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Sächsische Staatszeitung : 13.02.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192102132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19210213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19210213
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-02
- Tag1921-02-13
- Monat1921-02
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 13.02.1921
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SächsischeSlaatszeilung Staatsaryeiger für den Zreistaat Sachsen Ankündigungen: Die 32 nun breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung», teile 8 M., die 66 nun breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 4 M., unter Eingesandt 5 M. — Ermäßigung auf GeschästSanzeigen. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Tage». BezugSp r ei»: Unmittelbar oder durch die Postanstalten bM.monatl. Einzelne Nrn.20 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schriftleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal.Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): RegierungSrat Doenge» in Dresden. Nr. 36 Sonntag, 13. Februar 1921 Gefährdete Abstimmung in Oberfchlefien. Die polnischen Trvppenausamm- lungeu an der Grenze. Berlin, 11. Februar. Rach den Borstel- jungen, welche die deutsche Regierung in London, Paris, Rom und Warschau wegen der starken polnischen Truppenansammlungen an der Ost grenze des Reiche» erhoben hatte, ist die Tatsache dieser Truppenansammlungen von polnischer und französischer Seite bestritten oder aus Demobilisa- tionsmaßnahmen zurückgeführt worden. Bon zu ständiger Stelle wird hierzu mitgeteilt, daß der deutschen Regierung nunmehr eingehende, sorg fältig geprüfte Nachrichten über die Höhe der Truppenstärke im westlichen polnischen Grenz gebiete vorliegen. Danach stellen diese Truppen allein schon eine Gesamtstärke von 172000 Mann dar. Dazu kommen noch die Truppen der zwei ten Linie, die allein an der oberschlesischen Grenze eine Stärke von 25000 Mann aufweisen. Das Gesamtaufgebot der an der deutsch-polnischen Grenze versammelten Truppen beträgt über 212 000 Mann. An der litauischen Front befin den sich zurzeit nur 70000, an der russischen Front 120 000 Mann. Daraus folgt, daß mehr als die Hälfte der gesamten Formationen gegen wärtig nicht an der Nord- und Ostgrenze Polens, sondern an der Grenze des im Frieden befindlichen Deutschen Reiches steht. Die Erklärungen des polnischen Ministers de- Äußeren, daß die Truppen- Verlegungen nur dem Ziele der Demobilisation dienten, lasten sich mit der Tatsache nicht verein baren, daß bisher nur die ältesten Jahrgänge und die Studierenden entlasten worden sind. Die übrigen Jahrgänge sind teilweise mit Ausrüstung und Waffen fristlos beurlaubt worden. Es werden mindestens fünf Jahrgänge unter Waffen belasten, die genügen, um die Armee auf Kriegsstärke zu erhalten. Ferner sind einige bisher noch nicht unter Waffen stehende OsfizierSjahresklassen neu einberufen worden. Kriegsunbrauchbare Pferde und Fahrzeuge wurden verkauft, kriegsbrauchbare dafür neu eingestellt. Daraus ergibt sich, daß von einer Demobilisierung deS polnischen Heeres bisher nicht die Rede sein kann. Die deutsche Regierung hat sich daher veranlaßt gesehen, wegen der vorstehend geschilverten Tatsachen erneut bei den eingangs erwähnten Regierungen vorstellig zu werden. Freigabe der Fleischcinfuhr. Berlin, 11. Februar. Durch «ine Bekannt, machung des ReichsernährungSmintsterS wird mit Wirkung vom 15. Februar die Einfuhr von lebendem Schlachtvieh, frischem Fleisch, Speck und Talg von Rindern und Schafen freigegeben. Jedoch stud die bestehenden sauitätS- oder feuchen- polizeilichen Vorschriften auch in Zukunst zu beachten. Neue Gesetzentwürfe. (8t.