhändler mit Taschenuhren unter dem Bemerken zurückgewiesen haben, es könne gegen das Hausiren mit Taschenuhren innerhalb des eigenen Wohnortes und in dessen Bezirk gesetzlich nicht eingeschritten werden. — Jene Annahme ist jedoch völlig unzutreffend. Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juli 1883 bestimmt im Titel II. Stehender Gewerbe betrieb. § 42a folgendes: „Gegenstände, welche von dem Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, dürfen auch innerhalb des Ge meindebezirks des Wohnortes oder der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Strassen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten nicht feilgeboten oder zum Wieder verkauf angekauft werden u. s. w.“ Da nun im Titel III., Gewerbebetrieb im Umherziehen, § 56 Ziffer 3 bestimmt ist, dass Gold- und Silberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie „Taschenuhren“ vom Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, so sind letztere nach dem oben mitgetheilten § 42 a auch vom Feil- bieten im Gemeindebezirk des Wohnortes oder der gewerblichen Nieder lassung ausgeschlossen; das Hausiren damit ist also gesetzlich unstatthaft. Sollten die Herren Collegen bei vorkommenden ähnlichen Fällen mit ihren Beschwerden zurückgewiesen werden, so rathen wir, gestützt auf die hier mitgetheilten Gesetzesparagraphen, dagegen zu reklamiren. Zur Sammlung für die „Grossmann-Stiftung“ gingen folgende Be träge bei uns ein, über welche wir hiermit dankend quittiren: Vom Verein „Meissner Hochland“ II. Rate Mk. 10; von'Herrn J. M. in Berlin Mk. 20. — Summa Mk. 30. Gesammtbetrag einschliesslich der Sammlung in Glashütte Mk. 2651,14. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäckel, Vorsitzender. Erinnerungen an „Chaux-de-Fonds“; seineEntwickelung und Bedeutung als Mittelpunkt der schweizerischen Uhrenindustrie. (Fortsetzung von No. 13.) Richten wir nun unsere Blicke speciell wieder auf Chaux-de-Fonds wo wir noch zweier Namen ausführlicher zu erwähnen haben, die sich auf dem Felde der Industrie einen bedeutenden Ruf erwarben oder einen solchen verdienen Wer vor etwa 45 Jahren Chaux-de-Fonds besuchte und sich durch den Anblick der grossen Comtoirs eines Ami-Sandoz, emes Robert Brand oder der Gebrüder Courvoisier von der ungeheuren Ausdehnung ihrer Uhrengeschäfte über die ganze Erde überzeugt, und sich wohl a uch mit Staunen in den zahlreichen grossen Ateliers der Graveure und Guillocheure umgesehen hatte, der versäumte kaum, auch dem ehrwürdigen, greisen Künstler, Frant^ois Ducommun einen Be- such zu machen. Dieser vor etwa 40 Jahren verstorbene Uhrmacher lebt, besonders bei dem ärmeren Theile der Bevölkerung von Chaux-de- Fonds, noch heute m dankbarem Andenken fort. Mit seltenem Talente verfertigte er kleine Pendeluhren, mit denen er einen grossen Th eil des Planetensystems verband. Diese in mancher Hinsicht an die Werke der Jaquet-Droz erinnernden Arbeiten zeichnen sich durch die Feinheit ihrer Ausführung die Zierlichkeit ihrer Form und ihre grosse Dauerhaftigkeit aus Sein berühmtestes Werk aber ist ein Planetarium, das sich gegen wärtig m der Waisenanstalt zu Chaux-de-Fonds befindet, und das umso merkwürdiger ist, als Fran ? ois Ducommun dasselbe trotz der schwierigen Berechnungen und der eben so langen als mühsamen und kostspieligen Arbeiten, die es erforderte, selbst und allein verfertigt hat. — Ein be rühmter Reisender der den Künstler, einen Greis von über siebzig Jahren, im Jahre 1837 besuchte, schildert dieses Kunstwerk mit folgenden Worten: — „In der Mitte des Zimmers befand sich auf einem Fuss- gesteil ein Globus von der Farbe des afrikanischen Himmels. Auf der ausseren Oberfläche dieses Globus, dessen Durchmesser ungefähr vier Fuss betragt sah man die Sternbilder,' eine Malerei von Charles Girardet. Plötzlich hob sich mittelst einer über eine Rolle laufenden Schnur die nördliche Halbkugel bis an die Zimmerdecke, und das Innere des Globus stand offen vor meinen Blicken. Hier befand sich eine in Metall prachtvoll ausgeführte Mechanik, die mittelst eines Drehwerkes in Bewegung gesetzt wurde. Die Sonne, die Erde, der Mond und alle an deren Planeten unseres Sonnensystems waren durch Metallkugeln dar gestellt und beschrieben ihren Lauf durch entsprechende Bewegungen wie sie sich m Wirklichkeit am Firmament vollziehen. Obgleich der
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