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Der Dampfwagen : 21.10.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480524971-185310215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480524971-18531021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480524971-18531021
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Dampfwagen
- Jahr1853
- Monat1853-10
- Tag1853-10-21
- Monat1853-10
- Jahr1853
- Titel
- Der Dampfwagen : 21.10.1853
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Nv. 42 Freitag 21. October 1853 Der Dampfwagen. Die Jnsertionsaebüh- ren betragen für den Raum einer gespalte- »en AM« 12 Pf. Inserate werden rn der Vertagt - Expedi tion Neustadt-Dres den Markt Rr. 2 angenommen. Gin Peiblatt zur Sächsischen Worfzeitung — Verlag von Heinrich und Walther. Ncdaclcur: Friedrich Walther. 1 Ueber die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe. sperrten Kohlendämpfe treten dann durch die Fugen des Ofens irr Brodem von heißem starken Kaffeeaufguß einathmen. (rr) die Stube, wie namentlich bei den sogenannten Berliner Oefen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume eingebauten Backöfen Statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Abzug aus dem Ofen nach außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wärme, die dadurch verloren gehen könnte, ist namentlich bei eisernen Oefen nicht so be trächtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdieß ein guter Schluß der Einfeuerungs- und Aschenfallsthüren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe des Rauchrohre-, so sorge man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in geschlossenen Räumen immer schädlich, da sich alle von ihnen aufsteigenden Dämpfe in die Stube-ober Kam mer selbst verbreiten müssen; man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Augenbrennen erzeugt und den Athem beengt, bringt das Einathmen einer Luft, welche Kohlendunst oder Kohlendampf enthält, Eingenommenheit des Kopfes, Schwinde^ Kopfweh, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ein Gefühl von Be ängstigung und allgemeinem Unwohlsein, wohl auch Uebelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Beson ders gefährlich wird eine solche Luft den Schlafenden. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zim mer unwohl, so verlasse man es sogleich oder öffne die Fenster, unter suche den Ofen, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. s. w. Erkrankte oder Scheintodte bringe man sogleich in die freie Lust oder wenigstens in ein andere- Zimmer, oder öffne, wenn dies nicht schnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen; lüste Halsbin den, Gürtel, Mieder und alle festanliegende Kleidungsstücke, bringe den Körper, wo möglich, in eine sitzende Stellung mit herabhäuge«- den Beinen, spritze kaltes Wasser auf Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände, und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt, trinke der Erkrankte etwas starken schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintodten lasse man den Dunst oder In jedem Winter kommen Betäubungsfälle, nicht selten mit tödtlichem Ausgange vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Be handlung der Stuben- und Backöfen hätten verhütet werden können, imd allein dadurch herbeigeführt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohnten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlen dunst oder Kohlen dampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so gefährlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr verschiede ner Luftarten und entsteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbren nen (glimmen, schwälen), daher bei ungenügendem Luftzuge und -ei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Dies geschieht 1) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bildende Aschendecke der Zutritt von frischer Luft sehr behindert wird; 2) in Stuben- und Backöfen, wenn durch das Schließen -er Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß das Abziehen der schädlichen Luft verhindert, oder durch festes Schließen der Ein- feuerungsthüren und der Thüren des Aschenfallcs der Zutritt kalter Luft während des Brennens abgehalten wird; 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welches feucht oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sandkohlen, Koh lengruß und dergleichen; 4) im Anfänge des Einfeuerns oder bei neuem Auf schütten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubenöfen, die eine Klappe im Rauchrohre haben, sind am sorgfältigsten zu überwachen, weil die Kohlendämpfe, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch erzeugen, nicht abziehen können, und so durch die Einfeuerungs- und Aschenfallöffnung in die Stube treten. Aber auch die von außen geheizten Stubenöfen bringen Gefahr, wenn alle Oeffnungen gut geschlossen werden, während noch Kohlen darin glimmen; die einge- " t L -L ' (/!!!» H V — . Freiwillige Subhastation. Von dem unterzeichneten Areisamte soll das von Friedrich Wilhelm Horn hinterlassene Drittehalb- Hufengut Nr. 15 des Brand-Catasters und Folium 2 des Grund- und Hypothekenbuches für Soppen, bestehend in Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Garten, Feld, Wiese, Hutung und Niederwald zu 63 Acker 240 Q.-Ruthen und mit ^364,or Steuer-Einheiten, auf Antrag der Erben den 28. Oktober 1853, .... .. - Mittags 12 Uhr, im Nachlaßgute selbst, um's Meistgebot, iffentlich versteigert werden, was hierdurch unter Verweisung auf das im Gasthofe zu Soppen aushängende Patent zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Krei-ämt Meißen, am 10. September 1853. <»> ' vr Springer. "" -- - - > » - ... —. - —— > —> -> . . . . > L« EMP/EHtEIUÄE «SOZI Bon den anerkannt schönen, großen, gekupferten Packetschiffen der Hamburg-Amerikanische« Packetfahrt-Actieu-Geseüschaft, < welche sowohl in den elegant eingerichteten Sazüten, al- in dem geräumigen und außerordentlich hohen Zwischendeck eine ausgezeichnete Gelegen heit zur Ueberfahrt den l. und 15. jeden Monats darbieten, segelt Capt. Heydtmann, den 1. November. Nähere Nachricht ertheilen und nehmen Passagiere an: . in Hamburg der Schiffsmakler MoU«, V». MUI«'» Nachfolger, und in Dresden ch« SpeUtEUoIn (ElbschifffahrtS-Tomptoir). (1)
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