-L) Da» Gefamtministerium hat t« der Sitzung vom 11.K«bruar 1921 beschlossen, folgende Gesetzentwürfe dem Landtage vorzulege«: 1. über die Zusatzstener vom reichSsteuerfteir« Mindesteinkommen, 8. über die Erhebung eine» verwaltung-kosten- zuschlags durch die landwirtschaftlichen Kredit» ««statten Besteuerung des reichssteuersreien Mindesteinkommens. (8t.-L.) DaS Gesamtminifterium hat in seiner Sitzung vom 11. Februar beschlossen, dem Land» tage rin Gesetz vorzulege«, wonach die Regelung der Besteuerung d«S reichssteuersreien Mindest einkommens tu de« Paragraphen 51, 52 und 3S d«S GemeindestruergesetzeS in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1S20 in solgender Weise abgeändert wird: Dir Gtmrindrn solle« künftig eine Zusatzsteuer vom reichSsteuerfreien Mindesteinkommen ihrer Mitglieder nach de« Vorschriften deS Gesetzes er- hebe«, soweit reichSrechtliche Vorschriften nicht entgrgenfithen. Steuerfrei sind Personen, deren steuerbares Einkommen den reichSsteuer» freien Einkommensteil nicht übersteigt. . Die Steuer wird mit dem höchsten Prozentsätze er hoben, mit dem nach dem Tarif der RrichS- «inkommensteuer der Steuerpflichtige zur ReichS- rinlommensteuer herangezogen wird. Weil der Reichseinkonnnensteuertaris aber mit 1d Proz. einsetzt, wird dieser höchste Prozentsatz bis zum 1». Tausend des reichSfteuerpflichtigen Einkom mens um 10 gekürzt. Steuerfrei bleibt daher ein steuerpflichtiges Einkommen unter 1000 M. vom 2. Tausend steuerpflichtigen Einkommens beginnt die Steuer mit 1 Proz. des Mindest einkommens und steigt dann bis 54000 M. von 1000 zn 1000 M. steuerpflichtigen Einkommens allmählich von 1 zu 1 Proz. Die Kürzung von 10 au dem höchste« Prozentsatz wird bis zu diesem Einkommen allmählich wieder abgetragen in engem Anschluß an die Steigerung deS Reichs- tarifS. «eiter wird bis 85000 M. steuerpflich- tigen Einkommens nur das Mindesteinkommen biS höchstens 1500 M. besteuert, von da ab wird von 5000 zu 5000 M. steuerpflichtigem Ein kommen steigend diese Begrenzung um 500 M. erweitert, biS bei 100000 M. Einkommen daS Mindesteinkommen unbegrenzt herangezogen wird. Tie Gemeinden können je nach ihrem Be darf beschließen, gleichmäßig für alle Steuer pflichtigen die Zusatzsteuer nur zu einem durch 10 teilbaren Bruchteil der Steuerbeträge, wie sie aus einer dem Entwurf beigefügten Steuertasel ersichtlich sind, zu erheben oder von der Er hebung der Steuer überhaupt abzusehen. Durch Gemeindesteuerordnung kann bestimmt werde«, daß steuerbare Einkommen, bei denen der reichssteucrpslichtige Teil nicht größer ist, als der reichsstenerfreie Teil, von der Zusatzsteuer sreibleiben. Im Falle besonderen örtlichen Bedürfnisses kann daS Ministerium deS Innern ausnahmsweise eine abweichende Regelung der Besteuerung durch Gemeindesteuerordnung genehmige«. Die Organisationen der Gemeinden sind zu dieser Regelung gehört worden und habe» sich sämtlich damit einverstanden erklärt. Kapitalertraüfteuer und Zinsen kontokorrent. (A.) DaS Landesfiuanzamt Dresden schreibt unS: Bei Berechnung der Kapitalertragsteuer dürfen Schuldzinsen vom steuerbaren Kapitalertrag nicht abgezogen werden. Bei der besonderen Ge staltung de» Sonto-Sorrentverhältn sseS wird man jedoch, vorbehältlich einer späteren abweichenden Auffassung der Kinanzgerichte, bei einem Zinsen- kontokor«nt im Sinne von f 355 des Handels- gesctzbuche» «ur den ZinSsaldo als steuerbaren Kapitalertrag anzusehen brauchen. E» s«i jedoch besonder» hervorgehoben, daß die» nur «Gten kann bei einem reinen Zinsen- kontokonent. ,n dem also einmal weder Kapital- Forderungen Kapitalschulden enthalten, zum auderen aber auch an sich nicht steuerpflichtige Zinsen (z. B. gesetzliche Zinsen unter bestimmten Voraussetzungen) nicht ausgeschaltet sein dürfen. Ein solches