Frankenberg, hen 19. Octbr. 1849. MH 'cheils verschaffen. -5 r Der Rath der Stadt F Nagler- " M^ttw r^hs, HLUKt. Oetpber GmWl-Verordnung an sammttiche PsUzeibehörden des ZwiMüer Kreis - DmctiM rein e nichtsw ürdi g e Lüge ist/-die ErfinH« irgend eines müffigen Kopfes^ das OM Htrh . Kenner^der Bibel und. der Geschichte nich^ -eN^n . / LugenWk zweifelhaft' fein. Hast Du , 1/ in Deiner — Dumnch«t oder SchlMigM diese Lüge nachbetest, MS OuHM Errptatt« Mt dieser SchrMMehen? W e r/Mt^fft gtsch«N<it»d welcher Schriftsteller dettchM davor»? Ma» braucht nur sehr oberßächkichr-Lwnlniß des damaligea Rechtes und der Geschichte zpchabeu, ttm einzig sehens daß än solches UrtheÜ gar sicht gHM- chen werde» kannte. Alfs falle» Deine BkttaO« . tuugea, Re Ou darüber anstellst, vv»' selbst zS> gegen Jesus Christus gespMeyen LodeSur- samme^7 . -- V - s'^stberschriebenen Aufsatz,^ MefrMgung zu nck welcher Sch» Laavst LG »tM Off L , / . _ / . noch einen Funken MW«t »denHch M >aL-dieses anaebltcke UM«lLU»LLMLL.' eiwe . .. U WMEmLOunsA d , DM Isten No vLm der dieses Jahres , fmd<t5dr^IesrtzlicheAnmeldung der MlitairpsiWigenMannA zurdiesjä^riDstRekr /EsMrrvrn ^Mher Me in hiedt Stadt M/üUfhaltenMMilitairpflrchtige.auPH j-a.hre PWG'Mwie die bei vonah r iger Mkrutirüng in DHen st r eserve wertzWG hürdurch aüDeförvert, an der» oben bemerken Tage Vormittags von 9 bis 12,uH'N<u LlHUÄ-Mk'M hkisigem.Rathhause sich KhörH anzumeld^Müd ihr« OtbvrWWML zu bringen. Wer den Ällmeldüngstermis versäumt, verfällr-M die iu dem GeMGM 1846 diesMS festgesetzte Strafe. 1 > (Die BeradstffDMGvon Hlurneraufzügen betreffend.) Es ist neuerdings zur Kenntniß WUIM Mnisteriums^ des Jnnern'geksmv da Turnvereine öffentliche Auszug«von Lurnsahrtest vch/chrem zum andern veranstalten, auch dabei Fahnen Ohren uzch LrommeGrM Polizeibehörden'der Ort^, welche bei diesen Zügen berührt werde», W^ch »»Her iu LeckMtzW und ohne daß sogar die bestehenden allgemeinen polizeilichen Vorschrift^ feier beobachtet würden. . Da diesem Beginnen länger nachzusehen.bedenklich fallt, O wMeffMWk mäßheit Mer dießfaSs ergangenen.Verordnung des Königlichen Ämisteriffm des FnnernchMj chrn Polrzübehörden des hiesigen Kreis-Directions.Bezirks hiermit angr»ies«^'diejM^ ' aufzüge/chelche ohne polizeiliche Erlaubniß abgehalten werden sollen, ferNerhen MMzu Ä dern bei Digemrjsrner Strafe zu untersagen imd im gebertwtungsfäüe gebührrnd-W keinem, Falle dazu Genehmigung zu ertheilen, daß dergleichen Aufzüge von Lrommeln ME? sten hogteitet werden- indem der Gebrauch rmlitairischer Signale außer d«n ÄWtaik den Csmmnnalgarden und SchützencorpS gestattet ist. . Zw ich au, de» 22. October 4849. Kön iglicha KreiK»Dii voGWnchb»df, ' - itnd UmMAend .ENLegnung. Mit welcher empörende» Frechheit die Lüge und der Unverstand in unseren' Eggen das Heiligste und Erhabenste herabwürdige« - «nd zu ihren un- reinewGweA«» mißbrauchen, davon liefert die vo« riK Numrner dieses Blattes wieder einmal «inen recht.augenfälligen und jeden wahren Christen wirk lich Ho erbitternden Beweis, daß Einsender dieses, so sehr »er sonst gewohnt iß, di« Tageslügeu mit nichts als kalter Verachtung zu betrachten, dirß- mal nicht umhin konnte, seinem empörten Gefühl« durch eine Entgegnung aE den „den Wortlaut des. ' " ' ' -