Zinsenkontokorrent muß weiter in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabschnitten, min destens halbjährlich, abgeschloffen werden. Be stehen zwischen dens-lben Parteien mehrfache Zinsen-Kontokorrentverhältniffe, so können die Saldi der einzelnen Konten nicht untereinander aufgerechnet werden. Bei Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ist vom Zinsschuldner ausdrücklich an zugeben, daß es sich um einen aus einem Zinsen kontokorrentverhältnis stammenden Saldo handelt. Steuerabzug; Berücksichtigung von Werbungskosten bei Gastwirts angestellten. (N.) Das Landesfinanzamt Dresden hat für seinen Bezirk als abzugssreien Durchschnittssatz für Werbungskosten bei der Berechnung des vom Ar beitslohn für die Einkommensteuer einzubchaltenden Betrags für das Bedienungspersonal in Gastwirt schaften und Kaffeehäusern (Kellner und Kell nerinnen) den Betrag von monatlich 150 M. und für die Köche den Betrag von monatlich 75 M. festgesetzt. Der Arbeitgeber hat bei den genannten Gastwirtsangestellten die festgesetzten Beträge ohne weiteres abzugsfrei zu lassen. In ollen übrigen Fällen, in denen solche Durchschnittssätze nicht fest gesetzt sind, darf der Arbeitgeber bei der Berech nung des für die Einkommensteuer einzubehalten den Betrags Abzüge vom Arbeitslohn für Wer bungskosten nur dann vornehmen, wenn ihm der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Finanzamts über den Betrag der abzugssähigen WerbungSkosten vorlegt. Verwendung des deutsche» Goldes. Paris, 11. Februar. Der „Temps" glaubt zu wissen, daß 20 Milliarden Goldmark, die Deutsch, land bis zum 1. Mai 1921 nach Artikel 235 de» Bersaiver Vertrages zu zahlen habe, in folgender Weise verwandt werden müßten: Erstens zur Rückzahlung der aus Grund der Kohlenlieserungen Deutschland bewilligten Vorschüsse, zweitens der Besetzung»- kosten nach dem Waffenstillstand«, dritten» zur Zah lung der Nahrungsmittel und Rohstoffe, die Deutsch ¬ land berechtigt gewesen sei, auf dieses Konto z" beziehen. Wenn dann noch ein Rest bleibe, könn? er erst auf Reparationen verrechnet werden. Es scheine aber nicht, daß die von Deutschland bis jetzt geleisteten Zahlungen so hoch seien, daß ein Rest verbleibe. Die Frage der Ausfahrtaxe. Berlin, 12. Februar. Nach einer Meldung der „B. Z. am Mittag" aus Paris erklärte der Wiederaufbauminister Loucheur einem Vertreter der „Associated Preß", es stand niemals in Frage, Deutschland auf eine Ausfuhrtaxe von 12 Proz. zu verpflichten. Wir hatten die Jahresleistungen in zwei Teile geteilt. Der eine ist Minimum, daS festgesetzt wurde und vielleicht sogar niedriger ist als daS, was die amerikanischen Sachverständigen während der Friedenskonferenz in Aussicht genommen hatten. Der zweite Teil ist die sogenannte veränderliche Jahresleistung. Um sie zu kalkulieren, wird man Ende jedes Halb jahres von der Gesamtsumme der deutschen Ausfuhr 12 Proz. berechnen. Es handelt sich also lediglich um ein Kalkulationsmittel für die Jahresleistung, die sich der wirtschaftlichen Entwicklung Deutsch lands anpaßt. Neues deutsch-schwedisches Handelsabkommen. Stockholm, 12. Febuar. Der König hat den schwedischen Gesandten in Berlin v. Essen, das Mitglied der Ersten Kammer Direktor Wenner sten, und den Direktor Wetterberg ermächtigt, Verhandlungen mit der deutschen Regierung über ein vollständiges Handelsabkommen zwischen Schweden und Deutschland zn führen. Der Handelsvertrag läuft am 16. März ab. Verhaftung des Sinnfeiner- Propagaudaministers. London, 12. Februar.' DaS Sinnfeiner- Mitglied de- Parlaments in Dublin, der so- genannte Sinnfeiner - Propagandaminister Des- mond Fitzgerald wurde gestern abend in Dublin verhaftet. Harding nnd die Abrüstung. London, 12. Februar. Wie au- New York gemeldet wird, hat Harding seine volle Sympathie mit dem Gedanken der Abrüstung ausgesprochen und erklärt, er wolle alle- tun, um die Mitarbeit der Bereinigten Staaten für die Weltabrüstung zustande zu bringe«. Fleisch-reise in Sachsen. (1^ ?. X.) Seit Anfang Oktober ist die frühere Zwangswirtschaft für Bieh und Fleisch aufgehobe« worden. Die Erwartungen, daß dadurch die Preise heruntergehen würden, haben sich nicht erfüllt. Man kann vielmehr von einer fortgesetzten Preis steigerung reden, und wenn sich hier und da eine geringfügige Senkung bemerkbar machte, so ist ihr fast immer wieder sehr bald eine Erhöhung gefolgt. Zunächst tröstete man sich mit der bekannten Formel, daß der Übergang zur freien Wirtschaft naturgemäß eine Preiserhöhung mit sich bringe, dann aber werde ganz best mmt der Preis wesentlich herab gehen. In Fleischerkreisen wollte man sogar wissen, daß spätestens bis zum Jahresschluß die Preise er heblich fallen würden. Der übliche Hinweis auf die Regelung durch Angebot und Nachfrage geht jedoch fehl. Man kann unmöglich behaupten, daß ein großer Mangel an Fleisch vorhanden wäre und daß eben deswegen die Preise sich so hochhielten. Fleisch ist vorhanden, aber ein größerer TeÜ der Bevölkerung kann sich kein Fleisch kaufen, weil die Preise nach wie vor außerordentlich hoch, für viele unerschwinglich sind. Auch jetzt, nachdem wir un gefähr vier Monate freie Wirtschaft hinter un» haben, zeigt sich keine Änderung der Fleischpreise, die zu besonderen Hoffnungen berechtigte. Nach den regelmäßigen Meldungen der Preis' prüfungsstellen war der Stand der Kleinhandels" preise im Durchschnitt für ein Pfund Fleifch inner' halb der verschiedenen sächsischen Wirtschaftsgebiete folgender: können, diese Erscheinung mit schwierigeren Pro ¬ am im Bezirk im Bezirk im Bezirk in Sach sen über- Haupt Dresden. Leipzlg Chemnitz- Bautzen Zwickau a) für Rindfleisch: 10. 11. 11.80 12.77 12.95 12.17 20. 11. 12.05 12.38 12.74 12.42 30. 12. 12.60 12.52 1312 12.71 20. 1. 12.86 13.17 13.73 d) für Kalbfleisch: 12.23 30. 12. 13.23 13.34 14.27 13.61 20. 1. 13.16 13.42 13.97 v) für Hammelfleisch: 13.51 30. 12. 14.37 14.57 14.75 14.55 20. 1. 15.25 14.56 14.84 ä) für Schweinefleisch: 14.88 10. 11. 18.89 20.37 22.18 20.48 30. 11. 20.48 20.73 21.47 20.89 30. 12. 21.31 21.60 21.51 21.47 20. 1. 21.30 20.65 21.92 21.29 Bemerkenswert ist hierbei, daß im Erzgebirge und im Vogtland d e verhältnismäßig höchsten Preise vorherrschen. Min wird nicht umhin duktionsverhältnissen, vielleicht auch mit höheren Transportkosten in Verbindung zu bringen. Der Durchschnittspreis in den Gesamtbezirken ist dabei allenthalben infolge der Beeinflussung durch die in den Landgemeinden vorherrschenden Fleischpreise, und zwar z. T. erheblich niedriger als in den Großstädten, deren Bevölkerung wie immer, so auch beim Fleisch, unter den besonders hohen Preisen zu leiden hat. Es betrugen nämlich die Durchschnittspreise in der Stadt: Stadt Dresden, die im Gegensatz zu Chemnitz sich am 10. 11. 20. 11. Dresden 14.— 14.— : Leipzig: Chemnitz a) für Rindfleisch: 14.50 13.50 12.90 12 — 30. 12. 14 — 14 — 13 — 20. 1. 14 — 14.50 b) für Kalbfleisch: 15.- 30. 12. 16.50 15.— 15.50 20. 1. 16.— 15.— v) für Hammelfleisch 15.50 30. 12. 16.— 15 — 14.50 20. 1. 16.- ä) 15 — für Schweinefleisch 15 — 10. 11. 22 — 22.— 23- 30. 11. 23 — 22 — 22.50 30. 12. 23 — 23 — 21.50 20. 1. Auffällig 23— 21 — wirken hier die hohen Preise 22 — in der nicht damit begründen lassen, daß die um die Stadt herumliegenden ProduktionSgebiete oder die TranSportverhältniffe besonder» ungünstig seien. Daß in Dresden nicht nur di« höchsten Preise bestehen, sondern daß diese Preise auch jeder Schwankung, wie sie in den anderen Städten wahrzunehmen ist, bi»her Trotz geboten habe«,
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